Rechtsprechung
BVerfG, 28.04.1976 - 1 BvR 71/73 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- DFR
Wahlwerbung
- openjur.de
Wahlwerbung
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Wahlwerbung in einem Betrieb vor einer allgemeinen politischen Wahl
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 74 Abs. 2; GG Art. 3, Art. 5 Abs. 1
Wahlwerbung im Betrieb durch ein Betriebsratsmitglied - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Meinungsfreiheit - Wahlwerbung einer Koalition im Betrieb - Parteipolitische Betätigung
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- ArbG Kempten, 26.07.1972 - BV 13/72
- LAG München, 25.01.1973 - 1 TaBV 77/72
- BVerfG, 28.04.1976 - 1 BvR 71/73
Papierfundstellen
- BVerfGE 42, 133
- NJW 1976, 1627
- DVBl 1976, 709
- BB 1976, 1026
- DB 1976, 1485
Wird zitiert von ... (42) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 664/65
Mitgliederwerbung I
Auszug aus BVerfG, 28.04.1976 - 1 BvR 71/73
Vollends gehört diese nicht zum "Kernbereich" der geschützten Koalitionstätigkeit (vgl. BVerfGE 4, 96 [108]; 19, 303 [321]; 28, 295 [303]).Die Anwendung dieser Verfassungsnorm kann durch Art. 9 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 28, 295 [310]) schon deshalb nicht ausgeschlossen sein, weil dieses Grundrecht in Fällen der vorliegenden Art nicht eingreift.
- BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62
Dortmunder Hauptbahnhof
Auszug aus BVerfG, 28.04.1976 - 1 BvR 71/73
Dabei umfaßt der Schutz der Verfassung auch Aktivitäten, die über die Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch Tarifverträge hinausgehen (vgl. BVerfGE 19, 303 [313 f.]).Vollends gehört diese nicht zum "Kernbereich" der geschützten Koalitionstätigkeit (vgl. BVerfGE 4, 96 [108]; 19, 303 [321]; 28, 295 [303]).
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerfG, 28.04.1976 - 1 BvR 71/73
Bei seiner großen Bedeutung ist seine Berücksichtigung jeweils im Rahmen des Möglichen geboten (vgl. BVerfGE 7, 198 [208 f.]; 15, 288 [295]).Zwar setzt die Norm des § 74 Abs. 2 BetrVG 72 der Freiheit der Meinungsäußerung Schranken, jedoch muß die Norm ihrerseits aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden (BVerfGE 7, 198 [208 f.], st Rechtsprechung).
- BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62
Bayerische Bereitschaftspolizei
Auszug aus BVerfG, 28.04.1976 - 1 BvR 71/73
Dem besonders stark ausgeprägten verfassungsrechtlichen Schutz des Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG unterliegt eine darauf gerichtete Tätigkeit jedoch nur, soweit sie eine spezifisch koalitionsgemäße ist (vgl. BVerfGE 17, 319 [333]; 18, 18 [26]). - BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft
Auszug aus BVerfG, 28.04.1976 - 1 BvR 71/73
Bei seiner großen Bedeutung ist seine Berücksichtigung jeweils im Rahmen des Möglichen geboten (vgl. BVerfGE 7, 198 [208 f.]; 15, 288 [295]). - BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 79/62
Hausgehilfinnenverband
Auszug aus BVerfG, 28.04.1976 - 1 BvR 71/73
Dem besonders stark ausgeprägten verfassungsrechtlichen Schutz des Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG unterliegt eine darauf gerichtete Tätigkeit jedoch nur, soweit sie eine spezifisch koalitionsgemäße ist (vgl. BVerfGE 17, 319 [333]; 18, 18 [26]). - BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus BVerfG, 28.04.1976 - 1 BvR 71/73
Nach alledem war der angefochtene Beschluß, ohne daß es einer Rückverweisung an das Landesarbeitsgericht Bayern bedurfte (vgl. BVerfGE 35, 202), wegen Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 GG aufzuheben. - BVerfG, 18.11.1954 - 1 BvR 629/52
Hutfabrikant
- Drs-Bund, 14.10.1971 - BT-Drs VI/2729
Auszug aus BVerfG, 28.04.1976 - 1 BvR 71/73
Sie ist entgegen den Vorstellungen des Regierungsentwurfs zum Betriebsverfassungsgesetz 1972 vom Gesetzgeber ausdrücklich aufrechterhalten worden, nachdem sich der federführende Bundestagsausschuß für Arbeit und Sozialordnung aufgrund von Sachverständigenanhörungen von der Notwendigkeit einer solchen weitreichenden Beschränkung überzeugt hatte (zu BTDrucks. VI/2729, S. 10). - LAG München, 25.01.1973 - 1 TaBV 77/72
Auszug aus BVerfG, 28.04.1976 - 1 BvR 71/73
Der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Bayern vom 25. Januar 1973 - 1 TaBV 77/72 - verletzt das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes; er wird aufgehoben.Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluß des Arbeitsgerichts Kempten /Allgäu vom 26. Juli 1972 - BV 13/72 - wird zurückgewiesen.
- BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09
Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung; …
Die Wahl der Mittel, die die Koalitionen zur Erfüllung ihrer Aufgaben für geeignet halten, bleiben unter dem Schutz des Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich ihnen überlassen (BVerfG, Beschluss vom 28. April 1976 - 1 BvR 71/73 - BVerfGE 42, 133 ; Urteil vom 4. Juli 1995 - 1 BvF 2/86 u.a. - BVerfGE 92, 365 ). - BVerfG, 02.11.2020 - 1 BvR 2727/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerde zu einer arbeitsrechtlichen Kündigung wegen …
Bei ihrer Entscheidung haben sie dem Einfluss der Grundrechte auf die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 85, 1 ; 148, 267 ; stRspr; zum Arbeitsrecht BVerfGE 42, 133 ).Dazu gehören auch die arbeitsrechtlichen Vorschriften, auf die sich die angegriffenen Entscheidungen stützen (zu § 74 Abs. 2 BetrVG 72 bereits BVerfGE 42, 133 ).
- BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04
Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit
Auf Grund seiner großen Bedeutung ist seine Berücksichtigung jeweils im Rahmen des Möglichen geboten (so schon BVerfG 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - BVerfGE 7, 198 sowie 28. April 1976 - 1 BvR 71/73 - BVerfGE 42, 133; 12. Dezember 2000 - 1 BvR 1762/95 - BVerfGE 102, 347).Mit der überragenden Bedeutung des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG wäre es unvereinbar, wenn das Grundrecht in der betrieblichen Arbeitswelt, die für die Lebensgrundlage zahlreicher Staatsbürger wesentlich bestimmend ist, gar nicht oder nur eingeschränkt anwendbar wäre (BVerfG 28. April 1976 aaO).
Die diesem Grundrecht Schranken setzenden Regelungen und gegenläufigen verfassungsrechtlich geschützten Positionen müssen deshalb ihrerseits aus der Erkenntnis der Werte setzenden Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit ausgelegt und so in ihrer dieses Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden (so schon BVerfG 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - BVerfGE 7, 198; seither st. Rspr., beispielsweise 28. April 1976 - 1 BvR 71/73 - BVerfGE 42, 133; 16. Oktober 1998 - 1 BvR 1685/92 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 24 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 40; 12. Dezember 2000 - 1 BvR 1762/95, 1 BvR 1787/95 - BVerfGE 102, 347;… ErfK/Dieterich 5. Aufl. Art. 5 GG Rn. 33).
- BAG, 17.03.2010 - 7 ABR 95/08
Parteipolitische Betätigung - Unterlassungsanspruch
Denn das in § 74 Abs. 2 Satz 3 BetrVG normierte Verbot richtet sich auch an die Mitglieder des Betriebsrats, die Grundrechtsträger sind (BVerfG 28. April 1976 - 1 BvR 71/73 - zu B II 1 der Gründe, BVerfGE 42, 133).Deshalb muss die Norm unter Berücksichtigung der Bedeutung des Grundrechts ausgelegt und dementsprechend in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden (BVerfG 28. April 1976 - 1 BvR 71/73 - zu B II 2 der Gründe, aaO; 16. Oktober 1998 - 1 BvR 1685/92 - zu II 2 a bb der Gründe mwN, AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 24 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 40).
Andere als parteipolitische Betätigungen unterwirft der Gesetzgeber ausdrücklich geringeren Beschränkungen (vgl. BVerfG 28. April 1976 - 1 BvR 71/73 - zu B II 1 der Gründe, BVerfGE 42, 133).
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im …
Auf Grund seiner großen Bedeutung ist seine Berücksichtigung jeweils im Rahmen des Möglichen geboten (so schon BVerfG 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - BVerfGE 7, 198 sowie 28. April 1976 - 1 BvR 71/73 - BVerfGE 42, 123; 12. Dezember 2000 - 1 BvR 1762/95 - BVerfGE 102, 347).Mit der überragenden Bedeutung des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG wäre es unvereinbar, wenn das Grundrecht in der betrieblichen Arbeitswelt, die für die Lebensgrundlage zahlreicher Staatsbürger wesentlich bestimmend ist, gar nicht oder nur eingeschränkt anwendbar wäre (BVerfG 28. April 1976 aaO).
Dabei kann - wie im Übrigen § 74 Abs. 2 Satz 2 BetrVG zeigt - der Wahrung des Betriebsfriedens unter bestimmten Voraussetzungen und bei Beachtung der grundrechtlichen Rahmenbedingungen sogar ein Vorrang vor der Meinungsfreiheit zukommen (BVerfG 28. April 1976 aaO).
Die diesem Grundrecht Schranken setzenden Regelungen und gegenläufigen verfassungsrechtlich geschützten Positionen müssen deshalb ihrerseits aus der Erkenntnis der Werte setzenden Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit ausgelegt und so in ihrer dieses Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden (so schon BVerfG 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - BVerfGE 7, 198; seither st. Rspr., beispielsweise BAG 28. April 1976 aaO;… 16. Oktober 1998 aaO und 12. Dezember 2000 aaO;… ErfK/Dieterich Art. 5 GG Rn. 33).
- BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86
Neue Heimat
- BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05
Verhaltensbedingte Kündigung
Die diesem Grundrecht schrankensetzenden Regelungen und gegenläufigen verfassungsrechtlich geschützten Positionen müssen deshalb ihrerseits aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit ausgelegt und so in ihrer dieses Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden (so schon BVerfG 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - BVerfGE 7, 198, seither st. Rspr., bspw. 28. April 1976 - 1 BvR 71/73 - BVerfGE 42, 133; 12. Dezember 2000 - 1 BvR 1762/95 - BVerfGE 102, 347). - LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2021 - 10 Sa 867/21
Lehrer - Maskenverweigerung - Schmähung der Elternvertreter
Mit der elementaren Bedeutung des Grundrechts aus Art. 5 GG wäre es unvereinbar, wenn die Meinungsäußerung dem Bereich der betrieblichen Arbeitswelt, die die Lebensgestaltung zahlreicher Staatsbürger wesentlich bestimmt, schlechthin ferngehalten würde (vgl. schon BVerfG, Beschluss vom 28. April 1976 - 1 BvR 71/73). - BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 978/05
Untersagung einer öffentlichen Unterschriftenaktion einer Polizeigewerkschaft in …
Die Wahl der Mittel, die die Koalitionen zur Erfüllung ihrer Aufgaben für geeignet halten, bleibt unter dem Schutz des Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich ihnen überlassen (vgl. BVerfGE 42, 133 ; 92, 365 ; BVerfGK 4, 60 ).Allgemeinpolitische Aussagen ohne Bezug zu den Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen sind hiervon jedoch nicht umfasst (vgl. BVerfGE 42, 133 ; 57, 29 ).
- BAG, 21.02.1978 - 1 ABR 54/76
Verfassungsmäßigkeit des § 74 Abs. 2 BetrVG -; Gefährdung des Betriebsfriedens …
Gegen die Vorschrift des § 74 Abs. 2 BetrVG, die vornehmlich der Gewährleistung des Betriebsfriedens dient, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 42, 133 /140/141/). - BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09
Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis; …
- BAG, 25.01.2005 - 1 AZR 657/03
Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften
- LAG Hessen, 29.04.2013 - 7 Sa 272/12
Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit; Verhaltensbedingte Kündigung - …
- BGH, 31.01.1978 - VI ZR 32/77
Fluglotsenstreik - Gewerkschaftshaftung - § 826 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG
- BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 446/80
Verfassungsmäßigkeit einer Disziplinarmaßnahme wegen Verstoßes gegen das …
- BVerwG, 11.01.2006 - 6 PB 17.05
Ausschluss eines Personalratsmitgliedes auf Antrag des Personalrats; …
- BAG, 21.10.1982 - 2 AZR 591/80
Loyalitätspflicht eines Arztes
- BAG, 13.09.1977 - 1 ABR 67/75
Parteipolitischer Betätigung in Betriebsversammlung -; Referat zu …
- LAG Brandenburg, 26.06.1997 - 3 Sa 71/97
Kündigung: außerordentliche Kündigung des Pressesprechers einer Stadt - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 10 TaBVGa 146/14
Vergleich von Arbeitsbedingungen mit einem Konzentrationslager durch …
- VG Augsburg, 28.10.2014 - Au 3 K 14.682
Kündigung während der Elternzeit; besonderer Fall der ausnahmsweisen Zulässigkeit …
- BAG, 24.07.1991 - 5 AZR 443/90
Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung - Beweislast
- BAG, 02.03.1982 - 1 AZR 694/79
Dienstvereinbarung
- LAG Hessen, 17.02.1997 - 11 Sa 1776/96
Flugblattverteilung eines einzelnen Betriebsratsmitgliedes
- BAG, 12.06.1986 - 6 ABR 67/84
Streitigkeit über das Aushängen von Flugblättern zur Frage der …
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2014 - 10 TaBV 1134/14
Außerordentliche Kündigung - KZ-Vergleich - Meinungsäußerung - Schmähkritik
- BAG, 12.06.1986 - 6 AZR 559/84
Abmahnung: Verstoß gegen das Verbot politischer Betätigung, Anspruch auf …
- LAG Sachsen, 24.02.2022 - 2 Sa 453/20
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte; Ungerechtfertigte Abmahnung; …
- ArbG Hamburg, 06.06.1979 - 15 Ca 124/79
Berechtigung des Tragens einer "Atomkraft - Nein Danke" - Plakette während der …
- BVerfG, 18.04.1994 - 1 BvR 243/87
Beitragspflicht öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten nach § 17 Abs. 2 BetrAVG
- BVerfG, 16.02.1987 - 1 BvR 727/81
Verfassungsmäßigkeit der Einstandspflicht des Arbeitgebers (Trägerunternehmens) …
- BGH, 05.02.1980 - VI ZR 174/78
Straßen- und Autolobby
- BGH, 10.11.1976 - 3 StR 354/76
- LAG Schleswig-Holstein, 18.01.1995 - 3 Sa 568/94
Politische Demonstrationen; Arbeitszeit; Arbeitsunterbrechung
- VG Regensburg, 15.10.1980 - R/O 1 K 80 A 1462
Albertus-Magnus-Gymnasium Regensburg
- LAG Berlin, 14.01.1985 - 9 Sa 107/84
Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit im Arbeitsverhältnis unter …
- ArbG Hagen, 23.01.1991 - 1 Ca 66/87
Haftung der Beklagten für die Folgen der so genannten Demonstrationsstreiks; …
- BVerfG, 13.08.1999 - 2 BvR 1461/99
Überprüfung des Kommunalwahlrechts nicht durch das BVerfG
- ArbG Verden, 25.04.1990 - 1 BV 1/90
Anspruch des Betriebsrates gegen den Arbeitgeber, es zu unterlassen, die durch …
- BGH, 11.11.1976 - 3 StR 354/76
Erstreckung des Parteienprivilegs auf mit einer Partei in Zusammenhang stehenden …
- ArbG Herford, 06.04.2016 - 2 BV 28/15
Ausschluss eines Betriebsrats-Vorsitzenden wegen Äußerungen gegen einen …
- ArbG Essen, 03.02.2016 - 6 BV 88/15