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   BVerfG, 19.04.1993 - 1 BvR 744/91   

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BVerfG, 19.04.1993 - 1 BvR 744/91 (https://dejure.org/1993,2374)
BVerfG, Entscheidung vom 19.04.1993 - 1 BvR 744/91 (https://dejure.org/1993,2374)
BVerfG, Entscheidung vom 19. April 1993 - 1 BvR 744/91 (https://dejure.org/1993,2374)
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Bayerische Naturparkverordnung

§ 90 BVerfGG, Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen eines Landesverfassungsgerichts, Verhältnis Landes- und Bundesverfassungsgerichtsbarkeit, Rechtswegerschöpfung

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung - Prüfungskompetenz der Landesverfassungsgerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle - Möglichkeit eines Rechtsmittels - Popularklage zum BayVerfGH - Verfassungsbeschwerde - Nachprüfung von landesrechtlichen Vorschriften

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 996 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 59
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 548/68

    Gemeinschaftsschule

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1993 - 1 BvR 744/91
    Die dazu getroffenen Feststellungen der Landesverfassungsgerichte prüft das Bundesverfassungsgericht nicht nach (vgl. BVerfGE 41, 88 [118 f.]; 60, 175 [208 f.] m.w.N.).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1993 - 1 BvR 744/91
    a) Die im Hinblick auf die behaupteten Verfahrensverstöße des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs erhobenen Rügen einer Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG sind nicht deshalb unzulässig, weil es sich um ein Verfahren der Popularklage vor einem Landesverfassungsgericht handelt; insoweit kann die Entscheidung mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden (vgl. BVerfGE 13, 132 [140 f.]).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1993 - 1 BvR 744/91
    Dagegen, daß eine Entscheidung den Vortrag eines Beteiligten aus Gründen des materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt läßt, bietet Art. 103 Abs. 1 GG aber keinen Schutz (vgl. BVerfGE 21, 191 [194]; st.Rspr.).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82

    Hamburger Bebauungsplangesetze - § 188 Abs. 2 BBauG (jetzt § 246 Abs. 2 BauGB),

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1993 - 1 BvR 744/91
    Die Beschwerdeführer hätten daher das Verfahren nach § 47 VwGO einleiten müssen, wenn sie sich den Weg der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht hätten offenhalten wollen (vgl. BVerfGE 70, 35 [53 f.]).
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1993 - 1 BvR 744/91
    Nach Sinn und Zweck des § 93 Abs. 2 BVerfGG hätten sie dabei dieses Normenkontrollverfahren innerhalb der für die Verfassungsbeschwerde gegen Rechtsnormen bestehenden Jahresfrist einleiten müssen (vgl. BVerfGE 76, 107 [115 f.]).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1993 - 1 BvR 744/91
    Der Substantiierungspflicht aus § 92 BVerfGG wäre daher nur genügt, wenn der Begründung der Verfassungsbeschwerde entnommen werden könnte, was die Beschwerdeführer bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätten (vgl. BVerfGE 28, 17 [19 f.]).
  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1993 - 1 BvR 744/91
    Die dazu getroffenen Feststellungen der Landesverfassungsgerichte prüft das Bundesverfassungsgericht nicht nach (vgl. BVerfGE 41, 88 [118 f.]; 60, 175 [208 f.] m.w.N.).
  • BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Berechtigung von Unionsbürgern

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind daher Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte Akte "öffentlicher Gewalt", die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können (vgl. BVerfGE 6, 445 ; 13, 132 ; 42, 312 ; 85, 148 ; 96, 231 ; BVerfGK 8, 169 ; 17, 131 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juli 1990 - 1 BvR 1438/89 -, juris, Rn. 1; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. April 1993 - 1 BvR 744/91 -, NVwZ 1994, S. 59 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Januar 1996 - 2 BvR 2604/95 -, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 1997 - 1 BvR 1604/97 u.a. -, NJW 1999, S. 1020 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. März 2004 - 2 BvR 596/01 -, NVwZ 2004, S. 980; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2008 - 2 BvR 1223/08 -, juris, Rn. 3).

    Auch im (Popularklage-)Verfahren vor den Landesverfassungsgerichten gelten die Prozessgrundrechte des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 13, 132 ; 60, 175 ; 69, 112 ; 96, 231 ; vgl. auch BVerfGK 17, 131 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juli 1990 - 1 BvR 1438/89 -, juris, Rn. 1 ff.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. April 1993 - 1 BvR 744/91 -, NVwZ 1994, S. 59 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 1997 - 1 BvR 1604/97 u.a. -, NJW 1999, S. 1020 ).

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 517/14

    Außerordentliche Kündigung - Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten

    Art. 103 Abs. 1 GG ist nicht verletzt, wenn eine Entscheidung den Vortrag einer Partei aus Gründen des materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lässt (BVerfG 19. April 1993 - 1 BvR 744/91 - zu 2 a cc der Gründe) .
  • OVG Saarland, 20.11.2017 - 2 A 614/16

    Bauaufsichtsrechtliche Nutzungsuntersagung wegen Nichteinhaltung der überbaubaren

    Ob im Anwendungsbereich des § 23 Abs. 3 Satz 3, Abs. 2 Satz 3 BauNVO 1990 bei der Festsetzung von außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche ausnahmsweise zulässigen Anlagen in der Formulierung mit Blick auf den Normadressaten eine "eindeutige" Klarstellung des sich auch in dem Fall aus § 31 Abs. 1 BauGB ergebenden Erfordernisses einer Ermessensentscheidung zum Ausdruck gebracht werden muss (so VGH München, Beschluss vom 28.5.1993 - 1 N 91.1577 -, BayVBl 1993, 656), ist zumindest zweifelhaft, bleibt aber hier offen.

    Ob insoweit unter Verweis auf eine weitergehende Pflicht zur "eindeutigen" Klarstellung dieser Zusammenhänge für Normadressaten auch in der Formulierung des Ausnahmetatbestandes(so wohl VGH München, Beschluss vom 28.5.1993 - 1 N 91.1577 -, BayVBl 1993, 656, juris Rn 29 und dem folgend König in König/Roeser/Stock, BauNVO, 3. Auflage 2014, § 23 Rn 27) im Ergebnis durchgreifende Bedenken gegen die Wirksamkeit der Festsetzung (Ausnahme) erhoben werden könnten, erscheint daher zumindest zweifelhaft, kann aber letztendlich dahinstehen, weil selbst bei einer - fernliegend - unterstellten Unwirksamkeit der selbständig beurteilbaren "Ausnahmeregelung" nur für Wintergärten nicht davon auszugehen wäre, dass damit die Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen in dem insoweit in der Nr. 5 in Bezug genommenen zeichnerischen Teil des Bebauungsplans insgesamt als unwirksam anzusehen wären.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2023 - 19 D 269/21

    Privatschulgewährleistung; Ersatzschule; eigener Art; Lehrer;

    BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. April 1993 - 1 BvR 744/91 -, NVwZ 1994, 59, juris, Rn. 4; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 47, Rn. 29.
  • BVerfG, 13.09.2022 - 1 BvR 2143/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Eilentscheidung im bayerischen

    Im Übrigen bleibt dieses Verfahren unberührt, sodass darin die Verordnung auf ihre Vereinbarkeit mit sonstigem Landesrecht und - worauf es hier ankommt - mit Bundesrecht unter Einschluss des Bundesverfassungsrechts überprüft werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. April 1993 - 1 BvR 744/91 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 1096/05

    Keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch

    Die Wirkungskraft des grundgesetzlichen Grundrechts wird durch eine solche Interpretation eines Landesgrundrechts nicht berührt (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 25. Juli 1990 - 1 BvR 1438/89 -, juris; Beschluss vom 19. April 1993 - 1 BvR 744/91 -, NVwZ 1994, S. 59 ; 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 18. Januar 1996 - 1 BvR 1375/95 -, NJW 1996, S. 1464).
  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 1 N 04.1661

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Beschränkung der Verkaufsfläche von

    § 23 Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 3 BauNVO ermächtigt jedoch nicht zu Festsetzungen, die keinen Ausnahmetatbestand normieren, sondern die Zulässigkeit von Gebäuden oder Gebäudeteilen auf der nicht überbaubaren Grundstücksfläche unmittelbar regeln (BayVGH vom 28.5.1993 BayVBl. 1993, 656).
  • VGH Bayern, 15.07.2005 - 1 B 04.1080

    Wohnhaus oder Wochenendhaus auf einem Seeufergrundstück; Vorbescheid über die

    Der Sache nach handelt es sich hierbei um Ausnahmen, die nach dem System des Bundesbaugesetzes/Baugesetzbuches nicht unmittelbar festgesetzt, sondern nur aufgrund eines Ausnahmetatbestandes im Sinn von § 31 Abs. 1 BBauG zugelassen werden können (BayVGH vom 28.5.1993 BayVBl 1993, 656).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1996 - 6 S 290/96

    Leistungsberechtigung eines Ausländers nach dem AsylbLG für die Dauer eines

    Denn es ist anerkannt, daß ein Ausländer für die Dauer eines von ihm nach § 71 AsylVfG betriebenen Asylfolgeverfahrens keine Aufenthaltsgestattung im Sinne des § 55 AsylVfG erlangt (vgl. Beschl. des Senats v. 16.03.1995 - 6 S 339/95 - BayVGH, Beschl. v. 18.07.1994, NVwZ 1994, 59/60; Kanein/Renner, § 55 AsylVfG RdNr. 10; § 71 RdNr. 15; für die frühere Rechtslage vgl. BayObLG, Urt. v. 15.06.1989, …

    Selbst wenn man entgegen dem Dargelegten jedoch trotzdem von der Auffassung ausginge, daß in der Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgestattung deren konstitutive Erteilung enthalten wäre (so u. U. BayVGH, Beschl. v. 18.07.1994 a.a.O.), führte dies nicht zu einer Begründetheit der Beschwerde, denn dann wäre der Antragsteller bereits nach der Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 1 AsylbLG leistungsberechtigt gewesen, weil er dann im Besitze einer Aufenthaltsgestattung gewesen wäre.

  • VGH Bayern, 09.07.2008 - 1 ZB 07.346

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Vorbescheidsantrag für die

    Der Sache nach handelt es sich hierbei um Ausnahmen, die nach dem System des Bundesbaugesetzes/Baugesetzbuches nicht unmittelbar festgesetzt, sondern nur aufgrund eines Ausnahmetatbestandes im Sinn von § 31 Abs. 1 BBauG zugelassen werden können (BayVGH vom 28.5.1993 BayVBl 1993, 656).
  • StGH Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 1 VB 33/14

    Erfordernis der Rechtswegerschöpfung i.R.e. Verfassungsbeschwerde bzgl.

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