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   BVerfG, 01.09.1982 - 1 BvR 748/82   

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BVerfG, 01.09.1982 - 1 BvR 748/82 (https://dejure.org/1982,994)
BVerfG, Entscheidung vom 01.09.1982 - 1 BvR 748/82 (https://dejure.org/1982,994)
BVerfG, Entscheidung vom 01. September 1982 - 1 BvR 748/82 (https://dejure.org/1982,994)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 18 (Kurzinformation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2730
  • NVwZ 1983, 29 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BVerwG, 25.06.1997 - 1 B 236.96

    Ausländerrecht - Begriff der außergewöhnlichen Härte in § 22 AuslG

    Dies setzt grundsätzlich voraus, daß der im Bundesgebiet oder der im Ausland lebende Familienangehörige allein ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung von familiärer Lebenshilfe angewiesen ist und daß diese Hilfe zumutbarerweise nur im Bundesgebiet erbracht werden kann (vgl. OVG Münster, InfAuslR 1993, 24 ; Göbel-Zimmermann, ZAR 1995, 170 ; vgl. ferner BVerfG, InfAuslR 1982, 271; BVerwG, Urteil vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 2 S. 11 sowie zur Rechtslage nach dem Ausländergesetz 1965 Beschluß vom 4. Oktober 1982 - BVerwG 1 B 93.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 38 S. 77 f.).
  • BVerwG, 22.02.1995 - 1 C 11.94

    Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsbewilligung - Assoziationsrat - Ordnungsmäßige

    Danach braucht volljährigen Kindern ausländischer Arbeitnehmer nicht ein Anspruch auf Zuzug zu ihren im Bundesgebiet lebenden Eltern eingeräumt zu werden (BVerwGE 65, 188; BVerfG, Vorprüfungsausschuß, Beschluß vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 - NJW 1982, 2730).
  • BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78

    Deutsch-spanischer Niederlassungsvertrag - Nachzugserlaubnis - Spanische Eltern -

    Der Senat hat in Anwendung der vorstehenden Grundsätze in dem Urteil vom 26. März 1982 (a.a.O.) entschieden, daß Art. 6 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht gebietet, den Nachzug volljähriger Kinder zu ihren als ausländische Arbeitnehmer im Bundesgebiet lebenden Eltern zu gestatten (ebenso BVerfG, Beschluß vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 - NJW 1982, 2730).
  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81

    Volljährigkeit - Daueraufenthalt - Schutzgebot - Ausländer - Adoptiveltern -

    Ausnahmen kommen jedoch in Betracht, wenn entweder die deutschen Adoptiveltern oder die ausländischen Adoptivkinder in einer das Zusammenleben erfordernden Weise auf die familiäre Lebenshilfe des anderen Teils angewiesen sind (vgl. dazu BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]; BVerfG, Beschlüsse vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 - NJW 1982, 2730 und vom 21. März 1984 - 2 BvR 347/84 - FamRZ 1984, 554).
  • BVerwG, 28.08.1984 - 1 B 96.84

    Nichtzulassung einer Revision - Schutzzweck des Grundrechts der Entlastung von

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im übrigen zu der Versagung des Nachzugs volljähriger Kinder auf Grund ermessensbindender Verwaltungsvorschriften bereits rechtsgrundsätzlich Stellung genommen (vgl. BVerwGE 65, 188; ferner Beschlüsse vom 30. April 1982 - BVerwG 1 B 168.81 - vom 4. Oktober 1982 - BVerwG 1 B 93.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 38; vom 22. November 1982 - BVerwG 1 B 121.82 - InfAuslR 1983, 41), und zwar in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 - NJW 1982, 2730).

    Das hat in dem hier erörterten Zusammenhang ebenfalls zu gelten, wie der Senat in seinem Beschluß vom 22. November 1982 - BVerwG 1 B 121.82 - (a.a.O.) bereits zum Ausdruck gebracht und das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluß vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 - (a.a.O.) angenommen hat.

  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 11.82

    Daueraufenthalt eines volljährigen Ausländers bei seinen deutschen Adoptiveltern

    Ausnahmen kommen jedoch in Betracht, wenn entweder die deutschen Adoptiveltern oder die ausländischen Adoptivkinder in einer das Zusammenleben erfordernden Weise auf die familiäre Lebenshilfe des anderen Teils angewiesen sind (vgl. dazu BVerwGE 65, 188 (194); 66, 268 (273); BVerfG, Beschlüsse vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 - NJW 1982, 2730 und vom 21. März 1984 - 2 BvR 347/84 - FamRZ 1984, 554).
  • BVerwG, 22.11.1982 - 1 B 121.82
    Damit übereinstimmend hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 -, mit dem es die gegen den erwähnten Beschluß des Senats vom 30. April 1982 - BVerwG 1 B 168.81 - gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat, ausgeführt, daß es verfassungsrechtlich nicht geboten ist, den Nachzug volljähriger Kinder zu ihren im Bundesgebiet als ausländische Arbeitnehmer lebenden Eltern zu gestatten, und daß in diesem Zusammenhang der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG das Angewiesensein auf die in der Familie geleistete Lebenshilfe im Einzelfall voraussetzt.

    Das hat das Bundesverfassungsgericht in dem erwähnten Beschluß vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 - klargestellt.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.09.2018 - L 8 AY 5/14

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der

    Nach allgemeiner Auffassung besteht ein aus Art. 6 Abs. 1 GG abzuleitendes Aufenthaltsrecht für volljährige Kinder nur dann, wenn diese ihren Eltern oder dem aufenthaltsberechtigten oder geduldeten Ausländer Unterhalt leisten oder von diesem wesentlich unterhalten werden (BVerfG, Dreierausschussbeschluss vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 1982 - 1 B 93/82 -, juris; VG Bayreuth, Urteil vom 12. Februar 2014 - B 4 K 12.508 -, juris RdNr. 32 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1993 - 11 S 881/93

    Nachzug sonstiger Familienangehöriger iSd AuslG 1990 - keine besondere Härte bei

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen entfaltet Art. 6 GG -als wertentscheidende Grundsatznorm- insoweit allenfalls dann, wenn das erwachsene Kind aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles auf die Lebenshilfe der Eltern in einer Weise angewiesen ist, die das Zusammenleben der Eltern mit dem Kind im Bundesgebiet -z.B. wegen Pflegebedürftigkeit oder psychischer Not (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.3.1986, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 73) - erfordern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.4.1989, aaO. (95) und Beschl. v. 1.9.1982, NJW 1982, 2730; BVerwG Beschl. v. 22.11.1982, InfAuslR 1983, 41).
  • BVerwG, 04.10.1982 - 1 B 93.82

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Erteilung einer

    Damit übereinstimmend hat das Bundesverfassungsgericht in seinemBeschluß vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 -, mit dem es die gegen den erwähnten Beschluß des Senatsvom 30. April 1982 - BVerwG 1 B 168.81 - gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat, ausgeführt, daß es verfassungsrechtlich nicht geboten ist, den Nachzug volljähriger Ausländer zu ihren im Bundesgebiet als ausländische Arbeitnehmer lebenden Eltern zu gestatten, und daß in diesem Zusammenhang der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG das Angewiesensein auf die in der Familie geleistete Lebenshilfe im Einzelfall voraussetzt.
  • BVerwG, 04.04.1986 - 1 A 10.86

    Ehegattennachzug bei Mehrehe - Familienangehöriger - Ausländischer Arbeitnehmer -

  • BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 109.82

    Ausländerehe - Eheschutz - Nachzugserlaubnis - Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 07.06.1983 - 1 B 72.83

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist -

  • VG Bayreuth, 12.02.2014 - B 4 K 12.508

    Eine vor einem orthodoxen Priester in Deutschland geschlossene Ehe zwischen einem

  • VGH Hessen, 04.02.1993 - 13 TH 2186/91

    Wirkungen der zeitlichen Beschränkung des Aufenthalts eines vom Erfordernis einer

  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.1992 - 11 S 1251/92

    Zu den Voraussetzungen des Nachzuges sonstiger minderjähriger Familienangehöriger

  • BVerwG, 20.09.1989 - 1 A 90.89

    Zustimmung der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis -

  • BVerwG, 13.05.1987 - 1 A 30.87

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    Volljähriger Ausländer - Nachzug - Verfassungsmäßigkeit - Ausländischer Arbeitnehmer - Eltern

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