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   BVerfG, 08.02.1995 - 1 BvR 753/94   

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https://dejure.org/1995,322
BVerfG, 08.02.1995 - 1 BvR 753/94 (https://dejure.org/1995,322)
BVerfG, Entscheidung vom 08.02.1995 - 1 BvR 753/94 (https://dejure.org/1995,322)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Februar 1995 - 1 BvR 753/94 (https://dejure.org/1995,322)
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Schmerzensgeld II

Prozeßkostenhilfe;

§ 847 BGB (nun § 253 BGB), verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Ausschluß des Schmerzensgeldanspruchs durch die RVO (Hinweis: nun §§ 104 ff SGB VII)

Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Nichtannahmebeschluß: Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch die gesetzliche Unfallversicherung (§§ 636, 637 RVO) auch bei Schwerstverletzten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Asschlusses von schmerzensgeld durch die gesetzliche Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Sachliche Kongruenz zwischen dem Schmerzensgeldanspruch und der Verletztenrente

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versagung von Prozeßkostenhilfe - Schmerzensgeld - Arbeitsunfall - Querschnittslähmung - Arbeitskollege - Grobe Fahrlässigkeit - Haftungsausschluß - Gesetzliche Unfallversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1607
  • NVwZ 1995, 783 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 08.02.1995 - 1 BvR 753/94
    Diese ist nur gegeben, wenn die Verfassungsbeschwerde eine verfassungsrechtliche Frage aufwirft, die sich nicht ohne weiteres aus dem Grundgesetz beantworten läßt und noch nicht durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt ist oder die durch veränderte Verhältnisse erneut klärungsbedürftig geworden ist (BVerfGE 90, 22 [24]).

    Dem Beschwerdeführer entsteht durch die Versagung der Entscheidung zur Sache nämlich bereits deshalb kein besonders schwerer Nachteil, weil die Verfassungsbeschwerde aus den oben genannten Erwägungen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 [25 f.]).

  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Auszug aus BVerfG, 08.02.1995 - 1 BvR 753/94
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß der Ausschluß des Schmerzensgeldes durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gegen das Grundgesetz verstößt (BVerfGE 34, 118 ).
  • BAG, 28.11.2019 - 8 AZR 35/19

    Ersatz eines Personenschadens - Haftungsprivileg des § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII

    b) Die Regelung des § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII ist verfassungsgemäß (vgl. BVerfG 27. Februar 2009 - 1 BvR 3505/08 - Rn. 11, unter Bezugnahme auf: BVerfG 7. November 1972 - 1 BvL 4/71 ua. - BVerfGE 34, 118, 129 ff.; 8. Februar 1995 - 1 BvR 753/94 -; vgl. auch BAG 22. April 2004 - 8 AZR 159/03 - zu II 1 der Gründe mwN, BAGE 110, 195) .
  • BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG und Art 14 Abs 1 GG durch die

    Diese Funktion der Verletztenrente wird, soweit ersichtlich, überwiegend nicht durch Auslegung aus den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung oder des Sozialgesetzbuches Siebtes Buch hergeleitet, sondern mit einer tatsächlichen Änderung der wirtschaftlichen, technischen und sozialen Rahmenbedingungen begründet (vgl. auch BSGE 95, 286 ), die dazu geführt habe, dass eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bei leichten oder mittelschweren Unfällen keine oder fast keine Lohneinbußen und auch bei schweren Unfällen nur teilweise Lohneinbußen verursache (vgl. BSG, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R -, juris, Rn. 31, unter Bezugnahme auf BVerfGE 34, 118 und BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 1995 - 1 BvR 753/94 -, juris, Rn. 4).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die in §§ 636 f. RVO, §§ 104 ff. SGB VII enthaltenen Regelungen in ständiger Rechtsprechung für verfassungsmäßig gehalten, ohne dass es vom Gesetzgeber eine entsprechende Zweckbestimmung verlangt hat (vgl. BVerfGE 34, 118 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 1995 - 1 BvR 753/94 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Februar 2009 - 1 BvR 3505/08 -, juris, Rn.11).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung ergänzend darauf gestützt hat, dass die Rente aus der Unfallversicherung unter den gegenwärtigen Verhältnissen ein entgangenes Schmerzensgeld aufwiege (vgl. BVerfGE 34, 118 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 1995 - 1 BvR 753/94 -, juris, Rn. 4), hat es auf den tatsächlichen Funktionswandel der Verletztenrente (vgl. hierzu oben (b)) abgestellt.

  • OLG Hamm, 14.03.2017 - 24 U 46/16

    Zulässigkeit eines Grund- und Teilurteils

    Dabei umfasst die Haftungsfreistellung alle hier geltend gemachten Personenschäden und daraus erwachsenden Schadensersatzansprüche einschließlich etwaiger Verdienstausfallschäden und des Schmerzensgeldanspruchs gem. § 253 Abs. 2 BGB (vgl. BVerfG NJW 1995, 1607; NZA 2009, 509; BGH NJW 2009, 2956; Geigel/Wellner, Haftpflichtprozess, 27. Aufl., 31. Kap. Rn. 16f.).
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