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   BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 756/07   

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BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 756/07 (https://dejure.org/2007,3262)
BVerfG, Entscheidung vom 30.05.2007 - 1 BvR 756/07 (https://dejure.org/2007,3262)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 756/07 (https://dejure.org/2007,3262)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax durch den Rechtsanwalt

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 Abs. 2; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93
    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde wegen Nichteinhaltung der Beschwerdefrist; Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

  • datenbank.nwb.de

    Keine Wiedereinsetzung bei unvollständiger Telefaxübersendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2839
  • NVwZ 2007, 1421 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01

    Zum Auskunftsverweigerungsrecht über bereits rechtskräftig abgeurteilte Taten -

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 756/07
    Zwar darf ein Rechtsanwalt einfache Tätigkeiten, die keine juristischen Schulungen verlangen, seinem geschulten und zuverlässigen Büropersonal zur selbständigen Erledigung übertragen (BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 1 BvR 1009/01 -, zitiert nach Juris, Ziff. 19), wobei es sich beim Absenden eines Telefaxes um eine solche einfache Tätigkeit handelt (BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 -, zitiert nach Juris, Ziff. 16).
  • BGH, 30.01.2007 - XI ZB 5/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 756/07
    Allerdings muss im Fall der Übertragung durch eine wirksame Ausgangskontrolle sichergestellt werden, dass Fehler beim Versenden der fristwahrenden Schriftstücke möglichst vermieden werden (BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, zitiert nach Juris, Ziff. 5; BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - XI ZB 5/06 - zitiert nach Juris, Ziff. 6).
  • BVerfG, 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01

    Verletzung des Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch Versagung der

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 756/07
    Zwar darf ein Rechtsanwalt einfache Tätigkeiten, die keine juristischen Schulungen verlangen, seinem geschulten und zuverlässigen Büropersonal zur selbständigen Erledigung übertragen (BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 1 BvR 1009/01 -, zitiert nach Juris, Ziff. 19), wobei es sich beim Absenden eines Telefaxes um eine solche einfache Tätigkeit handelt (BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 -, zitiert nach Juris, Ziff. 16).
  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00

    Zur fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde und zu den

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 756/07
    Allerdings muss im Fall der Übertragung durch eine wirksame Ausgangskontrolle sichergestellt werden, dass Fehler beim Versenden der fristwahrenden Schriftstücke möglichst vermieden werden (BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, zitiert nach Juris, Ziff. 5; BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - XI ZB 5/06 - zitiert nach Juris, Ziff. 6).
  • BFH, 20.12.2006 - I B 70/06

    Fristgebundener Schriftsatz; Übermittlung per Telefax

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 756/07
    Für die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax erfordert eine wirksame Ausgangskontrolle, dafür Sorge zu tragen, dass Fristen aus dem Fristenkalender erst gelöscht werden, wenn durch Überprüfung des Sendeprotokolls feststeht, dass der Schriftsatz vollständig gesendet worden ist (vgl. BFH, Beschluss 20. Dezember 2006 - I B 70/06 - zitiert nach Juris Ziff. 8; BGH, Urteil vom 29. April 1994 - V ZR 62/93 -, zitiert nach Juris).
  • BGH, 29.04.1994 - V ZR 62/93

    Rechtsfolgen der unrichtigen Bezeichnung des Rechtsmittelklägers in der

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 756/07
    Für die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax erfordert eine wirksame Ausgangskontrolle, dafür Sorge zu tragen, dass Fristen aus dem Fristenkalender erst gelöscht werden, wenn durch Überprüfung des Sendeprotokolls feststeht, dass der Schriftsatz vollständig gesendet worden ist (vgl. BFH, Beschluss 20. Dezember 2006 - I B 70/06 - zitiert nach Juris Ziff. 8; BGH, Urteil vom 29. April 1994 - V ZR 62/93 -, zitiert nach Juris).
  • VerfGH Sachsen, 11.01.2018 - 140-IV-17
    Zwar darf ein Rechtsanwalt einfache Tätigkeiten, die keine juristischen Schulungen verlangen, seinem geschulten und zuverlässigen Büropersonal zur selbständigen Erledigung übertragen (BVerfG, Beschluss vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 756/07), wobei es sich beim Absenden eines Telefaxes um eine solche einfache Tätigkeit handelt (BVerfG, a.a.O.).
  • BGH, 13.08.2008 - 1 StR 162/08

    Fristgemäße Einlegung der Anhörungsrüge und Zurechnung von Verteidigerverschulden

    An die Voraussetzungen fehlenden Verschuldens (§ 44 Satz 1 StPO) an der verspäteten Einlegung des Rechtsbehelfs sind aber hohe Anforderungen zu stellen (zu den strengen Anforderungen bei einer Verfassungsbeschwerde vgl. BVerfG, Beschl. vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 756/07).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2008 - 13 S 2066/07

    Anforderungen an den Vortrag eines Wiedereinsetzungsgrundes - Zusendung von

    Dem früheren Prozessbevollmächtigten der Klägerin ist bereits am Tag des Eingangs des Berufungsbegründungsschriftsatzes per Telefax mitgeteilt worden, dass dieser Schriftsatz beim Verwaltungsgerichtshof verspätet eingegangen ist; gleichzeitig wurde er um Vorlage des Fax-Sendeberichts betreffend die Schriftsätze vom 8.10.2007 gebeten (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 26.4.2002 - 3 B 31/02 -, juris; VGH München, Beschluss vom 24.2.2005 - 1 Cs 04.3045 -, NJW 2006, 169; BVerfG, Beschluss vom 30.5.2007 - 1 BvR 756/07 -, NVwZ 2007, 1421 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 2349/22

    Verfristete Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss des

    Bei Übermittlung der Verfassungsbeschwerde per Telefax umfassen die Sorgfaltspflichten die Überprüfung der ordnungsgemäßen und vollständigen Versendung des Telefaxes anhand des ausgedruckten Sendeprotokolls des Faxgerätes (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 756/07 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 21.10.2021 - 1 BvR 838/19

    Nichtannahme einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde

    Indem die Beschwerdeführerin es unterlassen hat, das Sendeprotokoll auch auf die richtige Empfängernummer zu kontrollieren, handelte sie sorgfaltswidrig, da sie so die zu diesem Zeitpunkt noch innerhalb der Frist mögliche Wiederholung der Übermittlung vereitelt hat (vgl. zur fehlenden Ausgangskontrolle bei Erhebung der Verfassungsbeschwerde per Fax: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 756/07 -, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 2008 - 1 BvR 2147/08 -, Rn. 3).
  • LAG Hamm, 13.04.2012 - 10 TaBV 109/11

    Rechtsfolgen der verspäteten Einladung zur Betriebsversammlung zwecks Wahl eines

    Der Anwalt muss durch entsprechende organisatorische Maßnahmen Fehlerquellen bei der Behandlung von Fristsachen in größtmöglichem Umfang ausschließen (BGH 13.06.1996 - VII ZB 13/96 - NJW 1996, 2513; BGH 19.12.2000 - X ZR 128/2000 - NJW-RR 2001, 1502; BVerfG 30.05.2007 - 1 BvR 756/07 - NJW 2007, 2839; BAG 07.07.2011 - 2 AZR 38/10 - NJW 2012, 1021 = DB 2012, 928).
  • BFH, 28.10.2008 - VI B 53/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltsanforderungen an die

    Beim Absenden eines Telefaxes handelt es sich um eine solche einfache Tätigkeit (Bundesgerichtshof --BGH--, Beschlüsse vom 9. April 2008 I ZB 101/06, Anwaltsblatt 2008, 544; vom 28. Oktober 1993 VII ZB 22/93, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1994, 329; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 30. Mai 2007 1 BvR 756/07, NJW 2007, 2839; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 110 AO Rz 432, m.w.N.).
  • LAG Hamm, 09.10.2009 - 10 TaBV 43/09

    Eingruppierung von Maschinenführern an Heißfolien- oder Stanzmaschinen der

    Der Anwalt muss durch entsprechende organisatorische Maßnahmen Fehlerquellen bei der Behandlung von Fristsachen in größtmöglichem Umfang ausschließen (BGH, 13.06.1996 - NJW 1996, 2513; BGH, 19.12.2000 - NJW-RR 2001, 1502; BVerfG, 30.05.2007 - NJW 2007, 2839).
  • LAG Hamm, 16.12.2011 - 10 Sa 960/11

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Wirksamkeit einer personenbedingten

    Der Anwalt muss durch entsprechende organisatorische Maßnahmen Fehlerquellen bei der Behandlung von Fristsachen in größtmöglichen Umfang ausschließen (BGH 13.06.1996 - VII ZB 13/96 - NJW 1996, 2513; BVerfG 30.05.2007 - 1 BvR 756/07 - NJW 2007, 2839).
  • OLG Koblenz, 13.09.2010 - 10 U 511/10

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Anforderungen an die wirksame

    Dabei erfordert eine wirksame Ausgangskontrolle für die Übermittlung Frist wahrender Schriftsätze per Telefax, dass dafür Sorge getragen wird, dass Fristen aus dem Fristenkalender erst gelöscht werden, wenn durch Überprüfung des Sendeprotokolls fest steht, dass der Schriftsatz vollständig an das richtige Gericht versandt wurde (BVerfG 1 BvR 756/07, BAG 6 AZR 432/06).
  • VG Trier, 03.12.2007 - 5 K 840/07

    Fristenkontrolle bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze -

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Rechtsprechung
   BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 756/07   

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BVerfG, Entscheidung vom 05.12.2008 - 1 BvR 756/07 (https://dejure.org/2008,38365)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Dezember 2008 - 1 BvR 756/07 (https://dejure.org/2008,38365)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Bremen, 20.06.2014 - 1 W 19/14

    Zulässigkeit des Vornamens "Waldmeister"

    Das umfasst auch das Recht, dem Kind einen Namen zu geben (BVerfG, Beschluss vom 05.12.2008 - 1 BvR 756/07 mwN, BeckRS 2009, 88701; Staudinger/Habermann, BGB, 2013, § 12 Rn. 204; Gaaz in Gaaz/Bornhofen, Personenstandsgesetz, 3. Auflage 2014, § 21 Rn. 25).
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