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   BVerfG, 05.10.2010 - 1 BvR 772/10   

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https://dejure.org/2010,8188
BVerfG, 05.10.2010 - 1 BvR 772/10 (https://dejure.org/2010,8188)
BVerfG, Entscheidung vom 05.10.2010 - 1 BvR 772/10 (https://dejure.org/2010,8188)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - 1 BvR 772/10 (https://dejure.org/2010,8188)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, ZPO
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Untätigkeit eines Gerichts in einem Zivilverfahren - hier: Anspruch auf Ersatz des Erwerbsschadens bei erheblicher wirtschaftlicher ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßige Verpflichtung der Fachgerichte zum Abschluss von Gerichtsverfahren in angemessener Zeit; Überlange Verfahrensdauer bei Gesamtdauer eines Gerichtsverfahrens von mehr als sieben Jahren

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Untätigkeit eines Gerichts in einem Zivilverfahren - hier: Anspruch auf Ersatz des Erwerbsschadens bei erheblicher wirtschaftlicher ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Untätigkeit eines Gerichts in einem Zivilverfahren - hier: Anspruch auf Ersatz des Erwerbsschadens bei erheblicher wirtschaftlicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßige Verpflichtung der Fachgerichte zum Abschluss von Gerichtsverfahren in angemessener Zeit; Überlange Verfahrensdauer bei Gesamtdauer eines Gerichtsverfahrens von mehr als sieben Jahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wirkungsvoller Rechtsschutz und 18monatige Untätigkeit des Zivilgerichts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 05.10.2010 - 1 BvR 772/10
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 60, 253 ; 93, 1 ).

    a) In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes im materiellen Sinne für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten ableiten lässt (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 93, 99 ) und sich daraus die Verpflichtung der Fachgerichte ergibt, Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zu einem Abschluss zu bringen (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 60, 253 ; 93, 1 ).

    Die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens ist stets nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu bestimmen (vgl. BVerfGE 55, 349 ).

    Sofern der Arbeitsanfall die alsbaldige Bearbeitung und Terminierung sämtlicher zur Entscheidung anstehender Fälle nicht zulässt, muss das Gericht hierfür zwangsläufig eine zeitliche Reihenfolge festlegen (vgl. BVerfGE 55, 349 ).

  • BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00

    Zur Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus BVerfG, 05.10.2010 - 1 BvR 772/10
    Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Frage, ab wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert, sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Natur des Verfahrens und die Bedeutung der Sache für die Parteien (vgl. BVerfGE 46, 17 ), die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997, a.a.O., S. 2812), die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten, insbesondere Verfahrensverzögerungen durch sie sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussende Tätigkeit Dritter, vor allem der Sachverständigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ).

    Ferner haben die Gerichte auch die Gesamtdauer des Verfahrens zu berücksichtigen und sich mit zunehmender Dauer nachhaltig um eine Beschleunigung des Verfahrens zu bemühen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000, a.a.O., S. 215).

  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96

    Verfassungswidrigkeit der gerichtlichen Untätigkeit in einem Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 05.10.2010 - 1 BvR 772/10
    Es gibt keine allgemeingültigen Zeitvorgaben; verbindliche Richtlinien können auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht entnommen werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997 - 1 BvR 711/96 -, NJW 1997, S. 2811; EGMR, Dritte Sektion, Urteil vom 11. Januar 2007 - 20027/02 Herbst/Deutschland -, NVwZ 2008, S. 289 Rn. 75).

    Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Frage, ab wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert, sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Natur des Verfahrens und die Bedeutung der Sache für die Parteien (vgl. BVerfGE 46, 17 ), die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997, a.a.O., S. 2812), die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten, insbesondere Verfahrensverzögerungen durch sie sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussende Tätigkeit Dritter, vor allem der Sachverständigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 05.10.2010 - 1 BvR 772/10
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 60, 253 ; 93, 1 ).

    a) In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes im materiellen Sinne für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten ableiten lässt (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 93, 99 ) und sich daraus die Verpflichtung der Fachgerichte ergibt, Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zu einem Abschluss zu bringen (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 60, 253 ; 93, 1 ).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 05.10.2010 - 1 BvR 772/10
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 60, 253 ; 93, 1 ).

    a) In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes im materiellen Sinne für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten ableiten lässt (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 93, 99 ) und sich daraus die Verpflichtung der Fachgerichte ergibt, Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zu einem Abschluss zu bringen (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 60, 253 ; 93, 1 ).

  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 05.10.2010 - 1 BvR 772/10
    Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Frage, ab wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert, sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Natur des Verfahrens und die Bedeutung der Sache für die Parteien (vgl. BVerfGE 46, 17 ), die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997, a.a.O., S. 2812), die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten, insbesondere Verfahrensverzögerungen durch sie sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussende Tätigkeit Dritter, vor allem der Sachverständigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ).
  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines

    Auszug aus BVerfG, 05.10.2010 - 1 BvR 772/10
    Dagegen kann sich der Staat nicht auf solche Umstände berufen, die in seinem Verantwortungsbereich liegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Oktober 2003 - 1 BvR 901/03 -, NVwZ 2004, S. 334 ).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 05.10.2010 - 1 BvR 772/10
    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen die Untätigkeit des Landgerichts richtet, erledigt sich der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts durch die Anordnung der Auslagenerstattung (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 105, 1 ; 105, 239 ).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 05.10.2010 - 1 BvR 772/10
    Der Verfassungsbeschwerde fehlt es bereits an einer den Anforderungen von § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügenden Begründung (vgl. BVerfGE 99, 84 ).
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 05.10.2010 - 1 BvR 772/10
    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen die Untätigkeit des Landgerichts richtet, erledigt sich der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts durch die Anordnung der Auslagenerstattung (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 105, 1 ; 105, 239 ).
  • BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 105/95

    Familienarbeit

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

  • EGMR, 11.01.2007 - 20027/02

    Menschenrechte: Überlange Verfahrensdauer eines Zivilrechtsstreits

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

  • OLG Hamm, 16.11.2009 - 13 U 129/09
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2011 - 12 W 77/08

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Gültigkeit des Stichtagsprinzips; Ermittlung

    Die vom den Antragsstellern zu 2 - 4 in diesem Zusammenhang angeführte Entscheidung des BVerfG(BVerfGE 1 BvR 772/10 vom 05.10.2010) befasst sich mit einer so genannten Untätigkeitsbeschwerde in einem noch nicht abgeschlossenen Zivilverfahren und ist schon von daher nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar.
  • VG Gelsenkirchen, 25.08.2022 - 18 K 3908/20

    Bottroper Apotheker: Widerruf der Approbation ist rechtmäßig

    Die Verlässlichkeit des Abrechnungssystems ist eine unerlässliche Bedingung für das Funktionieren der medizinischen wie auch pharmazeutischen Versorgung der Bevölkerung, die der Sicherung eines besonders wichtigen Allgemeininteresses dient, vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. November 2010 - 1 BvR 772/10 -, juris, Rn. 15; OVG NRW, Urteil vom 4. Juni 2019- 13 A 897/17 -, juris, Rn. 65, m.w.N.
  • StGH Hessen, 13.04.2011 - P.St. 2301

    1. Der Zeitraum, innerhalb dessen zur Wahrung des Rechts auf effektiven

    1991, S. 2657 [2658]; aus der Rechtsprechung des BVerfG etwa BVerfGE 55, 349 [369], und aus jüngster Zeit die Beschluss v. 14.12.2010 - 1 BvR 404/10 -, juris Rdnr. 11, und v. 05.10.2010 - 1 BvR 772/10 -, juris Rdnr. 11; aus der Rechtsprechung des EGMR etwa NVwZ 2008, S. 289 [291] - Herbst ./. Deutschland; vgl. auch ThürVerfGH, Beschluss v. 30.01.2010 - 28/06 -.
  • BSG, 18.07.2012 - B 12 R 37/11 B
    Hinsichtlich der Klärungsbedürftigkeit hätte der Kläger ausführen müssen, dass und aus welchen Gründen trotz der Rechtsprechung des EGMR, des BVerfG und des BSG zur unverhältnismäßig langen, ggf einen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Menschenrechtskonvention begründenden Dauer eines Gerichtsverfahrens und den sich hieraus ergebenden Folgen (vgl zB EGMR, Entscheidung vom 16.12.2010 - 39778/07 ua; BVerfG Beschluss vom 5.10.2010 - 1 BvR 772/10; BSG SozR 4-3100 § 60 Nr. 4) weiterhin Klärungsbedarf bestehen könnte.
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