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   BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 801/03   

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https://dejure.org/2003,2535
BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 801/03 (https://dejure.org/2003,2535)
BVerfG, Entscheidung vom 16.07.2003 - 1 BvR 801/03 (https://dejure.org/2003,2535)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juli 2003 - 1 BvR 801/03 (https://dejure.org/2003,2535)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde trotz möglicher Grundrechtsverletzung durch Zivilurteil bei Erledigung und bloßer Kostenbelastung - Zur Verantwortlichkeit eines Rechtsanwalts für unwahre Tatsachenbehauptung im Rahmen eines Mandats

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 30 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Verantwortung des Anwalts für unwahren Tatsachenvortrag

Besprechungen u.ä.

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 30 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Verantwortung des Anwalts für unwahren Tatsachenvortrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 235
  • NJW 2003, 3263
  • NVwZ 2004, 210 (Ls.)
  • FamRZ 2003, 1914
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 801/03
    Es wird - gemessen an den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen zur Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ) - bei Auslegung und Anwendung der §§ 824, 1004 BGB den Maßstäben von Art. 5 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG nicht gerecht.
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 589/72

    Effektivität des Rechtsschutzes bei berufsgerichtlichen Sanktionen

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 801/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterliegt die durch den Grundsatz der freien Advokatur gekennzeichnete anwaltliche Berufsausübung unter der Herrschaft des Grundgesetzes der freien und unreglementierten Selbstbestimmung des Einzelnen (BVerfGE 50, 16 ; 63, 266 ).
  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 801/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterliegt die durch den Grundsatz der freien Advokatur gekennzeichnete anwaltliche Berufsausübung unter der Herrschaft des Grundgesetzes der freien und unreglementierten Selbstbestimmung des Einzelnen (BVerfGE 50, 16 ; 63, 266 ).
  • BVerfG, 27.06.1996 - 1 BvR 1398/94

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Rechtsanwältin gegen zivilrechtliches

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 801/03
    Einem Rechtsanwalt als berufenem Berater und Vertreter muss in allen Rechtsangelegenheiten die unerlässliche Äußerungsfreiheit zukommen, die seine Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege erfordert (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1996, S. 3267).
  • BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafgerichtliche Verurteilung eines

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 801/03
    Dies hat das Bundesverfassungsgericht für Äußerungen eines Rechtsanwalts in einem berufsrechtlichen Zusammenhang ausdrücklich anerkannt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 199 f.).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 801/03
    Es muss nicht befürchtet werden, dass der Beschwerdeführer in Zukunft von der Ausübung seiner Grundrechte Abstand nehmen wird (vgl. zu diesem Maßstab BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 801/03
    Die Wahrnehmung dieser Aufgaben erlaubt es dem Anwalt, nicht immer schonend mit den Verfahrensbeteiligten umzugehen (vgl. BVerfGE 76, 171 ).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 801/03
    Die Wahrung der wertsetzenden Bedeutung des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG erfordert regelmäßig eine Abwägung zwischen der in der Unterlassungsverurteilung liegenden Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit einerseits und der Gefährdung des von den genannten Bestimmungen geschützten Rechtsgutes durch die Äußerung andererseits (vgl. BVerfGE 93, 266 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 801/03
    Es wird - gemessen an den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen zur Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ) - bei Auslegung und Anwendung der §§ 824, 1004 BGB den Maßstäben von Art. 5 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG nicht gerecht.
  • BGH, 01.12.2015 - X ZR 170/12

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung II - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung:

    In der Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass sich ein Rechtsanwalt einen Sachverhalt, den ihm sein Mandant geschildert hat, regelmäßig nicht als persönliche Behauptung zu Eigen macht, wenn er diesen wiedergibt (BGH, Urteil vom 16. November 2004 - VI ZR 293/03, NJW 2005, 279, 281; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2003 - 1 BvR 801/03, NJW 2003, 3263).
  • BGH, 15.01.2019 - VI ZR 506/17

    Zur Zulässigkeit presserechtlicher Informationsschreiben

    Dem Interesse des Beklagten zu 2 am Schutz seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts korrespondiert das von Art. 12 geschützte Interesse der Beklagten zu 1, die Rechtsposition ihres Mandanten in der Weise wahrzunehmen, die sie für richtig hält (vgl. BVerfG [K], Beschluss vom 16. Juli 2003 - 1 BvR 801/03, BVerfGK 1, 235, 237; Senat, Urteil vom 16. November 2004 - VI ZR 298/03, NJW 2005, 279 unter II.1.b)).

    Nur im Ausnahmefall kann die Berücksichtigung der Gesamtumstände eine persönliche Verantwortung des Rechtsanwalts nahelegen (vgl. BVerfG [K], Beschluss vom 16. Juli 2003 - 1 BvR 801/03, BVerfGK 1, 235, 237; BGH, Versäumnisurteil vom 1. Dezember 2015 - X ZR 170/12, BGHZ 208, 119 Rn. 23 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung II).

  • OLG Stuttgart, 24.01.2024 - 4 U 129/23

    Berufung des Verfügungsbeklagten gegen einen Anspruch auf Unterlassung von

    Auch das Bundesverfassungsgericht gehe davon aus, dass Aussagen, die der Rechtsanwalt in seiner beruflichen Funktion mache, nicht als zu Eigen gemacht gelten dürften (1 BvR 801/03).

    Danach darf ein Rechtsanwalt im Rahmen seiner Berufsausübung auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte benutzen und sogar "ad personam" argumentieren (BVerfG NJW 2003, 3263 [3264]; BVerfG NJW 2000, 199 [200]; BVerfGE 76, 171 [192] = NJW 1988, 191).

  • LG Kassel, 05.07.2007 - 8 O 1854/06
    Insbesondere kann die Funktion des Schädigers von Bedeutung sein (BVerfG NJW 2003, 3263).
  • OLG München, 02.07.2021 - 18 U 988/21

    Presserechtliches Informationsschreiben, Eingerichteter und ausgeübter

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Rechtsanwalt in seiner beruflichen Funktion Informationen seines Mandanten in gehöriger Form weitergibt (BGH NJW 2003, 3263).
  • LG Düsseldorf, 18.07.2008 - 22 S 120/08

    Wissentlich falscher Vortrag des Inhalts eines Urteils durch einen Anwalt als

    Zwar trifft es zu, dass ein Rechtsanwalt nicht ohne Weiteres dafür belangt werden kann, wenn er auf Anweisung seines Mandanten in einem Rechtsstreit etwas Falsches vorträgt (vgl. BVerfG NJW 2003, 3263).
  • SG Leipzig, 07.11.2006 - S 19 AS 1571/06

    Auskunftspflicht des Partners beim Anspruch auf Grundsicherung für

    Die verfassungsrechtlichen Vorgaben, Verbot überspannter Anforderungen, vgl. ausführlicher hierzu zB BVerfG, Beschluss vom 7. April 2000 - 1 BvR 81/00 und 14. Oktober 2003 - 1 BvR 801/03, wurden dabei berücksichtigt.
  • SG Leipzig, 26.10.2006 - S 19 AS 1604/06

    Leistungen zur Eingliederung nach § 16 Abs. 1 S. 2 SGB II als Ermessensleistung,

    Die verfassungsrechtlichen Vorgaben, Verbot überspannter Anforderungen, vgl. ausführlicher hierzu zB BVerfG, Beschluss vom 7. April 2000 - 1 BvR 81/00 und 14. Oktober 2003 - 1 BvR 801/03, wurden dabei berücksichtigt.
  • VerfGH Sachsen, 15.03.2007 - 4-IV-07

    Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts gegen seine Verurteilung wegen übler

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  • VerfGH Sachsen, 15.05.2007 - 4-IV-07
    Die Auffassung des Landgerichtes, ein Rechtsanwalt als unabhängiges Organ der Rechtspflege müsse sich Prozessvorbringen selbst zurechnen lassen und übe keine berechtigten Interessen gemäß § 193 StGB aus, wenn sein Vorbringen entweder in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Prozessstoff steht oder offenbar unhaltbare, missbräuchliche Vorwürfe leichtfertig erhoben werden, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG NJW 1996, 173 [174] und BVerfG NJW 2003, 3263 [3264]).
  • LG Karlsruhe, 25.01.2019 - 6 O 165/18

    Haftung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Zusammenstoß mit Rechtsüberholer beim

  • ArbG Herne, 11.03.2015 - 5 Ca 2866/14

    Anpassungsgeld

  • SG Leipzig, 20.12.2006 - S 19 AS 1763/06

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Verfahren über den Anspruch auf Arbeitslosengeld

  • OLG Frankfurt, 28.11.2019 - 6 U 143/18

    Gezielte Behinderung eines Mitbewerbers durch unberechtigte Benutzung eines

  • SG Leipzig, 16.01.2007 - S 19 AS 1312/06

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Selbstbindung des

  • LG München I, 28.04.2022 - 26 O 14658/21

    Zulässigkeit einer anwaltlichen Androhung rechtlicher Maßnahmen gegen etwaige

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