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   BVerfG, 31.08.2000 - 1 BvR 826/00   

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BVerfG, 31.08.2000 - 1 BvR 826/00 (https://dejure.org/2000,2993)
BVerfG, Entscheidung vom 31.08.2000 - 1 BvR 826/00 (https://dejure.org/2000,2993)
BVerfG, Entscheidung vom 31. August 2000 - 1 BvR 826/00 (https://dejure.org/2000,2993)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Erledigung - Rechtsstreit - Prozeßkosten - Verfassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Meinungsfreiheit

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 2; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 1
    Begriff der Schmähkritik

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1712
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2000 - 1 BvR 826/00
    Der Begriff der Schmähkritik ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Interesse der Meinungsfreiheit eng auszulegen (BVerfGE 82, 272 ; 93, 266 ).

    Eine Schmähung liegt nicht bereits wegen der herabsetzenden Wirkung einer Äußerung für Dritte vor, selbst wenn es sich um eine überzogene oder ausfällige Kritik handelt (vgl. BVerfGE 82, 272 ).

  • OLG Hamburg, 03.03.2000 - 7 U 69/99

    Brauner Multifunktionär

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2000 - 1 BvR 826/00
    gegen den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 3. März 2000 - 7 U 69/99 -.
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2000 - 1 BvR 826/00
    Der Begriff der Schmähkritik ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Interesse der Meinungsfreiheit eng auszulegen (BVerfGE 82, 272 ; 93, 266 ).
  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Die Bewertungen stellen weder eine unsachliche Schmähkritik noch eine Formalbeleidigung oder einen Angriff auf die Menschenwürde der Klägerin dar, die eine Abwägung der Rechte der Beteiligten entbehrlich machen würden (vgl. Senatsurteile vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 45/05 - VersR 2007, 249, 250 f. m.w.N.; BGHZ 143, 199, 209 ; BVerfGE 93, 266, 294; BVerfG, NJW-RR 2000, 1712).
  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

    An die Bewertung einer Äußerung als Schmähkritik sind strenge Maßstäbe anzulegen, weil andernfalls eine umstrittene Äußerung ohne Abwägung dem Schutz der Meinungsfreiheit entzogen und diese damit in unzulässiger Weise verkürzt würde (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, 199, 209 ; vom 11. März 2008 - VI ZR 189/06 - aaO, Rn. 15; BVerfGE 93, 266, 294; BVerfG, NJW-RR 2000, 1712).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06

    "Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik

    aa) An die Bewertung einer Äußerung als Schmähkritik sind strenge Maßstäbe anzulegen, weil andernfalls eine umstrittene Äußerung ohne Abwägung dem Schutz der Meinungsfreiheit entzogen und diese damit in unzulässiger Weise verkürzt würde (vgl. Senatsurteile vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 45/05 - aaO; BGHZ 143, 199, 209; BVerfGE 93, 266, 294; BVerfG, NJW-RR 2000, 1712).
  • OLG Stuttgart, 11.09.2013 - 4 U 88/13

    Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche eines Hotelbetreibers gegen den

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 31.8.2000 - Az. 1 BvR 826/00) sei der Begriff der Schmähkritik im Interesse der Meinungsfreiheit eng auszulegen.

    Der Begriff der Schmähkritik ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs im Interesse der Meinungsfreiheit eng auszulegen (BVerfG, Beschluss vom 31.08.2000 - 1 BvR 826/00, juris, Rn.4; BVerfG, Beschluss vom 02.07.2013 - 1 BvR 1751/12, juris Rn.15; BGH, Urteil vom 07.12.1999 - VI ZR 51/99, juris Rn.39 m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 26.05.2009 - VerfGH 85/07

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Fehlerhafte Annahme von Schmähkritik

    An die Bewertung einer Äußerung als Schmähkritik sind indes strenge Maßstäbe anzulegen, weil andernfalls eine umstrittene Äußerung ohne Abwägung dem Schutz der Meinungsfreiheit entzogen und diese damit in unzulässiger Weise verkürzt würde (vgl. für das Bundesrecht: BVerfGE 93, 266 , BVerfG NJW-RR 2000, 1712; BGHZ 143, 199 ; BGH, Urteil vom 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07 - www.bundesgerichtshof.de , Rn. 18).
  • LG München I, 10.02.2023 - 26 O 197/23

    Keine Haftung einer Rezensionsplattform für nicht erkennbar rechtswidrige Inhalte

    Dabei ist der Begriff der Schmähung eng auszulegen und nicht bereits wegen der herabsetzenden Wirkung einer Äußerung für Dritte anzunehmen, selbst wenn es sich um eine überzogene oder ausfällige Kritik handelt (BVerfG v. 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89 - Rz. 41; BVerfG v. 31.08.2000 - 1 BvR 826/00 - Rz. 4; BVerfG v. 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04 - Rz. 28).

    Vielmehr nimmt eine herabsetzende Äußerung erst dann den Charakter einer Schmähung an, "wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik die Diffamierung der Person im Vordergrund steht" (BVerfG v. 31.08.2000 - 1 BvR 826/00 - Rz. 4).

  • LG München I, 30.10.2015 - 9 O 5780/15

    Abgewiesene Klage in unterlassungsrechtlicher Streitigkeit

    Dabei ist der Begriff der Schmähung eng auszulegen und nicht bereits wegen der herabsetzenden Wirkung einer Äußerung für Dritte anzunehmen, selbst wenn es sich um eine überzogene oder ausfällige Kritik handelt (BVerfG v. 26.06.1990 - Az. 1 BvR 1165/89 - Rz. 41; BVerfG v. 31.08.2000 - Az. 1 BvR 826/00 - Rz. 4; BVerfG v. 12.05.2009 - Az. 1 BvR 2272/04 - Rz. 28).

    Vielmehr nimmt eine herabsetzende Äußerung erst dann den Charakter einer Schmähung an, "wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik die Diffamierung der Person im Vordergrund steht" (BVerfG v. 31.08.2000 - Az. 1 BvR 826/00 - Rz. 4).

  • LG Köln, 06.10.2010 - 28 O 652/10

    Verbreitung einer Restaurantkritik durch eine nicht in Wettbewerbsabsicht

    An die Bewertung einer Äußerung als Schmähkritik sind strenge Maßstäbe anzulegen, weil andernfalls eine umstrittene Äußerung ohne Abwägung dem Schutz der Meinungsfreiheit entzogen und diese damit in unzulässiger Weise verkürzt würde (BGH, Urt. v. 11.03.2008, Az. VI ZR 189/06, Rz. 15; BVerfGE 93, 266, 294; BVerfG, NJW-RR 2000, 1712).
  • LG Hamburg, 19.01.2007 - 324 O 283/06

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts sowie des Unternehmenspersönlichkeitsrechts,

    Das ist dann nicht der Fall, wenn es sich bei Äußerungen um eine Schmähkritik handelt, mithin um solche Äußerungen, bei denen nicht die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht, bei denen also die Kritik auch aus Sicht des Kritikers keine vertretbare Grundlage mehr haben kann, sondern auf eine vorsätzliche Ehrkränkung abzielt (BVerfG, Beschl. v. 31.8.2000, NJW-RR 2000, S. 1712 f., 1712; Soehring, Presserecht, 3. Aufl., Rn. 20.9).
  • VerfGH Berlin, 26.05.2009 - VerfGH 86/07

    Teilweise stattgebende Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf freie

    An die Bewertung einer Äußerung als Schmähkritik sind strenge Maßstäbe anzulegen, weil andernfalls eine umstrittene Äußerung ohne Abwägung dem Schutz der Meinungsfreiheit entzogen und diese damit in unzulässiger Weise verkürzt würde (vgl. für das Bundesrecht: BVerfGE 93, 266 , BVerfG NJW-RR 2000, 1712; BGHZ 143, 199 ; BGH, Urteil vom 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07 - www.bundesgerichtshof.de , Rn. 18).
  • VerfGH Berlin, 26.05.2009 - VerfGH 119/07

    Teilweise stattgebende Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf freie

  • AG Düsseldorf, 15.07.2010 - 54 C 984/10

    Die Bezeichnung eines Berufsklägers als "Schmeißfliege" löst keine

  • LG Hamburg, 28.02.2006 - 324 O 2/06

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Zulässige Meinungsäußerung über den "totalen

  • LG Hamburg, 26.01.2007 - 324 O 553/03
  • LG München II, 25.05.2018 - 2 O 3/18

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Einleitung eines

  • LG Hamburg, 05.10.2007 - 324 O 166/07

    Zur Äußerung "Das P...- P...-Betrugssystem"

  • OLG Hamburg, 21.07.2009 - 7 U 18/09
  • LG Hamburg, 16.11.2007 - 324 O 22/07
  • LG Hamburg, 08.12.2006 - 324 O 327/06

    Der Kläger begehrt von der Beklagten, es zu unterlassen, die aus dem Klagantrag

  • LG Hamburg, 24.10.2006 - 324 O 633/06
  • LG Hamburg, 22.09.2006 - 324 O 241/05
  • LG Hamburg, 29.08.2006 - 324 O 342/06

    Die Parteien streiten über den Bestand der einstweiligen Verfügung der Kammer vom

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