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   BVerfG, 18.04.2020 - 1 BvR 829/20   

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BVerfG, 18.04.2020 - 1 BvR 829/20 (https://dejure.org/2020,7708)
BVerfG, Entscheidung vom 18.04.2020 - 1 BvR 829/20 (https://dejure.org/2020,7708)
BVerfG, Entscheidung vom 18. April 2020 - 1 BvR 829/20 (https://dejure.org/2020,7708)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 2 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 2 BVerfGG, § 4 Abs 2 CoronaVV BY 2, § 4 Abs 3 CoronaVV BY 2
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ausgangsbeschränkungen in Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (§ 4 Abs 2, Abs 3, § 5 Nr 9 BayIfSMV ) - Unzulässigkeit wegen Subsidiarität gegenüber prinzipaler fachgerichtlicher Normenkontrolle (§ ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ausgangsbeschränkungen in Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (§ 4 Abs 2, Abs 3, § 5 Nr 9 BayIfSMV ) - Unzulässigkeit wegen Subsidiarität gegenüber prinzipaler fachgerichtlicher Normenkontrolle (§ ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ausgangsbeschränkungen in Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (§ 4 Abs. 2, Abs. 3, § 5 Nr. 9 BayIfSMV ); Unzulässigkeit wegen Subsidiarität gegenüber prinzipaler fachgerichtlicher Normenkontrolle ...

  • rechtsportal.de

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen infektionsschutzrechtliche Ausgangsbeschränkungen in Bayern; Unzulässigkeit wegen Subsidiarität gegenüber prinzipaler fachgerichtlicher Normenkontrolle; Zumutbarkeit der Inanspruchnahme fachgerichtlichen Rechtsschutzes

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ausgangsbeschränkungen in Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (§ 4 Abs 2, Abs 3, § 5 Nr 9 BayIfSMV ) - Unzulässigkeit wegen Subsidiarität gegenüber prinzipaler fachgerichtlicher Normenkontrolle (§ ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2020, 707
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2020 - 1 BvR 829/20
    Im Übrigen sei vorläufiger Rechtschutz gegen die angegriffenen Regelungen der Verordnung wegen des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. März 2020 (20 NE 20.632) derzeit nicht zu erlangen.

    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers wäre ein solcher Antrag nach § 47 Abs. 1 und 6 VwGO auch nicht mit Blick auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. März 2020 (20 NE 20.632), mit dem dieser eine vorläufige Außervollzugsetzung des präventiven Ausgangsverbots nach § 1 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 5 der der streitgegenständlichen Verordnung vorausgegangenen Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24. März 2020 (BayMBl Nr. 130) abgelehnt hat, offensichtlich aussichtlos.

    Dementsprechend hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nicht geprüft, ob das Verbot, die Wohnung ohne triftigen Grund zu verlassen, deshalb gegen Grundrechte verstößt, weil es selbst sowie die gesetzliche Ermächtigung nicht den für Straftatbestände geltenden Bestimmtheitsanforderungen des Art. 103 Abs. 2 GG genügt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 NE 20.632 -, Rn. 54 ff.).

  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 712/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Verordnung zur Eindämmung

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2020 - 1 BvR 829/20
    Wegen dieser auch mit Eilrechtsschutz verbundenen Möglichkeit droht ihm entgegen seinem Vorbringen durch den Verweis auf fachgerichtlichen Rechtsschutz kein schwerer und unzumutbarer Nachteil mit Blick auf die Bußgeldbewehrung der Ausgangsbeschränkung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 -, Rn. 15).

    Insoweit steht auch Fachgerichten die Kompetenz zur Normverwerfung zu, so dass selbst dann, wenn allein spezifisch verfassungsrechtliche Fragen aufgeworfen sind, auch ohne Anrufung des Bundesverfassungsgerichts Rechtsschutz erlangt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 -, Rn. 16).

    Daher besteht jedenfalls in tatsächlicher Hinsicht Bedarf an einer fachgerichtlichen Aufbereitung der Entscheidungsgrundlagen vor einer Anrufung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 -, Rn. 17).

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94

    Saarländisches Pressegesetz

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2020 - 1 BvR 829/20
    Zwar verlangt der Grundsatz der Subsidiarität nicht, dass Betroffene vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine straf- oder bußgeldbewehrte Rechtsnorm verstoßen und sich dem Risiko einer entsprechenden Ahndung aussetzen müssen, um dann im Straf- oder Bußgeldverfahren die Verfassungswidrigkeit der Norm geltend machen zu können (vgl. BVerfGE 81, 70 ; 97, 157 ; 138, 261 ).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2020 - 1 BvR 829/20
    Zwar verlangt der Grundsatz der Subsidiarität nicht, dass Betroffene vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine straf- oder bußgeldbewehrte Rechtsnorm verstoßen und sich dem Risiko einer entsprechenden Ahndung aussetzen müssen, um dann im Straf- oder Bußgeldverfahren die Verfassungswidrigkeit der Norm geltend machen zu können (vgl. BVerfGE 81, 70 ; 97, 157 ; 138, 261 ).
  • BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 2795/09

    Baden-württembergische und hessische Regelungen zur automatisierten

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2020 - 1 BvR 829/20
    Die Verfassungsbeschwerde ist schließlich auch nicht ausnahmsweise deshalb vor Inanspruchnahme fachgerichtlichen Rechtsschutzes zulässig, weil sie allein spezifisch verfassungsrechtliche Fragen aufwürfe, die das Bundesverfassungsgericht auch ohne vorherige fachgerichtliche Aufbereitung der tatsächlichen und rechtlichen Entscheidungsgrundlagen beantworten könnte (vgl. BVerfGE 150, 309 ).
  • BVerfG, 14.01.2015 - 1 BvR 931/12

    Regelung im thüringischen Ladenöffnungsgesetz zur Freistellung der Beschäftigten

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2020 - 1 BvR 829/20
    Zwar verlangt der Grundsatz der Subsidiarität nicht, dass Betroffene vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine straf- oder bußgeldbewehrte Rechtsnorm verstoßen und sich dem Risiko einer entsprechenden Ahndung aussetzen müssen, um dann im Straf- oder Bußgeldverfahren die Verfassungswidrigkeit der Norm geltend machen zu können (vgl. BVerfGE 81, 70 ; 97, 157 ; 138, 261 ).
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2020 - 1 BvR 829/20
    Doch genügt eine Verfassungsbeschwerde auch dann nicht dem Grundsatz der Subsidiarität, wenn die Möglichkeit besteht, fachgerichtlichen Rechtsschutz außerhalb eines Straf- oder Bußgeldverfahrens zu erlangen (vgl. BVerfGE 145, 20 ).
  • VerfGH Saarland, 28.04.2020 - Lv 7/20

    Corona-Verordnung: Verfassungsgerichtshof lockert Ausgangsbeschränkungen

    Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes verkennt nicht, dass das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 18.04.2020 befunden hat, eine Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgangsbeschränkungen der Bayerischen Coronaschutzverordnung nicht zur Entscheidung anzunehmen unter Verweisung auf den Grundsatz der Subsidiarität (Beschl. v. 18.04.2020 1 BvR 829/20).
  • VGH Bayern, 28.07.2020 - 20 NE 20.1609

    Corona - Beherbergungsverbot für Gäste aus inländischem Risikogebiet vorläufig

    Insbesondere verstößt § 14 Abs. 1 Nr. 1 6. BayIfSMV - jedenfalls bei verfassungskonformer Auslegung (vgl. BVerfG, B.v. 18.4.2020 - 1 BvR 829/20 - juris Rn. 12) - nicht gegen das verfassungsrechtliche Gebot hinreichender Normenklarheit.
  • VerfGH Sachsen, 13.03.2024 - 2-IV-22
    Daher bestand in tatsächlicher Hinsicht Bedarf an einer fachgerichtlichen Aufbereitung der Entscheidungsgrundlagen vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofes (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 50-IV-20 [HS]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. April 2020 - 1 BvR 829/20 - juris Rn. 12; Beschluss vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 - juris Rn. 17; VerfGH NRW, Beschluss vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1 - juris Rn. 7).

    Umstände, unter denen ein solches Vorgehen ausnahmsweise nicht abzuverlangen wäre (vgl. hierzu etwa BVerfG, Beschluss vom 29. April 2020 - 1 BvQ 47/20 - juris Rn. 11; Beschluss vom 18. April 2020 - 1 BvR 829/20 - juris Rn. 10 f.; Beschluss vom 9. April 2020 - 1 BvR 802/20 - juris Rn. 1, 8; Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 - juris Rn. 4), lagen nicht vor.

  • VerfGH Sachsen, 13.03.2024 - 9-IV-22
    28. Mai 2020 - Vf. 50-IV-20 [HS]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. April 2020 - 1 BvR 829/20 - juris Rn. 12; Beschluss vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 - juris Rn. 17; VerfGH NRW, Beschluss vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 28.04.2020 - 20 NE 20.849

    Kontaktreduzierung über ein Wohnungsverlassungsverbot

    (2) Das in den angegriffenen Bestimmungen geregelte präventive Ausgangsverbot mit Erlaubnisvorbehalt verstößt - jedenfalls bei verfassungskonformer Auslegung (vgl. BVerfG, B.v. 18.4.2020 - 1 BvR 829/20 - juris Rn. 12 a.E.) - auch nicht gegen das verfassungsrechtliche Gebot hinreichender Normbestimmtheit.
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 50-IV-20

    Erschöpfung des Rechtswegs im Eilverfahren i.R.d. Grundsatzes der Subsidiarität

    Zwar verlangt der Grundsatz der Subsidiarität nicht, dass Betroffene vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine strafoder bußgeldbewehrte Rechtsnorm verstoßen und sich dem Risiko einer entsprechenden Ahndung aussetzen müssen, um dann im Straf- oder Bußgeldverfahren die Verfassungswidrigkeit der Norm geltend machen zu können (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Oktober 2014 - Vf. 66-IV-13; BVerfG, Beschluss vom 18. April 2020 - 1 BvR 829/20 - juris Rn. 9; Beschluss vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 - juris Rn. 12 jeweils m.w.N.).

    Im Rahmen eines solchen Normenkontrollverfahrens kann sogar überprüft werden, ob das in dieser Vorschrift geregelte Verbot deshalb gegen Grundrechte verstößt, weil es selbst oder die gesetzliche Ermächtigung nicht den für Straftatbestände geltenden Bestimmtheitsanforderungen des Art. 103 Abs. 2 GG genügt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. April 2020 - 1 BvR 829/20 - juris Rn. 10).

    Jedoch wirft die Verfassungsbeschwerde nicht allein verfassungsrechtliche Fragen auf, die der Verfassungsgerichthof auch ohne vorherige fachgerichtliche Aufbereitung der tatsächlichen und rechtlichen Entscheidungsgrundlagen beantworten könnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. April 2020 - 1 BvR 900/20 - juris Rn. 6; Beschluss vom 18. April 2020 - 1 BvR 829/20 - juris Rn. 11 f.; Beschluss vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 - juris Rn. 16 f.; VerfGH NRW, Beschluss vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1 - juris Rn. 7; im Ergebnis ebenso BbgVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2020 - VfBbg 5/20 EA - juris Rn. 8 ff.; a.A. BerlVerfGH, Beschluss vom 14. April 2020 - VerfGH 50 A/20 - juris Rn. 7; offen gelassen SaarlVerfGH, Beschluss vom 28. April 2020 - Lv 7/20 - juris Rn. 27 f.).

    Daher besteht in tatsächlicher Hinsicht Bedarf an einer fachgerichtlichen Aufbereitung der Entscheidungsgrundlagen vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. April 2020 - 1 BvR 829/20 - juris Rn. 12; Beschluss vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 - juris Rn. 17; VerfGH NRW, Beschluss vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1 - juris Rn. 7).

    Entgegen seiner Auffassung wäre ein Antrag auf verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle nach § 47 Abs. 1 VwGO nicht mit Blick auf den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 7. April 2020 (3 B 111/20) offensichtlich aussichtlos (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. April 2020 - 1 BvR 829/20 - juris Rn. 9 f.; VerfGH NRW, Beschluss vom 6. April 2020 - VerfGH 32/20.VB-1 - juris Rn. 6).

  • VerfGH Bayern, 24.04.2020 - 29-VII-20

    Allgemeine infektionsschutzrechtliche Ausgangsbeschränkungen

    In seinem Beschluss vom 18. April 2020 hat das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit einer Verfassungsbeschwerde gegen § 4 Abs. 2 und 3, § 5 Nr. 9 BayIfSMV darauf hingewiesen, dass "die verfassungsrechtliche Beurteilung der angegriffenen Bestimmungen [...] nicht allein von spezifisch verfassungsrechtlichen Fragen" abhänge, sondern "in tatsächlicher Hinsicht Bedarf an einer fachgerichtlichen Aufbereitung der Entscheidungsgrundlagen" bestehe (BVerfG vom 18.4.2020 - 1 BvR 829/20 - juris Rn. 12).
  • BVerfG, 24.04.2020 - 1 BvR 900/20

    Verfassungsbeschwerde gegen Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

    Er kann hier im fachgerichtlichen Verfahren insbesondere Eilrechtsschutz nach § 47 Abs. 6 VwGO erlangen (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. April 2020 - 1 BvR 829/20 -, Rn. 9).

    Das gilt auch für die Bedeutung der aktuellen Regelung und Praxis der Straf- und Bußgeldbewehrung der Maßnahmen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. April 2020 - 1 BvR 829/20 -, Rn. 10).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 29.04.2020 - VGH B 26/20

    Verfassungsbeschwerden und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur

    Darüber hinaus ist es einem Betroffenen nicht zuzumuten, vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine straf- oder bußgeldbewehrte Rechtsnorm zu verstoßen und sich dem Risiko einer entsprechenden Ahndung aussetzen zu müssen, um dann im Straf- oder Bußgeldverfahren die Verfassungswidrigkeit der Norm geltend machen zu können (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. November 1989 - 1 BvR 1276/84 u.a. -, BVerfGE 81, 70 [82 f.]; und vom 14. Januar 1998 - 1 BvR 1995/94 u.a. -, BVerfGE 97, 157 [165]; Kammerbeschlüsse vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 555/15 -, juris Rn. 8; vom 18. April 2020 - 1 BvR 829/20 -, juris Rn. 9).
  • BVerfG, 13.09.2022 - 1 BvR 2143/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Eilentscheidung im bayerischen

    Sie setzen sich in ihrer Verfassungsbeschwerde nicht damit auseinander, dass ihnen neben der Popularklage zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die angegriffenen Regelungen des bayerischen Landesrechts der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten durch ein Normenkontrollverfahren nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO in Verbindung mit Art. 5 Satz 1 AGVwGO Bayern in der bis 30. April 2022 geltenden Fassung und entsprechender Eilrechtsschutz gemäß § 47 Abs. 6 VwGO offenstand (vgl. BVerfGE 70, 35 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. April 2020 - 1 BvR 829/20 -, Rn. 9).

    Sie konnten - wie dargelegt - hier im fachgerichtlichen Verfahren insbesondere Eilrechtsschutz nach § 47 Abs. 6 VwGO erlangen (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. April 2020 - 1 BvR 829/20 -, Rn. 9).

  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 59-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 06.08.2020 - 115-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 65-IV-20

    Verfassungsbeschwerde gegen Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in der Hauptsache

  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2021 - 2 S 1948/19

    Wettbürosteuer, die nach den im Wettbüro getätigten Brutto-Wetteinsätzen bemessen

  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 114-IV-20

    Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen sächsische Corona-Schutz-Verordnung

  • VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 202-IV-20

    Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen der Corona-Schutz-Verordnung insbes. zu

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.04.2020 - VGH B 25/20

    Verfassungsbeschwerde zur "Maskenpflicht" in Rheinland-Pfalz erfolglos

  • VerfGH Sachsen, 14.07.2022 - 43-IV-22
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 68-IV-20

    Verfassungsbeschwerde gegen Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in der Hauptsache

  • VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 42-IV-22
  • VerfGH Sachsen, 19.11.2020 - 203-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 66-IV-20

    Verfassungsbeschwerde gegen Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in der Hauptsache

  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 67-IV-20

    Verfassungsbeschwerde gegen Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in der Hauptsache

  • VerfG Brandenburg, 05.05.2020 - VfGBbg 5/20

    Eilantrag gegen infektionsschutzrechtliche Pflicht zum Tragen einer

  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 69-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 111-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 71-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 76-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Nichtausschöpfung des

  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 75-IV-20

    Verwerfung der Verfassungsbeschwerde als unzulässig mangels Ausschöpfen der

  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 57-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Nichtausschöpfung des

  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 73-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 74-IV-20
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 3 MR 12/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung: Beschränkter Außerhausverkauf

  • VG Schleswig, 23.04.2020 - 1 B 59/20

    Infektionsschutzgesetz - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Schleswig, 23.04.2020 - 1 B 57/20

    Infektionsschutzgesetz - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

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