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   BVerfG, 19.12.2013 - 1 BvR 859/13   

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https://dejure.org/2013,41584
BVerfG, 19.12.2013 - 1 BvR 859/13 (https://dejure.org/2013,41584)
BVerfG, Entscheidung vom 19.12.2013 - 1 BvR 859/13 (https://dejure.org/2013,41584)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 (https://dejure.org/2013,41584)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 511 Abs 4 S 1 Nr 1 Alt 1 ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch zivilprozessuale Entscheidung vor Ablauf einer Stellungnahmefrist - zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Nichtzulassung der ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde wegen gerichtlicher Entscheidung vor Ablauf einer vom Gericht gesetzten Frist zur Replik

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch zivilprozessuale Entscheidung vor Ablauf einer Stellungnahmefrist - zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Nichtzulassung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 495a; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Verfassungsbeschwerde wegen gerichtlicher Entscheidung vor Ablauf einer vom Gericht gesetzten Frist zur Replik

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungszulassung durch das Amtsgericht

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2014, 251
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (70)

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 570/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Setzung einer zu kurzen

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2013 - 1 BvR 859/13
    a) Die Gewährung rechtlichen Gehörs setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts voraus, dass das Gericht die Ausführungen der Prozessparteien zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (BVerfGE 47, 182 ; 49, 212 ; stRspr).

    Maßgebend ist dabei der Gedanke, dass die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit haben müssen, durch einen sachlich fundierten Vortrag die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen (BVerfGE 22, 114 ; 49, 212 ; 89, 28 ; 101, 106 ).

    Dementsprechend ist der Anspruch einer Verfahrenspartei auf rechtliches Gehör verletzt, wenn das Gericht zu ihrem Nachteil eine Entscheidung trifft, ohne eine dieser Partei zuvor selbst gesetzte Äußerungsfrist abzuwarten (BVerfGE 12, 110 ; 18, 380 ; 42, 243 ; 49, 212 ).

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Willkürliche Nichtzulassung der Berufung im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2013 - 1 BvR 859/13
    Maßgebend ist dabei der Gedanke, dass die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit haben müssen, durch einen sachlich fundierten Vortrag die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen (BVerfGE 22, 114 ; 49, 212 ; 89, 28 ; 101, 106 ).

    Daher muss die Gelegenheit zur Äußerung grundsätzlich zu jedem dem Gericht unterbreiteten Vortrag der Gegenseite eingeräumt werden, soweit er für die Entscheidung erheblich ist (BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; 89, 381 ; 101, 106 ).

    Das Gericht darf nur solche Tatsachen verwerten, zu denen sich die Verfahrensbeteiligten vorher äußern konnten (BVerfGE 70, 180 ; 101, 106 ).

  • BVerfG, 19.06.2013 - 2 BvR 1960/12

    Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch gerichtliche Entscheidung aufgrund von

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2013 - 1 BvR 859/13
    Insbesondere dann, wenn dem Gebot des Art. 103 Abs. 1 GG durch die Übersendung von Schriftsätzen genügt werden soll, hat das Gericht - etwa durch förmliche Zustellung oder durch Beifügen einer rückgabepflichtigen Empfangsbescheinigung - zu überwachen, ob die Verfahrensbeteiligten in ihren Besitz gelangt sind (BVerfGE 36, 85 ; 42, 243 ; 50, 280 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. März 2006 - 2 BvR 1104/05 -, NJW 2006, S. 2248 ); eine Vermutung für den Zugang einer formlos übersandten Mitteilung gibt es nicht (BVerfGE 36, 85 ; 42, 243 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2013 - 2 BvR 1960/12 -, NJW 2013, S. 2658).

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Berücksichtigung des replizierenden - teilweise neuen und vertieften - Sachvortrags insbesondere zu der Frage, ob es sich bei der ein Bearbeitungsentgelt vorsehenden Vertragsbestimmung um eine allgemeine Geschäftsbedingung handelt, zu einer anderen, der Beschwerdeführerin günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 18, 147 ; 112, 185 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2013 - 2 BvR 1960/12 -, NJW 2013, S. 2658; stRspr).

  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 405/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    a) Die Wirksamkeit formularmäßiger Bearbeitungsentgelte in Verbraucherdarlehensverträgen wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beurteilt (siehe auch BVerfG, WM 2014, 251, 252).
  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    aa) Die Wirksamkeit formularmäßiger Bearbeitungsentgelte in Verbraucherdarlehensverträgen wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beurteilt (siehe auch BVerfG, WM 2014, 251, 252).
  • BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 873/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbar sind eine den Zugang zur Revision erschwerende Auslegung und Anwendung des hier einschlägigen § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO dann, wenn sie wegen krasser Fehlerhaftigkeit sachlich nicht zu rechtfertigen sind, sich damit als objektiv willkürlich erweisen und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränken (vgl. BVerfGK 19, 467 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, NJW 2009, S. 572 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, WM 2014, S. 251 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. August 2014 - 2 BvR 176/12 -, WM 2014, S. 2093 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2120/14 -, juris, Rn. 10).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2024 - VerfGH 49/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung der Berufung in einem

    Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm ohne Auseinandersetzung mit der Sach- und Rechtslage nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13, WM 2014, 251 = juris, Rn. 21; VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Juni 2020 - VerfGH 69/19.VB-1, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 12.08.2014 - 2 BvR 176/12

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

    Aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen, damit objektiv willkürlich, und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränkend ist eine Entscheidung insbesondere dann, wenn das Gericht ohne Auseinandersetzung mit der Sach- und Rechtslage eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder deren Inhalt bei Auslegung und Anwendung in krasser Weise missdeutet (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, juris, Rn. 21).

    Von solchen Unterschieden ist bei der Abweichung von der Entscheidung eines höherrangigen Gerichts in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage insbesondere dann auszugehen, wenn die Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung ist, weil sie in einer Mehrzahl von Fällen auftreten kann (vgl. BTDrucks 14/4722, S. 93 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - und - 1 BvR 172/04 -, juris, jeweils Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, juris, Rn. 23).

    Die objektiv willkürliche Nichtzulassung der Berufung schließt den Beschwerdeführer von dem verfassungsrechtlich gebotenen Zugang zum Rechtsweg aus und ist mit dem Gebot wirkungsvollen Rechtsschutzes nicht zu vereinbaren (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, juris, Rn. 20 ff.).

  • BVerfG, 04.07.2017 - 2 BvR 2157/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Nichtzulassung der Berufung durch

    Aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränkend ist eine Entscheidung insbesondere dann, wenn das Gericht ohne Auseinandersetzung mit der Sach- und Rechtslage eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder deren Inhalt bei Auslegung und Anwendung in krasser Weise missdeutet (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, juris, Rn. 21; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. August 2014 - 2 BvR 176/12 -, juris, Rn. 10).

    Von solchen Unterschieden ist bei der Abweichung von der Entscheidung eines höherrangigen Gerichts in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage insbesondere dann auszugehen, wenn die Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung ist, weil sie in einer Mehrzahl von Fällen auftreten kann (vgl. BTDrucks 14/4722, S. 93 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - und - 1 BvR 172/04 -, juris, jeweils Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, juris, Rn. 23; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. August 2014 - 2 BvR 176/12 -, juris, Rn. 12 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 345/16 -, juris, Rn. 13).

  • BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2791/14

    Verletzung der Rechtschutzgarantie aufgrund der Verkennung der grundsätzlichen

    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbar sind eine den Zugang zur Berufung beziehungsweise zur Revision erschwerende Auslegung und Anwendung des hier einschlägigen § 511 Abs. 4 Satz 1 ZPO dann, wenn sie wegen krasser Fehlerhaftigkeit sachlich nicht zu rechtfertigen sind, sich damit als objektiv willkürlich erweisen und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränken (vgl. BVerfGK 19, 467 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, NJW 2009, S. 572 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, WM 2014, S. 251 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. August 2014 - 2 BvR 176/12 -, WM 2014, S. 2093 ).
  • BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2120/14

    Verletzung der Rechtschutzgarantie aufgrund der Verkennung der grundsätzlichen

    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbar sind eine den Zugang zur Revision erschwerende Auslegung und Anwendung des hier einschlägigen § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO dann, wenn sie wegen krasser Fehlerhaftigkeit sachlich nicht zu rechtfertigen sind, sich damit als objektiv willkürlich erweisen und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränken (vgl. BVerfGK 19, 467 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, NJW 2009, S. 572 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, WM 2014, S. 251 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. August 2014 - 2 BvR 176/12 -, WM 2014, S. 2093 ).
  • BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 217/19

    Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Klageerzwingungsverfahrens

    Wenn das Gericht eine Stellungnahmefrist gesetzt hat, sind daher alle fristgerecht eingereichten Schriftsätze bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 12, 110 ; 42, 243 ; 49, 212 ; 64, 224 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Dezember 2014 - 1 BvR 2195/14 -, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2018 - 2 BvR 745/14 -, Rn. 22; stRspr).
  • BVerfG, 22.12.2014 - 1 BvR 2195/14

    Die Gerichte haben sicherzustellen, dass jede Partei ihre zur Wahrnehmung ihres

    Zwar hat das Sozialgericht entgegen seiner aus Art. 103 Abs. 1 GG resultierenden Verpflichtung zur Sicherung rechtlichen Gehörs keine Vorkehrungen getroffen, um festzustellen, ob tatsächlich eine Frist versäumt worden war, denn eine Vermutung für den Zugang einer formlos übersandten Mitteilung gibt es nicht (vgl. BVerfGE 36, 85 ; 42, 243 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2013 - 2 BvR 1960/12 -, NJW 2013, S. 2658) und das Gericht muss sicherstellen, dass jede Partei die ihr zur Wahrnehmung ihres rechtlichen Gehörs eingeräumte Äußerungsfrist effektiv ausschöpfen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2015 - 4 B 1479/14

    Anspruch eines Interessenten für die Veranstaltung eines Wochenmarkts auf

  • VerfGH Bayern, 14.07.2014 - 8-VI-14

    Verletzung des Grundrechts auf den gesetzlichen Richter durch Nichtzulassung der

  • VGH Bayern, 13.06.2016 - 13a ZB 16.30062

    Kein Abschiebungsverbot wegen extremer Gefahrenlage

  • BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 890/20

    Gehörsverstoß durch zivilprozessuale Entscheidung vor Ablauf einer

  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 60-IV-14
  • VGH Bayern, 13.06.2016 - 13a ZB 16.30063

    Verbot der Abschiebung nach Afghanistan wegen drohender Blutrache

  • VGH Bayern, 04.01.2018 - 11 CE 17.2376

    Entscheidung vor Ablauf einer Äußerungsfrist

  • VGH Bayern, 16.01.2018 - 11 ZB 17.2504

    Klageabweisung vor Ablauf der zur Klagerücknahme gesetzten Frist

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2014 - 13 A 1347/13

    Gewährung rechtlichen Gehörs i.R.d. Zulässigkeit eines Asylantrags eines

  • LG Dortmund, 21.02.2014 - 3 S 7/13

    Zulässigkeit der Erhebung von Bearbeitungsentgelt für die Gewährung eines

  • SG Magdeburg, 08.05.2015 - S 43 AS 697/15

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit nach dem Wohnsitz des

  • SG Magdeburg, 08.05.2015 - S 43 AS 737/15

    Sozialgerichtliches Verfahren: Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit im

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