Rechtsprechung
   BVerfG, 15.01.1991 - 1 BvR 867/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3054
BVerfG, 15.01.1991 - 1 BvR 867/90 (https://dejure.org/1991,3054)
BVerfG, Entscheidung vom 15.01.1991 - 1 BvR 867/90 (https://dejure.org/1991,3054)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Januar 1991 - 1 BvR 867/90 (https://dejure.org/1991,3054)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,3054) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unerwünschte Einlage von Werbepostsendungen durch politische Parteien in den Briefkasten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Werbesendungen - Unerwünschter Einwurf - Briefkasten - Politische Partei

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 910
  • NVwZ 1991, 466 (Ls.)
  • DVBl 1991, 481
  • afp 1991, 667
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1991 - 1 BvR 867/90
    Deren Beantwortung ist grundsätzlich allein Sache der dafür zuständigen Gerichte und einer Nachprüfung des Bundesverfassungsgerichts entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1991 - 1 BvR 867/90
    Je nachhaltiger ein Urteil die Grundrechtssphäre des Unterlegenen betrifft, desto weiter reichen die Prüfungsmöglichkeiten des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 42, 143 [148]; 43, 130 [135 f.]).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1991 - 1 BvR 867/90
    Je nachhaltiger ein Urteil die Grundrechtssphäre des Unterlegenen betrifft, desto weiter reichen die Prüfungsmöglichkeiten des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 42, 143 [148]; 43, 130 [135 f.]).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1991 - 1 BvR 867/90
    Der insoweit maßgebliche allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist erst dann verletzt, wenn das vom Gericht gewonnene Ergebnis unter verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß dies auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 62, 189 [192]; 70, 93 [97]).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1991 - 1 BvR 867/90
    Der insoweit maßgebliche allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist erst dann verletzt, wenn das vom Gericht gewonnene Ergebnis unter verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß dies auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 62, 189 [192]; 70, 93 [97]).
  • BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 2135/01

    Verpflichtung einer politischen Partei, den Einwurf unerwünschter

    a) Ob die Beschwerdeführerin verpflichtet ist, den Einwurf von Flugblättern in den Hausbriefkasten des Klägers des Ausgangsverfahrens zu unterlassen, ist zunächst eine Frage des einfachen Rechts (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 1991 - 1 BvR 867/90 -, NJW 1991, S. 910 f.).

    In den Schutzbereich der Parteifreiheit fällt dementsprechend auch die Werbung mit Plakaten und mittels Informationsständen sowie die Verteilung und Zusendung von Flugblättern und anderem Werbematerial (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 1991, NJW 1991, S. 910 f.; ebenso: Morlok in: Dreier [Hrsg.], Grundgesetz-Kommentar, 1998, Art. 21, Rn. 59).

  • VG Minden, 19.10.2021 - 2 K 313/21
    Denn dann muss der Wahlberechtigte bei lebensnaher Betrachtung damit rechnen, bei dieser Gelegenheit der direkten Wahlwerbung der Partei oder Wählergruppe in einem Maße ausgesetzt zu sein, das er mit Blick auf sein allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG - anders als etwa den Einwurf von Wahlwerbung in seinen Briefkasten - vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15.01.1991 - 1 BvR 867/90 -, juris, Rn. 4, anders für den Fall des erkennbar entgegenstehenden Willen des Adressaten BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 01.08.2002 - 2 BvR 2135/01 -, juris, Rn. 8 -, nicht hinnehmen muss.
  • OLG Stuttgart, 29.05.1991 - 11 U 19/91

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Einwurf unerwünschter

    Die Besonderheiten bei der Verteilung von Wahlwerbung kleiner, extremer politischer Parteien, mit denen sich das OLG Bremen (NJW 90, 2140; vgl. hierzu auch BVerfG NJW 91, 910) zu befassen hatte, bestätigen, daß im Normalfall die werbetreibende Wirtschaft nicht auf die Leistungen eines bestimmten Verteilungsunternehmens angewiesen ist und sich deshalb hinter der früher erklärten Absicht der Post, Einwurfverbote für Werbesendungen in Hausbriefkästen nicht zu beachten, nicht verstecken kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht