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   BVerfG, 28.05.2019 - 1 BvR 876/19   

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BVerfG, 28.05.2019 - 1 BvR 876/19 (https://dejure.org/2019,18162)
BVerfG, Entscheidung vom 28.05.2019 - 1 BvR 876/19 (https://dejure.org/2019,18162)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Mai 2019 - 1 BvR 876/19 (https://dejure.org/2019,18162)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 2 BVerfGG, § 90 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Missbräuchlichkeit (§ 34 Abs 2 BVerfGG) der wiederholten Einlegung erkennbar aussichtsloser Verfassungsbeschwerden trotz vorheriger Androhung der Gebührenauferlegung - erkennbare Aussichtslosigkeit bei vorangegangener Senatsentscheidung zu ...

  • Wolters Kluwer

    Auferlegen einer Missbrauchsgebühr i.R.e. missbräuchlichen Einlegung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für Erstwohnungen

  • Wolters Kluwer

    Auferlegen einer Missbrauchsgebühr i.R.e. missbräuchlichen Einlegung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags im priv...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Missbräuchlichkeit (§ 34 Abs 2 BVerfGG) der wiederholten Einlegung erkennbar aussichtsloser Verfassungsbeschwerden trotz vorheriger Androhung der Gebührenauferlegung - erkennbare Aussichtslosigkeit bei vorangegangener Senatsentscheidung zu ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34 Abs. 2 ; BVerfGG § 90

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 34 Abs. 2 ; BVerfGG § 93a Abs. 2
    Auferlegen einer Missbrauchsgebühr i.R.e. missbräuchlichen Einlegung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für Erstwohnungen

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Missbräuchlichkeit (§ 34 Abs 2 BVerfGG) der wiederholten Einlegung erkennbar aussichtsloser Verfassungsbeschwerden trotz vorheriger Androhung der Gebührenauferlegung - erkennbare Aussichtslosigkeit bei vorangegangener Senatsentscheidung zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Missbrauchsgebühr für den Prozessbevollmächtigten

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 29.03.2017 - 1 BvR 373/17

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten der Bevollmächtigten aufgrund der

    Auszug aus BVerfG, 28.05.2019 - 1 BvR 876/19
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jeden erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2010 - 1 BvR 690/10, 1 BvR 901/10 -, juris, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2016 - 1 BvR 1979/14 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2017 - 1 BvR 373/17 -, juris, Rn. 5).

    Die Missbrauchsgebühr kann dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers auferlegt werden, wenn ihm die missbräuchliche Handlung zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2017 - 1 BvR 373/17 -, juris, Rn. 6).

  • BVerfG, 20.07.2016 - 1 BvR 1979/14

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten nach Einlegung

    Auszug aus BVerfG, 28.05.2019 - 1 BvR 876/19
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jeden erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2010 - 1 BvR 690/10, 1 BvR 901/10 -, juris, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2016 - 1 BvR 1979/14 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2017 - 1 BvR 373/17 -, juris, Rn. 5).

    Um eine missbräuchliche Einlegung einer Verfassungsbeschwerde handelt es sich unter anderem dann, wenn sie offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, NJW 2004, S. 2959; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2016 - 1 BvR 1979/14 -, juris, Rn. 4).

  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

    Auszug aus BVerfG, 28.05.2019 - 1 BvR 876/19
    Die Missbrauchsgebühr kann dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers auferlegt werden, wenn ihm die missbräuchliche Handlung zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2017 - 1 BvR 373/17 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 25.05.2010 - 1 BvR 690/10

    Bundesverfassungsgericht verhängt Missbrauchsgebühr: "Wiederholung" zuvor

    Auszug aus BVerfG, 28.05.2019 - 1 BvR 876/19
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jeden erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2010 - 1 BvR 690/10, 1 BvR 901/10 -, juris, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2016 - 1 BvR 1979/14 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2017 - 1 BvR 373/17 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 915/04

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen eine familiengerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 28.05.2019 - 1 BvR 876/19
    Um eine missbräuchliche Einlegung einer Verfassungsbeschwerde handelt es sich unter anderem dann, wenn sie offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, NJW 2004, S. 2959; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2016 - 1 BvR 1979/14 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Auszug aus BVerfG, 28.05.2019 - 1 BvR 876/19
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018 (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 u.a. -, www.bverfg.de) die Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für Erstwohnungen eingehend untersucht und für verfassungsgemäß erachtet.
  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 28.05.2019 - 1 BvR 876/19
    Die Missbrauchsgebühr kann dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers auferlegt werden, wenn ihm die missbräuchliche Handlung zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2017 - 1 BvR 373/17 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 08.11.2018 - 1 BvR 1949/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden bezüglich der Erhebung des Rundfunkbeitrags

    Auszug aus BVerfG, 28.05.2019 - 1 BvR 876/19
    Mit Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. November 2018 wurde dem Bevollmächtigten bereits die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr angedroht (1 BvR 1949/18, 1 BvR 1950/18, 1 BvR 2191/18, 1 BvR 2250/18).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2020 - L 17 R 544/18

    Anwendbarkeit der Vorschrift des § 247 Abs 2a SGB 6 auf in der DDR absolvierte

    Missbrauch liegt danach etwa vor, wenn Rechtsverfolgung oder -verteidigung offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (so zu § 34 Abs. 2 BVerfGG BVerfG Nichtannahmebeschlüsse vom 28. Mai 2019 - 1 BvR 876/19 - juris Rn. 3; vom 7. Juni 2015 - 2 BvR 740/15 - juris Rn. 19; vom 3. Juli 1995 - 2 BvR 1379/95 - juris Rn. 10).
  • VerfGH Sachsen, 10.11.2021 - 87-IV-21
    - 1 BvR 876/19 - juris; Beschluss vom 20. Juli 2021 - 1 BvR 2756/20 - juris) hat er sich nicht auseinandergesetzt.
  • VerfG Brandenburg, 17.09.2021 - VfGBbg 32/21

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung; Rundfunkbeitrag;

    Im Übrigen wird auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragspflicht hingewiesen, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 u. a. -, vom 28. Mai 2019 - 1 BvR 876/19 - und vom 20. Juli 2021 - 1 BvR 2756/20.
  • LSG Sachsen, 19.09.2019 - L 3 AS 472/18

    Unbegründetheit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur Missbrauchsregelung in § 34 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG) liegt Missbrauch vor, wenn Rechtsverfolgung oder -verteidigung offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (so zu § 34 Abs. 2 BVerfGG: BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. Juli 1995 - 2 BvR 1379/95 - NJW 1996, 1273 = juris Rdnr. 10; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7. Juni 2015 - 2 BvR 740/15 - NVwZ 2015, 1673 f. = juris Rdnr. 19; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. Mai 2019 - 1 BvR 876/19 - juris Rdnr. 3).
  • VerfG Brandenburg, 29.04.2022 - VfGBbg 71/21

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung; Rundfunkbeitrag;

    Im Übrigen ist erneut auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragspflicht hinzuweisen, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 -, BVerfGE 149, 222-293, vom 28. Mai 2019 ‌- 1 BvR 876/19 -, und vom 20. Juli 2021 - 1 BvR 2756/20 -, juris).
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