Rechtsprechung
   BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 915/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2963
BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 915/04 (https://dejure.org/2004,2963)
BVerfG, Entscheidung vom 09.06.2004 - 1 BvR 915/04 (https://dejure.org/2004,2963)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 (https://dejure.org/2004,2963)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2963) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen eine familiengerichtliche Entscheidung - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr einer Verfassungsbeschwerde

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 31 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigten

Besprechungen u.ä.

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 31 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2959
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.07.1995 - 2 BvR 1379/95

    Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen Halterkostenbescheid

    Auszug aus BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 915/04
    a) Ein Missbrauch liegt unter anderem vor, wenn eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. nur BVerfG, NJW 1996, S. 1273 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2001, 1 BvR 104/01).

    Dabei ist von einem Rechtsanwalt, der das Mandat zur Führung eines Prozesses vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, zu verlangen, dass er sich mit der verfassungsrechtlichen Materie auseinander setzt (vgl. BVerfGE 88, 382 ), die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aufgeworfenen Fragen prüft, die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwägt (vgl. BVerfG, NJW 1996, S. 1273 ) und sich entsprechend den Ergebnissen seiner Prüfung verhält.

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 397/87

    Begriff der notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 915/04
    Dabei ist von einem Rechtsanwalt, der das Mandat zur Führung eines Prozesses vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, zu verlangen, dass er sich mit der verfassungsrechtlichen Materie auseinander setzt (vgl. BVerfGE 88, 382 ), die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aufgeworfenen Fragen prüft, die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwägt (vgl. BVerfG, NJW 1996, S. 1273 ) und sich entsprechend den Ergebnissen seiner Prüfung verhält.
  • BVerfG, 13.02.2001 - 1 BvR 104/01

    Unzureichend begründete Verfassungsbeschwerde gegen Zivilgerichtsurteil -

    Auszug aus BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 915/04
    a) Ein Missbrauch liegt unter anderem vor, wenn eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. nur BVerfG, NJW 1996, S. 1273 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2001, 1 BvR 104/01).
  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

    Ein Missbrauch liegt etwa bei einer völlig substanzlosen Verfassungsbeschwerde vor, bei der die vorgetragenen verfassungsrechtlichen Aspekte an den Haaren herbeigezogen sind, oder wenn es sich um eine lediglich in ein neues Gewand gekleidete Wiederholung einer bereits abgelehnten Verfassungsbeschwerde oder eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung handelt (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, NJW 2004, S. 2959; Aderhold, in: BVerfGG, Mitarbeiterkommentar, Hrsg.: Umbach/Clemens/Dollinger, 2. Aufl., 2005, zu § 34 Rn. 17 m.w.N.).

    Eine maßgeblich von einem Bevollmächtigten betriebene missbräuchliche Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn dieser über Jahre hinweg mit im Wesentlichen gleichen Klagezielen, in gleich gelagerten Fällen, anhand derselben einfach-rechtlichen Anknüpfung sowie mit nahezu identischen verfassungsrechtlichen Begründungen Verfassungsbeschwerden erhebt, die ausnahmslos nicht zur Entscheidung angenommen worden sind (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, NJW 2004, S. 2959; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2005 - 2 BvR 1435/05 -, NJW-RR 2005, S. 1721).

  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Deshalb wird ihnen die Gebühr des § 34 Abs. 2 BVerfGG auferlegt (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -).
  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Bewilligung einer Auslieferung nach

    Die Missbrauchsgebühr kann dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers auferlegt werden, wenn die Missbräuchlichkeit diesem zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, NJW 2004, S. 2959; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Zweiten Senats vom 19. Dezember 2006 - 2 BvR 2357/06, 2 BvR 2389/06 -, [...]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. November 2007, a.a.O.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 32 AS 345/17

    Sozialgerichtliches Verfahren: Auferlegen einer Verschuldens- und

    - dass der Bevollmächtigte der Beschwerdeführerin erst vor kurzem in einem ähnlich gelagerten Fall als Bevollmächtigter eine im Wesentlichen inhaltlich und sprachlich gleiche, ebenfalls missbräuchliche Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09. Juni 2004 - 1 BvR 915/04, Rdnr. 6, zitiert nach juris),.

    Da § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG - im Unterschied zum geltenden § 34 Abs. 2 BVerfG - den Adressaten einer solchen Missbrauchsgebühr ausdrücklich nennt, folgt hingegen daraus nicht, dass außer den Beteiligten auch Dritte Adressaten einer Missbrauchsgebühr sein könnten, zumal die Gesetzesbegründung selbst im Zusammenhang mit § 34 Abs. 2 BVerfGG (nur) einen "Beteiligten" anspricht und ansonsten nicht den geringsten Anhalt dafür bietet, dass ein Prozessbevollmächtigter Adressat einer Missbrauchgebühr sein könnte, die vom BVerfG, soweit ersichtlich, überhaupt erstmalig mit Nichtannahmebeschluss vom 09. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 einem Prozessbevollmächtigten auferlegt wurde.

  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 1584/10

    Bundesverfassungsgericht verhängt erneut Missbrauchsgebühr gegen einen

    Von einem Rechtsanwalt, der ein Mandat zur Führung eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, ist zu verlangen, dass er sich mit den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde auseinandersetzt, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aufgeworfenen Fragen prüft, die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwägt und sich entsprechend den Ergebnissen seiner Prüfung verhält (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, NJW 2004, S. 2959 m.w.N.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 2009 - 2 BvR 191/09 -, juris, Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.09.2017 - 2 BvQ 56/17

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Abschiebung nach Afghanistan und Auferlegung

    Die Missbrauchsgebühr kann dem Bevollmächtigten des Antragstellers auferlegt werden, wenn ihm die Missbräuchlichkeit zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, NJW 2004, S. 2959; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2006 - 2 BvR 2357/06, 2 BvR 2389/06 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. November 2007, a.a.O.).
  • BVerfG, 29.07.2020 - 1 BvR 1445/20

    Nichtannahme einer nicht hinreichend begründeten und völlig ausufernden

    Um eine missbräuchliche Einlegung einer Verfassungsbeschwerde handelt es sich unter anderem dann, wenn sie offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, NJW 2004, S. 2959; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2016 - 1 BvR 1979/14 -, Rn. 4).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - L 29 AS 1144/11

    Unstreitig unzulässige Berufung - Verschuldenskosten für Prozessbevollmächtigten

    Es ist dabei ohne weiteres davon ausgegangen, dass § 34 Abs. 2 BVerfGG die Auferlegung gegenüber dem Prozessbevollmächtigten gestattet (z.B. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09.06.2004, 1 BvR 915/04, NJW 2004, S 2959, Nichtannahmebeschluss vom 12.09.2005, 2 BvR 1435/05, NJW-RR 2005, 1721f, Nichtannahmebeschluss vom 01.12.2008, 2 BvR 2187/08, JURIS).".

    Die Missbrauchsgebühr kann dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers auferlegt werden, wenn die Missbräuchlichkeit diesem zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, NJW 2004, S. 2959; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2006 - 2 BvR 2357/06, 2 BvR 2389/06 -, juris; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. November 2007, a.a.O.).".

  • BVerfG, 13.11.2009 - 2 BvR 1398/09

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr im Verfassungsbeschwerdeverfahren (fehlende

    Die Missbrauchsgebühr kann dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers auferlegt werden, wenn ihm die missbräuchliche Handlung zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, NJW 2004, S. 2959 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. November 2007 - 2 BvR 308/06 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Dezember 2008 - 2 BvR 2187/08 -, juris).
  • BVerfG, 18.09.2023 - 1 BvR 1504/23

    Offensichtlich unzulässige Verfassungsbeschwerde und Auferlegung einer

    Ein Missbrauch des Rechtsbehelfs der Verfassungsbeschwerde liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. August 2013 - 1 BvR 923/13 -, Rn. 9; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. April 2020 - 1 BvR 447/20 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. Juni 2023 - 1 BvR 1017/23 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 28.05.2019 - 1 BvR 876/19

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • BVerfG, 20.07.2016 - 1 BvR 1979/14

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten nach Einlegung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2023 - L 3 R 918/22

    Erstattung der Kosten für ein isoliertes Widerspruchsverfahren; Unbeachtlichkeit

  • BVerfG, 02.04.2020 - 1 BvR 447/20

    Androhung einer Missbrauchsgebühr bei völlig aussichtsloser Verfassungsbeschwerde

  • EGMR, 17.10.2017 - 38130/12

    GRÜNER v. GERMANY

  • BVerfG, 08.11.2018 - 1 BvR 1949/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden bezüglich der Erhebung des Rundfunkbeitrags

  • BVerfG, 24.11.2009 - 1 BvR 3324/08

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei Erfolglosigkeit eines fachgerichtlichen

  • BVerfG, 11.01.2012 - 1 BvR 2642/11

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1000 Euro zu Lasten der Bevollmächtigten

  • BVerfG, 30.11.2007 - 2 BvR 308/06

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen des Vortrages unrichtiger Tatsachen

  • BVerfG, 30.01.2020 - 1 BvR 2635/19

    Androhung einer Missbrauchsgebühr betreffend eine gegenüber

  • BVerfG, 18.02.2016 - 1 BvR 134/16

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten nach Einlegung

  • BVerfG, 21.04.2011 - 2 BvR 2978/10

    Substantiierungsanforderungen an Urteilsverfassungsbeschwerde - Auferlegung einer

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2704/10

    Ersichtlich unzureichend begründete Urteilsverfassungsbeschwerde (§ 23 Abs 1 S 2,

  • BVerfG, 19.02.2009 - 2 BvR 191/09

    Nichtannahme einer mangels hinreichend substantiierter Begründung offensichtlich

  • BVerfG, 10.02.2020 - 1 BvR 168/20

    Androhung einer Missbrauchsgebühr wegen wiederholter Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 14.08.2013 - 1 BvR 923/13

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen an die Begründung einer

  • BVerfG, 06.04.2011 - 2 BvR 534/11

    Offensichtliche Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in einer

  • BVerfG, 11.02.2019 - 1 BvR 3/19

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde bezüglich der Erhebung des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2010 - L 8 SO 159/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verschuldenskosten - Auferlegung auf den

  • BVerfG, 28.06.2023 - 1 BvR 1017/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde und Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • BVerfG, 19.12.2021 - 1 BvR 2405/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer presserechtlichen Sache und Auferlegung

  • BVerfG, 31.03.2023 - 1 BvR 382/23

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Androhung einer Missbrauchsgebühr

  • BVerfG, 19.05.2023 - 1 BvR 704/23

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Androhung einer Missbrauchsgebühr

  • BVerfG, 09.12.2020 - 1 BvR 2360/20

    Unzulässige Ablehnungsgesuche und offensichtlich unzulässige

  • BVerfG, 21.04.2021 - 1 BvR 2070/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • SG Karlsruhe, 15.11.2012 - S 1 SO 3278/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Einverständnis zur Entscheidung ohne mündliche

  • BVerfG, 01.07.2020 - 1 BvR 1207/20

    Nichtannahme mehrerer offensichtlich unzulässiger Verfassungsbeschwerden und

  • BVerfG, 30.03.2015 - 2 BvR 501/15

    Nichtannahme einer mangels substantiierter Begründung unzulässigen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2010 - L 6 AS 1218/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2010 - L 6 AS 1530/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2010 - L 6 AS 1528/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2010 - L 6 AS 1533/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht