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   BVerfG, 14.10.1969 - 1 BvR 93/67   

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BVerfG, 14.10.1969 - 1 BvR 93/67 (https://dejure.org/1969,374)
BVerfG, Entscheidung vom 14.10.1969 - 1 BvR 93/67 (https://dejure.org/1969,374)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Oktober 1969 - 1 BvR 93/67 (https://dejure.org/1969,374)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1; StPO §§ 94, 98
    Beschlagnahme einer aus der DDR stammenden Zeitschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundrecht bei strafprozessualen Maßnahmen - Beschlagnahme im Ermessen des Richters - Beschlagnahme nicht vorgeschrieben

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 27, 104
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65

    Leipziger Volkszeitung

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1969 - 1 BvR 93/67
    Trotz der nach dem Beschluß des Amtsgerichts, jedoch vor dem Beschluß des Landgerichts erfolgten allgemeinen Einziehung durch das Urteil des Landgerichts Düsseldorf blieb die Schrift eine "allgemein zugängliche Quelle", da sie von ihren Herausgebern zur allgemeinen Information bestimmt und technisch dazu geeignet war (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Oktober 1969 - 1 BvR 46/65 - zu C II 2 c).

    Gerichte, die solche Strafnormen anwenden, müssen deshalb eine Güterabwägung zwischen den durch das Grundrecht der Informationsfreiheit geschützten Interessen und den eine Verfassungsgefährdung abwehrenden Strafvorschriften vornehmen (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Oktober 1969 - 1 BvR 46/65 - zu C I 1, 2).

    Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG schützt aber schon das allgemeine Informationsinteresse, das der Beschwerdeführer durch Bestellung der Schrift bekundet hat (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Oktober 1969 - 1 BvR 46/65 - zu C III 2 d).

    Bei einer erneuten Entscheidung wird es vor allem die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Oktober 1969 - 1 BvR 46/65 - und vom 14. Januar 1969 (BVerfGE 25, 44 (53 ff.)) zu beachten haben.

  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64

    Durchsetzung von Parteiverboten

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1969 - 1 BvR 93/67
    Das gilt gerade auch auf dem Gebiet des Staatsschutzstrafrechts (vgl. BVerfGE 25, 44 (55)).

    Bei einer erneuten Entscheidung wird es vor allem die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Oktober 1969 - 1 BvR 46/65 - und vom 14. Januar 1969 (BVerfGE 25, 44 (53 ff.)) zu beachten haben.

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1969 - 1 BvR 93/67
    Da in der rechtzeitig eingelegten Verfassungsbeschwerde auch keine Andeutung enthalten war, daß sich der Beschwerdeführer in seinem Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG verletzt fühle, kann sein verspätetes Vorbringen nicht als zulässige Ergänzung in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht (BVerfGE 18, 85 (92)) angesehen werden.

    Welche Wirkungen und Folgen die Bindungs- und Rechtskraftwirkung einer solchen Einziehungsentscheidung für die Entscheidung über die Beschwerde gegen die vorläufige Beschlagnahme hatte, ist zunächst eine Frage des einfachen Rechts, dessen Auslegung vom Bundesverfassungsgericht nur in beschränktem Umfang nachgeprüft werden kann (BVerfGE 18, 85 (92 f.)).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1969 - 1 BvR 93/67
    Strafvorschriften, die diese Informationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 2 GG einschränken, müssen ihrerseits im Lichte der Bedeutung des Grundrechts gesehen und so ausgelegt werden, daß der besondere Wertgehalt des Grundrechts gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 (208 ff.)).

    Die Vorschrift richtete sich nicht gegen eine bestimmte Meinung, sondern gegen alle, u.U. auf ganz verschiedenen politischen Überzeugungen beruhenden verfassungsfeindlichen Bestrebungen (vgl. BVerfGE 7, 198 (209 f.)).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1969 - 1 BvR 93/67
    Auch und gerade bei derartigen vorläufigen strafprozessualen Maßnahmen sind aber die in Art. 5 Abs. 1 GG gewährleisteten Grundrechte der Betroffenen sorgfältig zu beachten, zumal eine Beschlagnahme in § 94 StPO nicht zwingend vorgeschrieben, sondern in das Ermessen des Richters gestellt ist (vgl. BVerfGE 20, 162 (186 f., 213 f.)).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Deshalb hat dieses Gericht bei der Beurteilung von Umfang und Reichweite der verfassungsrechtlichen Ausstrahlungswirkungen auf Interessenkonflikte sich in ständiger Rechtsprechung nicht auf eine abstrakte Aussage beschränkt, sondern sich für befugt erachtet, Würdigungen von Zivil- und Strafgerichten durch eigene Wertungen zu ersetzen, wenn diese Gerichte die Ausstrahlungswirkungen von Grundrechten verkannt haben (vgl. BVerfGE 7, 198 [207]; 12, 113 [126 ff.]; 18, 85 [93 ff.]; 21, 209 [216]; 24, 278 [281 ff.]; 25, 28 [35]; 25, 309 [312]; 27, 71 [79 ff.]; 27, 104 [109 f.]; 28, 55 [63 f.]).

    Hierin läge eine evidente Verkürzung des bisherigen Grundrechtsschutzes: Bei solchen Prüfungsmaßstäben hätten weder das Lüth-Urteil selbst (BVerfGE 7, 198 [207 ff., bes. 212 ff.]) noch die Entscheidungen im Schmid-Spiegel-Fall, im Falle des Tonjägerverbandes oder zur Freiheit der Information aus DDR-Zeitungen (vgl. BVerfGE 12, 113 [126 ff.]; 24, 278 [281 ff.]; 27, 104 [109 f.]) ergehen können, um nur einige markante Beispiele für die zahlreichen Entscheidungen zu nennen, in denen das Gericht unter Prüfung der konkreten Umstände des Einzelfalles einen Grundrechtsverstoß bejaht hat (vgl. etwa auch BVerfGE 16, 194 [198 ff.]; 17, 108 [119 f.]; 20, 45 [49 ff.] zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).

  • BVerfG, 20.07.2010 - 1 BvR 748/06

    Hamburgisches Hochschulgesetz

    Unzulässig ist es hingegen, nach Fristablauf einen neuen Sachverhalt zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde zu machen oder den Verfahrensgegenstand substantiell zu erweitern (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 27, 104 ; 27, 297 ; 81, 208 ; 84, 212 ; 109, 279 ; BVerfGK 5, 10 ; umfassend hierzu Magen, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 92 Rn. 59 ff.).
  • BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 621/72

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung des Besuchs- und Briefverkehrs von

    Die Begründung einer Verfassungsbeschwerde kann zwar noch nach Fristablauf in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht ergänzt werden; dies darf jedoch nicht dazu führen, daß ein neuer Sachverhalt zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde gemacht wird (BVerfGE 18, 85 [89]; 27, 71 [77]; 27, 104 [108]).
  • BGH, 18.02.1970 - 3 StR 2/69

    Beschlagnahme gedruckter Schriften neben den dazugehörigen Druckplatten und

    Deshalb ist von Bedeutung, ob das Schutzgut, das diesen Grundrechten gegenübersteht, im Einzelfalle so ernsthaft gefährdet wird, daß diese zurücktreten müssen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. Oktober 1969 - 1 BvR 93/67 sowie die Urteile des Senats vom 23. Juli 1969 - 3 StR 326/68 - BGHSt 23, 64, 71 [BGH 23.07.1969 - 3 StR 326/68] und vom 17. Dezember 1969 - 3 StR 112/69 - S. 5 ff).
  • BGH, 03.02.1976 - VI ZR 23/72

    VUS

    Das gilt auch fUr das Recht der Informationsfreiheit (BVerfGE 27, 71 [BVerfG 03.10.1969 - 1 BvR 46/65]; 27, 104 [BVerfG 14.10.1969 - 1 BvR 30/66]; 30, 336, 354).
  • VGH Bayern, 04.03.2008 - 4 BV 07.1329

    Recht des Gemeindebürgers auf Ablichtungen von Sitzungsprotokollen;

    Dabei ist das Erfordernis der Allgemeinzugänglichkeit in der Regel nur dann erfüllt, wenn die Informationsquelle technisch geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit Informationen zu verschaffen (BVerfGE 27, 71/83; BVerfGE 27, 104/108).
  • OVG Bremen, 14.09.1999 - 1 HB 433/98

    Vereinbarkeit des Kabelbelegungsmonopols der Landesmedienanstalt mit

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  • BGH, 17.12.1969 - 3 StR 1/69

    Einziehung von Schriften wegen des Verdachtes staatsgefährdenden Inhaltes -

    Das führt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. BVerfGE 7, 198, 208 ff [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51]; 7, 230, 233 ff [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 184/54]; 20, 162, 176 ff; 21, 239, 243 f [BVerfG 15.03.1967 - 1 BvR 161/63]; Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Oktober 1969 - 1 BvR 46/65 zu C I, 2 und vom 14. Oktober 1969 - 1 BvR 93/67 zu C I 2), der sich der Senat in seiner Entscheidung BGHSt 23, 64 angeschlossen hat, stets zu einer Abwägung zwischen den durch das Grundrecht geschützten Interessen und dem Rechtsgut, dessen Schutz das einfache Gesetz bezweckt.
  • VG Karlsruhe, 04.05.1972 - III 47/72

    Untersagung eines Vortrages in den Räumen einer Universität durch das

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