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   BVerfG, 22.10.2007 - 1 BvR 973/05   

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https://dejure.org/2007,5543
BVerfG, 22.10.2007 - 1 BvR 973/05 (https://dejure.org/2007,5543)
BVerfG, Entscheidung vom 22.10.2007 - 1 BvR 973/05 (https://dejure.org/2007,5543)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Oktober 2007 - 1 BvR 973/05 (https://dejure.org/2007,5543)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des niedersächsischen Lotteriegesetzes; Anordnung einer Erstattung der Auslagen aus Billigkeitsgründen

  • Glücksspiel & Recht

    Vermittlung von Sportwetten

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34a
    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens betreffend die sofortige Vollziehung der Untersagung der Vermittlung gewerblicher Sportwetten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Sportwetten-Monopol in Niedersachsen verfassungswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Sportwetten-Monopol in Niedersachsen verfassungswidrig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2007 - 1 BvR 973/05
    Zur Begründung bezog sich die Beschwerdeführerin unter anderem auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in vergleichbaren Fällen (insbesondere auf den Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. April 2005 - 1 BvR 223/05 -), durch die die dort angegriffenen Entscheidungen wegen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 4 GG aufgehoben worden waren.

    Die Aufhebung der Vollziehungsanordnung sei im Hinblick auf den stattgebenden Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. April 2005 - 1 BvR 223/05 - erfolgt.

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2007 - 1 BvR 973/05
    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts verkennt insbesondere im Hinblick auf die Beurteilung des vom Land Niedersachsen zugelassenen Sportwettangebots ODDSET die verfassungsrechtlichen Anforderungen, die Art. 12 Abs. 1 GG an die rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung eines staatlichen Sportwettmonopols stellt und deren Wahrung Voraussetzung für eine gerechtfertigte Untersagung sowohl der Veranstaltung als auch der Vermittlung gewerblicher Sportwetten durch private Wettunternehmen und Wettvermittler ist (vgl. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, BVerfGE 115, 276).
  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2007 - 1 BvR 973/05
    Die Regelung des Niedersächsischen Lotteriegesetzes (§ 3 Abs. 2), die keine Konzessionserteilung an private Veranstalter von Sportwetten vorsehe, sondern eine zumindest mittelbare Beteiligung des Landes verlangten, seien entsprechend der Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 28. März 2001 (BVerwGE 114, 92) zur bayerischen Rechtslage als Einschränkung der Berufsfreiheit gerechtfertigt.
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2007 - 1 BvR 973/05
    Dies ist etwa der Fall, wenn die angegriffene Entscheidung auf Erwägungen gestützt ist, die mit dem Grundgesetz unvereinbar sind und daher ein berechtigter Anlass zum Erheben der Verfassungsbeschwerde bestand (vgl. BVerfGE 81, 142 ).
  • BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen

    Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat im Sportwetten-Urteil (BVerfGE 115, 276) entschieden, dass die mit einem staatlichen Sportwettmonopol einhergehende Beschränkung der Berufsfreiheit (nur) bei einer aktiv am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht ausgerichteten rechtlichen und tatsächlichen Ausgestaltung des staatlichen Wettwesens zumutbar ist und dass diese Anforderungen im Hinblick auf die damalige Regelungslage und tatsächliche Ausgestaltung des staatlichen Wettangebots nicht erfüllt waren (zur Übertragbarkeit der verfassungsrechtlichen Aussagen auf die damalige Rechtslage in Niedersachsen vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Oktober 2007 - 1 BvR 973/05 -, [...]).

    Da das staatliche Sportwettmonopol in Niedersachsen in seiner damaligen Ausgestaltung als verfassungswidrig anzusehen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Oktober 2007 - 1 BvR 973/05 -, [...]), ist die gegenüber dem Beschwerdeführer ergangene Untersagungsverfügung demnach jedenfalls für die Zeit vor Erlass des Sportwetten-Urteils (BVerfGE 115, 276) als rechtswidrig zu beurteilen und ein Vorrang des öffentlichen Interesses an einer sofortigen Vollziehung schon deshalb zu verneinen (vgl. BVerfGE 79, 275 ).

  • BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 1119/05

    Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006;

    Diese Aussagen treffen in gleicher Weise auf die damalige Rechts- und Sachlage in Niedersachsen zu (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Oktober 2007 - 1 BvR 973/05 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 71/08

    Zulässigkeit einer Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter in

    Darüber hinaus ist auch in tatsächlicher Hinsicht seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2006 die Zahl der Annahmestellen nicht nennenswert verringert worden, obgleich das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 22. Oktober 2007 (1 BvR 973/05 - juris) die in seinem Urteil vom März 2006 zu der Rechtslage in Bayern geäußerten Bedenken ausdrücklich auch auf die Rechtslage in Niedersachsen übertragen hat.
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 489/07

    Private Vermittlung von Sportwetten in Niedersachsen weiterhin unzulässig

    Darüber hinaus ist auch in tatsächlicher Hinsicht seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2006 die Zahl der Annahmestellen nicht nennenswert verringert worden, obgleich das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 22. Oktober 2007 ( 1 BvR 973/05 - juris) die in seinem Urteil vom März 2006 zu der Rechtslage in Bayern geäußerten Bedenken ausdrücklich auch auf die Rechtslage in Niedersachsen übertragen hat.
  • BVerfG, 15.04.2009 - 2 BvR 1496/05

    Durchsuchungsanordnung wegen des Verdachts der unerlaubten

    Diese Aussagen treffen in gleicher Weise auf die damalige Rechts- und Sachlage in Niedersachsen zu (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Oktober 2007 - 1 BvR 973/05 -, juris).
  • BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 1499/05

    Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006;

    Diese Aussagen treffen in gleicher Weise auf die damalige Rechts- und Sachlage in Niedersachsen zu (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Oktober 2007 - 1 BvR 973/05 -, juris).
  • BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 1498/05

    Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006;

    Diese Aussagen treffen in gleicher Weise auf die damalige Rechts- und Sachlage in Niedersachsen zu (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Oktober 2007 - 1 BvR 973/05 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2008 - 11 ME 476/07

    Zulässigkeit des Vertriebs von "Lotto 6 aus 49" (einschließlich der dazu

    Diese Vorgabe beruht auf der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts im - auch auf die damalige Rechtslage in Niedersachsen übertragbaren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.10.2007 - 1 BvR 973/05 -) - Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - (BVerfGE 115, 276 = NJW 2006, 1261 = DVBl. 2006, 625 = GewArch 2006, 199), dass Sportwetten - dies gilt aber auch für die in Rede stehenden Lotterien - in der Vergangenheit unter der Maxime "weites Land - kurze Wege -" im Zusammenhang mit Zeitschriften- und Tabakläden oder ähnlichen klein- oder mittelständischen Gewerbebetrieben wie ein allerorts verfügbares "Gut des täglichen Lebens" vorgehalten worden seien, was den Zielen der Bekämpfung der Suchtgefahren und der Begrenzung der Wettleidenschaft aber widerspreche.
  • BVerfG, 27.12.2007 - 1 BvR 2578/07

    Verfassungsmäßigkeit der sofortigen Vollziehung der Untersagung der Vermittlung

    Dieses Verbot bewirkt angesichts der Herstellung eines Mindestmaßes an Konsistenz hinsichtlich des staatlichen Wettangebots in Niedersachsen (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 11 ME 106/07 -, GewArch 2007, S. 339) einen verfassungsrechtlich hinnehmbaren Ausschluss von nicht nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Lotterie- und Wettwesen zugelassenen Sportwetten (vgl. BVerfGE 115, 276 sowie im Anschluss daran BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2007 - 1 BvR 2218/06 -, Juris; zur Übertragbarkeit auf die Rechtslage in Niedersachsen vgl. bereits BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Oktober 2007 - 1 BvR 973/05 -).
  • BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 2211/05

    Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006;

    Diese Aussagen treffen in gleicher Weise auf die damalige Rechts- und Sachlage in Niedersachsen zu (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Oktober 2007 - 1 BvR 973/05 -, juris).
  • VG Hannover, 01.12.2008 - 10 A 4171/06

    Dauerwirkung; Erlaubnis; Erlaubnisvorbehalt; Glücksspiel; Kohärenz; Oddset;

  • VG Hannover, 08.08.2008 - 10 B 1868/08

    Erlaubnisvorbehalt; Kohärenz; Oddset; Pferdewetten; Spielbanken; Spielhallen;

  • VG Hannover, 22.09.2008 - 10 A 4359/07
  • VG Göttingen, 29.04.2009 - 1 B 54/09
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