Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 14.07.2005

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   BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00   

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https://dejure.org/2004,103
BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00 (https://dejure.org/2004,103)
BVerfG, Entscheidung vom 26.10.2004 - 1 BvR 981/00 (https://dejure.org/2004,103)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Oktober 2004 - 1 BvR 981/00 (https://dejure.org/2004,103)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Bundesverfassungsgericht

    Berufsrechtliche Grenzen für Werbung durch Steuerberater - Einschränkungen und Verbote solcher Werbung mit Blick auf Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) nur in Grenzen zulässig

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 29; UWG § 1; GG Art. 12 Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Berufsfreiheit und Werbebeschränkungen für freie Berufe (hier: Steuerberater)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Steuerberaterwerbung auf Straßenbahn

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Klagebefugnis von Steuerberaterkammern wegen der Verletzung von Berufspflichten; Zulässigkeit der Werbung auf Straßenbahnwagen; Maßnahmen bei Verstößen von Steuerkammermitgliedern gegen die Berufsordnung; Einschränkung der ...

  • bzaek.de

    Werbung auf Fahrzeugen, Straßenbahnen (hier: Steuerberater)

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 3

  • BRAK-Mitteilungen

    Klagebefugnis von Berufskammern nach dem UWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 13 Abs. 2
    Klagebefugnis von Steuerberaterkammern in Wettbewerbsstreitigkeiten; Zulässigkeit der Werbung eines Steuerberaters

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbung von Steuerberatungsgesellschaften

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Werbung von Steuerberatungsgesellschaften

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Werbung von Steuerberatungsgesellschaften

  • IWW (Kurzinformation)

    Unternehmensführung - Werbung auf Straßenbahn-Waggons ist erlaubt

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Steuerberater darf auf Straßenbahn werben

  • nomos.de PDF, S. 34 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    §§ 57, 57 a, 76 StBerG; § 13 UWG; Art. 12, 19 GG
    Werberecht von freiberuflich Tätigen

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schutz der Außendarstellung von Berufstätigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 111, 366
  • NJW 2004, 3765
  • MDR 2005, 466
  • NVwZ 2005, 568 (Ls.)
  • WM 2004, 2402
  • DVBl 2005, 131 (Ls.)
  • BB 2004, 2655
  • AnwBl 2005, 68
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00
    Zwar hat das Oberlandesgericht zutreffend festgestellt, dass aus der Art des gewählten Werbeträgers noch nicht auf die Berufswidrigkeit der Werbung geschlossen werden kann (vgl. BVerfGE 94, 372 ) und dass Werbung ein Verhalten ist, das planvoll darauf angelegt ist, andere dafür zu gewinnen, die Leistungen des Werbenden in Anspruch zu nehmen.

    Das Gericht erkennt aber letztlich nicht, dass Werbung mehr ist als - sachliche - Unterrichtung über Art und Ort einer beruflichen Tätigkeit und dass es gerade Zweck der Werbung ist, Kunden zu Lasten der Konkurrenz zu gewinnen (vgl. BVerfGE 94, 372 ).

    Allein aus dem Umstand, dass eine Berufsgruppe ihre Werbung anders als bisher üblich gestaltet, kann nicht gefolgert werden, dass dies berufswidrig wäre (vgl. BVerfGE 94, 372 ).

  • BGH, 23.10.2003 - I ZR 64/01

    Zur Zulässigkeit der Kurzbezeichnung einer aus einer Steuerberatungsgesellschaft

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00
    Die Notwendigkeit eines Bezugs zum Wettbewerbsrecht folgt aus der materiellrechtlichen Schutzfunktion der Wettbewerbsvorschriften (vgl. BGH, NJW 2004, S. 1099 ; vgl. auch Ullmann, a.a.O., S. 821 f.) und erübrigt nicht die Verhältnismäßigkeitsprüfung, die Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG verlangt.

    Die Rechtsauffassung der öffentlichrechtlichen Kammern über die Reichweite berufsrechtlicher Normen steht im Wettbewerbsprozess genauso zur richterlichen Nachprüfung wie im berufsgerichtlichen Verfahren (vgl. beispielsweise BGH, NJW 2004, S. 1099 ).

    Dieses wird bei seiner erneuten Entscheidung auch die inzwischen ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2003, S. 1288; NJW 2004, S. 440; NJW 2004, S. 1099) berücksichtigen können.

  • BGH, 25.10.2001 - I ZR 29/99

    Vertretung der Anwalts-GmbH

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00
    Die öffentlichrechtlichen Körperschaften (Kammern), die von den freiberuflich Tätigen gesetzlich verpflichtend gebildet werden, konnten nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gegen ihre Mitglieder gemäß § 13 Abs. 2 UWG a.F. auf Unterlassung klagen (vgl. BGH, NJW 1998, S. 2533; NJW 1999, S. 2444; NJW 2002, S. 2039; MedR 2003, S. 344 ).

    Das zivilprozessuale Mittel der Unterlassungsklage ist von anderen Voraussetzungen abhängig und hat andere Belastungen zur Folge als die öffentlichrechtlichen Aufsichtsmaßnahmen der Kammern, die das Steuerberatungsgesetz vorsieht (vgl. die Gegenüberstellung in BGH, NJW 2002, S. 2039).

    Die Wettbewerbsklage gegen Kammermitglieder ist vom Bundesgerichtshof 1972 erstmals (vgl. BGH, GRUR 1972, S. 607) und in den letzten Jahren vielfach für zulässig erachtet worden (vgl. die Nachweise in: BGH, NJW 2002, S. 2039).

  • LG Köln, 08.10.2019 - 33 O 35/19

    Smartlaw verstößt gegen Rechtsdienstleistungsgesetz

    Die Rechtsanwaltskammer kann vielmehr auch gegen von Außenstehenden begangene Wettbewerbsverstöße vorgehen, soweit die Verstöße den Wettbewerb ihrer Mitglieder berühren (vgl. BVerfG, NJW 2004, 3765/3766; BGH, GRUR 2006, 598/599 - "Zahnarztbriefbogen"; Hohlweck , a.a.O. mwN.).
  • BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 233/10

    Grenzen des Verbotes berufswidriger Werbung eines Zahnarztes

    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerden maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 76, 171 ; 85, 248 ; 94, 372 ; 111, 366 ).

    Ein solches Verhalten ist vom Schutzbereich der Berufsausübungsfreiheit umfasst (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 111, 366 ).

    aa) Ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit bedarf nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG einer gesetzlichen Grundlage, die ihrerseits den verfassungsrechtlichen Anforderungen an grundrechtseinschränkende Gesetze genügt (vgl. BVerfGE 94, 372 ; 111, 366 ; stRspr).

    Welche Werbeformen als sachlich und übertrieben bewertet werden, unterliegt zeitbedingten Veränderungen (vgl. BVerfGE 94, 372 ; 111, 366 ).

    Auch das Sachlichkeitsgebot verlangt nicht, sich auf die Mitteilung nüchterner Fakten zu beschränken (vgl. BVerfGE 111, 366 ).

  • BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06

    Zulässigkeit einer Gegnerliste auf Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei

    Eine solche Zielrichtung ist mit jeder Werbung verbunden; denn es ist gerade ihr Zweck, Mandanten zu Lasten der Konkurrenz zu gewinnen (vgl. BVerfGE 111, 366 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.07.2005 - 1 BvR 981/00 (1)   

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https://dejure.org/2005,17896
BVerfG, 14.07.2005 - 1 BvR 981/00 (1) (https://dejure.org/2005,17896)
BVerfG, Entscheidung vom 14.07.2005 - 1 BvR 981/00 (1) (https://dejure.org/2005,17896)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - 1 BvR 981/00 (1) (https://dejure.org/2005,17896)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    RVG § 61 Abs. 1 S. 1; BRAGO § 113 Abs. 2
    Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2005 - 1 BvR 981/00
    Die Nichtigkeit der Abfallausfuhrabgabe gemäß § 8 Abs. 1 Satz 6 AbfVerbrG hat die Nichtigkeit der Gesamtregelung des § 8 AbfVerbrG zum Solidarfonds Abfallrückführung mit den genannten Ausnahmen zur Folge, denn mit dem Wegfall der Abgabe als Instrument zur Finanzierung der staatlichen Garantenpflichten bei der Rückführung fehlgeschlagener Abfallexporte verliert die Gesamtregelung überwiegend ihren Sinn (vgl. grundlegend BVerfGE 8, 274 ).
  • EuGH, 27.02.2003 - C-389/00

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2005 - 1 BvR 981/00
    Diese Verordnung aber schließt, wie der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften inzwischen entschieden hat (EuGH, RS C-389/00, Slg. 2003-2, I-2022), für ihren Geltungsbereich ohnehin die finanzielle Inpflichtnahme der Exporteure für die Folgen fremden Verhaltens aus, weist also die Kosten der mitgliedstaatlichen Gewährleistung der Rückführung fehlgeschlagener Transporte im praktischen Ergebnis den öffentlichen Haushalten zu.
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