Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 16.04.2014

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   BVerfG, 12.04.2013 - 1 BvR 990/13   

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BVerfG, 12.04.2013 - 1 BvR 990/13 (https://dejure.org/2013,6378)
BVerfG, Entscheidung vom 12.04.2013 - 1 BvR 990/13 (https://dejure.org/2013,6378)
BVerfG, Entscheidung vom 12. April 2013 - 1 BvR 990/13 (https://dejure.org/2013,6378)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 5 Abs. 1 GG; § 176 GVG; § 32 BVerfGG
    Einstweilige Anordnung; Medienberichterstattung über ein Strafverfahren (Gleichbehandlung im publizistischen Wettbewerb; Akkreditierungsverfahren; Medienvertreter; ausländische Medien; "NSU-Verfahren"; Sitzkontingente; Öffentlichkeit; Sicherungsverfügung; ...

  • lexetius.com
  • Burhoff online

    Sitzplatzvergabe, NSU-Verfahren

  • openjur.de

    Artt. 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 2 GG
    Zur Sitzplatzvergabe für die Presseberichterstattung im Rahmen des sog. "NSU-Verfahren"

  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 176 GVG
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Verpflichtung zur Modifikation einer sitzungspolizeilichen Anordnung zur Regelung des nach dem Prioritätsprinzip gestalteten und mit einer Ausschlussfrist belegten Akkreditierungsverfahrens, in deren Vollzug insbesondere für ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Verpflichtung des Gerichts, ausländischen Pressevertretern eine angemessene Zahl von Sitzplätzen zur Verfügung zu stellen / Beate Zschäpe-Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Vergabe fester Sitzplätze für Medienvertreter im sogenannten NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München; Verletzung einer Chance auf gleichberechtigte Teilhabe an einem Gerichtsverfahren

  • kanzlei.biz

    Zoff um Sitzplatzvergabe im NSU-Prozess

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Verpflichtung zur Modifikation einer sitzungspolizeilichen Anordnung zur Regelung des nach dem Prioritätsprinzip gestalteten und mit einer Ausschlussfrist belegten Akkreditierungsverfahrens, in deren Vollzug insbesondere für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergabe fester Sitzplätze für Medienvertreter im sogenannten NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München; Verletzung einer Chance auf gleichberechtigte Teilhabe an einem Gerichtsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    "NSU-Verfahren": Antrag einer türkischen Zeitung auf Erlass einer einstweiligen Anordnung teilweise erfolgreich - weitere Anträge erfolglos

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    BVerfG lässt Stühle rücken im NSU-Prozess - Fragen bleiben

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Zur Sitzplatzvergabe im NSU-Verfahren: Eilantrag der türkischen Tageszeitung Sabah erfolgreich

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    NSU-Verfahren: Die Platzverlosung - ist jetzt Ruhe?

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    NSU-Prozess: Gericht muss Plätze für ausländische Medien schaffen

  • faz.net (Pressebericht, 12.04.2013)

    NSU-Prozess: Ausländische Medien müssen Sitzplätze bekommen

  • faz.net (Pressebericht, 15.04.2013)

    NSU-Prozess: Drei weitere Stühle hätten auch gereicht

  • lto.de (Kurzinformation)

    BVerfG zur Platzvergabe beim NSU-Prozess - Eilantrag türkischer Sabah erfolgreich

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    OLG München muss Plätze für türkische Presse im NSU-Prozess bereitstellen - Mindestens drei Plätze müssen für Vertreter ausländischer Medien mit Opferbezug bereitgestellt werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "NSU-Verfahren" - Antrag einer türkischen Zeitung auf Erlass einer einstweiligen Anordnung teilweise erfolgreich - weitere Anträge erfolglos

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Im NSU-Prozess ist eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien zu vergeben

  • spiegel.de (Pressebericht, 12.04.2013)

    NSU-Prozess: Münchner Gericht muss Plätze für Auslandspresse bereitstellen

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 12.04.2013)

    Reaktionen auf den Beschluss des Verfassungsgerichts: "Eine wegweisende Entscheidung"

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 12.04.2013)

    Auslandspresse bekommt Plätze im NSU-Prozess

  • juraexamen.info (Auszüge)

    NSU-Verfahren: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung teilweise erfolgreich

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafverfahren - Vergabe von Sitzplätzen für Medienvertreter in einem Strafverfahren

  • haufe.de (Pressebericht)

    BVerfG dringt im Verfahren gegen Zschäpe auf politische Sensibilität gegenüber Opferländern

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Neue Sitzplatzvergabe im NSU-Prozess für ausländische Medien

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    NSU-Prozess: OLG München muss angemessene Zahl an Sitzplätzen für ausländische Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern vergeben - BVerfG gibt Antrag der türkischen Zeitung "Sabah" auf Erlass einer einstweiligen Anordnung teilweise statt

  • faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 05.04.2013)

    NSU-Prozess: Die Schnelligkeit der Windhunde

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 05.04.2013)

    Türkische Medien im NSU-Prozess: Verfassungsbeschwerde hätte Chance auf Erfolg

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 06.04.2013)

    Verfassungsbeschwerde bei NSU-Prozess: Türkische Zeitung will Platz erstreiten

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 09.04.2013)

    Türkische Zeitung klagt gegen Platzvergabe im NSU-Prozess: Eine Mail, die 19 Minuten zu spät kam

Besprechungen u.ä. (14)

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    BVerfG greift in Streit um die Sitzplatzvergabe beim NSU-Prozess ein

  • verfassungsblog.de (Kurzanmerkung)

    Einstweilige im NSU-Prozess: Karlsruhe ex machina

  • zeit.de (Pressekommentar, 12.04.2013)

    Warum nicht gleich so?

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    Juristenausbildung

  • sueddeutsche.de (Pressekommentar, 12.04.2013)

    Platzvergabe beim NSU-Prozess: Nothelfer gegen die richterliche Sturheit

  • taz.de (Pressekommentar, 12.04.2013)

    Multikulturelle Amtshilfe

  • Telepolis (Pressekommentar, 15.04.2013)

    Der NSU-Prozess hat schon begonnen

  • spiegel.de (Pressekommentar, 15.04.2013)

    NSU-Prozess: Neustart nach der Watschn

  • lto.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung)

    BVerfG ordnet Zusatzplätze für ausländische Presse an: "Türkische Medien im NSU-Prozess sonst benachteiligt"

  • taz.de (Pressekommentar, 16.04.2013)

    Verschobener Nsu-Prozess: Jetzt aber richtig!

  • bayrvr.de (Entscheidungsbesprechung)

    NSU-Verfahren - Antrag einer türkischen Zeitung auf Erlass einer einstweiligen Anordnung teilweise erfolgreich

  • law-journal.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung als knappe Ressource

  • De-legibus-Blog (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Türkische Zeitungen haben keine Grundrechte

  • verfassungsblog.de (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    NSU-Prozess: Versuch einer Antwort auf die Frage, wie man um Gottes Willen so blöd sein kann

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Kontroverse um Journalisten-Akkreditierung beim NSU-Prozess

Sonstiges (3)

  • taz.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 15.04.2013)

    NSU-Prozess wird verschoben: Verhandlungsbeginn nun am 6. Mai

  • sueddeutsche.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 15.04.2013)

    Richter gibt Pressestelle Mitschuld

  • spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 19.04.2013)

    Losverfahren für NSU-Prozess: Neuer Rechtsstreit um Presseplätze droht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1293
  • StV 2013, 417
  • DVBl 2013, 719
  • afp 2013, 233
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 30.10.2002 - 1 BvR 1932/02

    Zugang von Journalisten in überfüllten Gerichtssaal

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2013 - 1 BvR 990/13
    Allerdings ist die Entscheidung über die Zugänglichkeit zu Gerichtsverhandlungen, die Reservierung einer bestimmten Anzahl von Plätzen für Medienberichterstatter und auch die Verteilung knapper Sitzplätze an dieselben grundsätzlich eine Frage, die sich unter dem verfassungsrechtlichen Schutz der Unabhängigkeit der Gerichte zunächst nach einfachem Recht entscheidet und die der Prozessleitung des Vorsitzenden in dem jeweiligen Gerichtsverfahren obliegt (vgl. BVerfGE 103, 44 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 30.Oktober 2002 - 1 BvR 1932/02 -, NJW 2003, S. 500).

    Danach ist zwar grundsätzlich auch der Rückgriff auf das Prioritätsprinzip möglich (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 30. Oktober 2002 - 1 BvR 1932/02 -, NJW 2003, S. 500).

    Nicht geklärt, aber auch nicht ausgeschlossen ist, ob in bestimmten Situationen eine Differenzierung zwischen verschiedenen Medienvertretern verfassungsrechtlich zulässig oder geboten ist (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 30. Oktober 2002 - 1 BvR 1932/02 -, NJW 2003, S. 500 ).

  • BVerfG, 18.03.2008 - 1 BvR 282/01

    Keine Verletzung der Berichterstattungsfreiheit durch sitzungspolizeiliche

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2013 - 1 BvR 990/13
    Insbesondere erscheint es nicht ausgeschlossen, dass das sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ableitende subjektive Recht der Beschwerdeführer auf Gleichbehandlung im publizistischen Wettbewerb (vgl. BVerfGE 80, 124 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2008 - 1 BvR 282/01 -, NJW-RR 2008, S. 1069 ), also auf gleichberechtigte Teilhabe an den Berichterstattungsmöglichkeiten zu gerichtlichen Verfahren, verletzt sein könnte.

    Sie müssen jedoch jedenfalls in Berücksichtigung des grundsätzlichen Anspruchs der Presse auf Zugang für eine freie Berichterstattung sachlich ausgestaltet sein und dem subjektiven Recht der Medienvertreter auf gleiche Teilhabe an den Berichterstattungsmöglichkeiten Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 80, 124 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2008 - 1 BvR 282/01 -, NJW-RR 2008, S. 1069 ).

    Auch ist der Nachteil für die allgemeine Öffentlichkeit, der dadurch entsteht, wenn mit einem Zusatzkontingent einige wenige Plätze der Saalöffentlichkeit bestimmten Medienvertretern zur Verfügung gestellt würden, verhältnismäßig geringer, da die allgemein zu vergebenden Sitzplätze noch nicht konkretisiert sind und entsprechend den hierfür geltenden Maßstäben nach wie vor ein angemessener Teil der im Sitzungssaal verfügbaren Plätze dem allgemeinen Publikum vorbehalten bleibt (vgl. insofern BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2008 - 1 BvR 282/01 -, NJW-RR 2008, S. 1069 ; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 1 StR 527/05 -, NJW 2006, S. 1220 ; von Coelln, Der Zutritt von Journalisten zu öffentlichen Gerichtsverhandlungen, DÖV 2006, S. 804 ).

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 727/84

    Postzeitungsdienst

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2013 - 1 BvR 990/13
    Insbesondere erscheint es nicht ausgeschlossen, dass das sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ableitende subjektive Recht der Beschwerdeführer auf Gleichbehandlung im publizistischen Wettbewerb (vgl. BVerfGE 80, 124 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2008 - 1 BvR 282/01 -, NJW-RR 2008, S. 1069 ), also auf gleichberechtigte Teilhabe an den Berichterstattungsmöglichkeiten zu gerichtlichen Verfahren, verletzt sein könnte.

    Sie müssen jedoch jedenfalls in Berücksichtigung des grundsätzlichen Anspruchs der Presse auf Zugang für eine freie Berichterstattung sachlich ausgestaltet sein und dem subjektiven Recht der Medienvertreter auf gleiche Teilhabe an den Berichterstattungsmöglichkeiten Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 80, 124 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2008 - 1 BvR 282/01 -, NJW-RR 2008, S. 1069 ).

  • BGH, 10.01.2006 - 1 StR 527/05

    Zum Grundsatz der Öffentlichkeit bei einem Augenschein an beengter Örtlichkeit

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2013 - 1 BvR 990/13
    Auch ist der Nachteil für die allgemeine Öffentlichkeit, der dadurch entsteht, wenn mit einem Zusatzkontingent einige wenige Plätze der Saalöffentlichkeit bestimmten Medienvertretern zur Verfügung gestellt würden, verhältnismäßig geringer, da die allgemein zu vergebenden Sitzplätze noch nicht konkretisiert sind und entsprechend den hierfür geltenden Maßstäben nach wie vor ein angemessener Teil der im Sitzungssaal verfügbaren Plätze dem allgemeinen Publikum vorbehalten bleibt (vgl. insofern BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2008 - 1 BvR 282/01 -, NJW-RR 2008, S. 1069 ; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 1 StR 527/05 -, NJW 2006, S. 1220 ; von Coelln, Der Zutritt von Journalisten zu öffentlichen Gerichtsverhandlungen, DÖV 2006, S. 804 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2013 - 1 BvR 990/13
    Das Bundesverfassungsgericht überprüft dessen Anordnungen nur dahingehend, ob sie Verfassungsrecht verletzen und insbesondere, ob sie auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.11.1972 - 2 BvR 820/72

    Wahlsendung NPD

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2013 - 1 BvR 990/13
    Dies kommt vorliegend zwar einer teilweisen Vorwegnahme der Hauptsache gleich; in Ausnahmefällen ist dies jedoch zulässig, wenn die Entscheidung in der Hauptsache zu spät ergehen würde und in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfGE 34, 160 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2013 - 1 BvR 990/13
    Erweist sich eine Verfassungsbeschwerde weder als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; 117, 126 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2013 - 1 BvR 990/13
    Allerdings ist die Entscheidung über die Zugänglichkeit zu Gerichtsverhandlungen, die Reservierung einer bestimmten Anzahl von Plätzen für Medienberichterstatter und auch die Verteilung knapper Sitzplätze an dieselben grundsätzlich eine Frage, die sich unter dem verfassungsrechtlichen Schutz der Unabhängigkeit der Gerichte zunächst nach einfachem Recht entscheidet und die der Prozessleitung des Vorsitzenden in dem jeweiligen Gerichtsverfahren obliegt (vgl. BVerfGE 103, 44 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 30.Oktober 2002 - 1 BvR 1932/02 -, NJW 2003, S. 500).
  • BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06

    Hufbeschlaggesetz

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2013 - 1 BvR 990/13
    Erweist sich eine Verfassungsbeschwerde weder als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; 117, 126 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz e.A.

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2013 - 1 BvR 990/13
    Erweist sich eine Verfassungsbeschwerde weder als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; 117, 126 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04

    Kontostammdaten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2020 - 15 A 2750/18

    Öffentlichkeit Ratssitzung Kapazitätsknappheit Zugangsmöglichkeit Fehlerfolge

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 21. Juli 1989 - 15 A 713/87 -, NVwZ 1990, 186, 187; für die Öffentlichkeit bei Gerichtssitzungen vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 12. April 2013 - 1 BvR 990/13 -, juris Rn. 19; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006- 1 StR 527/05 -, juris Rn. 16.

    In diese Richtung: BVerfG, Beschluss vom 12. April 2013 - 1 BvR 990/13 -, juris Rn. 19 ff.

  • BVerfG, 18.08.2020 - 1 BvR 1918/20

    Syrien-Folterprozess - Eilantrag syrischer Journalisten auf Zulassung von

    Insbesondere erscheint es nicht ausgeschlossen, dass das aus dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in Verbindung mit der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) abzuleitende Recht der Beschwerdeführer auf Gleichbehandlung im publizistischen Wettbewerb, aus dem sich auch ein Recht auf gleichberechtigte reelle Teilhabe an den Berichterstattungsmöglichkeiten zu gerichtlichen Verfahren ergibt (vgl. BVerfGE 80, 124 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2008 - 1 BvR 282/01 -, Rn. 10 f.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. April 2013 - 1 BvR 990/13 -, Rn. 18), unter den konkreten Umständen, in denen eine selbst gestellte Übersetzung durch sogenannte Flüsterdolmetscher gerichtlich untersagt wurde, verletzt sein könnte.

    Allerdings sind die Entscheidung über die Zugänglichkeit zu Gerichtsverhandlungen, die Reservierung einer bestimmten Anzahl von Plätzen für Medienvertreter, die Verteilung knapper Sitzplätze, die Zulassung von Arbeitsgeräten wie Laptops und anderen Hilfsmitteln und die Festlegung infektionsschützender Maßnahmen im Gerichtssaal grundsätzlich Fragen, die sich unter dem verfassungsrechtlichen Schutz der Unabhängigkeit der Gerichte zunächst nach einfachem Recht entscheiden und die der Prozessleitung der jeweiligen Vorsitzenden in dem Gerichtsverfahren obliegen (vgl. BVerfGE 103, 44 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 30. Oktober 2002 - 1 BvR 1932/02 -, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. April 2013 - 1 BvR 990/13 -, Rn. 19).

    Sitzungspolizeiliche Verfügungen müssen jedoch jedenfalls in Berücksichtigung des grundsätzlichen Anspruchs der Presse auf Zugang für eine freie Berichterstattung sachlich ausgestaltet sein und dem Recht der Medienvertreter auf gleichheitsgerechte und reelle Teilhabe an den Berichterstattungsmöglichkeiten Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 80, 124 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2008 - 1 BvR 282/01 -, Rn. 11 f.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. April 2013 - 1 BvR 990/13 -, Rn. 19).

    Bei der Ausübung der Prozessleitungsgewalt ist insoweit die tatsächliche Situation der akkreditierten Personen und der vorhersehbar Interessierten hinreichend zu berücksichtigen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. April 2013 - 1 BvR 990/13 -, Rn. 19).

  • BVerfG, 16.04.2014 - 1 BvR 990/13

    Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung sowie

    Mit Beschluss vom 12. April 2013 (unter anderem veröffentlicht in: NJW 2013, S. 1293) beschied die Kammer den Antrag der Beschwerdeführer auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als zum Teil erfolgreich und gab dem Oberlandesgericht auf, - etwa durch Einrichtung eines Zusatzkontingents von wenigen weiteren Sitzplätzen - auch an Vertreter ausländischer Medien mit besonderem Opferbezug eine angemessene Zahl an Sitzplätzen zu vergeben (vgl. NJW 2013, S. 1293, 1295).
  • LG Memmingen, 20.05.2015 - 44 T 510/15

    Keine Verletzung der Öffentlichkeit durch überfüllten Sitzungssaal

    Die Reservierung von Sitzplätzen für bestimmte Personengruppen richtet sich unter dem verfassungsrechtlichen Aspekt der Unabhängigkeit der Gerichte zunächst nach einfachem Recht und ist eine Frage der Prozessleitung des Vorsitzenden (vgl. Bundesverfassungsgericht vom 12.04.2013, 1 BvR 990/13, juris Rn. 19), im vorliegenden Fall also eine Entscheidung des Rechtspflegers.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 3 S 2152/13

    Auslegung eines Gemeinderatsbeschlusses über die Vergabe gemeindlicher

    Denn dieses Prinzip bedarf, wie das Bundesverfassungsgericht gerade auch in der vom Antragsteller zitierten Entscheidung festgestellt hat, einer Ausgestaltung, die die Chancengleichheit realitätsnah gewährleistet; bei der verfahrensrechtlichen Umsetzung ist die tatsächliche Situation der vorhersehbar Interessierten hinreichend zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss vom 12.4.2013 - 1 BvR 990/13 - NVwZ 2013, 1293).
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BVerfG, Entscheidung vom 16.04.2014 - 1 BvR 990/13 (https://dejure.org/2014,10871)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 BVerfGG, § 34a Abs 3 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung sowie Gegenstandswertfestsetzung - Presseakkreditierung und Sitzplatzvergabe im "NSU-Verfahren"

  • rewis.io

    Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung sowie Gegenstandswertfestsetzung - Presseakkreditierung und Sitzplatzvergabe im "NSU-Verfahren"

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung sowie Gegenstandswertfestsetzung - Presseakkreditierung und Sitzplatzvergabe im "NSU-Verfahren"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2014 - 1 BvR 990/13
    Eines besonderen gerichtlichen Ausspruchs hierüber bedarf es nicht (vgl. BVerfGE 7, 75 ; 85, 109 ).

    Beseitigt die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt oder hilft sie der Beschwer auf andere Weise ab, so kann, falls keine anderweitigen Gründe ersichtlich sind, davon ausgegangen werden, dass sie das Begehren des Beschwerdeführers selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 91, 146 ).

    In einem solchen Fall ist es billig, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen in gleicher Weise zuzubilligen, wie wenn seiner Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).

  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2014 - 1 BvR 990/13
    Beseitigt die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt oder hilft sie der Beschwer auf andere Weise ab, so kann, falls keine anderweitigen Gründe ersichtlich sind, davon ausgegangen werden, dass sie das Begehren des Beschwerdeführers selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 91, 146 ).

    In einem solchen Fall ist es billig, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen in gleicher Weise zuzubilligen, wie wenn seiner Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).

  • BVerfG, 12.04.2013 - 1 BvR 990/13

    Einstweilige Anordnung; Medienberichterstattung über ein Strafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2014 - 1 BvR 990/13
    Mit Beschluss vom 12. April 2013 (unter anderem veröffentlicht in: NJW 2013, S. 1293) beschied die Kammer den Antrag der Beschwerdeführer auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als zum Teil erfolgreich und gab dem Oberlandesgericht auf, - etwa durch Einrichtung eines Zusatzkontingents von wenigen weiteren Sitzplätzen - auch an Vertreter ausländischer Medien mit besonderem Opferbezug eine angemessene Zahl an Sitzplätzen zu vergeben (vgl. NJW 2013, S. 1293, 1295).
  • BVerfG, 06.10.1994 - 2 BvR 856/81

    Antrag auf Auslagenerstattung teilweise erfolgreich

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2014 - 1 BvR 990/13
    Beseitigt die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt oder hilft sie der Beschwer auf andere Weise ab, so kann, falls keine anderweitigen Gründe ersichtlich sind, davon ausgegangen werden, dass sie das Begehren des Beschwerdeführers selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 91, 146 ).
  • BVerfG, 03.07.1957 - 1 BvR 270/53

    Keine Auslagenerstattung für eine öffentlich-rechtliche Körperschaft

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2014 - 1 BvR 990/13
    Eines besonderen gerichtlichen Ausspruchs hierüber bedarf es nicht (vgl. BVerfGE 7, 75 ; 85, 109 ).
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