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   BVerwG, 28.09.2004 - 1 C 10.03   

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BVerwG, 28.09.2004 - 1 C 10.03 (https://dejure.org/2004,843)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.2004 - 1 C 10.03 (https://dejure.org/2004,843)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 2004 - 1 C 10.03 (https://dejure.org/2004,843)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; AuslG § 24 Abs. 1; § 35; § 46 Nr. 6; VwGO § 6, § 134
    Versagung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund Sozialhilfebezug der Eltern; Ausweisungsgrund als abstrakter Versagungsgrund; Zulassung der Sprungrevision durch den Einzelrichter.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2
    Ausweisungsgrund Sozialhilfebezug der Eltern; Ausweisungsgrund als abstrakter Versagungsgrund; Versagung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Zulassung der Sprungrevision durch den Einzelrichter

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Berufung oder Sprungrevision wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den Einzelrichter beim Verwaltungsgericht; Gewährung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis an einen iranischen Ausländer, dessen Eltern Sozialhilfe beziehen; Sozialhilfebezug der Eltern ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; AuslG § 24 Abs. 1; AuslG § 35; AuslG § 46 Nr. 6; VwGO § 6; VwGO § 134; BGB § 1601
    D (A), Iraner, Aufenthaltsbefugnis, unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Regelversagungsgründe, Ausweisungsgründe, Eltern, Sozialhilfebezug, Unterhaltspflicht, Revision, Sprungrevision, Zulässigkeit, Gesetzlicher Richter

  • Judicialis

    GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; AuslG § 24 Abs. 1; ; AuslG § 35; ; AuslG § 46 Nr. 6; ; VwGO § 6; ; VwGO § 134

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Versagung unbefristeter Aufenthaltserlaubnis wegen Sozialhilfebezug der Eltern bei kindesunabhängigem Aufenthaltsrecht - Bindung des Revisionsgerichts an die Zulassung der Sprungrevision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Daueraufenthaltsrecht trotz Sozialhilfebezugs der Eltern

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Daueraufenthaltsrecht trotz Sozialhilfebezugs der Eltern

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Daueraufenthaltsrecht trotz Sozialhilfebezugs der Eltern

  • kommunen.nrw (Zusammenfassung)

    Daueraufenthaltsrecht trotz Sozialhilfebezugs der Eltern

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Daueraufenthaltsrecht für Iraner? - Dass seine Eltern in Deutschland Sozialhilfe beziehen, steht dem nicht unbedingt entgegen

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Daueraufenthaltsrecht trotz Sozialhilfebezugs der Eltern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 122, 94
  • NVwZ 2005, 460
  • DVBl 2005, 313
  • DÖV 2005, 477
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.07.2004 - 5 C 65.03

    Berufung, Bindung an Zulassung der -; Bindung an die Zulassung der Berufung durch

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2004 - 1 C 10.03
    Der Senat lässt offen, ob die Bindung des Revisionsgerichts an die Zulassung der Sprungrevision ausnahmsweise entfallen oder die Zulassung unwirksam sein kann, wenn sie im Einzelfall unter Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters ergangen ist (unter Bezugnahme auf das Urteil vom 29. Juli 2004 - BVerwG 5 C 65.03 -).

    Die Zulassung der Berufung oder Sprungrevision wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den Einzelrichter beim Verwaltungsgericht verletzt namentlich nicht schon deshalb Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, weil der Einzelrichter einerseits nach § 6 Abs. 1 Satz 1 VwGO nur mit einer Rechtssache befasst werden darf, die keine grundsätzliche Bedeutung hat und nach § 6 Abs. 3 Satz 1 VwGO den Rechtsstreit auf die Kammer zurückübertragen kann, während andererseits die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO und der Sprungrevision nach § 134 Abs. 2 Satz 1, § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO voraussetzt, dass die Sache grundsätzliche Bedeutung hat (vgl. im Einzelnen das Urteil vom 29. Juli 2004 - BVerwG 5 C 65.03 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, m.w.N.; zur Unzulässigkeit von Vorlagen des Einzelrichters nach Art. 100 Abs. 1 GG vgl. aber BVerfG, Kammer-Beschluss vom 5. August 1998 - 1 BvL 23/97 - NJW 1999, 274).

    Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber nach § 6 Abs. 3 Satz 1 VwGO die Entscheidung des Einzelrichters in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung nicht stets ausgeschlossen und eine Rückübertragung auf die Kammer sogar nur zugelassen hat, wenn sich die grundsätzliche Bedeutung erst im Verlauf des Verfahrens aus einer wesentlichen Änderung der Prozesslage ergibt (Urteil vom 29. Juli 2004 a.a.O. unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 16. Juli 2003 - VIII ZR 286/02 -, MDR 2004, 49 = NJW 2003, 2900 zu dem mit § 6 Abs. 3 VwGO vergleichbaren § 526 Abs. 2 Nr. 1 ZPO).

  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2004 - 1 C 10.03
    Nicht erforderlich ist hingegen, dass der Ausländer wegen des festgestellten Ausweisungsgrundes im Einzelfall auch (konkret) rechtsfehlerfrei ausgewiesen werden könnte (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 B 122.97 - ; Urteile vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 - BVerwGE 102, 12 und vom 16. Juli 2002 - BVerwG 1 C 8.02 - BVerwGE 116, 378 , vgl. auch Renner AuslR, 7. Aufl. 1999, § 7 AuslG Rn. 13 ff. ).
  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 286/02

    Neue Bundesländer: Umlegung der Betriebskosten auf die Mieter

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2004 - 1 C 10.03
    Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber nach § 6 Abs. 3 Satz 1 VwGO die Entscheidung des Einzelrichters in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung nicht stets ausgeschlossen und eine Rückübertragung auf die Kammer sogar nur zugelassen hat, wenn sich die grundsätzliche Bedeutung erst im Verlauf des Verfahrens aus einer wesentlichen Änderung der Prozesslage ergibt (Urteil vom 29. Juli 2004 a.a.O. unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 16. Juli 2003 - VIII ZR 286/02 -, MDR 2004, 49 = NJW 2003, 2900 zu dem mit § 6 Abs. 3 VwGO vergleichbaren § 526 Abs. 2 Nr. 1 ZPO).
  • BVerwG, 24.06.1997 - 1 B 122.97

    Gegenüberstellung abstrakter Rechtssätze im Rahmen einer Divergenzrüge -

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2004 - 1 C 10.03
    Nicht erforderlich ist hingegen, dass der Ausländer wegen des festgestellten Ausweisungsgrundes im Einzelfall auch (konkret) rechtsfehlerfrei ausgewiesen werden könnte (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 B 122.97 - ; Urteile vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 - BVerwGE 102, 12 und vom 16. Juli 2002 - BVerwG 1 C 8.02 - BVerwGE 116, 378 , vgl. auch Renner AuslR, 7. Aufl. 1999, § 7 AuslG Rn. 13 ff. ).
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2004 - 1 C 10.03
    Allerdings lässt der Senat offen, ob die nach § 134 Abs. 2 Satz 2 VwGO in aller Regel zwingende Bindung des Revisionsgerichts an die Zulassungsentscheidung des Verwaltungsgerichts nach § 134 Abs. 2 Satz 1 VwGO ausnahmsweise entfallen oder eine Revisionszulassung unwirksam sein kann, wenn sie im Einzelfall unter Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG - d.h. in manipulativer oder objektiv willkürlicher Missachtung der einschlägigen Bestimmungen - ergangen ist (zur Aufhebung und Zurückverweisung von Amts wegen in Fällen einer objektiv willkürlichen Einzelrichterzulassung nach §§ 568, 574 ZPO vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02 -, BGHZ 154, 200).
  • BVerfG, 05.05.1998 - 1 BvL 23/97

    Unzulässige gerichtliche Vorlagen zu Vorschriften des Gewerbesteuer- und des

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2004 - 1 C 10.03
    Die Zulassung der Berufung oder Sprungrevision wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den Einzelrichter beim Verwaltungsgericht verletzt namentlich nicht schon deshalb Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, weil der Einzelrichter einerseits nach § 6 Abs. 1 Satz 1 VwGO nur mit einer Rechtssache befasst werden darf, die keine grundsätzliche Bedeutung hat und nach § 6 Abs. 3 Satz 1 VwGO den Rechtsstreit auf die Kammer zurückübertragen kann, während andererseits die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO und der Sprungrevision nach § 134 Abs. 2 Satz 1, § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO voraussetzt, dass die Sache grundsätzliche Bedeutung hat (vgl. im Einzelnen das Urteil vom 29. Juli 2004 - BVerwG 5 C 65.03 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, m.w.N.; zur Unzulässigkeit von Vorlagen des Einzelrichters nach Art. 100 Abs. 1 GG vgl. aber BVerfG, Kammer-Beschluss vom 5. August 1998 - 1 BvL 23/97 - NJW 1999, 274).
  • BVerwG, 16.07.2002 - 1 C 8.02

    Aufenthaltserlaubnis; Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbeendigung;

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2004 - 1 C 10.03
    Nicht erforderlich ist hingegen, dass der Ausländer wegen des festgestellten Ausweisungsgrundes im Einzelfall auch (konkret) rechtsfehlerfrei ausgewiesen werden könnte (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 B 122.97 - ; Urteile vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 - BVerwGE 102, 12 und vom 16. Juli 2002 - BVerwG 1 C 8.02 - BVerwGE 116, 378 , vgl. auch Renner AuslR, 7. Aufl. 1999, § 7 AuslG Rn. 13 ff. ).
  • BVerwG, 18.10.2017 - 4 C 5.16

    Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig

    Das Bundesverwaltungsgericht ist an die Zulassung der Revision nach § 134 Abs. 2 Satz 2 VwGO grundsätzlich auch dann gebunden, wenn das Verwaltungsgericht den Rechtsstreit auf den Einzelrichter nach § 6 Abs. 1 Satz 1 VwGO übertragen hat und im weiteren Prozessverlauf eine Rückübertragung auf die Kammer nach § 6 Abs. 3 Satz 1 VwGO unterbleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2004 - 1 C 10.03 - BVerwGE 122, 94 ).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Danach kam es für das Vorliegen eines Ausweisungsgrundes nicht darauf an, ob der Ausländer tatsächlich ausgewiesen werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2004 - BVerwG 1 C 10.03 - BVerwGE 122, 94 ).
  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12

    Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe;

    Die Vorschrift, die nicht den Bezug von Leistungen nach dem SGB II erfasst (Urteil vom 16. November 2010 - BVerwG 1 C 20.09 - BVerwGE 138, 135 Rn.18 = Buchholz 402.242 § 2 AufenthG Nr. 3), dient fiskalischen Interessen und soll, soweit sie der Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels und der Aufenthaltsverfestigung entgegensteht, die Inanspruchnahme von Sozialleistungen zulasten der Allgemeinheit verhindern und ggf. durch Ausweisung beenden (Urteil vom 28. September 2004 - BVerwG 1 C 10.03 - BVerwGE 122, 94 = Buchholz 402.240 § 35 AuslG Nr. 3 S. 4 f.).
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   BVerwG, 24.05.2005 - 1 PKH 29.03, 1 C 10.03   

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BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 2005 - 1 PKH 29.03, 1 C 10.03 (https://dejure.org/2005,33815)
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   BVerwG, 05.08.2003 - 1 PKH 29.03, 1 C 10.03   

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