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   BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 10.84   

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BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 10.84 (https://dejure.org/1984,409)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.1984 - 1 C 10.84 (https://dejure.org/1984,409)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 1984 - 1 C 10.84 (https://dejure.org/1984,409)
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Kriminalpolizeiliche Handakte II

Sperrerklärung, § 96 StPO, (nicht) § 23 EGGVG

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sperrerklärung bezüglich der Auslieferung von Akten - Rechtsweg für die Nachprüfung spezifischer, justizmäßiger Verwaltungsakte - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Anordnung, Verfügung oder sonstigen Maßnahme einer Justizbehörde - Rechtsnatur der Herausgabe einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 69, 192
  • NJW 1984, 2233
  • NVwZ 1984, 646 (Ls.)
  • StV 1984, 278
  • DÖV 1985, 70
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 10.84
    Diese Vorschrift erfaßt nur Anordnungen, Verfügungen und sonstige Maßnahmen, die zur Verfolgung von strafbaren Handlungen getroffen werden (Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192 [BVerwG 19.10.1982 - 1 C 29/79]).

    Daß die Bereithaltung derartiger Hilfsmittel keine Maßnahme einer Justizbehörde auf dem Gebiet der Strafrechtspflege ist, hat der Senat hinsichtlich der Anfertigung und Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen Unterlagen mehrfach ausgesprochen (BVerwGE 66, 192 [BVerwG 19.10.1982 - 1 C 29/79]; vgl. dazu auch BVerwGE 66, 202 [BVerwG 19.10.1982 - 1 C 114/79] und BVerwGE 26, 169 [BVerwG 09.02.1967 - I C 57/66]).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 10.84
    Jedenfalls ist nicht ausgeschlossen, daß Sperrerklärungen, die die Voraussetzungen des § 96 StPO nicht erfüllen, gleichwohl aber das Strafgericht kraft Gesetzes an der Beiziehung der angeforderten Akten hindern, die durch die Vorschriften der Strafprozeßordnung gewährleisteten Rechts des Angeklagten, durch Stellung von Beweisanträgen oder durch Anregungen an der Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts - insbesondere an der Ermittlung entlastender Umstände - mitzuwirken, rechtswidrig außer Funktion setzen und dadurch Rechte des Angeklagten verletzen (vgl. in diesem Zusammenhang BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BVerwGE 66, 39 [BVerwG 24.06.1982 - 2 C 91/81]).

    Ob die streitigen Sperrerklärungen rechtswidrig sind und die Klägerin hierdurch in ihrem Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren verletzt ist, ist im Einzelfall unter sorgfältiger Abwägung der im Spannungsfeld stehenden Rechtsgüter und entsprechender Würdigung des gesamten Sachverhalts - insbesondere der Schwere der Straftat, des Ausmaßes der dem Beschuldigten drohenden Nachteile des Stellenwerts des Beweismittels und des Gewichts der einer Aktenvorlage entgegenstehenden Umstände - zu entscheiden (vgl. BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]); hierbei kommt es darauf an, ob Gründe geltend gemacht und im Rahmen des Möglichen belegt sind, die die Feststellung zulassen, daß die Verweigerung der Aktenvorlage aus einen in § 96 StPO aufgeführten Hinderungsgrund unumgänglich ist (vgl. BVerfG a.a.O. S. 290).

  • BVerwG, 24.06.1982 - 2 C 91.81

    Verschwiegenheitspflicht - Beamter - Verfassungsrang - Dienstvorgesezter -

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 10.84
    Jedenfalls ist nicht ausgeschlossen, daß Sperrerklärungen, die die Voraussetzungen des § 96 StPO nicht erfüllen, gleichwohl aber das Strafgericht kraft Gesetzes an der Beiziehung der angeforderten Akten hindern, die durch die Vorschriften der Strafprozeßordnung gewährleisteten Rechts des Angeklagten, durch Stellung von Beweisanträgen oder durch Anregungen an der Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts - insbesondere an der Ermittlung entlastender Umstände - mitzuwirken, rechtswidrig außer Funktion setzen und dadurch Rechte des Angeklagten verletzen (vgl. in diesem Zusammenhang BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BVerwGE 66, 39 [BVerwG 24.06.1982 - 2 C 91/81]).

    In dieser Hinsicht ist für die Darlegung von Weigerungsgründen erforderlich und ausreichend, daß die zuständige Stelle ihre Wertung; der Tatsachen als geheimhaltungspflichtig im gerichtlichen Verfahren so einleuchtend darlegt, daß das Gericht diese Wertung unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Solange noch als triftig anerkennen kann (Urteil von 24. Juni 1982 - BVerwG 2 C 91.81 -, BVerwGE 66, 39 [BVerwG 24.06.1982 - 2 C 91/81] m.w.N.).

  • BVerwG, 18.09.1973 - I C 30.70
    Auszug aus BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 10.84
    Das hat der Senat in dem vom Berufungsgericht angeführten Urteil vom 3. Dezember 1974 - BVerwG 1 C 11.73 - (BVerwGE 47, 253 [BVerwG 03.12.1974 - I C 30/70] = NJW 1975, 893) naher dargelegt und bedarf hier keiner erneuten Erörterung.

    § 23 EGGVG weist die Nachprüfung der spezifisch justizmäßigen Verwaltungsakte und sonstigen Maßnahmen den ordentlichen Gerichten zu (vgl. BVerwGE 47, 253 [BVerwG 03.12.1974 - I C 30/70]; Kissel, GVG, § 23 EGGVG RdNr. 2).

  • BVerwG, 02.12.1969 - VI C 138.67

    Versagung der Aussagegenehmigung - Gesichtspunkt der Wahrheitserforschungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 10.84
    Einer Entscheidung darüber, ob das Rechtsschutzinteresse für die vorliegende Klage fehlen könnte, wenn nicht feststünde, ob das Strafgericht die streitigen Akten beiziehen wird(vgl. in diesem Zusammenhang BVerwGE 34, 252 [BVerwG 02.12.1969 - VI C 138/67]), bedarf es nicht, weil das Strafgericht diese Akten bereits angefordert und gegen deren Verweigerung erfolglos Gegenvorstellungen erhoben hat.
  • BVerwG, 03.12.1974 - I C 11.73

    Zwangsweise Mitnahme zur Wache - Freiheitsentziehungen nach dem

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 10.84
    Das hat der Senat in dem vom Berufungsgericht angeführten Urteil vom 3. Dezember 1974 - BVerwG 1 C 11.73 - (BVerwGE 47, 253 [BVerwG 03.12.1974 - I C 30/70] = NJW 1975, 893) naher dargelegt und bedarf hier keiner erneuten Erörterung.
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 114.79

    Lokalrandalierer - § 81b Alt. 2 StPO, Voraussetzungen der Aufbewahrungsbefugnis,

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 10.84
    Daß die Bereithaltung derartiger Hilfsmittel keine Maßnahme einer Justizbehörde auf dem Gebiet der Strafrechtspflege ist, hat der Senat hinsichtlich der Anfertigung und Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen Unterlagen mehrfach ausgesprochen (BVerwGE 66, 192 [BVerwG 19.10.1982 - 1 C 29/79]; vgl. dazu auch BVerwGE 66, 202 [BVerwG 19.10.1982 - 1 C 114/79] und BVerwGE 26, 169 [BVerwG 09.02.1967 - I C 57/66]).
  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 57.66

    Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen durch die Polizei

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 10.84
    Daß die Bereithaltung derartiger Hilfsmittel keine Maßnahme einer Justizbehörde auf dem Gebiet der Strafrechtspflege ist, hat der Senat hinsichtlich der Anfertigung und Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen Unterlagen mehrfach ausgesprochen (BVerwGE 66, 192 [BVerwG 19.10.1982 - 1 C 29/79]; vgl. dazu auch BVerwGE 66, 202 [BVerwG 19.10.1982 - 1 C 114/79] und BVerwGE 26, 169 [BVerwG 09.02.1967 - I C 57/66]).
  • BVerwG, 14.04.1988 - 3 C 65.85

    Fleischbeschauer - Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft (vgl. Nr. 23 RiStBV),

    Ein "Justizverwaltungsakt" im Sinne des § 23 Abs. 1 EGGVG liegt danach nur vor, wenn "die jeweils in Rede stehende Amtshandlung in Wahrnehmung einer Aufgabe vorgenommen wird", die der jeweiligen Behörde "als ihre spezifische Aufgabe auf einem in der genannten Vorschrift aufgeführten Rechtsgebiet - hier: der Strafrechtspflege - zugewiesen ist" (vgl. Urteil vom 27. April 1984 - BVerwG 1 C 10.84 - in BVerwGE 69, 192/195).
  • BGH, 27.07.2017 - 2 ARs 188/15

    Eröffnung des ordentlichen Gerichtswegs für Justizverwaltungsakte (Begriff:

    Der Begriff der Justizbehörde ist in dieser Vorschrift deshalb auch nicht organisationsrechtlich, sondern rein funktional zu verstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1984 - 1 C 10.84, BVerwGE 69, 192, 195 ff.; Conrad aaO S. 121 ff.).
  • BVerwG, 16.01.2007 - 6 C 15.06

    Allgemeine Beeidigung, allgemeine Verwaltungsvorschrift, Berufsregelung,

    Eine Anordnung, Verfügung oder sonstige Maßnahme einer Justizbehörde im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG liegt nur vor, wenn die jeweils in Rede stehende Amtshandlung in Wahrnehmung einer Aufgabe vorgenommen wird, die der jeweiligen Behörde als ihre spezifische Aufgabe auf einem in der genannten Vorschrift aufgeführten Rechtsgebiet zugewiesen ist (Urteil vom 27. April 1984 - BVerwG 1 C 10.84 - BVerwGE 69, 192 = Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 208 S. 42).
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   BVerwG, 06.04.1984 - 1 C 10.84   

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https://dejure.org/1984,6536
BVerwG, 06.04.1984 - 1 C 10.84 (https://dejure.org/1984,6536)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.1984 - 1 C 10.84 (https://dejure.org/1984,6536)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 1984 - 1 C 10.84 (https://dejure.org/1984,6536)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Revisionsverfahren

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