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   OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.1995 - 1 C 11056/94   

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https://dejure.org/1995,15049
OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.1995 - 1 C 11056/94 (https://dejure.org/1995,15049)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.03.1995 - 1 C 11056/94 (https://dejure.org/1995,15049)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. März 1995 - 1 C 11056/94 (https://dejure.org/1995,15049)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79

    Genehmigung für die Erstellung eines Wohnhauses - Folgen der Stellung eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.1995 - 1 C 11056/94
    Es kann daher nur pauschal geprüft werden, ob die Maßnahme insgesamt vom allgemeinen Wohl getragen wird (Brügelman § 165 BauGB Rd-Nr. 30; Ernst/Zinkahn/Bielenberg § 165 BauGB Rd-Nr. 20; Battis/Krautzberger/Löhr 4. Auflage § 165 BauGB Rd-Nr. 18; vgl. zum Entwicklungsrecht nach Städtebauförderungsgesetz: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Januar 1982, NJW 1982 S. 2787, 2788; OVG Bremen, Urteil vom 12. April 1983, BRS 40 Nr. 245, S. 535; BGH, Urteil vom 02. Oktober 1986, NVwZ 1987, 923, 924 ff.).

    Bei der Prüfung, ob das Gebot gerechter Abwägung beachtet ist, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15. Januar 1982 a.a.O. S. 2789; vgl. auch BGH a.a.O. S. 925) hier jedoch zu berücksichtigen, daß im Zeitpunkt der Satzung über die Entwicklungsmaßnahme im allgemeinen noch keine ins Einzelne gehende Planungskonzeption vorliegen muß.

  • BGH, 02.10.1986 - III ZR 99/85

    Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.1995 - 1 C 11056/94
    Es kann daher nur pauschal geprüft werden, ob die Maßnahme insgesamt vom allgemeinen Wohl getragen wird (Brügelman § 165 BauGB Rd-Nr. 30; Ernst/Zinkahn/Bielenberg § 165 BauGB Rd-Nr. 20; Battis/Krautzberger/Löhr 4. Auflage § 165 BauGB Rd-Nr. 18; vgl. zum Entwicklungsrecht nach Städtebauförderungsgesetz: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Januar 1982, NJW 1982 S. 2787, 2788; OVG Bremen, Urteil vom 12. April 1983, BRS 40 Nr. 245, S. 535; BGH, Urteil vom 02. Oktober 1986, NVwZ 1987, 923, 924 ff.).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.1995 - 1 C 11056/94
    Es ist ferner verletzt, wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muß, und wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG Urteil vom 12. Dezember 1969, BVerwGE 34, 301).
  • BVerwG, 31.03.1998 - 4 BN 4.98

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; städtebaulicher Entwicklungsbereich;

    Nur deshalb wird dieses Problem in der Literatur und Rechtsprechung nur selten angesprochen (vgl. aber Bunzel/Lunebach, DÖV 1993, 649 ; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. März 1995 - 1 C 11056/94, OVG - UA S. 14).
  • KG, 17.04.1998 - U 702/98

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

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  • OVG Niedersachsen, 03.02.1997 - 1 K 6799/95

    Entwicklungsbereich; Teilbarkeit; Zusammenfassung von Flächen;

    Der Antragsteller ist nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO alter wie neuer Fassung antragsbefugt, weil sein von der Entwicklungsmaßnahme betroffenes Grundeigentum nach § 169 Abs. 3 BauGB ohne Bebauungsplan enteignet werden kann (im gleichen Sinne OVG Koblenz, Urt. v. 30.3.1995 - 1 C 11056/94 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.1997 - 8 S 1897/96

    Normenkontrolle einer Satzung über eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme -

    Soweit ersichtlich wird die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften in §§ 165 ff. BauGB auch von allen anderen damit bereits befaßten Oberverwaltungsgerichten bejaht (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 4.2.1997, BauR 1997, 620; Bayerischer VGH, Urt. v. 16.6.1997 - 14 N 94.2157 u.a -, Umdruck S. 21 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 30.3.1995 - 1 C 11056/94 - in juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2001 - 1 A 11447/00

    Rechtmäßigkeit eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses für einen

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts auf S. 17 des Urteils verwiesen sowie auf das Urteil des Senats vom 30. März 1995 (1 C 11056/94.OVG) zu der städtebaulichen Entwicklungssatzung "Industriegebiet an der A 61/Güterverkehrszentrum".
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2001 - 1 C 11380/00
    So hat es auch der erkennende Senat in seinem Urteil vom 30. März 1995 (1 C 11056/94.OVG) als ausreichend angesehen, dass die Auswirkungen der Inaspruchnahme bislang landwirtschaftlich genutzter Flächen für die Landwirte gesehen und mit der Landwirtschaftskammer erörtert worden sind, dass die Probleme dem Stadtrat der Kommune geläufig waren einschließlich der möglichen Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe und dass schließlich den einzelnen Grundstückseigentümern die Möglichkeit gegeben worden ist, sich hierzu in dem Verfahren vor dem Satzungsbeschluss zu äußern.
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