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   BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 12.99   

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BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 12.99 (https://dejure.org/2000,1386)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.2000 - 1 C 12.99 (https://dejure.org/2000,1386)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 2000 - 1 C 12.99 (https://dejure.org/2000,1386)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung des Verfahrens zur Einholung einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes - Berechtigung eines Schlachtbetriebes zur Erhebung von gesonderten Gebühren für amtliche Schlachttieruntersuchungen und Fleischuntersuchungen - Bestimmung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für Untersuchungen und Hygienekontrollen von frischem Fleisch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Würzburg, 24.06.1999 - W 8 S 99.416
    Auszug aus BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 12.99
    Demgegenüber vertreten andere Gerichte die Meinung, daß die Pauschalgebühr die Kosten der Untersuchung auf Trichinen erfaßt (z.B. Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 25. Januar 1999 - VG 8 K 328/98 - Verwaltungsgericht Würzburg, Beschluß vom 24. Juni 1999 - VG W 8 S 99.416 -).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2000 - 11 K 5275/98

    Fleischbeschau; Fleischuntersuchung; Gebühr; Normenkontrollantrag;

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 12.99
    Außer dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen im vorliegenden Verfahren vertritt namentlich das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht die Auffassung, daß neben der Gemeinschaftsgebühr aufgrund nationalen Rechts eine besondere Gebühr für die Untersuchung auf Trichinen erhoben werden dürfe, weil die Trichinenuntersuchung nicht Teil der bei sämtlichem Schweinefleisch obligatorischen Fleischuntersuchungen sei, sondern nur durchzuführen sei, wenn keine Kältebehandlung stattgefunden habe, und deswegen nicht unter die harmonisierte gemeinschaftsrechtliche Gebührenregelung falle (Beschluß vom 18. Januar 2000 - OVG 11 K 5275/98 -).
  • EuGH, 09.09.1999 - C-374/97

    Feyrer

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 12.99
    Namentlich befassen sich die Urteile vom 10. November 1992 - Rs C-156/91 - (Slg. 1992 I, 5567 = NJW 1993, 315) und vom 9. September 1999 - Rs C-374/97 - (EuZW 2000, 22) nicht mit der aufgeworfenen Frage.
  • VGH Bayern, 19.08.1999 - 4 ZS 99.2065
    Auszug aus BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 12.99
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof neigt ebenfalls dieser Ansicht zu (Beschluß vom 19. August 1999 - VGH 4 ZS 99.2065 -).
  • EuGH, 10.11.1992 - C-156/91

    Hansa Fleisch / Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 12.99
    Namentlich befassen sich die Urteile vom 10. November 1992 - Rs C-156/91 - (Slg. 1992 I, 5567 = NJW 1993, 315) und vom 9. September 1999 - Rs C-374/97 - (EuZW 2000, 22) nicht mit der aufgeworfenen Frage.
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 12.99
    Das Landesrecht durfte sich unter den vorliegenden Umständen nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben Rückwirkung beimessen (BVerfGE 13, 261 ; 30, 367 ; 94, 241 ; 95, 64 ; 97, 67 ).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95

    Gewerberecht - Fleischbeschau, Rahmengebührenregelung und Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 12.99
    Dazu gehört auch für die vor dem 1. Januar 1993 geltende Fassung des Fleischhygienegesetzes die Entscheidung des Rates 88/408/EWG (vgl. Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 3 C 7.95 - BVerwGE 102, 39 ).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 12.99
    Das Landesrecht durfte sich unter den vorliegenden Umständen nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben Rückwirkung beimessen (BVerfGE 13, 261 ; 30, 367 ; 94, 241 ; 95, 64 ; 97, 67 ).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86

    Polizeirecht - Erkennungsdienstliche Unterlagen - Personenbezogene Hinweise -

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 12.99
    Gegen die Gültigkeit dieses nationalen Rechts, die auch hinsichtlich des nach Abschluß des Berufungsverfahrens erlassenen Landesrechts durch den beschließenden Senat zu prüfen ist (BVerwGE 66, 178 ; Urteil vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 30.86 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 47, S. 21), bestehen keine durchgreifenden Bedenken.
  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 12.99
    Das Landesrecht durfte sich unter den vorliegenden Umständen nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben Rückwirkung beimessen (BVerfGE 13, 261 ; 30, 367 ; 94, 241 ; 95, 64 ; 97, 67 ).
  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 138.81

    Grundsteuer - Verwaltungskompetenz - Gemeinde - Baden-Württemberg -

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - 2 S 2898/98

    Fleischbeschaugebühr

    Dass nach § 24 Abs. 2 FlHG die Gebühren zu "bemessen" sind, deutet entgegen der Annahme im Normenkontrollantrag nicht auf eine Beschränkung dieser auch die Festlegung des Gebührentatbestand umfassenden Kompetenz hin, wie sich aus dem Zusammenhang der Regelung mit Satz 1 der Bestimmung ergibt (dazu auch BVerwG, Beschluss vom 27.4.2000 - 1 C 12.99 -).

    Verfassungsrechtlich ist danach nicht zu beanstanden, dass sich das Landesrecht Rückwirkung beigemessen hat (dazu bereits der Beschluss des Senats vom 17.6.1999 - 2 S 2875/98 - ferner BVerwG, B. v. 27.4.2000 - 1 C 12.99 - ).

    Welche gebührenrechtlichen Folgen dies hat, wird in der Bestimmung aber gerade nicht angesprochen; die Fleischhygiene-Verordnung regelt keine Gebührenfragen (BVerwG, Beschl. v. 27.04.00 - 1 C 12.99 - S. 8).

  • BVerwG, 20.12.2007 - 3 C 50.06

    Fleischuntersuchung; Fleischuntersuchungsgebühren; Gemeinschaftsgebühr;

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte dementsprechend jeweils gefragt, ob die nach der Richtlinie 85/73/EWG geltende - gegebenenfalls erhöhte - Pauschalgebühr auch die Kosten der Durchführung von Untersuchungen von frischem Schweinefleisch auf Trichinen bzw. die Kosten einer im Einzelfall erforderlichen bakteriologischen Untersuchung erfasst (Beschlüsse vom 27. April 2000 - BVerwG 1 C 8.99 und 1 C 12.99 - Buchholz 418.5 Nr. 20 und 21; EuGH, Urteil vom 30. Mai 2002, a.a.O. ).
  • BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01

    Vertragsanpassung; Änderungsklage zur Vertragsanpassung; Änderung der

    In seinem vorerwähnten Beschluss vom 26. April 2001 hat der erkennende Senat darauf hingewiesen, dass sich der 1. Senat bereits in zwei weiteren Entscheidungen (Beschlüsse vom 27. April 2000 - 1 C 8.99 -, GewArch 2000, S. 384 und - 1 C 12.99 -, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 21) mit der Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit rückwirkender Regelungen auf dem Gebiet des Fleischhygienerechts befasst und Folgendes ausgeführt hat:.
  • BGH, 27.01.2011 - III ZR 337/09

    Fleischgebühren

    Dass die Kosten dieser Untersuchungen von der Gemeinschaftsgebühr erfasst werden, hat der Gerichtshof der Europäischen Union durch Urteil vom 30. Mai 2002 (C-284/00 und C-288/00, Slg. 2002, I-4632 = DVBl. 2002, 1108) auf Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. LRE 39, 45, 54) entschieden.

    Das Berufungsgericht verweist insoweit zu Recht auf die Gründe des Vorlagebeschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 2000 (1 C 12.99, LRE 39, 45, 52 f; vgl. auch den Vorlagebeschluss in der Sache 1 C 8.99, GewArch 2000, 384 f), das - vor dem Hintergrund unterschiedlicher instanzgerichtlicher Rechtsprechung - dem Gemeinschaftsrecht keine eindeutige Antwort zur gesonderten Festsetzbarkeit von Gebühren für die in Rede stehenden Untersuchungen zu entnehmen vermochte, und die Bekanntmachung der Protokollerklärung des Agrarrates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Ratsentscheidung 88/408/EWG vom 24. Januar 1989, deren Fußnote 1 nach Auffassung des Senats zumindest die Rechtsauffassung stützen konnte, dass mit der Pauschalgebühr die Kosten für eine Trichinenuntersuchung nicht abgegolten seien.

    Wegen der Wiedergabe der Einzelheiten, auch gerade zur Trichinenuntersuchung, wird auf den Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 2000 (1 C 12.99, LRE 39, 45, 47) Bezug genommen.

  • VG Gelsenkirchen, 16.07.2003 - 7 K 6842/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bescheids gegenüber einer Betreiberin eines

    - 1 C 12.99 und 1 C 8.99 - zur Frage der gesonderten Erhebung von Gebühren für Trichinen- und bakteriologische Untersuchungen zu entnehmen, - so aber: VG Köln, Urteil vom 13. Juni 2003 - 25 K 4771/00 -, U. A. S. 11 - weil die Abgrenzungsproblematik von Nr. 4a und b des Anhangs A Kapitel I der Richtlinie 85/73/EWG i. d. F. der Richtlinie 96/43/EG hier nicht in Rede steht, sondern die Frage danach, ob das Gemeinschaftsrecht die Kosten für Trichinen- und bakteriologische Untersuchungen erfasst.

    vgl. zum nordrhein-westfälischen FlGFlHKostG NRW: BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 2000 - 1 C 8.99 -, GewArch 2000, 384 und - 1 C 12.99 -, Buchholz 418.5, Fleischbeschau Nr. 21; zur Regelung in Schleswig-Holstein: Urteil vom 18. Oktober 2001 - 3 C 1/01 -, NVwZ 2002, 486 ff., vgl. auch Beschluss vom 31. Juli 2002 - 3 B 145.01 -, NVwZ 2003, 480 f. (Rheinland-Pfalz); Beschluss vom 28. Juni 2002 - 3 BN 5.01 - (Baden- Württemberg).

    - BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 2000 - 1 C 12.99 und 1 C 8.99 -, ersatzlos entfallen, obgleich die entsprechenden Satzungen die Erhebung kostendeckender Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischuntersuchungen vorsahen.

  • VG Gelsenkirchen, 16.07.2003 - 7 K 2083/01

    Klage des Betreibers eines öffentlichen Schlachthofs gegen die EG-Pauschalbeträge

    - 1 C 12.99 und 1 C 8.99 - zur Frage der gesonderten Erhebung von Gebühren für Trichinen- und bakteriologische Untersuchungen zu entnehmen, - so aber: VG Köln, Urteil vom 13. Juni 2003 - 25 K 4771/00 -, U. A. S. 11 - weil die Abgrenzungsproblematik von Nr. 4a und b des Anhangs A Kapitel I der Richtlinie 85/73/EWG i. d. F. der Richtlinie 96/43/EG hier nicht in Rede steht, sondern die Frage danach, ob das Gemeinschaftsrecht die Kosten für Trichinen- und bakteriologische Untersuchungen erfasst.

    vgl. zum nordrhein-westfälischen FlGFlHKostG NRW: BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 2000 - 1 C 8.99 -, GewArch 2000, 384 und - 1 C 12.99 -, Buchholz 418.5, Fleischbeschau Nr. 21; zur Regelung in Schleswig-Holstein: Urteil vom 18. Oktober 2001 - 3 C 1/01 -, NVwZ 2002, 486 ff., vgl. auch Beschluss vom 31. Juli 2002 - 3 B 145.01 -, NVwZ 2003, 480 f. (Rheinland-Pfalz); Beschluss vom 28. Juni 2002 - 3 BN 5.01 - (Baden- Württemberg).

    - BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 2000 - 1 C 12.99 und 1 C 8.99 -, ersatzlos entfallen, obgleich die entsprechenden Satzungen die Erhebung kostendeckender Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischuntersuchungen vorsahen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2010 - 17 A 2509/03

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren für die Hygieneüberwachung und die

    Mit Beschluss vom 27. April 2000 - 1 C 12.99 -, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 21, setzte das BVerwG das Verfahren aus und holte eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) ein zu der Frage, ob die für die Untersuchung frischen Fleisches für den Inlandsmarkt geltende Pauschalgebühr auch die Kosten der Durchführung von Untersuchungen von frischem Schweinefleisch auf Trichinen umfasst.

    Vorlagebeschluss des BVerwG vom 27. April 2000 - 1 C 12.99 -, a.a.O. = juris, Rdn. 15, übernommene Annahme zugrunde, dass die Gebührensatzung des Kreises X. vom 16. August 1999 außer der Pauschalgebühr für Fleischuntersuchungen eine spezielle Gebühr für die Trichinenuntersuchung bei Schweinefleisch vorsehe.

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 13 LB 54/12

    Bestimmtheitsgebot; Erforderlichkeit; Fleischuntersuchung; Gebühr;

    Dem Prinzip des Vertrauensschutzes kann durch Beibehaltung der früheren Gebührensätze Rechnung getragen werden; ein weitergehendes Vertrauen darauf, für in Anspruch genommene kostenpflichtige Amtshandlungen deswegen, weil die früheren Rechtsgrundlagen vorrangigem Recht nicht entsprochen haben mögen, keine Gebühren entrichten zu müssen, ist nicht schutzwürdig (BVerwG, Urt. v. 18.10.2001 - 3 C 1.01 -, NVwZ 2002, 486; Beschl. v. 27.04.2000 - 1 C 12.99 -, GewArch 2000, 385).
  • BVerwG, 27.06.2005 - 3 B 44.05

    Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Ermächtigung der

    Bei dieser Sachlage hindern Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes nicht, die Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung erst nachträglich rückwirkend zu schaffen (Beschluss vom 27. April 2000 - BVerwG 1 C 12.99 - Buchholz 418.5 Nr. 21 = LRE 39, 45; Urteil vom 18. Oktober 2001 a.a.O. ; Beschlüsse vom 28. Juni 2002 - BVerwG 3 BN 5.01, 6.01 und 7.01 -).
  • VG Düsseldorf, 29.04.2003 - 14 K 5769/99

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides für Fleischbeschaugebühren; Beurteilung der

    Dieses Gesetz steht mit höherrangigem Gemeinschafts- und Bundesrecht in Einklang und verstößt auch mit seinem rückwirkenden Inkrafttreten zum 1. Januar 1991 nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG - vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2002 - 3 BN 5.01 -, Urteil vom 18. Oktober 2001 - 3 C 1.01 -, Beschlüsse vom 27. April 2000 - 1 C 8.99 und 1 C 12.99 - sowie OVG NRW, Urteil vom 6. Dezember 2000 - 9 A 2228/97 -.

    Nach alledem sind auch die Gebührentarife der Satzung für Amtshandlungen in zugelassenen Zerlegebetrieben sowie die diesbezüglichen landesrechtlichen Vorgaben in § 5 Abs. 4 FlGFlHKostG NW, denen die Satzung entspricht, im Ergebnis rechtlich nicht zu beanstanden - vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2000 - 1 C 8.99 und 1 C 12.99 - sowie OVG NW, Urteil vom 6. Dezember 2000 - 9 A 2228/97 -.

  • BVerwG, 26.04.2001 - 3 BN 1.01

    Gebühren für Untersuchungen und Kontrollen nach dem Fleischhygienerecht -

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 2 S 2251/10

    Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen

  • BVerwG, 27.06.2005 - 3 B 52.05

    Umsetzung einer Gemeinschaftsrichtlinie durch die Länder - Umsetzung einer

  • OVG Brandenburg, 30.10.2003 - 2 B 93/02

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren für die Schlachttieruntersuchung und

  • BVerwG, 09.10.2006 - 3 B 76.06

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des

  • VG Köln, 05.12.2003 - 25 K 10320/02
  • VG Köln, 05.12.2003 - 25 K 10319/02
  • BVerwG, 09.10.2006 - 3 B 75.06

    Voraussetzungen der Erhebung einer gesonderten Gebühr (oder Teilgebühr) für die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 3 A 3667/03
  • BVerwG, 29.03.2005 - 3 BN 1.04

    Zulässigkeit der Revision bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache;

  • OLG Hamm, 31.01.2007 - 11 U 90/05

    Schadensersatzansprüche wegen amtspflichtwidrigen Verhaltens im Zusammenhang mit

  • VGH Hessen, 26.04.2001 - 5 N 947/00

    Fleischbeschaugebühr - Abweichung von der gemeinschaftsrechtlichen Pauschalgebühr

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 3 A 3670/03
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 3 A 3672/03
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 3 A 3669/03
  • VG Minden, 15.08.2002 - 9 K 2032/00

    Erhebung von Gebühren für eine amtliche Trichinenuntersuchung sowie einer

  • VGH Hessen, 02.06.2005 - 5 UZ 1197/04

    Trichinenschau; Untersuchungsgebühr; Umsetzung von EG-Richtlinien; Rückwirkung

  • VG Köln, 13.06.2003 - 25 K 4771/00

    Verwaltungsprozessrechtliche Ausgestaltung der Einstellung eines

  • VG Stade, 30.04.2010 - 6 A 806/09

    Gebühren für eine amtliche Untersuchung der Schlachtung von Schweinen, Rindern,

  • VG Düsseldorf, 29.04.2003 - 14 K 2127/98
  • VG Minden, 31.10.2002 - 9 K 2179/99

    Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren für fleischhygienerechtliche

  • VG Düsseldorf, 17.01.2001 - 7 L 3087/00

    Durchführung von Schlachttieruntersuchungen und Fleischuntersuchungen in einer

  • VG Stuttgart, 18.10.2000 - 4 K 3358/00

    Voraussetzungen für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage;

  • VG Frankfurt/Oder, 15.12.2008 - 4 K 942/05

    Rechtmäßigkeit der Erhebung erhöhter Fleischbeschauungsgebühren

  • VG Schwerin, 02.09.2020 - 7 A 2230/18

    Veterinärverwaltungskosten für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen einschl.

  • VG Schwerin, 02.09.2020 - 7 A 60/17

    Veterinärverwaltungskosten für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen einschl.

  • VG Frankfurt/Oder, 15.12.2008 - 4 K 1216/05

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer erhöhten Fleischbeschaugebühr

  • VG Schwerin, 02.09.2020 - 7 A 795/19

    Veterinärverwaltungskosten für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen einschl.

  • VG Frankfurt/Oder, 15.12.2008 - 4 K 216/05
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