Rechtsprechung
   BVerwG, 25.11.1965 - I C 122.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,716
BVerwG, 25.11.1965 - I C 122.63 (https://dejure.org/1965,716)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1965 - I C 122.63 (https://dejure.org/1965,716)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1965 - I C 122.63 (https://dejure.org/1965,716)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,716) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Einbürgerung in Deutschland - Bestehen eines Rechtsanspruchs auf Einbürgerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1966, 240
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 4.62

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Einbürgerung - Vorliegen eines besonderen

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1965 - I C 122.63
    Für den Fall, daß ein Volksdeutscher Vertriebener die Einbürgerung vom Ausland her beantragt, hat der Senat dies im Urteil vom 14. Januar 1965 (BVerwGE 20, 155) näher ausgeführt.

    Das Gesetz will, wie der Senat im Urteil vom 14. Januar 1965 (BVerwGE 20, 155 [156 f.]) ausgeführt hat, die Staatsangehörigkeitsfragen, die durch den Krieg und seine Folgen ausgelöst worden sind, regeln.

  • BVerwG, 23.02.1959 - I C 120.57
    Auszug aus BVerwG, 25.11.1965 - I C 122.63
    Die Vorschrift will denjenigen, die vertrieben worden wären, wenn sie nicht aus anderem Grunde die Heimat verlassen hätten, ebenso wie den in § 6 a.a.O. genannten Personen einen Anspruch auf Einbürgerung geben (Urteile des erkennenden Senats vom 23. Februar 1959 [BVerwGE 8, 175] und vom 25. Oktober 1962 - BVerwG I C 27.61 -).
  • BVerwG, 27.02.1957 - I C 165.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1965 - I C 122.63
    Grundsätzlich steht der Einbürgerungsbehörde, soweit sie zu Einbürgerungen ermächtigt ist, ein weitgehendes Ermessen zu (BVerwGE 4, 298).
  • BVerwG, 25.10.1962 - I C 27.61

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1965 - I C 122.63
    Die Vorschrift will denjenigen, die vertrieben worden wären, wenn sie nicht aus anderem Grunde die Heimat verlassen hätten, ebenso wie den in § 6 a.a.O. genannten Personen einen Anspruch auf Einbürgerung geben (Urteile des erkennenden Senats vom 23. Februar 1959 [BVerwGE 8, 175] und vom 25. Oktober 1962 - BVerwG I C 27.61 -).
  • BVerwG, 22.06.1999 - 1 C 16.98

    Abkömmling; Arbeitslosenhilfe; ehemaliger Deutscher; Einbürgerung;

    Der von der Revision vorgetragene Rechtsgedanke läßt sich auch nicht darauf stützen, daß bei Einbürgerungsverfahren für volksdeutsche Vertriebene nach § 9 Abs. 1 1. StARegG für Inlandsanträge keine strengeren Maßstäbe gelten, als wenn sie ihre Einbürgerung vom Ausland her beantragen (vgl. Urteil vom 25. November 1965 - BVerwG 1 C 122.63 - Buchholz 132.0 § 9 1. StARegG Nr. 3 = DÖV 1966, 240).
  • BVerwG, 25.06.1970 - I C 2.68

    Voraussetzungen der Einbürgerung vertriebener Volksdeutscher - Begriff des

    Ein Anspruch aus § 8 des 1. StARegG scheidet aus, weil die Vorschrift nur auf diejenigen deutschen Volkszugehörigen anzuwenden ist, die ihren dauernden Aufenthalt in Deutschland vor der Vertreibung aus ihrer Heimat genommen haben (BVerwGE 8, 175 [178]; Urteil vom 25. November 1965 - BVerwG I C 122.63 - [DÖV 1966, 240]).

    Daß der Kläger den Antrag vom Inland aus gestellt hat, ist unschädlich (Urteil vom 25. November 1965 - BVerwG I C 122.63 - [a.a.O.]).

    Zur Frage des behördlichen Ermessens nach § 9 Abs. 1 des 1. StARegG hat der erkennende Senat wiederholt grundsätzlich dahin Stellung genommen, daß bei den de jure oder de facto staatenlosen Volksdeutschen nicht, wie bei der allgemeinen Einbürgerung, auf ein positives Interesse des Staates an der Einbürgerung abzustellen, sondern zu prüfen ist, ob staatliche Interessen der Einbürgerung entgegenstehen (Urteil vom 3. Oktober 1961 - BVerwG I C 13.61 - [Buchholz 132.0 § 9 Nr. 1]; Urteil vom 14. Januar 1965 - BVerwG I C 4.62 - [BVerwGE 20, 155 = DÖV 1965, 281 = DVBl. 1965, 480 = MDR 1965, 411]; Urteil vom 25. November 1965 - BVerwG I C 122.63 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 29.10.1996 - 1 C 37.93

    Staatsangehörigkeitsrecht - Einbürgerungsanspruch nach Erwerb einer fremden

    Ziel des zu Art. 116 Abs. 1 GG ergangenen Staatsangehörigkeitsregelungsgesetzes ist die Bereinigung kriegs- und kriegsfolgenbedingt offener staatsangehörigkeitsrechtlicher Fragen für deutsche Volkszugehörige, die den staatlichen Schutz ihres Heimatstaats verloren haben; das Schicksal der Betroffenen soll in geordnete Bahnen gelenkt werden (vgl. BVerwGE 20, 155 ; Urteile vom 25. November 1965 - BVerwG 1 C 122.63 - Buchholz 132.0 § 9 1. StARegG Nr. 3 und vom 25. Juni 1970 - BVerwG 1 C 2.68 - Buchholz a.a.O. Nr. 4).
  • BVerwG, 25.06.1970 - I C 10.69

    Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung - Voraussetzungen

    Die Vorschrift steht nur denjenigen deutschen Volkszugehörigen zur Seite, die schon vor der Vertreibung aus ihrer Heimat dauernden Aufenthalt in Deutschland genommen haben (BVerwGE 8, 175; Urteil vom 25. November 1965 - BVerwG I C 122.63 - [DÖV 1966, 240]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2009 - 12 A 3219/08

    Aufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz wegen Einbürgerung im damaligen

    vgl. zur Ermessenserwägung des Unterkommens und der Fähigkeit, sich zu ernähren, im Rahmen des § 9 Abs. 1 des 1. StAngRegG: BVerwG, Urteil vom 3. Oktober 1961 - I C 13.61 -, a. a. O.; Urteil vom 25. November 1965 - I C 122.63 -, DÖV 1966, 240 f.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1996 - 13 S 1206/94

    Wiedereinsetzung von Amts wegen - außergewöhnliche lange Postlaufzeit;

    Dabei läßt der Senat dahingestellt, ob dieser Erst-Recht-Schluß - auch - aus den gleichen Gründen geboten ist, die bei deutschen Volkszugehörigen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 9 1. StARegG (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1965, Buchholz 132.0 § 9 1. StARegG Nr. 3 = DÖV 1966, 240) die Anwendung des § 9 1. StARegG auch bei einer Niederlassung im Inland rechtfertigen (ebenfalls offen gelassen von BVerwG, Urt. v. 21.10.1986, BVerwGE 75, 86 (92)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht