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   BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 13.12   

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BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 13.12 (https://dejure.org/2013,14623)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.2013 - 1 C 13.12 (https://dejure.org/2013,14623)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - 1 C 13.12 (https://dejure.org/2013,14623)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    AEUV Art. 83 Abs. 1; AufenthG §§ ... 11, 51 Abs. 1 Nr. 5, §§ 55, 56, 84; ARB 1/80 Art. 7, 13, 14 Abs. 1; EMRK Art. 8; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 6; GRCh Art. 7; Richtlinie 64/221/EWG Art. 9; Richtlinie 2003/109/EG Art. 12; Richtlinie 2004/38/EG Art. 31; Richtlinie 2008/115/EG Art. 11 Abs. 2; VwGO § 68; Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen EWG/Türkei - ZP - Art. 41 Abs. 1, Art. 59
    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung; Ausweisungsschutz; Befristung; Dauer der Frist; Drogenhandel; Einreiseverbot; Gefahr; Gefahrenprognose; Klageänderung; Stand-Still; Stillhalteklausel; Vier-Augen-Prinzip; Widerspruchsverfahren; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AEUV Art. 83 Abs. 1
    Assoziationsrecht; Ausweisung; Ausweisungsschutz; Befristung; Dauer der Frist; Drogenhandel; Einreiseverbot; Gefahr; Gefahrenprognose; Klageänderung; Stand-Still; Stillhalteklausel; Vier-Augen-Prinzip; Widerspruchsverfahren; Wiederholungsgefahr; assoziationsrechtliches ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 83 Abs 1 AEUV, § 11 Abs 1 S 1 AufenthG 2004, § 11 Abs 1 S 2 AufenthG 2004, § 11 Abs 1 S 3 AufenthG 2004, § 11 Abs 1 S 4 AufenthG 2004
    Befristung der Wirkungen einer Ausweisung; Dauer; Drogenkriminalität; Assoziationsrecht

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines in Deutschland aufgewachsenen türkischen Ausländers wegen regelmäßiger Begehung von Drogenstraftaten

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AEUV Art. 83 Abs. 1, AufenthG § ... 11, AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 5, AufenthG § 55, AufenthG § 56, AufenthG § 84, ARB 1/80 Art. 7, ARB 1/80 Art. 13, ARB 1/80 Art. 14 Abs. 1, EMRK Art. 8, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 6, GR-Charta Art. 7, RL 64/221/EWG Art. 9, RL 2003/109/EG Art. 12, RL 2004/38/EG Art. 31, RL 2008/115/EG Art. 11 Abs. 2, VwGO § 68, ZP Art. 41 Abs. 1, ZP Art. 59
    Assoziationsrecht, Assoziationsberechtigte, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz, besonderer Ausweisungsschutz, Befristung, Dauer der Frist, Drogenhandel, Drogendelikt, Einreiseverweigerung, ...

  • rewis.io

    Befristung der Wirkungen einer Ausweisung; Dauer; Drogenkriminalität; Assoziationsrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines in Deutschland aufgewachsenen türkischen Ausländers wegen regelmäßiger Begehung von Drogenstraftaten

  • datenbank.nwb.de

    Befristung der Wirkungen einer Ausweisung; Dauer; Drogenkriminalität; Assoziationsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bemessung der Sperrfrist bei einer Ausweisung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Befristung von Ausweisung wegen Drogendelikten hat spezialpräventiven Hintergrund

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 778
 
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Wird zitiert von ... (193)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 13.12
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der Ausweisung, der noch nicht vollzogenen Abschiebungsandrohung und der vom Kläger hilfsweise begehrten Befristung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Berufungsgerichts (stRspr, vgl. Urteil vom 10. Juli 2012 - BVerwG 1 C 19.11 - BVerwGE 143, 277 Rn. 12 m.w.N.).

    Rechtsänderungen während des Revisionsverfahrens sind allerdings zu beachten, wenn das Berufungsgericht - entschiede es anstelle des Bundesverwaltungsgerichts - sie zu berücksichtigen hätte (Urteil vom 10. Juli 2012 a.a.O.).

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 10. Juli 2012 - BVerwG 1 C 19.11 - BVerwGE 143, 277 Rn. 22 ff.; vom 13. Dezember 2012 a.a.O. Rn. 33 und vom 15. Januar 2013 - BVerwG 1 C 10.12 - NVwZ-RR 2013, 435 Rn. 23 f.) und wurde ebenfalls bereits in seinem Urteil vom 13. Dezember 2012 (a.a.O. Rn. 33) näher dargelegt; auf diese Ausführungen wird Bezug genommen.

    Seit Inkrafttreten des § 11 AufenthG in der Neufassung durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex vom 22. November 2011 (BGBl I S. 2258) - Richtlinienumsetzungsgesetz 2011 - haben Ausländer zwar grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass die Ausländerbehörde mit einer Ausweisung zugleich das daran geknüpfte gesetzliche Einreise- und Aufenthaltsverbot sowie die Titelerteilungssperre befristet (Urteil vom 10. Juli 2012 a.a.O. Rn. 30).

    Vielmehr ist in der Anfechtung der Ausweisung zugleich - als Minus - für den Fall der Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Ausweisung ein (Hilfs-)Antrag auf Verpflichtung der Ausländerbehörde zu einer angemessenen Befristung ihrer Wirkungen zu sehen (Urteil vom 10. Juli 2012 a.a.O. Rn. 39).

    Da der Kläger mittels seines Hilfsantrags die gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG n.F. gebotene Befristung der Wirkungen seiner Ausweisung zusammen mit deren gerichtlicher Prüfung durchsetzen kann, wird den Vorgaben der Rückführungsrichtlinie im Ergebnis Genüge getan (vgl. Urteil vom 10. Juli 2012 a.a.O. Rn. 45).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats kann ein Kläger seit Inkrafttreten des § 11 AufenthG in der Neufassung des Richtlinienumsetzungsgesetzes 2011 auch noch in der Revisionsinstanz einen Hilfsantrag auf Befristung der Wirkungen der von ihm angefochtenen Ausweisungsentscheidung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG stellen (vgl. Urteil vom 10. Juli 2012 a.a.O. Rn. 28).

    Hat eine Ausländerbehörde eine zu lange Frist festgesetzt oder fehlt eine behördliche Befristungsentscheidung, hat das Gericht über die konkrete Dauer einer angemessenen Frist selbst zu befinden und die Ausländerbehörde zu einer entsprechenden Befristung der Ausweisung zu verpflichten (Urteil vom 10. Juli 2012 - BVerwG 1 C 19.11 - BVerwGE 143, 277 Rn. 40).

    Dieses normative Korrektiv bietet der Ausländerbehörde und den Verwaltungsgerichten ein rechtsstaatliches Mittel, um die fortwirkenden einschneidenden Folgen des Einreise- und Aufenthaltsverbots für die persönliche Lebensführung des Betroffenen sowie gegebenenfalls seiner engeren Familienangehörigen zu begrenzen (vgl. Urteil vom 10. Juli 2012 a.a.O. Rn. 42 m.w.N.).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 13.12
    Das hat der Senat in dem mit den Parteien in der mündlichen Verhandlung erörterten Urteil vom 13. Dezember 2012 (BVerwG 1 C 20.11 - NVwZ 2013, 733 Rn. 29 f.) näher dargelegt; darauf wird Bezug genommen.

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 10. Juli 2012 - BVerwG 1 C 19.11 - BVerwGE 143, 277 Rn. 22 ff.; vom 13. Dezember 2012 a.a.O. Rn. 33 und vom 15. Januar 2013 - BVerwG 1 C 10.12 - NVwZ-RR 2013, 435 Rn. 23 f.) und wurde ebenfalls bereits in seinem Urteil vom 13. Dezember 2012 (a.a.O. Rn. 33) näher dargelegt; auf diese Ausführungen wird Bezug genommen.

    Auch dies hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 13. Dezember 2012 (a.a.O. Rn. 34) - dort bezogen auf den Wegfall des Widerspruchsverfahrens in Baden-Württemberg - im Einzelnen dargelegt; auf diese Ausführungen wird Bezug genommen.

    Weiter in die Zukunft lässt sich die Persönlichkeitsentwicklung kaum abschätzen, ohne spekulativ zu werden (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 1 C 20.11 - NVwZ 2013, 733 Rn. 40).

  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 13.12
    Demzufolge kann der Kläger gemäß Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 nur ausgewiesen werden, wenn sein persönliches Verhalten gegenwärtig eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland darstellt und die Maßnahme für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist (EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 - Rs. C-371/08, Ziebell - NVwZ 2012, 422).

    1.4 Die Ausweisung des Klägers erweist sich auch unter Würdigung seiner schützenswerten Belange als unerlässlich, um das oben näher beschriebene Grundinteresse der Gesellschaft zu wahren (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 a.a.O. Rn. 86).

    Denn soweit Unionsbürger nach der Richtlinie 2004/38/EG gegenüber Berechtigten nach dem Assoziationsrecht EWG-Türkei einen erhöhten materiellen Ausweisungsschutz genießen, beruht dieser nicht auf dem wirtschaftlich begründeten Freizügigkeitsrecht von Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten, sondern auf der besonderen Rechtsstellung der Unionsbürger, mit der die assoziationsrechtlich begünstigten türkischen Staatsangehörigen keine Gleichstellung verlangen können (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 - Rs. C-371/08, Ziebell - NVwZ 2013, 422 Rn. 68 - 74).

    Vielmehr hat er für Regelungen zum Ausweisungsschutz, bei denen die für Unionsbürger geltenden Bestimmungen der Richtlinie 2004/38/EG im Hinblick auf ihren Gegenstand und Zweck nicht auf Berechtigte nach dem Assoziationsrecht EWG - Türkei übertragbar sind, Art. 12 der Richtlinie 2003/109/EG als neuen unionsrechtlichen Bezugsrahmen bestimmt, nicht aber die außer Kraft getretenen Bestimmungen der Richtlinie 64/221/EWG zugunsten der assoziationsrechtlich Begünstigten für weiterhin anwendbar angesehen (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 a.a.O. Rn. 74 - 79).

  • BVerwG, 15.04.2013 - 1 B 22.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 13.12
    Jedenfalls in dem Umfang, in dem sich die Vertragsparteien EWG und Türkei in Art. 59 ZP völkerrechtlich zur Beachtung des Besserstellungsverbots verpflichtet haben, durfte die Union den Wegfall einer Regelung zum außergerichtlichen Rechtsschutz, der für die Angehörigen ihrer Mitgliedstaaten geschaffen worden war, auch mit Wirkung für die Berechtigten nach dem ARB 1/80 entfallen lassen (so schon Beschluss vom 15. April 2013 - BVerwG 1 B 22.12 - Rn. 14).
  • EuGH, 04.10.2007 - C-349/06

    Polat - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 59 des Zusatzprotokolls - Art. 7

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 13.12
    Der Rechtsauffassung der Kommission in ihrer Stellungnahme vom 15. Dezember 2006 in der Rechtssache Polat (Rs. C-349/06), auf die sich die Prozessbevollmächtigte des Klägers bezogen hat, wonach die Aufhebung der Richtlinie 64/221/EWG durch die Unionsbürgerrichtlinie auf die Auslegung des Assoziationsabkommens und die auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsakte keinen Einfluss habe, ist der EuGH nicht gefolgt.
  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 13.12
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 10. Juli 2012 - BVerwG 1 C 19.11 - BVerwGE 143, 277 Rn. 22 ff.; vom 13. Dezember 2012 a.a.O. Rn. 33 und vom 15. Januar 2013 - BVerwG 1 C 10.12 - NVwZ-RR 2013, 435 Rn. 23 f.) und wurde ebenfalls bereits in seinem Urteil vom 13. Dezember 2012 (a.a.O. Rn. 33) näher dargelegt; auf diese Ausführungen wird Bezug genommen.
  • EGMR, 12.01.2010 - 47486/06

    KHAN A.W. v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 13.12
    Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht den Handel mit Betäubungsmitteln als schwerwiegende Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Interessen an (vgl. Urteile vom 3. November 2011 - Nr. 28770/05, Arvelo Aponte/Niederlande - Rn. 58 und vom 12. Januar 2010 - Nr. 47486/06, Khan/Vereinigtes Königreich - InfAuslR 2010, 369 Rn. 40 m.w.N.).
  • EGMR, 03.11.2011 - 28770/05

    Arvelo Aponte ./. Niederlande

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 13.12
    Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht den Handel mit Betäubungsmitteln als schwerwiegende Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Interessen an (vgl. Urteile vom 3. November 2011 - Nr. 28770/05, Arvelo Aponte/Niederlande - Rn. 58 und vom 12. Januar 2010 - Nr. 47486/06, Khan/Vereinigtes Königreich - InfAuslR 2010, 369 Rn. 40 m.w.N.).
  • EuGH, 23.11.2010 - C-145/09

    Tsakouridis - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 4 und Art. 28

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 13.12
    Der Gerichtshof der Europäischen Union sieht in der Rauschgiftsucht ein "großes Übel für den Einzelnen und eine soziale und wirtschaftliche Gefahr für die Menschheit" (vgl. EuGH, Urteil vom 23. November 2010 - Rs. C-145/09, Tsakouridis - NVwZ 2011, 221 Rn. 47).
  • EuGH, 22.05.2012 - C-348/09

    Straftaten im Bereich besonders schwerer Kriminalität, die im Vertrag über die

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 13.12
    Diese können als schwere Beeinträchtigung eines grundlegenden gesellschaftlichen Interesses angesehen werden und die Ausweisung von Personen rechtfertigen, die entsprechende Straftaten begangen haben (vgl. EuGH, Urteil vom 22. Mai 2012 - Rs. C-348/09, P.I. - NVwZ 2012, 1095 Rn. 28).
  • BVerwG, 06.03.2014 - 1 C 2.13

    Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären

    Die Entscheidung über die Länge der Frist ist eine rechtlich gebundene Entscheidung, die nicht im Ermessen der Ausländerbehörde steht (vgl. Urteile vom 10. Juli 2012 a.a.O., jeweils Rn. 34 und vom 14. Mai 2013 - BVerwG 1 C 13.12 - InfAuslR 2013, 334 Rn. 27).

    Die Abwägung ist hier nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichtshofs zu treffen (vgl. Urteile vom 10. Juli 2012 a.a.O., jeweils Rn. 42 und vom 14. Mai 2013 a.a.O. Rn. 32).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.08.2013 - 7 B 24.13

    Türkei; Ausweisung; Straftaten; Spezialprävention; Vier-Augen-Prinzip; kein

    Die Ausweisung des Klägers ist im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat - vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 C 13.12 -, juris Rz. 9 m.w.N. - rechtmäßig und verletzt den Kläger daher nicht in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 und § 114 VwGO).

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bietet Art. 8 EMRK auch in diesen Fällen keinen absoluten Schutz vor Ausweisung (EGMR, Urteil vom 23. Juni 2008 - 1638/03 -, InfAuslR 2008, 333, 334; im Ergebnis ebenso: BVerwG, vgl. zuletzt Urteil vom 14. Mai 2013, a.a.O., Rz. 15).

    Jedenfalls folgt der Senat den überzeugenden Ausführungen in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 10. Juli 2012 - 1 C 19.11 -, juris Rz. 22 ff., vom 13. Dezember 2012 - 1 C 20.11 -, juris Rz. 32 ff., vom 15. Januar 2013 - 1 C 10.12 -, juris Rz. 23 ff. und vom 14. Mai 2013 - 1 C 13.12 -, juris Rz. 17 ff. sowie Beschluss vom 15. April 2013 - 1 B 22.12 -, juris Rz. 4 ff.), wonach es einer weiteren Überprüfung von Ausweisungsentscheidungen durch eine unabhängige Stelle im Verwaltungsverfahren auch für nach dem Assoziationsrecht Begünstigte nicht bedarf.

    Auch insoweit kann auf die überzeugenden Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 14. Mai 2013 (a.a.O., Rz. 20) Bezug genommen werden.

    Der Senat schließt sich insoweit ebenfalls der höchstrichterlichen Rechtsprechung an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. April 2013, a.a.O., Rz. 14, sowie Urteil vom 14. Mai 2013, a.a.O., Rz. 20).

    Der Senat hält im maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2013, a.a.O., Rz. 29) eine Befristung der Wirkungen der Ausweisung des Klägers auf drei Jahre aus folgenden Gründen für erforderlich und angemessen:.

    An dieser Stelle sind insbesondere die in § 55 Abs. 3 Nr. 1 und 2 AufenthG genannten schutzwürdigen Belange zu beachten und ist nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine einzelfallbezogene - gerichtlicherseits vollumfänglich nachprüfbare - Entscheidung zu treffen (BVerwG, Urteile vom 14. Mai 2013, a.a.O., Rz. 32 f., und vom 13. Dezember 2012 - 1 C 14.12 -, juris Rz. 14 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2020 - 11 S 3477/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Einreise- und Aufenthaltsverbot im Falle der

    Die Gefahren, die vom illegalen Handel mit Betäubungsmitteln ausgehen, sind schwerwiegend und berühren ein Grundinteresse der Gesellschaft (BVerwG, Urteil vom 14.05.2013 - 1 C 13.12 -, juris Rn. 12, auch zum Folgenden).
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