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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.03.1979 - 1 C 13.75   

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BVerwG, 20.03.1979 - 1 C 13.75 (https://dejure.org/1979,1581)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.1979 - 1 C 13.75 (https://dejure.org/1979,1581)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 1979 - 1 C 13.75 (https://dejure.org/1979,1581)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eintragung eines Vereins ins Vereinsregister - Verleihung der Rechtsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2265
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 26.04.1937 - IV B 9/37

    1. Liegt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eines Vereins vor, wenn der Gewinn

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1979 - 1 C 13.75
    Vielmehr ist auch ein Verein mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb ein Idealverein, wenn sein Hauptzweck kein wirtschaftlicher, sondern ein idealer Zweck ist (RGZ 83, 231 [237]; 154, 343 [354]).
  • BGH, 16.05.2017 - II ZB 7/16

    Anordnung der Löschung eines Kindertagesstätten betreibenden Vereins im

    Ein Verein kann auch dann ein nichtwirtschaftlicher Verein sein, wenn er zur Erreichung seiner ideellen Ziele unternehmerische Tätigkeiten entfaltet, sofern diese dem nichtwirtschaftlichen Hauptzweck zu- und untergeordnet und Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind (sog. Nebenzweckprivileg; vgl. RGZ 83, 232, 237; 133, 170, 176; 154, 343, 354; BGH, Urteil vom 30. November 1954 - I ZR 147/53, BGHZ 15, 315, 319; Urteil vom 29. September 1982 - I ZR 88/80, BGHZ 85, 84, 92 f. mwN; BVerwGE 105, 313, 316 f.; BVerwG, NJW 1979, 2265).

    Entscheidend für die Einordnung ist nicht nur die Satzung des Vereins, sondern auch, in welcher Form er tatsächlich tätig wird (BVerwG, NJW 1979, 2265; BVerwGE 105, 313, 317).

  • BGH, 16.05.2017 - II ZB 6/16

    Vereinsregisterlöschung: Mehrere Kindertagesstätten betreibender Verein als

    Ein Verein kann auch dann ein nichtwirtschaftlicher Verein sein, wenn er zur Erreichung seiner ideellen Ziele unternehmerische Tätigkeiten entfaltet, sofern diese dem nichtwirtschaftlichen Hauptzweck zu- und untergeordnet und Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind (sog. Nebenzweckprivileg; vgl. RGZ 83, 232, 237; 133, 170, 176; 154, 343, 354; BGH, Urteil vom 30. November 1954 - I ZR 147/53, BGHZ 15, 315, 319; Urteil vom 29. September 1982 - I ZR 88/80, BGHZ 85, 84, 92 f. mwN; BVerwGE 105, 313, 316 f.; BVerwG, NJW 1979, 2265).

    Entscheidend für die Einordnung ist nicht nur die Satzung des Vereins, sondern auch, in welcher Form er tatsächlich tätig wird (BVerwG, NJW 1979, 2265; BVerwGE 105, 313, 317).

  • BGH, 16.05.2017 - II ZB 9/16

    Löschung eines Vereins aus dem Vereinsregister von Amts wegen; Mangel einer

    Ein Verein kann auch dann ein nichtwirtschaftlicher Verein sein, wenn er zur Erreichung seiner ideellen Ziele unternehmerische Tätigkeiten entfaltet, sofern diese dem nichtwirtschaftlichen Hauptzweck zu- und untergeordnet und Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind (sog. Nebenzweckprivileg; vgl. RGZ 83, 232, 237; 133, 170, 176; 154, 343, 354; BGH, Urteil vom 30. November 1954 - I ZR 147/53, BGHZ 15, 315, 319; Urteil vom 29. September 1982 - I ZR 88/80, BGHZ 85, 84, 92 f. mwN; BVerwGE 105, 313, 316 f.; BVerwG, NJW 1979, 2265).

    Entscheidend für die Einordnung ist nicht nur die Satzung des Vereins, sondern auch, in welcher Form er tatsächlich tätig wird (BVerwG, NJW 1979, 2265; BVerwGE 105, 313, 317).

  • BGH, 11.09.2018 - II ZB 11/17

    Bestehen des satzungsmäßigen Zwecks des Vereins zur Bewirtschaftung des

    Ein Verein kann auch dann ein nichtwirtschaftlicher Verein sein, wenn er zur Erreichung seiner ideellen Ziele unternehmerische Tätigkeiten entfaltet, sofern diese dem nichtwirtschaftlichen Hauptzweck zu- und untergeordnet und Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind (sog. Nebenzweckprivileg; vgl. RGZ 83, 232, 237; RGZ 133, 170, 176; RGZ 154, 343, 354; BGH, Urteil vom 30. November 1954 - I ZR 147/53, BGHZ 15, 315, 319; Urteil vom 29. September 1982 - I ZR 88/80, BGHZ 85, 84, 92 f. mwN; Beschluss vom 16. Mai 2017 - II ZB 7/16, ZIP 2017, 1021 Rn. 19 z.V.i. BGHZ bestimmt; BVerwGE 105, 313, 316 f.; BVerwG, NJW 1979, 2265).
  • BVerwG, 06.11.1997 - 1 C 18.95

    Entziehung der Rechtsfähigkeit des Vereins Scientology Neue Brücke e. V.:

    Für die Frage, ob ein Verein, dessen Zweck nach der Satzung nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, einen solchen Zweck im Sinne von § 43 Abs. 2 BGB verfolgt, kommt es auf das vom Vereinswillen getragene Gesamtgebaren an (vgl. Urteil vom 20. März 1979 - BVerwG 1 C 13.75 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 3 = NJW 1979, 2265).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2003 - 1 S 1972/00

    Scientology-Untergliederung - kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

    Für die Frage, ob ein Verein, dessen Zweck nach der Satzung nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, einen solchen Zweck im Sinne von § 43 Abs. 2 BGB verfolgt, kommt es auf das vom Vereinswillen getragene Gesamtgebaren an (vgl. Urteil vom 20. März 1979 - BVerwG 1 C 13.75 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 3 = NJW 1979, 2265).
  • VGH Bayern, 02.11.2005 - 4 B 99.2582

    Idealverein; Wirtschaftsverein; Entzug der Rechtsfähigkeit; Scientology;

    Das vom Vereinswillen getragenen Gesamtgebaren des Klägers (vgl. dazu BVerwGE 105, 313/317 mit Verweis auf BVerwG vom 20.3.1979 NJW 1979, 2265) lässt keine von dem Satzungszweck abweichende, über das Nebenzweckprivileg hinausgehende wirtschaftliche Betätigung im Sinne des Vereinsrechts erkennen.
  • VG Berlin, 21.11.2019 - 29 K 279.18
    Danach kann ein Verein auch dann nichtwirtschaftlicher Art sein, wenn er zur Erreichung seiner ideellen Ziele unternehmerische Tätigkeit entfaltet, diese aber dem nichtwirtschaftlichen Hauptzweck zu- und untergeordnet wird und bloßes Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind (RG, Beschl. v. 29. Juni 1931 - II B 12/31, RGZ 133, 170, 176; BVerwG, Urt. v. 20. März 1979 - I C 13/75, NJW 1979, 2265, zitiert nach juris, dort Rdn. 34 und BGH, Beschl. v. 16. Mai 2017 - II ZB 7/16, BGHZ 215, 69, zitiert nach juris, dort Rdn. 19).
  • VG Ansbach, 13.11.2008 - AN 16 K 06.03463

    Entziehung der Rechtsfähigkeit eines Scientology-Vereins

    Das vom Vereinswillen getragene Gesamtgebaren des Klägers (vgl. BVerwGE 105, 313/317 mit Verweis auf BVerwG vom 20.3.1979, NJW 1979, 2265) lässt keine vom Satzungszweck abweichende, über das Nebenzweckprivileg hinausgehende wirtschaftliche Betätigung des Klägers im Sinne des Vereinsrechts erkennen.
  • VG München, 02.06.1999 - M 7 K 96.5439
    Denn für die Frage, ob in diesem Sinne ein nichtwirtschaftlicher oder wirtschaftlicher Vereinszweck vorliegt, ist nicht entscheidend auf den in der Satzung zwingend anzugebenden Vereinszweck, sondern auf den tatsächlich verfolgten Zweck, wie er sich aus dem vom Vereinswillen getragenen Gesamtgebaren ergibt, abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil v. 20.3.1979 NJW 1979, 2265).
  • VG Würzburg, 13.03.2014 - W 3 K 12.636

    Erzeugergemeinschaft; Anerkennung nach dem Agrarmarktstrukturgesetz; Verleihung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.1979 - 1 C 13.75   

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https://dejure.org/1979,3573
BVerwG, 22.02.1979 - 1 C 13.75 (https://dejure.org/1979,3573)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1979 - 1 C 13.75 (https://dejure.org/1979,3573)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1979 - 1 C 13.75 (https://dejure.org/1979,3573)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Vermögenslage eines Vereins

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1979 - 1 C 13.75
    Nach § 166 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit der verfassungsmäßigen (BVerfGE 35, 348 [BVerfG 03.07.1973 - 1 BvR 153/69] [352 ff.]) Vorschrift des § 114 Abs. 4 ZPO kann einer inländischen juristischen Person bei Vorliegen der in § 114 Abs. 1 ZPO bezeichneten Voraussetzungen das Armenrecht bewilligt werden, wenn die zur Führung des Prozesses erforderlichen Mittel weder von ihr noch von den an der Führung des Prozesses wirtschaftlich Beteiligten aufgebracht werden können und die Unterlassung der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde.

    Wie bereits das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, verhindert diese Regelung in sachgerechter Weise, daß vermögende Personen, die sich unvermögender juristischer Personen im Rechtsverkehr bedienen oder am Ausgang des Verfahrens wirtschaftlich interessiert sind, die Kosten des Prozesses einstweilen auf die Allgemeinheit verlagern, obwohl sie diese selbst bestreiten können (BVerfGE 35, 348 [BVerfG 03.07.1973 - 1 BvR 153/69] [359]).

  • OLG Düsseldorf, 08.11.1967 - 5 W 33/67
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1979 - 1 C 13.75
    Ferner bat er den Kläger unter Hinweis auf die Beschlüsse des Kammergerichts vom 21. Dezember 1954 (NJW 1955, 469) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. November 1967 (MDR 1968, 331) um Mitteilung, ob die zur Führung des Revisionsverfahrens erforderlichen Mittel von den Vereinsmitgliedern aufgebracht werden könnten, und gegebenenfalls um nähere Angaben darüber, warum die Mittel für die Führung des Prozesses zwar in der ersten und zweiten Instanz, jedoch nicht in der dritten Instanz aufgebracht werden könnten.

    In Übereinstimmung damit entspricht es allgemeiner Auffassung, daß insbesondere einem nichtwirtschaftlichen Verein das Armenrecht nur bewilligt werden darf, wenn jedenfalls die Vereinsmitglieder als die an der Führung des Prozesses wirtschaftlich Beteiligten die zur Führung des Prozesses erforderlichen Mittel nicht in zumutbarer Weise aufbringen können (Kammergericht NJW 1955, 469; OLG Düsseldorf MDR 1968, 331 [OLG Düsseldorf 08.11.1967 - 5 W 33/67]).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.10.1978 - 1 C 13.75   

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https://dejure.org/1978,3044
BVerwG, 20.10.1978 - 1 C 13.75 (https://dejure.org/1978,3044)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.1978 - 1 C 13.75 (https://dejure.org/1978,3044)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 1978 - 1 C 13.75 (https://dejure.org/1978,3044)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 07.01.1976 - 1 W 94/75
    Auszug aus BVerwG, 20.10.1978 - 1 C 13.75
    Die Entscheidung im Armenrechtsprüfungsverfahren "stellt ... wie jede andere Äußerung des Richters zu Rechts- bzw. Tatfragen vor der instanzbeendenden Entscheidung lediglich eine Etappe auf dem Weg zur endgültigen Entscheidung dar und steht stets unter dem Vorbehalt der Korrektur auf Grund der während des Verfahrens möglicherweise sich ändernden oder sich dem Richter jedenfalls anders darstellenden Sach- und Rechtslage" (OLG Hamm, Beschluß vom 7. Januar 1976, MDR 1976, 760).
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1978 - 1 C 13.75
    Das Ablehnungsgesuch ist zwar zulässig (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - [MDR 1976, 783]), jedoch unbegründet.
  • BFH, 28.01.1986 - VII B 118/85

    Ablehnung eines ganzen Senats ohne Angabe von Ablehnungsgründen gegen die

    Die Ablehnung des Antrags auf Gewährung von PKH vermag den Vorwurf der Befangenheit der beteiligten Richter in der Hauptsache noch nicht zu begründen (ebenso - für die Ablehnung des Armenrechts - BVerfG, Beschluß vom 20. Oktober 1978 1 C 13.75, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310 § 166 VwGO Nr. 16).
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