Rechtsprechung
BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 14.78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gewerberecht - Untersagung - Strohmann - Erweitert
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 09.09.1975 - 3 K 741/75
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.1977 - XIII A 2046/75
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 14.78
Papierfundstellen
- MDR 1982, 1046
- NVwZ 1982, 557
Wird zitiert von ... (46) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 20.78
Private Krankenanstalt - Erlaubnispflicht
Auszug aus BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 14.78
Der Kläger ist allerdings nur dann der richtige Adressat einer durch § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO gerechtfertigten Untersagungsverfügung, wenn zwischen den beiden R.-Gesellschaften und ihm ein S.-Verhältnis Bestand, d.h. er als Hintermann zur Verschleierung der wirklichen Pachtverhältnisse die juristischen Personen vorgeschoben hat und diese juristischen Personen ohne eigene unternehmerische Tätigkeit nur als seine Marionetten am Wirtschaftsleben teilgenommen haben (Urteil des Senats vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 20.78 -). - BVerwG, 05.08.1965 - I C 69.62
Auszug aus BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 14.78
Verfehlt ist demgegenüber die Anführung von BVerwGE 22, 16 [18], weil in dieser Entscheidung eine Sondersituation behandelt wird, bei der ein unzuverlässiger Verfügungsadressat seine Eigenschaft als Gewerbetreibender vor Erlaß der Untersagungsverfügung aufgegeben hat, ohne daß sich dadurch die wirtschaftlichen Machtverhältnisse geändert haben.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2020 - 4 B 21/20
Gaststätte erlaubnispflichtig erlaubnisfrei Gaststättenerlaubnis Widerruf …
vgl. BVerwG, Urteil vom 2.2.1982 - 1 C 14.78 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 40 = juris, Rn. 39, unter Bezugnahme auf die Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drs. - VG Würzburg, 24.06.2020 - W 6 K 19.236
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis
2.3 Die Unzulässigkeit einer erweiterten Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 2 GewO neben Rücknahme oder Widerruf einer Gaststättenerlaubnis folgt im Übrigen nicht nur aus § 35 Abs. 8 Satz 1 GewO, sondern auch daraus, dass eine erweiterte Gewerbeuntersagung nur in Verbindung mit einer einfachen Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO ausgesprochen werden darf (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 14.78 - juris Rn. 39). - VG Bremen, 24.06.2013 - 5 V 259/13
Zur Frage der Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis im Eilverfahren - …
Strafrechtliche Unschuldsvermutungen beziehen sich ausschließlich auf die strafrechtliche Seite; für die Bewertung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit kommt es hierauf nicht an (BVerwG, Urteil vom 02.02.1982 - 1 C 14/78 - juris Rn. 44).Strafrechtliche Unschuldsvermutungen beziehen sich ausschließlich auf die strafrechtliche Seite; für die Bewertung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit kommt es hierauf nicht an (BVerwG, Urteil vom 02.02.1982 - 1 C 14/78 - juris Rn. 44).
Strafrechtliche Unschuldsvermutungen beziehen sich ausschließlich auf die strafrechtliche Seite; für die Bewertung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit kommt es hierauf nicht an (BVerwG, Urteil vom 02.02.1982 - 1 C 14/78 - juris Rn. 44).
- BGH, 25.04.2002 - 4 StR 152/01
Verurteilung eines Apothekers wegen Betreibens einer Apothekenkette aufgehoben
Im Gewerberecht ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein solches Strohmannverhältnis gegeben, wenn eine genaue Analyse der Innenbeziehungen erweist, daß eine natürliche oder juristische Person nur vorgeschoben wird, die ohne eigene unternehmerische Tätigkeit als Marionette am Wirtschaftsleben teilnimmt (vgl. BVerwGE 65, 12, 13; BVerwG GewArch 1982, 200, 201/202; NVwZ 1982, 557).Insbesondere kann nicht auch derjenige als Hintermann und damit als Gewerbetreibender angesehen werden, der einen Gewerbebetrieb aufgrund wirtschaftlicher Beherrschung maßgeblich leitet (BVerwG NVwZ 1982, 557).
- VG Berlin, 28.03.2012 - 35 K 196.11
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit für leitende unselbständige Tätigkeit
Unzuverlässig für eine leitende (unselbständige) Tätigkeit ist demnach, wer nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er die Tätigkeit künftig ordnungsgemäß ausüben wird (vgl., mutatis mutandis, BVerwG…, Beschluss vom 9. April 1997 - BVerwG 1 B 81/97 -, Rn. 5, und Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 14/78 -, Rn. 42; beide zit. nach juris; VG München…, Urteil vom 27. November 2007, a.a.O.;… Marcks, in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 35 Rn. 29 m.w.Nachw.; s. speziell für § 35 Abs. 7a GewO auch BVerwG…, Urteil vom 19. Dezember 1995, a.a.O.; VGH Kassel…, Urteil vom 16. Juli 1997, a.a.O.).Die erweiterte Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 2 GewO ist schon dann erforderlich, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende in eine andere gewerbliche Tätigkeit oder eine unselbständige Leitungsfunktion ausweicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982, a.a.O., Rn. 48; BayVGH…, Urteil vom 1. Juni 2011 - VGH 22 B 09.2785 -, Rn. 14; zit. nach juris; VG München…, Urteil vom 4. Oktober 2011, a.a.O., Rn. 23).
Auch wenn die Untersagung nach § 35 Abs. 7a Satz 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 GewO erforderlich ist, sind noch verschiedene Grade der Wahrscheinlichkeit der Übernahme einer anderweitigen Leitungsfunktion denkbar (vgl. für die erweiterte Gewerbeuntersagung im unmittelbaren Anwendungsbereich von § 35 Abs. 1 GewO BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982, a.a.O., Rn. 49;… Heß, in: Friauf , Kommentar zur Gewerbeordnung, Loseblatt, Stand: Sept. 2011, § 35 Rn. 92).
- BVerwG, 16.12.1992 - 1 B 162.92
Gewerbeuntersagung, Vorgesellschaft, Gewerbetreibender, Personengesellschaft, …
Mit diesen Darlegungen setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seinem vom Kläger angeführten Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 14.78 - (Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 40 S. 28 ff. = GewArch 1982, 299), in dem ausgeführt ist, die erweiterte Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 2 GewO setze voraus, daß auch ein tatsächlich betriebenes Gewerbe untersagt werde. - VGH Hessen, 30.01.2003 - 8 UE 4048/00
Strohmannverhältnis
Mit anderen Worten ist danach ein Strohmann-Verhältnis mit den sich daraus ergebenden weitgehenden Durchgriffskonsequenzen nur dann anzunehmen, wenn eine genaue Analyse der Innenbeziehungen erweist, dass ein Gewerbetreibender zur Verschleierung der wirklichen Machtverhältnisse eine natürliche oder juristische Person vorschiebt, die ohne eigene unternehmerische Tätigkeit nur als Marionette des Gewerbetreibenden am Wirtschaftsleben teilnimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 20.78 - GewArch 1982, 200 ff. = MDR 1982, 781; vom 2. Februar 1982 - 1 C 14.78 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 643/10
Anforderungen an die für den Betrieb eines rettungsrechtlichen Unternehmens …
vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 -, DVBl. 2002, 1110; BVerwG, Urteile vom 2. Februar 1982 1 C 14.78 -, Buchholz, 451.20 § 35 GewO Nr. 40 = juris, und vom 25. Oktober 1960 - I C 63.59 -, BVerwGE 11, 181.Auf die strafrechtliche oder ordnungswidrige Erheblichkeit des Verhaltens des Betreffenden kommt es aber weder für die Bewertung einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit, vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 1 C 14.78 -, a. a. O., noch für die nach dem nordrhein-westfälischen Rettungsdienstrecht zu beurteilende Zuverlässigkeit an.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 867/10
Abgrenzung zwischen sog. Inhaltsbestimmungen und Nebenbestimmungen i.R.e. …
vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 -, DVBl. 2002, 1110; BVerwG, Urteile vom 2. Februar 1982 1 C 14.78 -, Buchholz, 451.20 § 35 GewO Nr. 40 = juris, und vom 25. Oktober 1960 - I C 63.59 -, BVerwGE 11, 181.Auf die strafrechtliche oder ordnungswidrige Erheblichkeit des Verhaltens des Betreffenden kommt es aber weder für die Bewertung einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit, vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 1 C 14.78 -, a. a. O., noch für die nach dem nordrhein-westfälischen Rettungsdienstrecht zu beurteilende Zuverlässigkeit an.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2020 - 4 B 1730/19 vgl. BVerwG, Urteil vom 2.2.1982 - 1 C 14.78 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 40 = juris, Rn. 39, unter Bezugnahme auf die Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drs.
- VG Regensburg, 12.05.2016 - RN 5 K 15.804
Gewerbeuntersagung bei Strohmannverhältnis
- VG Würzburg, 19.08.2015 - W 6 K 15.466
Gewerberechtlicher Erlaubnis
- VG München, 28.05.2019 - M 16 K 18.1033
Gewerbeuntersagung bei Strohmannverhältnis
- VG Neustadt, 21.12.2012 - 4 L 1021/12
Seitensprungagentur zu Recht untersagt
- VG Neustadt, 18.04.2012 - 4 L 282/12
Gefälschte Markenware in Tschechien zum Flohmarktverkauf in Deutschland …
- OVG Bremen, 09.10.2012 - 2 B 240/12
OVG weist Beschwerde des Stubu zurück - bestimmender Einfluss; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2007 - 13 A 4955/00
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 666/10
Anforderungen an die erforderliche Zuverlässigkeit für den Betrieb eines …
- VG Cottbus, 27.02.2019 - 3 L 45/19
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Widerruf der Fahrschulerlaubnis
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 661/10
Genehmigung zur Notfallrettung bei zahlreichen Verstößen gegen rettungsrechtliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 660/10
Anforderungen an die erforderliche Zuverlässigkeit für den Betrieb eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 653/10
Anforderungen an die erforderliche Zuverlässigkeit für den Betrieb eines …
- VG Oldenburg, 16.08.2017 - 15 A 3952/16
Abspaltung; Altkleidersammlung; Strohmannverhältnis; Untersagung; …
- VG Ansbach, 17.10.2012 - AN 4 K 12.01085
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen offener öffentlich-rechtlicher …
- VG Neustadt, 06.08.2015 - 4 K 309/15
London Underground in Ludwigshafen zu Recht geschlossen
- VG Neustadt, 09.03.2009 - 4 L 100/09
Gaststättenrecht; Verwaltungsprozessrecht
- VGH Bayern, 11.02.2019 - 4 ZB 18.378
Zulassung zum kommunalen Volksfest
- VG Stuttgart, 23.10.2003 - 4 K 3962/03
Vorläufiger Rechtsschutz bei verfristetem Widerspruch gegen Gewerbeuntersagung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2008 - 13 A 2916/06
- VGH Baden-Württemberg, 30.08.1994 - 14 S 1343/94
Gewerbliche Veranstaltung von Flohmärkten als stehendes Gewerbe - Führen von …
- VG Trier, 24.01.2020 - 2 L 4958/19
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Betriebsuntersagung einer …
- VG Regensburg, 26.11.2015 - RN 5 K 14.2148
Entzug der Bewerbeerlaubnis wegen mangelnder Leistungsfähigkeit - keine Annahme …
- OVG Niedersachsen, 22.05.2015 - 7 ME 15/15
Personengesellschaft; Sammlung; Sammlungsverbot; Strohmann; Träger
- VG Bayreuth, 19.03.2021 - B 10 K 20.705
Widerruf der Reisegewerbekarte, erweiterte Gewerbeuntersagung, gewerberechtliche …
- VG Regensburg, 30.11.2017 - RN 5 K 17.185
Vergabe eines Festzelts
- VG Regensburg, 26.11.2015 - 5 K 14.2148
Entzug der Bewerbeerlaubnis wegen mangelnder Leistungsfähigkeit - keine Annahme …
- OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1992 - 3 M 2/92
Gewerberechtliche Untersagungsverfügung; Verpflichtung zur Einstellung einer …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2020 - 5 S 31.19
Sofort vollziehbarer Widerruf der Erlaubnis zum Handel mit Wirbeltieren; …
- VG Arnsberg, 23.11.2006 - 1 K 2676/04
Nochmals: Sportwetten privater Wettveranstalter
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.1991 - 4 A 258/90
Gewerberecht: Zeitpunkt der Gewerbeuntersagung
- VG Augsburg, 14.02.2013 - Au 5 K 12.1215
Einfache und erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber der Geschäftsführerin einer …
- VG Schwerin, 29.03.2011 - 7 A 931/08
Erweiterte Gewerbeuntersagungsverfügung allein gegenüber dem Geschäftsführer …
- VG Halle, 31.01.2011 - 4 A 64/10
Gewerbeuntersagung
- VG Oldenburg, 22.05.2000 - 12 B 1413/00
Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden bei wahrheitswidriger Versendung von …
- OVG Hamburg, 29.11.1996 - Bs V 246/96
- VG Oldenburg, 31.08.2000 - 12 B 2984/00
Gewerbeuntersagung bei Strohmanngründung aus dem Ausland