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   BVerwG, 21.03.2000 - 1 C 15.99   

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BVerwG, 21.03.2000 - 1 C 15.99 (https://dejure.org/2000,2036)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.2000 - 1 C 15.99 (https://dejure.org/2000,2036)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 2000 - 1 C 15.99 (https://dejure.org/2000,2036)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl I S. 920) i. d. F. des Gesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl I S. 2133) IHKG 1992 § 3
    Beitragsstaffel; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Grundbeitrag; Industrie- und Handelskammer; Kammerbeitrag; Leistungskraft; Minderkaufmann; Umlage; Typisierung; Vollkaufmann

  • Wolters Kluwer

    Beitragsstaffel - Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Grundbeitrag - Industrie- und Handelskammer - Kammerbeitrag - Leistungskraft - Minderkaufmann - Umlage - Typisierung - Vollkaufmann

  • Judicialis

    Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl I S. 920) i.d.F. des Gesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl I S. 2133) - IHKG 1992 - § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kammerrecht; Kammerbeiträge - Beitragsstaffel; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Grundbeitrag; Industrie- und Handelskammer; Kammerbeitrag; Leistungskraft; Minderkaufmann; Umlage; Typisierung; Vollkaufmann

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2000, 1796
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 45.87

    Anforderungen an die Mitgliedsbeiträge zur IHK

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2000 - 1 C 15.99
    Diese Anküpfung beruht auf der Erwägung, daß leistungsstarke Unternehmen aus der der Kammer aufgegebenen Wahrnehmung des Gesamtinteresses der ihr zugehörigen Gewerbetreibenden (vgl. dazu Urteil vom 21. Juli 1998 - BVerwG 1 C 32.97 - BVerwGE 107, 169 = Buchholz 451.09 IHKG Nr. 11) in der Regel höheren Nutzen ziehen können als wirtschaftlich schwächere (vgl. im einzelnen Urteil vom 26. Juni 1990 - BVerwG 1 C 45.87 - Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 22 = NVwZ 1990, 1167 = GewArch 1990, 398).

    Wie der erkennende Senat im erwähnten Urteil vom 26. Juni 1990 (a.a.O.) ausgeführt hat, stand es mit diesem Grundsatz ohne Verstoß gegen höherrangiges Recht in Einklang, daß Kammerzugehörige, deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb nicht erforderte, von der Umlage und unter bestimmten Umständen auch von dem Grundbeitrag befreit waren, den sie im übrigen nur in Höhe der Hälfte des allgemeinen Grundbeitrags zu tragen hatten.

  • BVerwG, 27.10.1998 - 1 C 19.97

    Industrie- und Handelskammer; Mitgliedschaft; Beitrag; Kammerbeitrag;

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2000 - 1 C 15.99
    Insoweit beruht das Berufungsurteil auf der Auslegung und Anwendung nichtrevisiblen Rechts und unterliegt nicht revisionsgerichtlicher Überprüfung (vgl. Senatsurteil vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 1 C 19.97 - Buchholz 451.09 IHKG Nr. 13 S. 18).
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2000 - 1 C 15.99
    Abgesehen davon, daß sie bereits grundsätzlich die Bedeutung der Materialien im Rahmen der Gesetzesauslegung überschätzt - die Entstehungsgeschichte kann in der Regel nur zur Unterstützung einer anderweitig gefundenen Auslegung herangezogen werden (vgl. BVerfGE 1, 299 ; 11, 126 ; 62, 1 ; 79, 106 ) -, läßt sich hier den Materialien auch nichts entnehmen, was zwingend für die Ansicht der Revision spräche.
  • BFH, 23.10.1989 - GrS 2/87

    Zur betragsmäßigen Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2000 - 1 C 15.99
    Auf den Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 23. Oktober 1989 - BFH GrS 2/87 - (BFHE 159, 4 = NVwZ 1990, 598), demzufolge die Anfechtungsklage gegen einen Einkommensteuerbescheid regelmäßig auch insoweit zulässig ist, als sie nach Ablauf der Klagefrist betragsmäßig erweitert wurde, und insoweit nur dann unzulässig ist, wenn der Kläger eindeutig zu erkennen gegeben hat, daß er von einem weitergehenden Klagebegehren absieht, kann sich die Klägerin nicht berufen.
  • BVerwG, 21.07.1998 - 1 C 32.97

    Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2000 - 1 C 15.99
    Diese Anküpfung beruht auf der Erwägung, daß leistungsstarke Unternehmen aus der der Kammer aufgegebenen Wahrnehmung des Gesamtinteresses der ihr zugehörigen Gewerbetreibenden (vgl. dazu Urteil vom 21. Juli 1998 - BVerwG 1 C 32.97 - BVerwGE 107, 169 = Buchholz 451.09 IHKG Nr. 11) in der Regel höheren Nutzen ziehen können als wirtschaftlich schwächere (vgl. im einzelnen Urteil vom 26. Juni 1990 - BVerwG 1 C 45.87 - Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 22 = NVwZ 1990, 1167 = GewArch 1990, 398).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2000 - 1 C 15.99
    Abgesehen davon, daß sie bereits grundsätzlich die Bedeutung der Materialien im Rahmen der Gesetzesauslegung überschätzt - die Entstehungsgeschichte kann in der Regel nur zur Unterstützung einer anderweitig gefundenen Auslegung herangezogen werden (vgl. BVerfGE 1, 299 ; 11, 126 ; 62, 1 ; 79, 106 ) -, läßt sich hier den Materialien auch nichts entnehmen, was zwingend für die Ansicht der Revision spräche.
  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2000 - 1 C 15.99
    Abgesehen davon, daß sie bereits grundsätzlich die Bedeutung der Materialien im Rahmen der Gesetzesauslegung überschätzt - die Entstehungsgeschichte kann in der Regel nur zur Unterstützung einer anderweitig gefundenen Auslegung herangezogen werden (vgl. BVerfGE 1, 299 ; 11, 126 ; 62, 1 ; 79, 106 ) -, läßt sich hier den Materialien auch nichts entnehmen, was zwingend für die Ansicht der Revision spräche.
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2000 - 1 C 15.99
    Abgesehen davon, daß sie bereits grundsätzlich die Bedeutung der Materialien im Rahmen der Gesetzesauslegung überschätzt - die Entstehungsgeschichte kann in der Regel nur zur Unterstützung einer anderweitig gefundenen Auslegung herangezogen werden (vgl. BVerfGE 1, 299 ; 11, 126 ; 62, 1 ; 79, 106 ) -, läßt sich hier den Materialien auch nichts entnehmen, was zwingend für die Ansicht der Revision spräche.
  • BVerwG, 07.12.2016 - 10 C 11.15

    Keine Ermäßigung des IHK-Beitrags für Krankenhäuser

    Deren Veranlagung auf der Grundlage der Daten ihres gesamten Unternehmens wird dem Grundsatz gerecht, dass leistungsstarke Unternehmen aus der der Kammer aufgegebenen Wahrnehmung des Gesamtinteresses der ihr zugehörigen Gewerbetreibenden in der Regel höheren Nutzen ziehen können als wirtschaftlich schwächere (BVerwG, Urteil vom 21. März 2000 - 1 C 15.99 - Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 29 S. 4).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2015 - 8 LB 191/13

    Äquivalenzprinzip; allgemeiner Gleichheitssatz; IHK;

    Im Hinblick auf den Zweck und die Eigenart des Grundbeitrags stehen eine Industrie- und Handelskammer bei der Beitragsbemessung in weitem Maße Pauschalisierungen und Typisierungen offen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.3.2000, - BVerwG 1 C 15.99 -, juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2017 - 1 L 189/15

    Beitrag zur Industrie- und Handelskammer

    - 1 C 15.99 -, juris, Rdnr. 14), bedeutet nicht, dass dem Umsatz als allgemeinem Kriterium der Leistungsfähigkeit im Rahmen der Staffelungsmöglichkeit des Grundbeitrages keine Aussagekraft beizumessen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1971.

    Hiervon ausgehend ergibt sich die gestaffelte Höhe des Grundbeitrages ab einer Umsatzhöhe von über 25 Mill. ? im Allgemeinen, d. h. bei pauschalierender und typisierender Betrachtungsweise, welche der Kammer im Hinblick auf den Zweck und die Eigenart des Grundbeitrages in weitem Maße offen steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2000 - 1 C 15.99 -, juris, Rdnr. 14), aus den Unterschieden in der Wirtschaftskraft der Mitglieder.

  • VG Würzburg, 09.11.2011 - W 6 K 11.655

    IHK-Beitrag; Grundbeitrag; keine Verjährung; Pflichtmitgliedschaft; kein Verstoß

    Der Grundbeitrag findet daher seine Rechtfertigung in dem allen Kammerzugehörigen zukommenden Vorteil, der in der Kammervertretung als solcher besteht (vgl. BVerwG, U.v. 21.03.2000, Az: 1 C 15.99).

    Im Hinblick auf den Zweck und die Eigenart des Grundbeitrags stehen der Kammer im weitem Maße Pauschalierungen und Typisierungen offen (vgl. BVerwG, U.v. 21.03.2000, Az: 1 C 15/99).

  • BVerwG, 14.12.2011 - 8 B 38.11

    Beitrag; Kammerbeitrag; Kammermitglied; Grundbeitrag; Umlage; Äquivalenzprinzip;

    Im Hinblick auf den Zweck und die Eigenart des Grundbeitrages stehen der Kammer aber auch dann in weitem Maße Pauschalierungen und Typisierungen offen (vgl. Urteil vom 21. März 2000 - BVerwG 1 C 15.99 - Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 29 S. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 6 S 1756/09

    IHK-Mitglied; Beitragsfreistellung

    Denn die Anknüpfung an einen geringen Gewerbeertrag oder einen geringen Gewinn aus Gewerbebetrieb bei gleichzeitigem Fehlen einer Handelsregistereintragung ist ein sachgerechtes Kriterium, um typischerweise besonders leistungsschwache Gewerbetreibende zu entlasten (vgl. Senat, Urt. vom 17.06.1998 - 6 S 38/98 -, GewArch 1999, 66, Rn. 27; BVerwG, Urt. vom 21.03.2000 - 1 C 15/99 -, DVBl. 2000, 1796, Rn. 12 ff; jeweils zur Staffelung des Grundbeitrags).
  • VG Frankfurt/Main, 12.11.2007 - 5 E 1125/07

    Bilanzsumme; Grundbeitrag; Industrie- und Handelskammer; Kreditinstitut; Umsatz

    Insbesondere folgt aus der gesetzlichen Regelung ohne weiteres, dass eine Kammer nicht verpflichtet ist, die für die Umlage maßgebliche Anknüpfung an den Gewerbeertrag/Gewinn zu übernehmen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. März 2000 - 1 C 15.99 -, Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 29, zur Fassung nach Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 1992 - BGBl. I S. 2133).

    Wie sich die Gesamtzahl der Kammerzugehörigen zu dieser Einteilung verhält, bedarf keiner Aufklärung, denn ein derartiges Vorgehen ist prinzipiell nicht zu beanstanden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. März 2000 - 1 C 15.99 -, a.a.O.).

  • VG Gelsenkirchen, 07.05.2013 - 19 K 4576/12

    Industrie- und Handelskammer; IHK-Beitrag; Pflichtmitgliedschaft;

    vgl. BVerwG, Urteile vom 21. März 2000 - 1 C 15.99 -, juris, vom 26. Juni 1990 - 1 C 45.87 - und vom 21. Juli 1998 - 1 C 32.97 -, jeweils a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 14. Februar 2000 - 4 A 93/99 -, GewArch 2000, 255.
  • OVG Hamburg, 05.02.2004 - 1 Bf 66/01

    Erhebung eines Handelskammerbeitrags einer GmbH neben der GmbH&Co.KG

    Speziell für den - im vorliegenden Verfahren allein umstrittenen - Grundbeitrag gilt, dass er seine Rechtfertigung in dem allen Kammerzugehörigen zukommenden Vorteil findet, der in der Kammervertretung als solcher besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.3.2000 - 1 C 15.99 = Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 29).
  • VG Stuttgart, 12.07.2007 - 4 K 3493/07

    IHK-Pflichtmitgliedschaft von Kapitalgesellschaften ohne eigenen

    Die Eintragung ins Handels- oder Genossenschaftsregister bei einem Mitglied der Industrie- und Handelskammer stellt ein Indiz für eine besondere Ertragskraft und damit für eine besondere Befähigung dar, zu der mit der Mitgliedschaft verbundenen Belastung beizutragen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21.03.2000 - 1 C 15/99 -, ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.04.2012 - 1 M 29/12

    Umsatz als Staffelungskriterium für den Grundbeitrag

  • VG Aachen, 19.09.2003 - 7 K 1566/02

    Erhebung von Kammerbeiträgen

  • VG Sigmaringen, 28.11.2013 - 3 K 3415/11

    Klage gegen Beitrag für Industrie- und Handelskammer

  • VG Berlin, 10.09.2010 - 4 K 13.10

    Haushaltssatzung der IHK Berlin

  • VG Arnsberg, 18.02.2005 - 13 K 1540/04

    Anfechtung eines Beitragsbescheids der IHK; Zugehörigkeit zur Industrie- und

  • OVG Hamburg, 05.02.2004 - 17 VG 4419/00
  • VG Gießen, 27.02.2008 - 8 E 4029/06
  • VG Gelsenkirchen, 04.12.2007 - 7 K 1099/07

    Kammerbeitrag, Existenzgründer, Freistellung, Grundbeitrag, Jumbo-Beitrag,

  • VG Braunschweig, 30.05.2006 - 1 B 115/06

    Gewerberecht: Beitragspflicht zur IHK

  • VG Würzburg, 29.04.2015 - W 6 K 14.369

    IHK-Beitrag; Grundbeitrag; hinreichende Bestimmtheit; Gesamtinteresse;

  • VG Gelsenkirchen, 06.03.2009 - 7 K 2779/08

    Kammerbeitrag, Pflichtmitglied

  • VG Gelsenkirchen, 13.08.2008 - 7 K 3690/07

    Kammerbeitrag, Beitrag, Abgaben, Verjährung

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