Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 21.03.2013

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12   

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https://dejure.org/2013,18068
BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12 (https://dejure.org/2013,18068)
BVerwG, Entscheidung vom 30.07.2013 - 1 C 15.12 (https://dejure.org/2013,18068)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juli 2013 - 1 C 15.12 (https://dejure.org/2013,18068)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht; emotionale Abhängigkeit; affektive Abhängigkeit; Patchwork-Familie; Aufenthaltserlaubnis; außergewöhnlicher Härtefall; faktischer Zwang; besonderer Härtefall; wirtschaftliche Abhängigkeit; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AEUV Art. 20, 21
    Aufenthaltserlaubnis; Dauer; Daueraufenthaltsrecht; Familiennachzug; Kind; Patchwork-Familie; Sorgerecht; Unionsbürgerschaft; Unterhalt, Unionsbürgerschaft; Visumverfahren; affektive Abhängigkeit; außergewöhnlicher Härtefall; besonderer Härtefall; deutsche ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 AEUV, Art 21 AEUV, § 36 Abs 2 AufenthG 2004, § 30 Abs 2 AufenthG 2004, § 31 Abs 2 AufenthG 2004
    Aufenthaltserlaubnis für sonstige Familienangehörige; Patchwork-Familie; außergewöhnlicher Härtefall; Unionsbürgerschaft

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen an das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte im Sinne des § 36 Abs. 2 S. 1 AufenthG im Vergleich zur außergewöhnlichen Härte i. S. der § 30 Abs. 2, § 31 Abs. 2 und § 32 Abs. 4 AufenthG; Verweigerung einer Aufenthaltserlaubnis gegenüber einem nachzugswilligen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AEUV Art. 20, AEUV Art. ... 21, AufenthG § 36 Abs. 2, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2, AufenthG § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, AufenthG § 5 Abs. 2 S. 2, EMRK Art. 8, GG Art. 6 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 2
    Kind, Unionsbürger, Unionsbürgerschaft, deutsche Staatsangehörigkeit, Daueraufenthalt, Daueraufenthaltsrecht, emotionale Abhängigkeit, affektive Abhängigkeit, Patchwork-Familie, Aufenthaltserlaubnis, außergewöhnliche Härte, faktischer Zwang, besondere Härte, ...

  • rewis.io

    Aufenthaltserlaubnis für sonstige Familienangehörige; Patchwork-Familie; außergewöhnlicher Härtefall; Unionsbürgerschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen an das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte im Sinne des § 36 Abs. 2 S. 1 AufenthG im Vergleich zur außergewöhnlichen Härte i. S. der § 30 Abs. 2 , § 31 Abs. 2 und § 32 Abs. 4 AufenthG; Verweigerung einer Aufenthaltserlaubnis gegenüber einem nachzugswilligen ...

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen an das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte im Sinne des § 36 Abs. 2 S. 1 AufenthG im Vergleich zur außergewöhnlichen Härte i. S. der § 30 Abs. 2 , § 31 Abs. 2 und § 32 Abs. 4 AufenthG ; Verweigerung einer Aufenthaltserlaubnis gegenüber einem nachzugswilligen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung auch in Patchworkfamilien möglich

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung auch in Patchworkfamilien möglich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung in Patchworkfamilien

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufenthaltsrecht in einer deutsch-ghanaischen Patchwork-Familie

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Familiennachzug in der Patchwork-Familie

  • lto.de (Kurzinformation)

    Familienzusammenführung - Aufenthaltstitel auch wegen Patchworkfamilie

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kein härtebedingter Familennachzug für Ghanaer bei Möglichkeit zur Weiterführung der familiären Lebensgemeinschaft außerhalb Deutschlands

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung auch in Patchworkfamilien möglich

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung auch in Patchworkfamilien möglich

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung auch in Patchworkfamilien möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufenthaltstitel für Patchwork-Familien

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung auch in Patchworkfamilien möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 147, 278
  • FamRZ 2014, 37
 
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Wird zitiert von ... (229)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 06.12.2012 - C-356/11

    O. und S. - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV - Richtlinie 2003/86/EG - Recht auf

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12
    Die Verweigerung einer Aufenthaltserlaubnis gegenüber einem nachzugswilligen Mitglied einer "Patchwork-Familie" kann in seltenen Ausnahmefällen einen Verstoß gegen Art. 20 AEUV darstellen (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 6. Dezember 2012 - Rs. C-356/11, O. und S.).

    Lebt er hingegen mit einem sorgeberechtigten Drittstaatsangehörigen zusammen, der über ein Daueraufenthaltsrecht verfügt und eine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit hat, so spricht dies dagegen, dass eine aufenthaltsrechtliche Maßnahme gegen einen anderen Drittstaatsangehörigen einen unionsrechtswidrigen Zwang zur Ausreise auslösen könnte (vgl. EuGH, Urteile vom 19. Oktober 2004 - Rs. C-200/02, Zhu und Chen - Slg. 2004, I-9925 Rn. 25 ff.; vom 8. März 2011 - Rs. C-34/09, Zambrano - Slg. 2011, I-1177 Rn. 41 ff.; vom 5. Mai 2011 - Rs. C-434/09, McCarthy - Slg. 2011, I-3375 Rn. 44 ff.; vom 15. November 2011 - Rs. C-256/11, Dereci - NVwZ 2012, 97 Rn. 59 - 69; vom 8. November 2012 - Rs. C-40/11, Iida - NVwZ 2013, 357 Rn. 66 ff.; vom 6. Dezember 2012 - Rs. C-356/11, O. und S. - NVwZ 2013, 419 Rn. 52 ff. mit dem Hinweis auf Rn. 44 der Anträge des Generalanwalts in dieser Sache und vom 8. Mai 2013 - Rs. C-87/12, Ymeraga - InfAuslR 2013, 259 Rn. 34 ff.).

    Zu prüfen sind jeweils alle Umstände des konkreten Falles (EuGH, Urteil vom 6. Dezember 2012 a.a.O. Rn. 53).

    Schließlich ist zu berücksichtigten, wer das Sorgerecht für den minderjährigen Unionsbürger innehat und ausübt (EuGH, Urteil vom 6. Dezember 2012 a.a.O. Rn. 51, 55).

  • BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung von Eilrechtsschutz

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12
    Handelt es sich bei diesem Mitglied der Familiengemeinschaft um ein Kind, so ist maßgeblich auf die Sicht des Kindes abzustellen (BVerfG, Beschlüsse vom 18. April 1989 - 2 BvR 1169/84 - BVerfGE 80, 81 , vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83, 101, 313/84 - BVerfGE 76, 1 , vom 5. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 - AuAS 2013, 160, vom 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08 - InfAuslR 2008, 347 und vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 - InfAuslR 2006, 320).

    Ob ein Fall der Unzumutbarkeit vorliegt, hängt vielmehr davon ab, welche Folgen eine - ggf. bis zur Volljährigkeit andauernde, aber jedenfalls vorübergehende - Fortführung der Familiengemeinschaft mit ihrer Mutter, ihren Halbschwestern und dem Kläger im Ausland für sie hätte, ob und ggf. welche Alternativen denkbar wären (stRspr, BVerfG, Beschlüsse vom 10. Mai 2008 a.a.O. und vom 1. Dezember 2008 - 2 BvR 1830/08 - BVerfGK 14, 458 Rn. 27) und wie sich ein derartiger Aufenthalt im Ausland ggf. auf ihre - rechtlich gesicherte - Möglichkeit einer späteren Rückkehr und Reintegration in Deutschland auswirken würde (Urteil vom 13. Juni 2013 a.a.O. Rn. 27).

    Denn die eingetretene Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist im Hinblick auf den Zweck seiner Einreise, seine nachfolgende Selbstanzeige und die inzwischen erteilte Duldung von geringem Gewicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08 - InfAuslR 2008, 347 a.E.).

  • EuGH, 08.11.2012 - C-40/11

    Ein Drittstaatsangehöriger, der sich rechtmäßig im Herkunftsmitgliedstaat seiner

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12
    Lebt er hingegen mit einem sorgeberechtigten Drittstaatsangehörigen zusammen, der über ein Daueraufenthaltsrecht verfügt und eine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit hat, so spricht dies dagegen, dass eine aufenthaltsrechtliche Maßnahme gegen einen anderen Drittstaatsangehörigen einen unionsrechtswidrigen Zwang zur Ausreise auslösen könnte (vgl. EuGH, Urteile vom 19. Oktober 2004 - Rs. C-200/02, Zhu und Chen - Slg. 2004, I-9925 Rn. 25 ff.; vom 8. März 2011 - Rs. C-34/09, Zambrano - Slg. 2011, I-1177 Rn. 41 ff.; vom 5. Mai 2011 - Rs. C-434/09, McCarthy - Slg. 2011, I-3375 Rn. 44 ff.; vom 15. November 2011 - Rs. C-256/11, Dereci - NVwZ 2012, 97 Rn. 59 - 69; vom 8. November 2012 - Rs. C-40/11, Iida - NVwZ 2013, 357 Rn. 66 ff.; vom 6. Dezember 2012 - Rs. C-356/11, O. und S. - NVwZ 2013, 419 Rn. 52 ff. mit dem Hinweis auf Rn. 44 der Anträge des Generalanwalts in dieser Sache und vom 8. Mai 2013 - Rs. C-87/12, Ymeraga - InfAuslR 2013, 259 Rn. 34 ff.).

    Die Berufung auf Art. 20 und 21 AEUV ist allerdings auf seltene Ausnahmefälle beschränkt (EuGH, Urteil vom 8. November 2012 a.a.O. Rn. 71).

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling;

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12
    Ob dies der Fall ist, kann nur unter Berücksichtigung aller im Einzelfall relevanten, auf die Notwendigkeit der Herstellung oder Erhaltung der Familiengemeinschaft bezogenen konkreten Umstände beantwortet werden (vgl. Urteil vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 9.12 - InfAuslR 2013, 331 Rn. 23).

    Mit dieser Begründung geht das Berufungsgericht zu Unrecht von der Annahme aus, die zuständige Behörde werde trotz einer gerichtlichen Entscheidung, in der ein Anspruch auf Erteilung des Aufenthaltstitels nach § 36 Abs. 2 AufenthG grundsätzlich bejaht wird, durch Verweigerung des Visums rechtswidrig handeln; zudem hat es versäumt, die Möglichkeit effektiven Rechtsschutzes durch eine einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO in seine Prognose einzubeziehen (vgl. Urteil vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 9.12 - InfAuslR 2013, 331 Rn. 22).

  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 16.12

    Visum; Gambia; Aufenthaltsrecht; Familienzusammenführung; Kindernachzug;

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12
    Dasselbe gilt auch für den durch Art. 8 EMRK vermittelten Schutz (vgl. Urteil vom 13. Juni 2013 - BVerwG 10 C 16.12 - juris Rn. 22 f. mit Nachweisen zur Rechtsprechung des EGMR).

    Ob ein Fall der Unzumutbarkeit vorliegt, hängt vielmehr davon ab, welche Folgen eine - ggf. bis zur Volljährigkeit andauernde, aber jedenfalls vorübergehende - Fortführung der Familiengemeinschaft mit ihrer Mutter, ihren Halbschwestern und dem Kläger im Ausland für sie hätte, ob und ggf. welche Alternativen denkbar wären (stRspr, BVerfG, Beschlüsse vom 10. Mai 2008 a.a.O. und vom 1. Dezember 2008 - 2 BvR 1830/08 - BVerfGK 14, 458 Rn. 27) und wie sich ein derartiger Aufenthalt im Ausland ggf. auf ihre - rechtlich gesicherte - Möglichkeit einer späteren Rückkehr und Reintegration in Deutschland auswirken würde (Urteil vom 13. Juni 2013 a.a.O. Rn. 27).

  • EuGH, 08.05.2013 - C-87/12

    Ymeraga und Ymeraga-Tafarshiku - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV -

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12
    Lebt er hingegen mit einem sorgeberechtigten Drittstaatsangehörigen zusammen, der über ein Daueraufenthaltsrecht verfügt und eine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit hat, so spricht dies dagegen, dass eine aufenthaltsrechtliche Maßnahme gegen einen anderen Drittstaatsangehörigen einen unionsrechtswidrigen Zwang zur Ausreise auslösen könnte (vgl. EuGH, Urteile vom 19. Oktober 2004 - Rs. C-200/02, Zhu und Chen - Slg. 2004, I-9925 Rn. 25 ff.; vom 8. März 2011 - Rs. C-34/09, Zambrano - Slg. 2011, I-1177 Rn. 41 ff.; vom 5. Mai 2011 - Rs. C-434/09, McCarthy - Slg. 2011, I-3375 Rn. 44 ff.; vom 15. November 2011 - Rs. C-256/11, Dereci - NVwZ 2012, 97 Rn. 59 - 69; vom 8. November 2012 - Rs. C-40/11, Iida - NVwZ 2013, 357 Rn. 66 ff.; vom 6. Dezember 2012 - Rs. C-356/11, O. und S. - NVwZ 2013, 419 Rn. 52 ff. mit dem Hinweis auf Rn. 44 der Anträge des Generalanwalts in dieser Sache und vom 8. Mai 2013 - Rs. C-87/12, Ymeraga - InfAuslR 2013, 259 Rn. 34 ff.).
  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12
    Lebt er hingegen mit einem sorgeberechtigten Drittstaatsangehörigen zusammen, der über ein Daueraufenthaltsrecht verfügt und eine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit hat, so spricht dies dagegen, dass eine aufenthaltsrechtliche Maßnahme gegen einen anderen Drittstaatsangehörigen einen unionsrechtswidrigen Zwang zur Ausreise auslösen könnte (vgl. EuGH, Urteile vom 19. Oktober 2004 - Rs. C-200/02, Zhu und Chen - Slg. 2004, I-9925 Rn. 25 ff.; vom 8. März 2011 - Rs. C-34/09, Zambrano - Slg. 2011, I-1177 Rn. 41 ff.; vom 5. Mai 2011 - Rs. C-434/09, McCarthy - Slg. 2011, I-3375 Rn. 44 ff.; vom 15. November 2011 - Rs. C-256/11, Dereci - NVwZ 2012, 97 Rn. 59 - 69; vom 8. November 2012 - Rs. C-40/11, Iida - NVwZ 2013, 357 Rn. 66 ff.; vom 6. Dezember 2012 - Rs. C-356/11, O. und S. - NVwZ 2013, 419 Rn. 52 ff. mit dem Hinweis auf Rn. 44 der Anträge des Generalanwalts in dieser Sache und vom 8. Mai 2013 - Rs. C-87/12, Ymeraga - InfAuslR 2013, 259 Rn. 34 ff.).
  • EuGH, 05.05.2011 - C-434/09

    EU-Bürger, die noch nie ihr Recht auf Freizügigkeit ausgeübt haben, können sich

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12
    Lebt er hingegen mit einem sorgeberechtigten Drittstaatsangehörigen zusammen, der über ein Daueraufenthaltsrecht verfügt und eine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit hat, so spricht dies dagegen, dass eine aufenthaltsrechtliche Maßnahme gegen einen anderen Drittstaatsangehörigen einen unionsrechtswidrigen Zwang zur Ausreise auslösen könnte (vgl. EuGH, Urteile vom 19. Oktober 2004 - Rs. C-200/02, Zhu und Chen - Slg. 2004, I-9925 Rn. 25 ff.; vom 8. März 2011 - Rs. C-34/09, Zambrano - Slg. 2011, I-1177 Rn. 41 ff.; vom 5. Mai 2011 - Rs. C-434/09, McCarthy - Slg. 2011, I-3375 Rn. 44 ff.; vom 15. November 2011 - Rs. C-256/11, Dereci - NVwZ 2012, 97 Rn. 59 - 69; vom 8. November 2012 - Rs. C-40/11, Iida - NVwZ 2013, 357 Rn. 66 ff.; vom 6. Dezember 2012 - Rs. C-356/11, O. und S. - NVwZ 2013, 419 Rn. 52 ff. mit dem Hinweis auf Rn. 44 der Anträge des Generalanwalts in dieser Sache und vom 8. Mai 2013 - Rs. C-87/12, Ymeraga - InfAuslR 2013, 259 Rn. 34 ff.).
  • EuGH, 19.10.2004 - C-200/02

    EIN MÄDCHEN IM KLEINKINDALTER, DAS DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12
    Lebt er hingegen mit einem sorgeberechtigten Drittstaatsangehörigen zusammen, der über ein Daueraufenthaltsrecht verfügt und eine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit hat, so spricht dies dagegen, dass eine aufenthaltsrechtliche Maßnahme gegen einen anderen Drittstaatsangehörigen einen unionsrechtswidrigen Zwang zur Ausreise auslösen könnte (vgl. EuGH, Urteile vom 19. Oktober 2004 - Rs. C-200/02, Zhu und Chen - Slg. 2004, I-9925 Rn. 25 ff.; vom 8. März 2011 - Rs. C-34/09, Zambrano - Slg. 2011, I-1177 Rn. 41 ff.; vom 5. Mai 2011 - Rs. C-434/09, McCarthy - Slg. 2011, I-3375 Rn. 44 ff.; vom 15. November 2011 - Rs. C-256/11, Dereci - NVwZ 2012, 97 Rn. 59 - 69; vom 8. November 2012 - Rs. C-40/11, Iida - NVwZ 2013, 357 Rn. 66 ff.; vom 6. Dezember 2012 - Rs. C-356/11, O. und S. - NVwZ 2013, 419 Rn. 52 ff. mit dem Hinweis auf Rn. 44 der Anträge des Generalanwalts in dieser Sache und vom 8. Mai 2013 - Rs. C-87/12, Ymeraga - InfAuslR 2013, 259 Rn. 34 ff.).
  • EuGH, 08.03.2011 - C-34/09

    Die Unionsbürgerschaft gebietet, dass ein Mitgliedstaat es Staatsangehörigen

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12
    Lebt er hingegen mit einem sorgeberechtigten Drittstaatsangehörigen zusammen, der über ein Daueraufenthaltsrecht verfügt und eine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit hat, so spricht dies dagegen, dass eine aufenthaltsrechtliche Maßnahme gegen einen anderen Drittstaatsangehörigen einen unionsrechtswidrigen Zwang zur Ausreise auslösen könnte (vgl. EuGH, Urteile vom 19. Oktober 2004 - Rs. C-200/02, Zhu und Chen - Slg. 2004, I-9925 Rn. 25 ff.; vom 8. März 2011 - Rs. C-34/09, Zambrano - Slg. 2011, I-1177 Rn. 41 ff.; vom 5. Mai 2011 - Rs. C-434/09, McCarthy - Slg. 2011, I-3375 Rn. 44 ff.; vom 15. November 2011 - Rs. C-256/11, Dereci - NVwZ 2012, 97 Rn. 59 - 69; vom 8. November 2012 - Rs. C-40/11, Iida - NVwZ 2013, 357 Rn. 66 ff.; vom 6. Dezember 2012 - Rs. C-356/11, O. und S. - NVwZ 2013, 419 Rn. 52 ff. mit dem Hinweis auf Rn. 44 der Anträge des Generalanwalts in dieser Sache und vom 8. Mai 2013 - Rs. C-87/12, Ymeraga - InfAuslR 2013, 259 Rn. 34 ff.).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

  • BVerwG, 25.06.1997 - 1 B 236.96

    Ausländerrecht - Begriff der außergewöhnlichen Härte in § 22 AuslG

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12

    Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe;

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

  • BVerwG, 10.03.2011 - 1 C 7.10

    Internationale Adoption; Kafala; Pflegekindschaftsverhältnis;

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Einer solchen - hier vom Berufungsgericht zu treffenden - Feststellung muss die Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Kindeswohls zugrunde liegen, insbesondere des Alters des Kindes, seiner körperlichen und emotionalen Entwicklung, des Grades seiner affektiven Bindung sowohl zu dem Elternteil, der Unionsbürger ist, als auch zu dem Elternteil mit Drittstaatsangehörigkeit und des Risikos, das mit der Trennung von Letzterem für das innere Gleichgewicht des Kindes verbunden wäre (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Mai 2017 - C-133/15 - Rn. 71; BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013 - 1 C 15.12 - BVerwGE 147, 278 Rn. 32 ff.).
  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14

    Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen;

    Während des Revisionsverfahrens eingetretene Rechtsänderungen sind allerdings zu berücksichtigen, wenn das Berufungsgericht - entschiede es anstelle des Bundesverwaltungsgerichts - sie zu berücksichtigen hätte (stRspr, Urteil vom 30. Juli 2013 - BVerwG 1 C 15.12 - BVerwGE 147, 278 = Buchholz 402.242 § 36 AufenthG Nr. 5, jeweils Rn. 7).
  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einer Duldung

    Dass dessen Erteilung an hohe Hürden gebunden ist und die Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte voraussetzt, wofür die höchstrichterliche Rechtsprechung verlangt, dass der schutzbedürftige Familienangehörige ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe dringend angewiesen ist, und dass diese Hilfe in zumutbarer Weise nur in Deutschland erbracht werden kann (vgl. BVerwGE 147, 278 ; vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2016 - 2 BvR 748/13 -, juris, Rn. 13), findet in der Prognose des Verwaltungsgerichtshofs jedoch keinen Niederschlag.

    Eine außergewöhnliche Härte kann nur unter Berücksichtigung aller im Einzelfall relevanten, auf die Notwendigkeit der Herstellung oder Erhaltung der Familiengemeinschaft bezogenen konkreten Umstände festgestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2016 - 2 BvR 748/13 -, Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013 - 1 C 15/12 -, juris, Rn. 12; Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9.12 -, juris, Rn. 23; Hailbronner, in: ders., Ausländerrecht, § 36 AufenthG Rn. 16 ).

    Die Schutzwirkungen dieses Grundrechts werden jedoch durch das jeweilige Gewicht der familiären Bindungen beeinflusst (vgl. Hailbronner, in: ders., Ausländerrecht, § 36 AufenthG Rn. 13 ), wobei alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind, auch die Auswirkungen, die eine Verlegung eines gemeinsamen Wohnsitzes ins Ausland für alle der familiären Lebensgemeinschaftangehörenden Familienmitglieder hätte (vgl. zur sogenannten "Patchworkfamilie" BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013 - 1 C 15/12 -, juris, Rn. 14 ff.; Hailbronner, in: ders., Ausländerrecht, § 36 AufenthG Rn. 16 ).

    Die zuständige Behörde könnte die Erteilung des Visums versagen, weil sie das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte im Sinne des § 36 Abs. 2 AufenthG verneint, etwa weil sie zum Ergebnis kommt, dass die familiäre Lebensgemeinschaft im Ausland auch mit dem deutschen Kind der Lebensgefährtin des Beschwerdeführers fortgeführt werden kann (dazu vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013 - 1 C 15/12 -, juris, Rn. 14 ff.; kritisch hierzu Oberhäuser, in: Hofmann, Ausländerrecht,2. Aufl. 2016, § 36 AufenthG Rn. 26), oder sie das Vorliegen einer Regelerteilungsvoraussetzung, etwa die Sicherung des Lebensunterhalts (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9/12 -, juris, Rn. 23), verneint.

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 21.03.2013 - 1 C 15/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4714
OVG Sachsen, 21.03.2013 - 1 C 15/12 (https://dejure.org/2013,4714)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21.03.2013 - 1 C 15/12 (https://dejure.org/2013,4714)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21. März 2013 - 1 C 15/12 (https://dejure.org/2013,4714)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsGemO § 4 Abs. 1; SächsKitaG § 4, § 8, § 15; LJHG § 17 Abs. 3; SGB VIII § 3
    Satzungsermächtigung, Trägerautonomie, Elternbeitrag, Kindertagespflegeeinrichtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zum Erlass gemeindlicher Satzungsregelungen für Kindertagespflegeeinrichtungen im Rahmen freie Jugendhilfe betreibende Dritter

  • rechtsportal.de

    Gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zum Erlass gemeindlicher Satzungsregelungen für Kindertagespflegeeinrichtungen im Rahmen freie Jugendhilfe betreibende Dritter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Erhebung von Elternbeiträgen in einer Kitasatzung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Die Kitasatzung der Landeshauptstadt Dresden ist unwirksam

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.02.2012 - 9 B 80.11

    Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer; steuerliche Belastungsgleichheit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.03.2013 - 1 C 15/12
    Die Entscheidung, ob ein Rechtsmangel zur Gesamtunwirksamkeit der Satzung oder nur zur Unwirksamkeit einzelner Vorschriften führt, hängt davon ab, ob bei einer Beschränkung der Unwirksamkeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-)Regelung bestehen bleibt, und mit hinreichender Sicherheit ein entsprechender hypothetischer Wille des Normgebers angenommen werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24. Februar 2012 - 9 B 80.11 - juris, Rn. 11 m. w. N.).
  • BVerwG, 07.09.1992 - 7 NB 2.92

    Einwegverpackungen

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.03.2013 - 1 C 15/12
    Auch hier ist aber neben dem ausdrücklich in § 4 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO genannten Vorrang anderweitiger Regelungen durch Gesetz oder Rechtsverordnung der Vorbehalt des Gesetzes zu beachten, so dass es bei den Grundrechtsbereich betreffenden Regelungen einer diesen Bestimmungen genügenden Ermächtigungsgrundlage durch den staatlichen Gesetzgeber bedarf (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7. September 1992 - 7 NB 2.92 -, juris Rn 12 ff.; Quecke/Schaffarzik, in: Quecke/Schmid, SächsGemO, Stand März 2013, G § 4 Rn. 14).
  • BVerwG, 30.09.2009 - 8 CN 1.08

    Normenkontrolle; Normerlassklage; Normänderung; Frist; Klarstellung; Änderung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.03.2013 - 1 C 15/12
    Die angefochtene Kita-Satzung beschränkt sich nicht auf die Zusammenführung der zuvor geltenden Satzungen (Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege [Elternbeitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege] vom 29. Juni 2006, zuletzt geändert am 16. Dezember 2010; Satzung der Landeshauptstadt Dresden zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege [Satzung Kindertageseinrichtungen und Tagespflege] vom 29. Januar 2004; vgl. § 15 Abs. 2 Kita-Satzung), sondern enthält auch neue Regelungen, wobei die Bekanntmachung im Amtsblatt vom 30. Juni 2011 die Antragsfrist selbst dann neu beginnen lässt, wenn die Zusammenführung nur klarstellende Änderungen enthielte (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. September 2009 - 8 CN 1.08 -, juris Rn. 24).
  • OVG Sachsen, 21.06.2013 - 1 B 336/13

    Anspruch auf Kindergartenplatz; Wunsch- und Wahlrecht; Verfügbarkeit eines

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht habe die Kita- Satzung der Antragsgegnerin mit Normenkontroll-Urteil vom 21. März 2013 - 1 C 15/12 - für unwirksam erklärt.

    14 Der Senat hat in seinem Normenkontroll-Urteil vom 21. März 2013 - 1 C 15/12 - bereits ausgeführt, dass die Regelung der dort für unwirksam erklärten Satzung der Antragsgegnerin zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege und über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 23. Juni 2011 (nachfolgend: Kita-Satzung), wonach die Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung/Kindertagespflegestelle in der Regel voraussetzte, dass die Personensorgeberechtigten und das Kind zum Betreuungsbeginn ihren Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt Dresden haben (§ 2 Abs. 1 Kita-Satzung), gegen § 4 Satz 1 SächsKitaG verstoßen dürfte, weil dort ausdrücklich auch eine Betreuung außerhalb der Wohnortgemeinde vorgesehen, und ausschließlich die Verfügbarkeit von Plätzen als das Wunsch- und Wahlrecht der Erziehungsberechtigten begrenzende Kriterium benannt ist (UA Rn. 83).

  • OVG Sachsen, 24.06.2016 - 1 A 370/15

    Kindergarten; Kinderkrippe; Elternbeitrag

    4 Der Zulassungsantrag formuliert bereits keinen die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz, den das Verwaltungsgericht in Abweichung von dem genannten Normenkontrollurteil des Senats vom 21. März 2013 (- 1 C 15/12 -, juris) aufgestellt haben soll, sondern rügt in Anknüpfung an die Ausführungen des Verwaltungsgerichts in den Entscheidungsgründen, dass dieses die Vereinbarkeit von § 5 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege mit dem Sächsischen Gesetz über Kindertageseinrichtungen unter Beachtung der vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht in seinem Normenkontrollurteil genannten Maßstäbe zu Unrecht nicht in Zweifel gezogen habe.
  • OVG Sachsen, 24.01.2014 - 1 B 506/13

    Kindertagespflege, Pflegeerlaubnis, Widerruf

    5 Der Widerruf der Erlaubnis zur Kindertagespflege (gemeint ist wohl nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 SGB X) greift in die Berufsausübung der Antragstellerin ein (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 21. März 2013 - 1 C 15/12 -, SächsVBl. 2013, 271, 275).
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