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   BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 17.87   

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BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 17.87 (https://dejure.org/1989,1605)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.1989 - 1 C 17.87 (https://dejure.org/1989,1605)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 1989 - 1 C 17.87 (https://dejure.org/1989,1605)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Selbstständige Erlaubnisfähigkeit benachbarter Spielräume als Spielhallen im Sinne des § 33 i Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) - Inbetrachtkommen von kleinen Räumen als Spielhalle im Sinne des § 33 i Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) - Kriterien für die Erteilung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 33d Abs. 1; GewO § 33i Abs. 1
    "Optische Sonderung" als Voraussetzung der selbständigen Erlaubnisfähigkeit benachbarter Spielräume als Spielhallen i.S. des § 33i Abs. 1 GewO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 538
  • DVBl 1990, 67
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.10.1984 - 1 C 21.83

    Spielhallen-Betriebsstätten - Gewerbeausübung - Betriebseigenschaft -

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 17.87
    Benachbarte Betriebsstätten können nur dann als selbständig erlaubnisfähige Spielhallen angesehen werden, wenn sie räumlich so getrennt sind, daß bei natürlicher Betrachtungsweise die Sonderung der einzelnen Betriebsstätte optisch in Erscheinung tritt und die Betriebsfähigkeit jeder Betriebsstätte nicht durch die Schließung der anderen Betriebsstätten beeinträchtigt wird (wie BVerwGE 70, 180 [BVerwG 09.10.1984 - 1 C 21/83]).

    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat (BVerwGE 70, 180 [BVerwG 09.10.1984 - 1 C 21/83]) und auch das Verwaltungsgericht anerkennt, können benachbarte Betriebsstätten nur dann als selbständig erlaubnisfähige Spielhallen angesehen werden, wenn sie räumlich so getrennt sind, daß bei natürlicher Betrachtungsweise die Sonderung der einzelnen Betriebsstätte optisch in Erscheinung tritt und die Betriebsfähigkeit jeder Betriebsstätte nicht durch die Schließung der anderen Betriebsstätten beeinträchtigt wird.

    Es geht vielmehr um die rechtlichen Maßstäbe: Das angefochtene Urteil beruht auf dem Rechtssatz, sine hinreichende "optische Sonderung" im Sinne des Urteils BVerwGE 70, 180 (184) [BVerwG 09.10.1984 - 1 C 21/83] sei regelmäßig schon dann gegeben, wenn "die einzelnen Spielräume von undurchsichtigen Wänden dergestalt voneinander abgetrennt sind, daß jeglicher optische Kontakt zwischen den einzelnen Spielräumen ausgeschlossen ist".

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05

    Fun Game, Geldgewinnspiel, Unterhaltungsspielgerät, PEP-System.

    Sie wird dem Gewerbetreibenden für bestimmte Räume erteilt, in denen die Geräte aufgestellt oder die Spiele veranstaltet werden können (vgl. Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 1 C 17.87 - Buchholz 451.20 § 33 i Nr. 8 = GewArch.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2015 - 4 B 710/15

    Untersagung der Bereitstellung von EC-Kartenautomaten zur Bargeldabhebung in

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.5.1989 - BVerwG 1 C 17.87 -, juris, Rn. 13 = NVwZ-RR 1989, 538, m. w. N.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.5.1989 - BVerwG 1 C 17.87 -, juris, Rn. 13 = NVwZ-RR 1989, 538.

    Es spricht auch dagegen, dass sich unter den gewerberechtlichen Begriff der "Spielhalle" in Anknüpfung an betrieblich-organisatorische Zusammenhänge Funktionsräume, wie z. B. ein Aufsichtsgang oder Toiletten, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.5.1989 - BVerwG 1 C 17.87 -, juris, Rn. 14 = NVwZ-RR 1989, 538, fassen lassen, die lediglich als (gemeinsame) Einrichtungen der Betriebsfähigkeit mehrerer Spiel-Räume dienen, welche ihrerseits als selbständig erlaubnisfähige Spielhallen Gegenstand verschiedener Erlaubnisse nach § 33i Abs. 1 Satz 1 GewO geworden sind.

  • BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 23.95

    Rechtmäßige Ablehnung von Beweisanträgen - Voraussetzungen für die grundsätzliche

    Die Erlaubnis wird dem Gewerbetreibenden für bestimmte Räume erteilt, in denen die Geräte aufgestellt oder die Spiele veranstaltet werden können (vgl. Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 1 C 17.87 - Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 8 S. 4).
  • VG Saarlouis, 18.05.2016 - 1 K 1128/15

    Entfernung eines im äußeren Eingangsbereich einer Spielhalle aufgestellten

    BVerwG, Beschluss vom 30.5.1989 - BVerwG 1 C 17.87 -, juris, Rn. 13 = NVwZ-RR 1989, 538, m. w. N.

    BVerwG, Beschluss vom 30.5.1989 - BVerwG 1 C 17.87 -, juris, Rn. 13 = NVwZ-RR 1989, 538.

    BVerwG, Beschluss vom 30.5.1989 - BVerwG 1 C 17.87 -, juris, Rn. 14 = NVwZ-RR 1989, 538,.

  • BGH, 09.07.2020 - III ZR 245/18

    Anwendbarkeit der ein Verschulden des Amtsträgers ausschließenden

    Benachbarte Betriebsstätten können nur dann als selbständig erlaubnisfähige Spielhallen angesehen werden, wenn sie räumlich so getrennt sind, dass bei natürlicher Betrachtungsweise die Sonderung der einzelnen Betriebsstätte optisch in Erscheinung tritt und die Betriebsfähigkeit einer jeden nicht durch die Schließung der anderen Betriebsstätten beeinträchtigt wird (BVerwGE 70, 180, 184; BVerwG, NVwZ-RR 1989, 538).
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 9.05

    Fun-Games ohne Bauartzulassung nicht erlaubt

    Sie wird dem Gewerbetreibenden für bestimmte Räume erteilt, in denen die Geräte aufgestellt oder die Spiele veranstaltet werden können (vgl. Urteil vom 30. Mai 1989 BVerwG 1 C 17.87 Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 8 = GewArch 1989, 264; Beschluss vom 17. Juli 1995 BVerwG 1 B 23.95 Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 19 = GewArch 1995, 473).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2016 - 4 A 2188/13

    Prüfung der Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen einer Spielhallenerlaubnis;

    vgl. BVerwG, Urteile vom 9.10.1984 - 1 C 21.83 -, BVerwGE 70, 180 = juris, Rn. 14 ff., 18, vom 30.5.1989 - 1 C 17.87 -, GewArch 1989, 264 = juris, Rn. 13, und vom 27.3.1990 - 1 C 47.88 -, GewArch 1990, 244 = juris, Rn. 12.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30.5.1989 - 1 C 17.87 -, GewArch 1989, 264 = juris, Rn. 15 a. E.

  • BVerwG, 27.03.1990 - 1 C 47.88

    Begriff der Spielhalle bei benachbarten Räumen

    Wie der erkennende Senat wiederholt entschieden hat (BVerwGE 70, 180 [BVerwG 09.10.1984 - 1 C 21/83]; Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 1 C 17.87 - Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 8 = GewArch 1989, 264), können benachbarte Betriebsstätten nur dann als selbständig erlaubnisfähige Spielhallen angesehen werden, wenn sie räumlich so getrennt sind, daß bei natürlicher Betrachtungsweise die Sonderung der einzelnen Betriebsstätte optisch in Erscheinung tritt und die Betriebsfähigkeit jeder Betriebsstätte nicht durch die Schließung der anderen Betriebsstätten beeinträchtigt wird.
  • BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 54.88

    Verfassungsmäßigkeit des § 33f Abs. 1 Nr. 1 GewO - Geltungsumfang des § 3 Abs. 3

    Nach der Rechtsprechung des Senats müssen Spielhallen im Rechtssinne (§ 33 i GewO) räumlich so getrennt sein, daß bei natürlicher Betrachtungsweise die Sonderung der einzelnen Betriebsstätte optisch in Erscheinung tritt und die Betriebsfähigkeit jeder Betriebsstätte nicht durch die Schließung der anderen Betriebsstätten beeinträchtigt wird (BVerwGE 70, 180 [BVerwG 09.10.1984 - 1 C 21/83]; Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 1 C 17.87 - GewArch 1989, 264; Urteil vom 27. März 1990 - BVerwG 1 C 47.88 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1998 - 22 A 2185/94

    Vergnügungssteuer in Vereinsräumlichkeiten

    Soweit im Rahmen des § 33 i Abs. 1 GewO eine gewisse Selbständigkeit der Betriebsstätte zu fordern ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1990 - 1 C 47.88 -, GewArch 1990, 244 f. und Urteil vom 30. Mai 1989 - 1 C 17.87 -, GewArch 1989, 264 f. OVG NW, Urteil vom 26. Februar 1986 - 4 A 1542/94 -,GewArch 1986, 326 f.; OVG Lüneburg, Urteil vom 26. August 1991 - 7 L 48/89 -, GewArch 1993, 115 f.; VGH BW, Urteil vom 19. Juni 1985 - 6 S 456/84 -, GewArch 1985, 334 ff.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1994 - 14 S 1947/93

    Bestandsschutz für Anzahl von Spielgeräten in Spielhallenkomplex für die Zeit

  • BVerwG, 02.02.1996 - 1 B 16.96

    Gewerberecht: Festlegung der höchstens zulässigen Spielgeräte in einer Spielhalle

  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 23.89

    Anfechtung einer Auflage zur Erteilung einer Spielhallenerlaubnis - Anforderungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2004 - 4 B 1942/03

    Ausgestaltung der gesonderten Erlaubnisfähigkeit von benachbarten

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