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   BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78   

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https://dejure.org/1980,105
BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78 (https://dejure.org/1980,105)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1980 - 1 C 19.78 (https://dejure.org/1980,105)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1980 - 1 C 19.78 (https://dejure.org/1980,105)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung - Öffentliches Interesse - Negativschranke - Ausweisungstatbestand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 61, 105
  • NJW 1981, 1917
  • MDR 1981, 520
  • DÖV 1981, 425
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Abschreckung

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78
    Nach diesen in der Rechtsprechung des Senats wiederholt zum Ausdruck gebrachten Grundsätzen (BVerwGE 56, 246 [248 ff.]; 56, 254 [257 ff.]; 57, 252 [254 ff.]; 59, 104 [106 ff.]) ist der Begriff der Belange der Bundesrepublik Deutschland zwar in dem Sinne weit zu verstehen, daß er eine Vielzahl öffentlicher Interessen einschließt, die zudem einem zeitlichen und örtlichen Wandel auch hinsichtlich ihres Gewichts unterworfen sein können.

    Diese Entscheidung verlangt eine angemessene Abwägung der öffentlichen Interessen mit den Interessen des Ausländers an einem weiteren Aufenthalt (BVerwGE 38, 90; 56, 254 [259 f.]; 59, 104 [108]).

    Dazu ist sie zwar auch bei Entscheidungen über die Aufenthaltserlaubnis innerhalb bestimmter Schranken befugt (BVerwGE 59, 104 [108 ff.]).

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78
    Nach der Rechtsprechung des Senats, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 49, 168 [181 ff.]) bestätigt hat, ist diese Regelung verfassungsmäßig (BVerwGE 56, 254 [257 ff.]).

    Nach diesen in der Rechtsprechung des Senats wiederholt zum Ausdruck gebrachten Grundsätzen (BVerwGE 56, 246 [248 ff.]; 56, 254 [257 ff.]; 57, 252 [254 ff.]; 59, 104 [106 ff.]) ist der Begriff der Belange der Bundesrepublik Deutschland zwar in dem Sinne weit zu verstehen, daß er eine Vielzahl öffentlicher Interessen einschließt, die zudem einem zeitlichen und örtlichen Wandel auch hinsichtlich ihres Gewichts unterworfen sein können.

    Diese Entscheidung verlangt eine angemessene Abwägung der öffentlichen Interessen mit den Interessen des Ausländers an einem weiteren Aufenthalt (BVerwGE 38, 90; 56, 254 [259 f.]; 59, 104 [108]).

  • BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77

    Überprüfung einer Ermessensentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78
    Die Negativschranke schließt deswegen, soweit nicht ihr Zusammenhang mit anderen Vorschriften des Aufenthaltsrechts eine abweichende Beurteilung verlangt (BVerwGE 57, 252 [256]), die Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich nicht aus, wenn der Ausländer zwar einen Ausweisungstatbestand verwirklicht hat, eine entsprechende ausländerbehördliche Maßnahme aber nur dazu dienen könnte, auf andere Ausländer vorbeugend dahin einzuwirken, daß sie Belange der Bundesrepublik Deutschland nicht beeinträchtigen.

    Nach diesen in der Rechtsprechung des Senats wiederholt zum Ausdruck gebrachten Grundsätzen (BVerwGE 56, 246 [248 ff.]; 56, 254 [257 ff.]; 57, 252 [254 ff.]; 59, 104 [106 ff.]) ist der Begriff der Belange der Bundesrepublik Deutschland zwar in dem Sinne weit zu verstehen, daß er eine Vielzahl öffentlicher Interessen einschließt, die zudem einem zeitlichen und örtlichen Wandel auch hinsichtlich ihres Gewichts unterworfen sein können.

  • BVerwG, 27.11.1979 - 7 B 195.79

    Verpflichtung zur Leistung eines Entwässerungsbeitrages - Der Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78
    Insbesondere war es nicht verpflichtet, seine Rechtsauffassung vor der Urteilsberatung festzulegen und in der Verhandlung zur Erörterung zu stellen (Beschluß vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 12).
  • BVerwG, 29.04.1971 - I C 7.69

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Einwanderung

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78
    Diese Entscheidung verlangt eine angemessene Abwägung der öffentlichen Interessen mit den Interessen des Ausländers an einem weiteren Aufenthalt (BVerwGE 38, 90; 56, 254 [259 f.]; 59, 104 [108]).
  • BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78
    Wie der Senat aber für das Ausweisungsermessen wiederholt ausgesprochen hat, dürfen auch diese Zwecke nicht so verselbständigt werden, daß andere Umstände des Falles von vornherein als bedeutungslos zurücktreten (Urteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 28.78 - Beschluß vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 59 [S. 57]).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78
    Nach diesen in der Rechtsprechung des Senats wiederholt zum Ausdruck gebrachten Grundsätzen (BVerwGE 56, 246 [248 ff.]; 56, 254 [257 ff.]; 57, 252 [254 ff.]; 59, 104 [106 ff.]) ist der Begriff der Belange der Bundesrepublik Deutschland zwar in dem Sinne weit zu verstehen, daß er eine Vielzahl öffentlicher Interessen einschließt, die zudem einem zeitlichen und örtlichen Wandel auch hinsichtlich ihres Gewichts unterworfen sein können.
  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78
    Die Erörterungs- und Hinweispflicht des Vorsitzenden (§§ 86 Abs. 3, 104 Abs. 1 VwGO) gebietet es zwar, die Beteiligten durch Hinweise auf die erheblichen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte vor einer Überraschungsentscheidung zu schützen (BVerwGE 36, 264 [267]; Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 21.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98).
  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 28.78

    Ausländerin - Zulässigkeit der Erwerbstätigkeit - Unerlaubte Ausübung einer

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78
    Wie der Senat aber für das Ausweisungsermessen wiederholt ausgesprochen hat, dürfen auch diese Zwecke nicht so verselbständigt werden, daß andere Umstände des Falles von vornherein als bedeutungslos zurücktreten (Urteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 28.78 - Beschluß vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 59 [S. 57]).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 21.77

    Rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78
    Die Erörterungs- und Hinweispflicht des Vorsitzenden (§§ 86 Abs. 3, 104 Abs. 1 VwGO) gebietet es zwar, die Beteiligten durch Hinweise auf die erheblichen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte vor einer Überraschungsentscheidung zu schützen (BVerwGE 36, 264 [267]; Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 21.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98).
  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

  • VG Mainz, 09.08.2018 - 1 K 1404/17

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Maßnahme; Zeitpunkt für die Beurteilung

    Sie kann insbesondere die Ermessenserwägungen der Ausgangsbehörde durch eigene Ermessenserwägungen ersetzen, abändern oder ergänzen (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1980 - 1 C 19/78 -, juris, Rn. 19; Aschke, a.a.O.).
  • VG Neustadt, 26.02.2019 - 5 K 814/18

    Mobiles Halteverbotszeichen rechtswidrig - Abschleppkostenbescheid rechtswidrig

    Sie kann insbesondere die Ermessenserwägungen der Ausgangsbehörde durch eigene Ermessenserwägungen ersetzen, abändern oder ergänzen (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1980 - 1 C 19/78 -, Rn. 19 ff., juris).
  • VG Düsseldorf, 20.03.2014 - 15 K 2271/13

    Plagiatsaffäre: Schavan bleibt ohne Doktor-Titel

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1980, 1 C 19/78, m. w. N. auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, juris (Rdnr. 23) .
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