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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06   

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https://dejure.org/2007,541
BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06 (https://dejure.org/2007,541)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.2007 - 1 C 24.06 (https://dejure.org/2007,541)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - 1 C 24.06 (https://dejure.org/2007,541)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AufenthG § 60 Abs. 1; Richtlinie 2004/83/EG Art. 8
    Flüchtlingsanerkennung; begründete Furcht vor Verfolgung; Gruppenverfolgung; Tschetschenien; Russische Föderation; Verfolgungsdichte; Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale; innerstaatliche Fluchtalternative; Zumutbarkeit; Existenzminimum; Illegalität des Aufenthalts.

  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 60 Abs. 1
    Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale; Existenzminimum; Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Illegalität des Aufenthalts; Russische Föderation; Tschetschenien; Verfolgungsdichte; Zumutbarkeit; begründete Furcht vor Verfolgung; innerstaatliche Fluchtalternative

  • Wolters Kluwer

    Relevanz des Existenzminimums am Ort einer inländischen Fluchtalternative (hier: für Tschetschenen in der Russischen Föderation); Anerkennung als Flüchtling nach § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) im Hinblick auf eine in der Russischen Föderation drohende Verfolgung; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 8
    Russland, Tschetschenien, Tschetschenen, Gruppenverfolgung, Verfolgungsdichte, Verfolgung durch Dritte, nichtstaatliche Verfolgung, interne Fluchtalternative, Registrierung, Inlandspass, Zumutbarkeit, Existenzminimum, Anerkennungsrichtlinie, interner Schutz

  • Judicialis

    AufenthG § 60 Abs. 1; ; Richtlinie 2004/83/EG Art. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 60 Abs. 1; Richtlinie 2004/83/EG Art. 8
    Flüchtlingsanerkennung; begründete Furcht vor Verfolgung; Gruppenverfolgung; Tschetschenien; Russische Föderation; Verfolgungsdichte; Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale; innerstaatliche Fluchtalternative; Zumutbarkeit; Existenzminimum; Illegalität des Aufenthalts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 590
  • NJ 2007, 278
  • DVBl 2007, 452
 
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Wird zitiert von ... (664)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06
    Die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich geklärt (vgl. zuletzt Urteil vom 18. Juli 2006 - BVerwG 1 C 15.05 - NVwZ 2006, 1420 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen - m.w.N.).

    Alle danach gleichgearteten, auf eine nach denselben Merkmalen zusammengesetzte Gruppe bezogenen Verfolgungsmaßnahmen müssen schließlich zur Größe dieser Gruppe in Beziehung gesetzt werden, weil eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen kann (Urteil vom 18. Juli 2006, a.a.O. Rn. 24).

  • BVerwG, 21.05.2003 - 1 B 263.02

    Beurteilung einer inländische Fluchtalternative im Rahmen eines Asylantrags -

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06
    Nach den vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätzen bietet ein verfolgungssicherer Ort erwerbsfähigen Personen das wirtschaftliche Existenzminimum aber in aller Regel dann, wenn sie dort, sei es durch eigene, notfalls auch wenig attraktive und ihrer Vorbildung nicht entsprechende Arbeit, die grundsätzlich zumutbar ist, oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen können (Beschluss vom 21. Mai 2003 - BVerwG 1 B 298.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 270, gleichlautend mit Beschluss vom gleichen Tag - BVerwG 1 B 263.02 - juris).
  • BVerwG, 17.05.2006 - 1 B 100.05

    Revisionsverfahren, Darlegungserfordernis, Revisionsantrag, Frist, Monatsfrist,

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06
    Ein verfolgungssicherer Ort, an dem das wirtschaftliche Existenzminimum nur durch derartiges kriminelles Handeln erlangt werden kann, ist keine innerstaatliche Fluchtalternative im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 17. Mai 2006 - BVerwG 1 B 100.05 - juris, Rn. 11 und vom 9. Januar 1998 - BVerwG 9 B 1130.97 - juris, insoweit gleichlautend mit dem nicht veröffentlichten Beschluss vom 12. März 1998 - BVerwG 9 B 765.97).
  • BVerwG, 09.01.1998 - 9 B 1130.97

    Asyl - Existenzgefährdung - grundsätzliche Bedeutung - Bedarf

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06
    Ein verfolgungssicherer Ort, an dem das wirtschaftliche Existenzminimum nur durch derartiges kriminelles Handeln erlangt werden kann, ist keine innerstaatliche Fluchtalternative im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 17. Mai 2006 - BVerwG 1 B 100.05 - juris, Rn. 11 und vom 9. Januar 1998 - BVerwG 9 B 1130.97 - juris, insoweit gleichlautend mit dem nicht veröffentlichten Beschluss vom 12. März 1998 - BVerwG 9 B 765.97).
  • BVerwG, 21.05.2003 - 1 B 298.02

    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde,

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06
    Nach den vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätzen bietet ein verfolgungssicherer Ort erwerbsfähigen Personen das wirtschaftliche Existenzminimum aber in aller Regel dann, wenn sie dort, sei es durch eigene, notfalls auch wenig attraktive und ihrer Vorbildung nicht entsprechende Arbeit, die grundsätzlich zumutbar ist, oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen können (Beschluss vom 21. Mai 2003 - BVerwG 1 B 298.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 270, gleichlautend mit Beschluss vom gleichen Tag - BVerwG 1 B 263.02 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2017 - A 11 S 512/17

    (Keine) Möglichkeit der Verweisung eines afghanischen Staatsangehörigen aus der

    BVerwG, Urteil vom 01.02.2007 - 1 C 24.06 -, NVwZ 2007, 590 Rn. m.w.N. 11 m.w.N. sowie Beschluss vom 17.05.2005 - 1 B 100.05 - juris Rn. 11; BVerwG,; vgl. auch jüngst wieder VGH Bad.-Württ., Urteil vom 06.04.2016 - A 3 S 961/15 -, juris.
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2019 - 9 LB 93/18

    "faktischer Iraner"; "real risk"; Abschiebung; Afghanistan; allgemeine Gewalt;

    Dabei ist auch eine wenig attraktive und der Vorbildung nicht entsprechende Arbeit, die grundsätzlich zumutbar ist, ausreichend (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.2.2007 - 1 C 24.06 - juris Rn. 11 m. w. N. zur innerstaatlichen Fluchtalternative).

    Schließlich liegen auch keine Erkenntnisse vor, denen sich entnehmen ließe, dass alleinstehende Rückkehrer typischerweise darauf angewiesen wären, ihre Existenz durch kriminelle Handlungen zu sichern, und dass ihnen deshalb generell ein Abgleiten in die Kriminalität drohen würde (vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 1.2.2007 - 1 C 24.06 - juris Rn. 11, wonach ein verfolgungssicherer Ort, an dem das wirtschaftliche Existenzminimum nur durch derartiges kriminelles Handeln erlangt werden kann, keine innerstaatliche Fluchtalternative im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2018 - A 11 S 241/17

    Gruppenverfolgung der Volkszugehörigen der Hasara in Afghanistan; Sicherheitslage

    - BVerwG, Urteile vom 21.04.2009 - 10 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1237, Rn. 13, vom 18.07.2006 - 1 C 15.05 -, NVwZ 2006, 1420, juris Rn. 20 und vom 01.02.2007 - 1 C 24.06 -, NVwZ 2007, 590, juris Rn. 7; zum Teil auch als materiell-rechtlicher Anscheinsbeweis bezeichnet: Dawin, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juni 2017, § 108 Rn. 73 -.

    insgesamt: BVerwG, Urteile vom 20.02.2013 - 10 C 23.12 -, NVwZ 2013, 936, Rn. 41; vom 21.04.2009 - 10 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1237, Rn. 13 ff.; vom 01.02.2007 - 1 C 24.06 -, NVwZ 2007, 590, juris Rn. 7 f. und vom 18.07.2006 - 1 C 15.05 - NVwZ 2006, 1420, juris Rn. 20 ff., jeweils m.w.N.; grundlegend zur Gruppenverfolgung auch: BVerfG, Urteil vom 23.01.1991 - 2 BvR 902/85, 515/90, 1827/89 -, NVwZ 1991, 768 und BVerwG, Urteil vom 05.07.1994 - 9 C 158.94 - NVwZ 1995, 175.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.08.2006 - 1 B 96.06 (1 C 24.06)   

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https://dejure.org/2006,16024
BVerwG, 31.08.2006 - 1 B 96.06 (1 C 24.06) (https://dejure.org/2006,16024)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.2006 - 1 B 96.06 (1 C 24.06) (https://dejure.org/2006,16024)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 2006 - 1 B 96.06 (1 C 24.06) (https://dejure.org/2006,16024)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.12.2003 - 1 B 263.03

    Einstellung eines Verfahrens wegen der Rücknahme einer Beschwerde gegen die

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2006 - 1 B 96.06
    2 Das Urteil des Berufungsgerichts weicht, wie die Beschwerde zu Recht geltend macht, hinsichtlich der Voraussetzungen für eine inländische Fluchtalternative von der angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 21. Mai 2003 BVerwG 1 B 263.03 und vom 12. März 1998 BVerwG 9 B 765.97 ) ab.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2012 - A 3 S 1876/09

    Verfolgung von Russen aus Tschetschenien in den anderen Teilen der russischen

    Maßgeblich ist grundsätzlich auch nicht, ob der Staat den Flüchtlingen einen durchgehend legalen Aufenthaltsstatus gewähren würde, vielmehr ist in tatsächlicher Hinsicht zu fragen, ob das wirtschaftliche Existenzminimum zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.08.2006 - 1 B 96.06 -, juris; Urteil vom 01.02.2007 - 1 C 24.06 -, NVwZ 2007, 590), d.h. ob mit den erlangten Mitteln auch die notwendigsten Aufwendungen für Leben und Gesundheit bestritten werden können.
  • VG Bayreuth, 18.11.2019 - B 9 K 17.32494

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Maßgeblich ist ferner nicht, ob der Staat den Flüchtlingen einen durchgehend legalen Aufenthaltsstatus gewähren würde, vielmehr ist in tatsächlicher Hinsicht zu fragen, ob das wirtschaftliche Existenzminimum zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, B.v. 31.8.2006 - 1 B 96.06 - juris).
  • VG Bayreuth, 18.04.2019 - B 9 K 17.32494

    Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären

    Maßgeblich ist ferner nicht, ob der Staat den Flüchtlingen einen durchgehend legalen Aufenthaltsstatus gewähren würde, vielmehr ist in tatsächlicher Hinsicht zu fragen, ob das wirtschaftliche Existenzminimum zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, B.v. 31.8.2006 - 1 B 96.06 - juris).
  • OVG Bremen, 10.07.2012 - 2 A 483/09

    Russland, Russische Föderation, Tschetschenen, Tschetschenien, interne

    Maßgeblich ist grundsätzlich auch nicht, ob der Staat den Flüchtlingen einen durchgehend legalen Aufenthaltsstatus gewähren würde, vielmehr ist in tatsächlicher Hinsicht zu fragen, ob das wirtschaftliche Existenzminimum zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.08.2006 - 1 B 96.06 -, juris; Urteil vom 01.02.2007 - 1 C 24.06 -, NVwZ 2007, 590), d.h. ob mit den erlangten Mitteln auch die notwendigsten Aufwendungen für Leben und Gesundheit bestritten werden können.
  • VG Karlsruhe, 07.09.2018 - A 2 K 7673/17

    Alleinstehender Mann; Tadschike; Zwangsrekrutierung durch Taliban (unglaubhaft);

    Maßgeblich ist grundsätzlich auch nicht, ob der Staat den Flüchtlingen einen durchgehend legalen Aufenthaltsstatus gewähren würde, vielmehr ist in tatsächlicher Hinsicht zu fragen, ob das wirtschaftliche Existenzminimum zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.08.2006 - 1 B 96.06 - juris; Urt. v. 01.02.2007 - 1 C 24.06 -, NVwZ 2007, 590), d.h. ob mit den erlangten Mitteln auch die notwendigsten Aufwendungen für Leben und Gesundheit bestritten werden können.
  • VG Bayreuth, 29.05.2019 - B 9 K 18.32113

    Interner Schutz für einen Tschetschenen bei einer Niederlassung in anderen Teilen

    Maßgeblich ist ferner nicht, ob der Staat den Flüchtlingen einen durchgehend legalen Aufenthaltsstatus gewähren würde, vielmehr ist in tatsächlicher Hinsicht zu fragen, ob das wirtschaftliche Existenzminimum zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, B.v. 31.8.2006 - 1 B 96.06 - juris).
  • VG Berlin, 01.04.2014 - 33 K 548.13

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Dabei ist in tatsächlicher Hinsicht zu fragen, ob das wirtschaftliche Existenzminimum zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. August 2006 - 1 B 96.06 - juris; Urteil vom 1. Februar 2007 - 1 C 24.06 - NVwZ 2007, 590), das heißt ob mit den erlangten Mitteln auch die notwendigsten Aufwendungen für Leben und Gesundheit bestritten werden können (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 2012 - A 3 S 1876/09 - juris, Rn. 60).
  • VG Bayreuth, 20.01.2023 - B 9 K 21.30615

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für Tschetschenen - Russische

    Maßgeblich ist ferner nicht, ob der Staat den Flüchtlingen einen durchgehend legalen Aufenthaltsstatus gewähren würde, vielmehr ist in tatsächlicher Hinsicht zu fragen, ob das wirtschaftliche Existenzminimum zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, B.v. 31.8.2006 - 1 B 96.06 - juris).
  • VG Karlsruhe, 27.09.2018 - A 2 K 6478/17

    Verfolgungsgefahr wegen versuchter Rekrutierung durch Taliban-Anhänger; kein

    Maßgeblich ist grundsätzlich auch nicht, ob der Staat den Flüchtlingen einen durchgehend legalen Aufenthaltsstatus gewähren würde, vielmehr ist in tatsächlicher Hinsicht zu fragen, ob das wirtschaftliche Existenzminimum zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.08.2006 - 1 B 96.06 - juris; Urt. v. 01.02.2007 - 1 C 24.06 -, NVwZ 2007, 590), d.h. ob mit den erlangten Mitteln auch die notwendigsten Aufwendungen für Leben und Gesundheit bestritten werden können.
  • VG Bayreuth, 02.04.2019 - B 9 K 17.31707

    Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären

    Maßgeblich ist ferner nicht, ob der Staat den Flüchtlingen einen durchgehend legalen Aufenthaltsstatus gewähren würde, vielmehr ist in tatsächlicher Hinsicht zu fragen, ob das wirtschaftliche Existenzminimum zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, B.v. 31.8.2006 - 1 B 96.06 - juris).
  • VG Stade, 21.07.2015 - 3 A 2633/13
  • VG Berlin, 21.11.2013 - 33 K 207.13
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