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   BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 25.92   

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BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 25.92 (https://dejure.org/1993,794)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.1993 - 1 C 25.92 (https://dejure.org/1993,794)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 1993 - 1 C 25.92 (https://dejure.org/1993,794)
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Palästinensische Mandatszugehörigkeit

'Drei-Elemente-Lehre'

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit-Mandatszugehörigkeit - Palästina - Einbürgerung - Staatsangehörigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 94, 185
  • NVwZ 1994, 387
  • FamRZ 1994, 627
  • DVBl 1994, 519
  • DÖV 1994, 562
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62

    Ausbürgerung von Juden im nationalsozialistischen Recht

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 25.92
    Ein Einbürgerungsanspruch aus Art. 116 Abs. 2 Satz 1 GG scheidet allerdings aus, wenn ein Deutscher zuvor aus einem anderen Rechtsgrund die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat (BVerfGE 23, 98 ).

    Der Zwischenzeitliche Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit - hier der amerikanischen - läßt den Anspruch aus Art. 116 Abs. 2 GG nicht entfallen (OVG Münster, MDR 1979, 608 ; vgl. auch BVerfGE 23, 98 , 54, 53 ).

  • BVerwG, 07.07.1959 - I C 119.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 25.92
    Dies bedeutet, daß der deutsche Staatsangehörige die rechtliche Beziehung zum deutschen Staatsgebiet nur dann verliert, wenn er in eine entsprechende Beziehung zu einem anderen Staatsgebiet tritt (vgl. auch Urteil vom 7. Juli 1959 - BVerwG 1 C 119.57 - Buchholz 11 Art. 16 GG Nr. 4).

    Hierzu gehört z.B., daß die ausländische Staatsangehörigkeit in vollem Umfang in dem zu ihr gehörenden Staatsgebiet anerkannt wird (vgl. Urteil vom 7. Juli 1959 - BVerwG 1 C 119.57 - a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.1978 - XV A 589/77
    Auszug aus BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 25.92
    Der Zwischenzeitliche Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit - hier der amerikanischen - läßt den Anspruch aus Art. 116 Abs. 2 GG nicht entfallen (OVG Münster, MDR 1979, 608 ; vgl. auch BVerfGE 23, 98 , 54, 53 ).
  • VG Köln, 03.05.1978 - 9 K 2565/77

    "Fürstentum Sealand" in der Nordsee ist kein Staat

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 25.92
    Die von § 25 Abs. 1 RuStAG vorausgesetzte ausländische Staatsangehörigkeit in Form eines der deutschen Staatsangehörigkeit vergleichbaren Status kann grundsätzlich nur von einem souveränen Staat im Sinne des Völkerrechts vermittelt werden (vgl. Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 1991, § 25 RuStAG Rdnr. 13; VG Köln, DVBl 1978, 510 f.).
  • BVerwG, 18.12.1991 - 1 B 139.91

    Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Strafverfolgung von

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 25.92
    Es verletzt seine Aufklärungspflicht, wenn es sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt oder seine Entscheidungsgründe auf mangelnde Sachkunde schließen lassen (vgl. z.B. Beschluß vom 18. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 139.91 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 41).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 25.92
    Ein solcher setzt nach der von Georg Jellinek (Die Lehre von den Staatenverbindungen, 1882) begründeten herrschenden und vom erkennenden Senat geteilten "Drei-Elemente-Lehre" das Vorhandensein von Staatsgebiet, Staatsvolk und (souveräner) Staatsgewalt voraus (vgl. auch Beschluß vom 17. Juli 1987 - BVerwG 1 B 23.87 - InfAuslR 1987, 278 ).
  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 12.84

    Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit i.R.e. Klage auf

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 25.92
    Zweck des § 25 Abs. 1 RuStAG ist es zunächst, eine doppelte Staatsangehörigkeit auszuschließen (Urteil vom 21. Mai 1985 - BVerwG 1 C 12.84 - Buchholz 130 § 25 RuStAG Nr. 5, S. 14).
  • BVerwG, 03.06.2003 - 1 C 19.02

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene

    Der Umstand, dass der durch die Staatsangehörigkeit vermittelte Status auf Sicherheit und Dauerhaftigkeit angelegt ist (vgl. auch Urteil vom 28. September 1993 - BVerwG 1 C 25.92 - BVerwGE 94, 185, 188 f.), führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 1339/06

    Verfassungsbeschwerde gegen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25

    Auch mit § 25 RuStAG war stets bezweckt, Mehrstaatigkeit nach Möglichkeit zu verhindern (vgl. BVerwGE 94, 185 ).
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2019 - 8 ME 66/19

    Abschiebungsandrohung; Altersgrenze; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis,

    Das ist nicht der Fall, wenn die rechtlich erworbene Staatsangehörigkeit ihrem Erwerber nicht die Verwirklichung derjenigen Rechte ermöglicht, die eine Staatsangehörigkeit gewähren kann, die in vollem Umfang in dem zu ihr gehörenden Staatsgebiet anerkannt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.7.1959 - I C 119.57 -, Buchholz 11 Art. 16 GG Nr. 4; v. 28.9.1993 - 1 C 25.92 -, BVerwGE 94, 185, juris Rn. 20).

    Dabei bezieht sich das Erfordernis der Vergleichbarkeit nicht auf die an die Staatsangehörigkeit geknüpften Rechte und Pflichten des einzelnen, sondern auf den Status selbst und seine Effektivität, Sicherheit und Dauerhaftigkeit (BVerwG, Urt. 28.9.1993 - 1 C 25/92 -, BVerwGE 94, 185, juris Rn. 20).

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