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   BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 25.98   

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BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 25.98 (https://dejure.org/1999,1315)
BVerwG, Entscheidung vom 04.05.1999 - 1 C 25.98 (https://dejure.org/1999,1315)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Mai 1999 - 1 C 25.98 (https://dejure.org/1999,1315)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Hauptwohnung eines verheirateten, nicht dauernd von seiner Ehefrau getrennt lebenden Einwohners - Anwendbarkeit der Vorschrift des § 12 Abs. 2 S. 2 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) auf kinderlose Ehegatten - Melderechtlicher Familienbegriff - Typisierende ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Nr. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; MRRG § 12 Abs. 2; ; MG BW § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ehe; Familie; Familienwohnung; Hauptwohnung; kinderloses Ehepaar; Lebensgemeinschaft; Melderegister; Ordnungsrecht; Typisierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2688
  • NVwZ 1999, 1114 (Ls.)
  • FamRZ 1999, 1586
  • VBlBW 1999, 373
  • DVBl 1999, 1749
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.1998 - 1 S 2348/97

    Feststellung des Hauptwohnsitzes nach Melderecht im Falle eines kinderlosen

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 25.98
    BVerwG 1 C 25.98 VGH 1 S 2348/97.

    Zur Begründung hat er im wesentlichen ausgeführt (VBlBW 1999, 146): Die Anfechtungsklage gegen die durch Verwaltungsakt ergangene Feststellung der Hauptwohnung sei zulässig und begründet.

  • BVerwG, 16.03.1988 - 1 B 25.88

    Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners bei Neubegründung eines Wohnsitzes

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 25.98
    Der erkennende Senat hat bereits ausgesprochen, daß die Regelung des § 12 Abs. 2 Satz 2 MRRG Art. 6 Abs. 1 GG nicht berührt (vgl. Beschluß vom 16. März 1988 - BVerwG 1 B 25.88 - Buchholz 402.43 § 12 MRRG Nr. 2).

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß etwaige Unzuträglichkeiten, die sich aus der Anknüpfung anderer Rechtsvorschriften an die Hauptwohnung ergeben, bei der Ausgestaltung und Auslegung dieser Rechtsvorschriften zu bewältigen sind (vgl. Beschluß vom 16. März 1988, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.10.1991 - 1 C 24.90

    Melderechtliche Qualifikation - Hauptwohnung - Gesetzliche Regelungsvermutung

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 25.98
    Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen, so gelten nach den sachlich übereinstimmenden Regelungen des § 17 des baden-württembergischen Meldegesetzes und des § 12 des Melderechtsrahmengesetzes - MRRG - in der Fassung vom 24. Juni 1994 (BGBl I S. 1430), geändert durch Gesetz vom 12. Juli 1994 (BGBl I S. 1497), folgende Bestimmungen (zur Revisibilität vgl. Urteil vom 15. Oktober 1991 - BVerwG 1 C 24.90 - BVerwGE 89, 110 = Buchholz 402.43 § 12 MRRG Nr. 3 = NJW 1992, 1121): Eine dieser Wohnungen ist die Hauptwohnung des Einwohners, jede weitere Wohnung ist Nebenwohnung; der Einwohner hat der Meldebehörde mitzuteilen, welche Wohnung nach den gesetzlichen Regeln seine Hauptwohnung ist (§ 12 Abs. 1 und 3 MRRG).
  • BVerwG, 13.05.1987 - 7 B 72.87

    Melderecht - Hauptwohnsitz - Verheirateter Einwohner

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 25.98
    So gehört etwa die Mutter des Einwohners nicht zur Familie im Sinne von § 12 Abs. 2 Satz 2 MRRG, weil diese Vorschrift auf den verheirateten Einwohner und damit auf die durch Heirat vermittelte Zugehörigkeit zur Familie abstellt (vgl. Beschluß vom 13. Mai 1987 - BVerwG 7 B 72.87 - Buchholz 402.43 § 12 MRRG Nr. 1 = NVwZ 1987, 976).
  • BVerwG, 20.03.2002 - 6 C 12.01

    Meldepflicht; Verheiratete; dauerndes Getrenntleben; Mitwirkungspflichten;

    Es findet eine uneingeschränkte revisionsgerichtliche Prüfung statt (stRspr; vgl. Urteil vom 4. Mai 1999 - BVerwG 1 C 25.98 - Buchholz 402.43 § 12 MRRG Nr. 4 = NJW 1999, 2688 = DVBl 1999, 1749 m.w.N.).

    Die Vorschrift ist auch auf Verheiratete anwendbar, deren Kinder - wie hier - nicht mehr mit ihnen zusammenleben (Urteil vom 4. Mai 1999, a.a.O.).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht im erwähnten Urteil vom 4. Mai 1999 (a.a.O.) ausgeführt hat, ist das Melderecht nach der Natur der Sache auf einen einfachen und zügigen Vollzug angelegt und deshalb vom Gesetzgeber von Fragestellungen frei gehalten worden, die angesichts der Vielfalt der Lebensgestaltungen zu komplizierten und streitträchtigen Erwägungen Anlass geben.

    cc) Wie im Urteil vom 4. Mai 1999 (a.a.O.) dargelegt worden ist, folgt aus der Eigenart des § 12 Abs. 2 Satz 2 MRRG als typisierender Regelung, dass Besonderheiten des Einzelfalls grundsätzlich unbeachtlich bleiben.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem mehrfach erwähnten Urteil vom 4. Mai 1999 (a.a.O.) hervorgehoben hat, steht die Ausgestaltung des Melderechts im weiten Ermessen des Gesetzgebers.

    Zum anderen können etwaige Unzuträglichkeiten und Härten, die sich aus der Anknüpfung anderer Rechtsvorschriften an die Hauptwohnung ergeben, bei der Ausgestaltung und Anwendung dieser Rechtsvorschriften bewältigt werden (vgl. Urteil vom 4. Mai 1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.06.2001 - 6 A 1.01

    Verbot von "Blood & Honour Division Deutschland" und "White Youth"

    Dass dieses Vertrauensverhältnis eine familienrechtliche Grundlage haben müsste, lässt sich bereits dem Gesetzeswortlaut nicht entnehmen (zur unterschiedlichen Bedeutung des Begriffs der Familie im jeweiligen Regelungszusammenhang vgl. Urteil vom 4. Mai 1999 - BVerwG 1 C 25.98 - Buchholz 402.43 § 12 MRRG Nr. 4 = NJW 1999, 2688) und widerspräche dem Stand der gesellschaftlichen Entwicklung (vgl. im einzelnen OLG Schleswig, a.a.O.).
  • VG Berlin, 15.06.2010 - 23 A 242.08

    Kanadische Ehe zwischen Männern ist im Melderegister als Lebenspartnerschaft

    Das Melderecht erfüllt nämlich Ordnungsaufgaben, die im Wesentlichen im öffentlichen Interesse liegen, und berührt den Einzelnen daher allenfalls geringfügig (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. März 2002 - 6 C 12.01 - Juris Rdnr. 24 und vom 4. Mai 1999 - 1 C 25.98 - Juris Rdnr. 14).

    Zudem sind etwaige Unzuträglichkeiten und Härten, die sich aus der Anknüpfung anderer Rechtsvorschriften an melderechtliche Eintragungen ergeben, bei der Auslegung dieser Vorschriften und nicht im Rahmen des Melderechts zu bewältigen (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. März 2002 und 4. Mai 1999, a.a.O.).

    Im Übrigen ist das Melderecht der Natur der Sache nach auf einen einfachen und zügigen Vollzug angelegt und deshalb vom Gesetzgeber bewusst von Fragestellungen freigehalten worden, die angesichts der Vielfalt der Lebensgestaltungen zu komplizierten und streitträchtigen Erwägungen Anlass geben (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. März 2002 und 4. Mai 1999, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 21.04.1999 - 13 L 5282/98

    Zweitwohnungssteuer; Erwerbswohnung; Nebenwohnung

    Das gilt, wie das BVerwG jüngst entschieden hat (Urteil v. 4.5. 1999 - 1 C 25.98 -) auch bei einem kinderlosen Ehepaar.
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.09.2013 - 4 LB 23/12

    Veranlagung zur Zweitwohnungsteuer als Aufwandsteuer bei Innehaben einer

    Die Auffassung, der Steuerbürger könne es bei den nachweislich unrichtigen Meldeverhältnissen belassen, wenn ihm dies opportun erscheint, obwohl er ordnungswidrig handelt, gleichwohl im Einzelfall geltend machen, das Melderegister sei unrichtig, untergräbt die Ordnungsfunktion des Melderechts (siehe hierzu BVerwG, Urt. v. 20.03.2002 - 6 C 12.01 -, NJW 2002, 2579 u. Urt. v. 04.05.1999 - 1 C 25.98 -, NJW 1999, 2688).

    Die Regelung des § 14 LMG, nach der sich die Frage der Zuordnung einer Wohnung in einer Familie (Abs. 2) erst stellt, gilt nach dessen Abs. 1 nur für den Fall, dass eine Person mehrere Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland hat (vgl. hiervon ausgehend auch BVerwG, Urt. v. 04.05.1999 - 1 C 25/98 -, NJW 1999, 2688, Juris Rn. 7, sowie Urt. v. 20.03.2002 - 6 C 12/01 -, NVwZ 2002, 1526, Juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 30.01.2013 - 5 B 12.1661

    In besonders gelagerten Einzelfällen ist auch bei nicht getrennt lebenden

    In besonders gelagerten Einzelfällen ist vielmehr ausnahmsweise auch bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehepaaren anzuerkennen, dass diese unterschiedliche Hauptwohnungen haben können (vgl. BVerwG U. v. 4.5.1999 - 1 C 25/98 - juris Rn. 13; BVerwG U. v. 20.3.2002, a.a.O., Rn. 22; so auch: Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 5.5.2004, zitiert in: VG München U. v. 14.6.2006 - M 7 K 05.3511 - juris; Medert/Süßmuth, a.a.O., § 12 MRRG Rn. 29).
  • VG Ansbach, 26.01.2012 - AN 5 K 11.01169

    Kein Berichtigungsanspruch eines Elternteils hinsichtlich der Meldedaten des

    Es steht außer Zweifel, dass der Gesetzgeber sich im Melderecht typisierender Regelungen bedienen kann, wobei die Ausgestaltung dieser Materie im weiten Ermessen des Gesetzgebers steht (BVerwG, Urteil vom 4.5.1999, 1 C 25/98, NJW 1999, 2688; Urteil vom 20.3.2002, 6 C 12/01, NJW 2002, 2579).
  • VG Karlsruhe, 20.10.2009 - 8 K 1686/08

    Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners ohne Kinder beim Fehlen einer

    Diese Vorschrift, nach der sich bei verheirateten Einwohnern die Hauptwohnung abweichend von der Maßgeblichkeit der eigenen vorwiegenden Benutzung nach § 17 Abs. 2 Satz 1 MG ergibt, gilt entgegen der vom Regierungspräsidium ... vertretenen Auffassung auch für Ehepaare ohne Kinder (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.05.1999 - 1 C 25/98 -, NJW 1999, 2688, mit dem das im Widerspruchsbescheid zitierte Urteil des VGH Bad.-Württ. v. 29.10.1998, a.a.O., aufgehoben wurde).

    Dem steht nicht entgegen, dass die Regelung in § 12 Abs. 2 Satz 2 MRRG, allerdings in typisierender Weise, an den - durch die eheliche Lebensgemeinschaft begründeten - Schwerpunkt der Lebensbeziehungen anknüpft und der Gesetzgeber sich erkennbar vom Erscheinungsbild derjenigen hat leiten lassen, die aus beruflichen Gründen werktags vorwiegend die Wohnung in einer anderen Gemeinde nutzen, für die aber die gemeinsame Wohnung mit dem Ehegatten den Lebensmittelpunkt bildet (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 04.05.1999, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 29.05.2008 - 2 KO 903/05

    Kommunalwahlrecht; Wählbarkeit als Bürgermeister bei mehreren Wohnungen;

    Zur Ermittlung der vorwiegenden Nutzung einer von mehreren Wohnungen ist eine quantitative Gegenüberstellung der - gemeinsamen - Nutzungszeiten geboten (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 1991 - 1 C 24/90 - BVerwGE 89, 110/117 und Urteil vom 20. März 2002 - 6 C 12/01 -NJW 2002, 2579-2580 und Urteil vom 4. Mai 1999 - 1 C 25/98 - juris).
  • VG Berlin, 21.04.2016 - 23 K 270.14

    Melderegister; paritätischen Wechselmodell bei getrenntlebenden Eltern;

    Denn das Melderecht ist nach der Natur der Sache auf einen einfachen und zügigen Vollzug angelegt und darf nicht mit Fragestellungen belastet werden, die angesichts der Vielfalt der Lebensgestaltungen zu komplizierten und streitträchtigen Erwägungen Anlass geben (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 20. März 2002 - BVerwG 6 C 12.01 -, juris Rn. 19 und vom 4. Mai 1999 - BVerwG 1 C 25.98 -, juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Mai 2011 - OVG 5 N 3.11 -, juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2021 - 2 A 2781/19

    Heranziehung eines Inhabers einer Wohnung zur Rundfunkbeitragspflicht; Befreiung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2018 - 19 A 1060/16

    Aufenthalt in der Wohnung als Vergleichsmaßstab für die vorwiegende Benutzung im

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.2015 - 2 LB 7/15

    Zweitwohnungssteuer; Haupt- und Nebenzweitwohnung; Melderecht; Tatbestandswirkung

  • VG Frankfurt/Main, 29.07.2011 - 5 K 156/11

    Bestimmung des Hauptwohnsitzes

  • BVerwG, 19.04.2001 - 6 B 2.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zulassung der Revision wegen

  • VGH Bayern, 13.08.2009 - 4 BV 08.338

    Zweitwohnungsteuer; Anmeldung; widersprüchlicher Sachvortrag

  • VG Ansbach, 16.07.2014 - AN 11 K 13.02050

    Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in N. im Einzelfall

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - 14 A 1457/07

    Unterschiedliche Hauptwohnungen von Ehepartnern vor dem Hintergrund der

  • FG Bremen, 01.02.2000 - 299283K 2

    Zweitwohnungsteuer in Bremen: Verfassungsmäßigkeit, Besteuerungszweck,

  • VGH Bayern, 21.12.2012 - 4 CS 12.2635

    Zweitwohnungsteuer; jeweils wechselseitige Haupt- bzw. Nebenwohnungen von

  • FG Berlin, 29.06.2001 - 10 K 9135/00

    Beruflich genutzte Zweitwohnung eines Universitätsprofessors unterliegt der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2011 - 5 N 3.11

    Melderecht; Berichtigung des Melderegisters; Bestimmung der Hauptwoh-nung von

  • VG Karlsruhe, 22.02.2001 - 6 K 3161/99

    Feststellung der Hauptwohnung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2011 - 14 A 687/09

    Einschränkung eines Steuerpflichtigen in der Wahrnehmung der ehelichen oder

  • VG Oldenburg, 16.02.2006 - 12 B 432/06

    Berichtigung des Melderegisters von Amts wegen

  • VG Köln, 19.03.2009 - 13 K 1841/07
  • VG Regensburg, 11.09.2012 - RN 9 K 12.2

    Bestimmung der Hauptwohnung durch die Meldebehörde

  • VG Ansbach, 15.02.2012 - AN 5 K 11.02039

    Hauptwohnung eines verheirateten und nicht dauernd getrennt lebenden Einwohners;

  • VG Göttingen, 17.09.2002 - 4 A 4126/00

    Grundrechtsbeeinträchtigung; Hauptwohnung; Nebenwohnung; Verheiratete

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