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   BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95   

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https://dejure.org/1997,821
BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95 (https://dejure.org/1997,821)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.1997 - 1 C 29.95 (https://dejure.org/1997,821)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 1997 - 1 C 29.95 (https://dejure.org/1997,821)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens - Klagebefugnis - Verpflichtungsklage - Rechtsschutzinteresse - Mehrstimmrechte - Verbot der Mehrstimmrechte - Ausnahme vom Verbot der Mehrstimmrechte - Mehrstimmrechtsaktie - Änderung der Sach- oder Rechtslage - Betroffener - ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Wirkung der behördlichen Genehmigung für die Ausgabe von Mehrstimmrechtsaktien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsverfahrensrecht - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens hinsichtlich der Zulassung einer Ausnahme von Mehrstimmrechten gemäß § 12 Abs. 2 S. 2 AktG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 104, 115
  • NJW 1998, 173
  • ZIP 1997, 982
  • WM 1997, 1149
  • DVBl 1997, 956
  • DB 1997, 1123
 
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Wird zitiert von ... (120)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 15.09.1992 - 9 B 18.92

    Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens im engeren Sinne neue Beweismittel -

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95
    Die Behörde kann unter Umständen nach Ermessen die bestandskräftige Ausnahme aufheben und ist dazu unter den Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG NW verpflichtet (vgl. zum Verhältnis des Wiederaufgreifens im engeren und im weiteren Sinne Beschluß vom 15. September 1992 - BVerwG 9 B 18.92 - NVwZ-RR 1993, 667).

    Weitere Wiederaufgreifensgründe sind in Anwendung des § 51 Abs. 1 VwVfG NW nicht zu prüfen (vgl. Beschluß vom 15. September 1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95
    aa) Die der Beigeladenen mit Bescheid vom 25. Februar 1983 erteilte Ausnahme von dem Verbot von Mehrstimmrechten ist auch dem Kläger gegenüber bestandskräftig, weil sein Rechtsvorgänger seit langem sichere Kenntnis von ihr hatte und sich deshalb nicht darauf berufen darf, sie sei ihm nicht bekanntgegeben worden (BVerwGE 44, 294 (298) [BVerwG 25.01.1974 - IV C 2/72]).
  • BVerwG, 12.08.1977 - 4 C 20.76

    Pflichten bei Rücknahme einer rechtswidrigen Auflassungsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95
    Ebenfalls nicht entscheidungserheblich ist die von dem Beklagten aufgeworfene Frage, ob die Aufhebung wirksam gewordener privatrechtsgestaltender Verwaltungsakte generell ausscheidet (vgl. dazu BVerwGE 54, 257 (259) [BVerwG 12.08.1977 - IV C 20/76]).
  • BVerwG, 12.07.1985 - 4 C 40.83

    Wasserstraßen - Planfeststellung - Raumordnungsrecht - Voraussetzungen -

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95
    Es ist nichts dafür festgestellt oder sonst ersichtlich, daß er die Aktie nur zum Schein erworben hat und auf eine solche Weise den Mißbrauch von Rechten beabsichtigt (vgl. BVerwGE 72, 15 (16) [BVerwG 12.07.1985 - 4 C 40/83]).
  • BVerwG, 21.11.1986 - 4 C 22.83

    Nichtigkeitsdogma

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95
    Dabei kann dahinstehen, ob dies schon aus den Gründen anzunehmen ist, die z.B. der Aufhebung einer Satzungsgenehmigung entgegenstehen (vgl. dazu BVerwGE 75, 142 (146) [BVerwG 21.11.1986 - 4 C 22/83]; 90, 88 (90) [BVerwG 09.03.1992 - 6 P 11/90]).
  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 26.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Bescheidänderung - Rückforderung - Begründung

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verwaltungsakt ein auf Dauer berechnetes oder in seinem Bestand von ihm abhängiges Rechtsverhältnis begründet oder inhaltlich verändert (vgl. auch BVerwGE 78, 101 (111) [BVerwG 17.09.1987 - 5 C 26/84]).
  • BVerwG, 17.03.1992 - 1 C 31.89

    Handwerk - Innung - Innungsbezirk - Handwerkskammer als Aufsichtsbehörde -

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95
    Dabei kann dahinstehen, ob dies schon aus den Gründen anzunehmen ist, die z.B. der Aufhebung einer Satzungsgenehmigung entgegenstehen (vgl. dazu BVerwGE 75, 142 (146) [BVerwG 21.11.1986 - 4 C 22/83]; 90, 88 (90) [BVerwG 09.03.1992 - 6 P 11/90]).
  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 C 19.91

    bayerische Spielbanken - Art. 12 GG

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95
    bb) An der Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO) würde es mit der Folge der Unzulässigkeit der Klage nur fehlen, wenn durch die Ablehnung des beantragten Wiederaufgreifens des Verfahrens und der Aufhebung der Ausnahmegenehmigung offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein könnten (vgl. BVerwGE 96, 302 (305) [BVerwG 23.08.1994 - 1 C 19/91]; 98, 118 (120) [BVerwG 30.03.1995 - 3 C 19/93]).
  • BVerwG, 30.03.1995 - 3 C 8.94

    Jagdrecht - Abschußplanung - Jagdgenosse - Klagebefugnis

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95
    bb) An der Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO) würde es mit der Folge der Unzulässigkeit der Klage nur fehlen, wenn durch die Ablehnung des beantragten Wiederaufgreifens des Verfahrens und der Aufhebung der Ausnahmegenehmigung offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein könnten (vgl. BVerwGE 96, 302 (305) [BVerwG 23.08.1994 - 1 C 19/91]; 98, 118 (120) [BVerwG 30.03.1995 - 3 C 19/93]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.1995 - 4 A 2986/93

    Unzulässigkeit von Mehrstimmrechten; Subjektiv öffentliches Recht;

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95
    Das Oberverwaltungsgericht hat sein Urteil vom 9. Oktober 1995 (ZIP 1996, 131) mit folgenden Erwägungen begründet: Die Klage sei zulässig.
  • BVerwG, 09.03.1992 - 6 P 11.90

    Personalvertretung - Teilrechtfähigkeit des Personalrats - Freistellungsanspruch

  • BVerwG, 30.03.1995 - 3 C 19.93

    Entschädigungsausschluss nach dem Tierseuchengesetz für Tierverluste - Vorliegen

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