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   BVerwG, 16.07.1996 - 1 C 30.93   

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BVerwG, 16.07.1996 - 1 C 30.93 (https://dejure.org/1996,481)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.1996 - 1 C 30.93 (https://dejure.org/1996,481)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 1996 - 1 C 30.93 (https://dejure.org/1996,481)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Asylberechtigter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Entstehen und Rechtsfolgen der Staatenlosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 101, 295
  • NVwZ 1998, 180
  • DVBl 1997, 177
  • DÖV 1997, 300
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art.

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1996 - 1 C 30.93
    Mit der Umsetzung des Abkommens in innerstaatliches Recht haben Staatenlose, die die Voraussetzungen der Vorschrift erfüllen, einen unmittelbaren Anspruch gegen den Vertragsstaat auf Ausstellung des Ausweises (BVerwGE 87, 11 [BVerwG 16.10.1990 - 1 C 15/88]).

    Staatenloser ist danach eine Person, die kein Staat aufgrund seines Rechts als Staatsangehörigen ansieht, d.h. ein De-jure-Staatenloser (BVerwGE 87, 11 [BVerwG 16.10.1990 - 1 C 15/88]), nicht dagegen ein De-facto-Staatenloser (BVerwGE 92, 116 [BVerwG 23.02.1993 - 1 C 45/90] m.w.N.).

    Dem Vertragstext läßt sich mithin entnehmen, daß nicht jede (rechtmäßige) Anwesenheit eines Staatenlosen im Hoheitsgebiet bereits einen rechtmäßigen Aufenthalt darstellt (BVerwGE 87, 11 [BVerwG 16.10.1990 - 1 C 15/88]).

    Über den dadurch ausgelösten Wegfall der Voraussetzungen für die Erteilung des Reiseausweises kann der Senat selbst dann nicht hinweggehen, wenn - was in seiner Rechtsprechung bisher offengeblieben ist (BVerwGE 87, 11 [BVerwG 16.10.1990 - 1 C 15/88]) - dem Staatenlosen ein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung zustehen sollte.

    Diese Bestimmung dient nur der Durchsetzung des Paßzwangs, greift aber nicht ein, wenn die Paßerteilung Folge der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung ist (Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz S. 49; BVerwGE 87, 11 [BVerwG 16.10.1990 - 1 C 15/88]).

  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1996 - 1 C 30.93
    Bei Abschluß des Staatenlosenübereinkommens haben sich die Vertragsparteien, wie sich aus Abs. 3 der Präambel des Übereinkommens ergibt, von der Erwägung leiten lassen, daß nur diejenigen Staatenlosen, die gleichzeitig Flüchtlinge sind, unter den Schutz der drei Jahre zuvor vereinbarten Genfer Konvention fallen und daß diese Konvention daher auf zahlreiche Staatenlose nicht anwendbar ist (BVerwGE 92, 116 [BVerwG 23.02.1993 - 1 C 45/90]).

    Staatenloser ist danach eine Person, die kein Staat aufgrund seines Rechts als Staatsangehörigen ansieht, d.h. ein De-jure-Staatenloser (BVerwGE 87, 11 [BVerwG 16.10.1990 - 1 C 15/88]), nicht dagegen ein De-facto-Staatenloser (BVerwGE 92, 116 [BVerwG 23.02.1993 - 1 C 45/90] m.w.N.).

    Andererseits ist es für einen rechtmäßigen Aufenthalt nicht erforderlich, daß der Aufenthalt mit Willen der Ausländerbehörde auf grundsätzlich unbeschränkte Zeit angelegt ist und sich zu einer voraussichtlich dauernden Niederlassung verfestigt hat (BVerwGE 92, 116 [BVerwG 23.02.1993 - 1 C 45/90]).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1994 - 1 S 2882/93

    Nichtige Anordnung der Pflicht zur Beseitigung der selbstverschuldeten

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1996 - 1 C 30.93
    Ein Gebot des allgemeinen Völkerrechts, die Entstehung von Staatenlosigkeit zu vermeiden, existiert nicht (vgl. z.B. VGH Mannheim, Beschluß vom 16. Februar 1994 - VGH 1 S 2882/93 - EZAR 250 Nr. 3 S. 3 f. = InfAuslR 1994, 243; Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 1991, Einl. F. Rn. 31; Dahm, Völkerrecht, Bd. I, 1958, S. 492; Randelzhofer, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 16 Abs. 1 Rn. 29 und 45; Kliemt, InfAuslR 1993, 219 ).

    Es ist völkerrechtlich unbestritten, daß der Heimatstaat einem derartigen Antrag stattgeben darf, und zwar selbst dann, wenn der Betroffene dadurch staatenlos wird, denn das allgemeine Völkerrecht kennt, wie ausgeführt, keine allgemeine Verpflichtung, Staatenlosigkeit zu vermeiden, insbesondere kein Verbot der Ausbürgerung eines Staatsangehörigen auf dessen eigenen Antrag (vgl. VGH Mannheim, Beschluß vom 16. Februar 1994, a.a.O. S. 4; Dahm, a.a.O. S. 481; Makarov, in: Strupp/Schlochauer, Wörterbuch des Völkerrechts, 2. Aufl., 1962, Bd. 3, S. 325).

  • BVerfG, 16.06.1987 - 2 BvR 911/85

    Verfassungsrechtliche Kontrolle einer Verurteilung wegen unerlaubten Aufenthalts

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1996 - 1 C 30.93
    Die Notwendigkeit einer gewissen Aufenthaltsverfestigung ergibt sich nicht nur aus der sprachlichen Formulierung "rechtmäßig aufhalten", die zutreffend die nach dem Vertragstext verbindliche (BVerfG, Kammerbeschluß vom 16. Juni 1987 - 2 BvR 911/85 - NVwZ 1987, 1068 [BVerfG 16.06.1987 - 2 BvR 911/85] zur Genfer Konvention) englische und französische Formulierung "lawfully staying" bzw. "residant regulierement" wiedergibt, sondern vor allem aus einem Vergleich zwischen Art. 28 Satz 1 und Satz 2 StlÜbk.
  • BVerwG, 24.02.1966 - I C 96.63

    Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit - Besitz der italienischen

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1996 - 1 C 30.93
    Dem ist insoweit zuzustimmen, als innerstaatliche Regelungen der Staatsangehörigkeit völkerrechtlich dem Verbot des Rechtsmißbrauchs unterliegen (vgl. dazu bereits BVerwGE 23, 272 [BVerwG 24.02.1966 - I C 96/63]).
  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84

    Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger - Entgegenstehen

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1996 - 1 C 30.93
    Der Kläger durfte zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag übergehen (vgl. z.B. Urteil vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 29.84 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 5 S. 4).
  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 30.81

    Einbürgerung - Asylberechtigter - Iran - Iranische Regierung - Staatsangehöriger

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1996 - 1 C 30.93
    Festschrift für Günter Berge, 1989, S. 48; Randelzhofer, a.a.O. Rn. 45 in Fußnote 132; Dahm, a.a.O. S. 492; Bleckmann/Helm, a.a.O. S. 151; Hannappel, Staatsangehörigkeit und Völkerrecht, 1986, S. 31; Kliemt, a.a.O. S. 221 in Fußnote 11; vom Senat offengelassen in BVerwGE 80, 233 [BVerwG 27.09.1988 - 1 C 52/87] und im Urteil vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 30.81 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 24 S. 39 = StAZ 1985, 74 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1993 - 11 S 1437/92

    Reiseausweis für Staatenlose: freiwilliger Verzicht auf die - rumänische -

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1996 - 1 C 30.93
    Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 21. April 1993 (InfAuslR 1993, 379) das Urteil des Verwaltungsgerichts geändert und den Beklagten verpflichtet, dem Kläger einen Reiseausweis für Staatenlose auszustellen.
  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 52.87

    Deutsch-Iranisches Niederlassungsabkommen - Zustimmungserfordernis -

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1996 - 1 C 30.93
    Festschrift für Günter Berge, 1989, S. 48; Randelzhofer, a.a.O. Rn. 45 in Fußnote 132; Dahm, a.a.O. S. 492; Bleckmann/Helm, a.a.O. S. 151; Hannappel, Staatsangehörigkeit und Völkerrecht, 1986, S. 31; Kliemt, a.a.O. S. 221 in Fußnote 11; vom Senat offengelassen in BVerwGE 80, 233 [BVerwG 27.09.1988 - 1 C 52/87] und im Urteil vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 30.81 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 24 S. 39 = StAZ 1985, 74 ).
  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 1.03

    Aufenthaltsbefugnis; rechtmäßiger Aufenthalt; Aufklärungspflicht; Flüchtling;

    Es bedarf namentlich nicht der Entscheidung, ob die Rechtsprechung des Senats zur Rechtmäßigkeit des Aufenthalts nach Art. 28 Satz 1 StlÜbk (vgl. auch Urteil vom 16. Juli 1996 - BVerwG 1 C 30.93 - BVerwGE 101, 295) in vollem Umfang auf einen solchen bereits bestandskräftig anerkannten Flüchtling, der eine Aufenthaltsbefugnis nach § 70 Abs. 1 AsylVfG beanspruchen kann, übertragbar ist.
  • OVG Niedersachsen, 10.12.2007 - 2 LA 441/07

    Bestehen eines Anspruchs auf Erteilung eines Reiseausweises für Staatenlose;

    Etwas anderes ergebe sich nicht aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1996 - 1 C 30.93 -, da sich anders als in dem dort entschiedenen Fall die Staatenlosigkeit des Klägers nicht positiv feststellen lasse.

    Zudem habe das Verwaltungsgericht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1996 - 1 C 30.93 - nicht hinreichend beachtet.

    Ohne Erfolg weist der Kläger in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1996 - 1 C 30.93 - (BVerwGE 101, 295 = NVwZ 1998, 180) hin.

    Die zweite Frage ist bereits durch das von dem Kläger angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 16. Juli 1996 - 1 C 30.93 - (a. a. O.) ausreichend beantwortet.

    Die angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichts weicht schließlich nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1996 - 1 C 30.93 - (a. a. O.) ab.

  • VG Stuttgart, 26.09.2002 - 11 K 4536/01

    Staatenloser - Anspruch auf Ausstellung eines Reiseausweises

    Der Status der Staatenlosigkeit im Sinne des Art. 1 Abs. 1 StlÜbk hängt nicht von der Art. seiner Entstehung ab (BVerwG, Urt. v. 16.07.1996 - 1 C 30/93 -, BVerwGE 101, 295 = NVwZ 1998, 180 = InfAuslR 1997, 58).

    Denn eine solche Möglichkeit - so sie denn besteht - hindert die Anwendung des Übereinkommens auf den Kläger, der jedenfalls derzeit staatenlos ist, ebenfalls nicht (BVerwG, Urt. v. 16.07.1996, a.a.O.).

    Denn eine Verpflichtung hierzu besteht ebenso wenig wie eine entsprechende Obliegenheit (BVerwG, Urt. v. 16.07.1996, a.a.O.).

    So hat etwa das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 16.07.1996 (a.a.O.) den Besitz einer befristeten Aufenthaltsbefugnis, wenn die Ausländerbehörde einem Betroffenen damit "bis auf weiteres einen Verbleib im Bundesgebiet ermöglichen wollte" genügen lassen (vgl. hierzu auch Ziffer 4.2.2.2.1 S. 4 der AuslG-VwV).

    Zuletzt schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 16.07.1996 (a.a.O.) entschieden, dass die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts im Sinne des StlÜbk nicht schon durch das Bestehen eines Genehmigungsanspruchs, sondern erst durch die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung begründet wird.

    Und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass ein Staatenloser nach dem Staatenlosenübereinkommen nicht dazu verpflichtet ist, seine Staatenlosigkeit in zumutbarer Weise zu beseitigen und ihn auch keine entsprechende Obliegenheit trifft (vgl. oben) hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 16.07.1996 (a.a.O.) ausgeführt:.

  • VG Schleswig, 07.02.2007 - 1 A 130/04
    Das gebieten auch nicht Gründe der öffentlichen Ordnung, die nach Art. 28 S. 1 StlÜbk die Versagung eines Reiseausweises für Staatenlose rechtfertigen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1996, 1 C 30/93, zitiert nach juris).

    Nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 1990, 1 C 15/88 und 1 C 51/88; BVerwG, Urteil vom 16.Juli 1996, 1 C 30/93 zitiert nach juris) beinhaltet der rechtmäßige Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland eine besondere Beziehung des Staatenlosen zu dem Vertragsstaat durch eine mit dessen Zustimmung begründete Aufenthaltsverfestigung.

    Es genügt nicht die bloße faktische Anwesenheit unabhängig von ihrer Dauer, selbst wenn sie dem Vertragsstaat bekannt ist und von diesem hingenommen wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 1990, 1 C 15/88 und 1 C 51/88, BVerwG; Urteil vom 16. Juli 1996, 1 C 30/93, zitiert nach juris).

    Dem Vertragstext lässt sich entnehmen, dass nicht jede (rechtmäßige) Anwesenheit eines Staatenlosen im Hoheitsgebiet bereits einen rechtmäßigen Aufenthalt darstellt (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 1990, 1 C 15/88 und 1 C 51/88; BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1996, 1 C 30/93, zitiert nach juris).

    Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung in Form einer Aufenthaltsbefugnis bzw. eine befristeten Aufenthaltserlaubnis reicht aus, wenn sie erteilt wird, weil ein Daueraufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet hingenommen werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1996, 1 C 30/93).

  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98

    Aufenthaltsbefugnis; ehemals rumänische Staatsangehörige; Rechtmäßigkeit des

    Im vorliegenden Zusammenhang ist es ohne Bedeutung, wie die Aufgabe der Staatsangehörigkeit nach dem Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen - StlÜbK - zu beurteilen ist, denn dieses Abkommen läßt das Recht des Staates unberührt, die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts zu regeln (vgl. dazu Urteil vom 16. Juli 1996 - BVerwG 1 C 30.93 - BVerwGE 101, 295 = Buchholz 402.27, Art. 28 StlÜbK Nr. 4).

    Daß das Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen auch dann anwendbar ist, wenn der Staatenlose die Möglichkeit hat, seine frühere Staatsangehörigkeit wieder zu erwerben und so seine Staatenlosigkeit zu beseitigen (vgl. dazu Urteil vom 16. Juli 1996, a.a.O., S. 299 bzw. S. 6), ist für die hier maßgebende aufenthaltsrechtliche Beurteilung ohne Bedeutung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2012 - 18 E 1084/11

    Staatenloser i.S.d. Art. 28 StlÜbk als ein sog. De-jure-Staatenloser und

    Nach der Legaldefinition des Art. 1 Abs. 1 StlÜbK ist ein Staatenloser eine Person, die kein Staat auf Grund seines Rechts als Staatsangehöriger ansieht, d.h. eine Person, die de jure staatenlos ist (sog. De-jure-Staatenloser), vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Juli 1996 - 1 C 30.93 -, Juris, Rn. 36, vom 23. Februar 1993 - 1 C 45.90 -, Juris, Rn. 14 m.w.N., und vom 16. Oktober 1990 - 1 C 15.88 -, Juris, Rn. 10; OVG NRW, Urteil vom 1. Juli 1997 - 25 A 564/96 - m.w.N.

    Gemeint sind damit Personen, die auf den Schutz ihres Staates verzichten, ohne dass ihr Staat sie deswegen seinerseits aus der Staatsangehörigkeit entlässt, sowie diejenigen, deren Staat ihnen seinen Schutz verweigert, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1996 - 1 C 30.93 -, Juris, Rn. 27 und 36, bzw. Personen, die den Schutz ihres Heimatstaates nicht in Anspruch nehmen wollen oder können, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 1984 - 1 C 30.81 -, Juris, Rn. 21.

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1996 - 1 C 30.93, Juris, Rn. 25 ff.

    Ein Anspruch des Klägers auf Erteilung eines Reiseausweises nach Art. 28 Satz 1 StlÜbk scheidet jedenfalls deshalb aus, weil sich der Kläger, wovon das Verwaltungsgericht im angefochtenen Beschluss in zutreffender Weise ausgegangen ist, gemessen an den Maßstäben der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteile vom 16. Juli 1996 - 1 C 30.93 -, Juris, Rn. 42 ff. -, sowie vom 16. Oktober 1990 - 1 C 15.88 -, Juris, Rn. 12 ff., nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält.

  • VG Schleswig, 13.06.2007 - 4 A 34/07

    D (A), Staatenlose, Staatenlosenübereinkommen, Reiseausweis, Beweislast,

    Dabei hängt der Status der Staatenlosigkeit nicht von der Art seiner Entstehung ab (BVerwG, U. v. 16.07.1996 - 1 C 30/93 - in juris).

    Dem Vertragstext lässt sich entnehmen, dass nicht jede (rechtmäßige) Anwesenheit eines Staatenlosen im Hoheitsgebiet bereits einen rechtmäßigen Aufenthalt darstellt (vgl. BVerwG aaO; U. v. 16.07.1996 - 1 C 30/93 -, zitiert nach juris).

    So kann auch eine befristete Aufenthaltserlaubnis ausreichen, wenn sie erteilt wird, weil ein Daueraufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet hingenommen und ein Verbleib bis auf Weiteres ermöglicht werden soll (vgl. BVerwG, U. v. 16.07.1996 - 1 C 30/93 -).

  • VG Stuttgart, 10.11.2022 - 4 K 2725/22

    Feststellung eines tatsächlichen Ausreisehindernisses - schuldlose

    Nach der Legaldefinition des Art. 1 Abs. 1 StlÜbK ist ein Staatenloser eine Person, die kein Staat auf Grund seines Rechts als Staatsangehöriger ansieht, d.h. eine Person, die de jure staatenlos ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.07.1996 - 1 C 30.93 - juris Rn. 36).

    Gemeint sind damit Personen, die auf den Schutz ihres Staates verzichten, ohne dass ihr Staat sie deswegen seinerseits aus der Staatsangehörigkeit entlässt, sowie diejenigen, deren Staat ihnen seinen Schutz verweigert (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.07.1996 - 1 C 30.93 - juris Rn. 27, 36) bzw. Personen, die den Schutz ihres Heimatstaates nicht in Anspruch nehmen wollen oder können (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.07.1984 - 1 C 30.81 - juris Rn. 21).

    Aus dem Umstand, dass eine Person rechtlich und tatsächlich eine Möglichkeit hat, eine Staatsangehörigkeit (ggf. auch wieder) zu erwerben, folgt nicht, dass das Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen auf diese Person schon nicht anwendbar ist (vgl. BVerwG, Urt. vom 16.07.1996 - 1 C 30.93 - juris Rn. 25).

  • VG Karlsruhe, 29.01.1998 - 5 K 2531/96

    Anspruch auf Reiseausweis für Staatenlose; Entgegenstehen zwingender Gründe der

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  • VG Freiburg, 24.04.2008 - 4 K 280/06

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Regelversagungsgrund der Nichterfüllung der

    Die Nichterfüllung der Passpflicht greift als Regelversagungsgrund nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG nicht ein, wenn die Passerteilung Folge der Erteilung eines Aufenthaltstitels ist; sie hat insoweit keine Bedeutung, wenn der Ausländer mit der Erteilung des begehrten Aufenthaltstitels einen Anspruch auf Erteilung eines Papiers hat, mit dem die Passpflicht erfüllt wäre (so - zu der dem § 5 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG entsprechenden Vorschrift des § 8 Abs. 1 Nr. 3 in dem bis zum 31.12.2004 geltenden Ausländergesetz - BVerwG, Urteile vom 16.07.1996, NVwZ 1998, 180, und vom 16.10.1990, NVwZ 1991, 787, jew. m.w.N.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Febr. 2008, Bd. 1, § 5 RdNr. 8 ).

    Obwohl die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts im Sinne des Art. 28 Satz 1 StlÜbk grundsätzlich nicht schon durch das Bestehen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels begründet wird, sondern erst mit dem Besitz des Aufenthaltstitels ( BVerwG, Urteil vom 16.07.1996, a.a.O. ), gilt im Fall des Klägers ausnahmsweise etwas anderes.

    Der Regelversagungsgrund der Nichterfüllung der Passpflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG ) dient nämlich nur der Durchsetzung des Passzwangs, greift aber nicht ein, wenn die Passerteilung Folge der Erteilung eines Aufenthaltstitels ist ( BVerwG, Urteil vom 16.07.1996, a.a.O., m.w.N.) .

  • BVerwG, 16.12.1998 - 1 B 105.98

    Ausländerrecht - Versagung der Aufenthaltsbefugnis nach unanfechtbarer Ablehnung

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2024 - 13 LB 207/23

    Ermessen; Reiseausweis für Staatenlose; Strafverfahren; Strafvollstreckung;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2007 - 3 L 54/03

    Aserbaidschan, Armenier, Staatsangehörigkeit, Ausbürgerung, Verlust, Anmeldung,

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2003 - 13 S 2113/01

    Nichtvorliegen von Staatenlosigkeit bei mangelndem Bemühen um die mögliche

  • VG Stuttgart, 26.02.2003 - 2 K 1068/02

    Staatenlosenausweis nur bei rechtmäßigem Aufenthalt, nicht im Fall der Duldung

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.04.2011 - 4 LB 12/10

    Ausstellung von Reiseausweisen für Staatenlose; Unmittelbare Anwendbarkeit des §

  • BVerwG, 30.12.1997 - 1 B 223.97

    Übermittlung einer Berufungsschrift durch Telefax - Ablehnung eines

  • OVG Bremen, 04.05.2010 - 1 S 3/10

    Erteilung eines Reiseausweises für Staatenlose an einen im Bundesgebiet

  • VGH Hessen, 30.07.1997 - 7 UE 1874/96

    Verweigerung einer Aufenthaltsbefugnis für einen Staatenlosen, der seine

  • VGH Bayern, 11.10.2011 - 19 ZB 11.1045

    Niederlassungserlaubnis, Widerrufsentscheidung, Ausweisungsschutz,

  • SG Aachen, 28.06.2016 - S 18 SB 114/16
  • VG Hannover, 22.12.2021 - 5 A 1570/21

    Abstammung vom Großvater; Abstammung von Elternteil; Ausweisungsinteresse;

  • SG Aachen, 23.02.2016 - S 18 SB 1135/15

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Verfügung betreffend das Entfallen der

  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2019 - 11 S 1879/19

    Ausstellung eines Reiseausweises für Staatenlose; Ermessen; Möglichkeit der

  • VGH Bayern, 08.01.2018 - 19 C 16.670

    Keine unverschuldete Hinderung an der Ausreise bei unzureichender Mitwirkung an

  • OVG Saarland, 13.09.2002 - 3 R 3/02

    Syrien, Kurden, Staatenlose, Illegale Ausreise, Einreiseverweigerung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1997 - 25 A 564/96
  • VG Neustadt, 13.08.2018 - 2 L 942/18

    Erteilung eines Reiseausweises aufgrund des Europäischen Übereinkommens über den

  • VGH Bayern, 18.08.2003 - 10 C 03.1864

    D (A), Konventionsflüchtlinge, Aufenthaltsbefugnis, Reiseausweis, Genfer

  • VG Karlsruhe, 26.02.2003 - 5 K 2350/02

    Keine Mitwirkungspflicht zur Beantragung einer Einbürgerung

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2000 - 11 S 43/00

    Rechtskraft eines Bescheidungsurteils

  • OVG Niedersachsen, 05.11.2003 - 2 LA 290/03

    Anspruch auf Erteilung von Reiseausweisen für Staatenlose auf Grund eines

  • OVG Saarland, 21.01.2000 - 3 Q 142/98

    Prozessuale Wirksamkeit einer Mandatsniederlegung ohne Bestellung eines neuen

  • VG Oldenburg, 16.04.2008 - 11 A 3178/06

    Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt; Staatsangehörigkeit; deutsch;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1998 - 17 A 6226/95

    Staatenlosigkeit; Kurde; Libanon; Staatsangehörigkeit; Abstammung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2013 - 3 N 144.12

    Anspruch eines Mahalmi-Kurden auf Erteilung eines Reiseausweises;

  • OVG Niedersachsen, 27.08.2002 - 11 PA 284/02

    Duldung; rechtmäßiger Aufenthalt; Reiseausweis; Staatenlos; Staatsangehörigkeit;

  • VG Saarlouis, 19.09.2014 - 6 L 975/14

    Ausweisung und Aufenthaltserlaubnis nach Beendigung der Ehe mit einer deutschen

  • OVG Berlin, 17.04.2003 - 8 S 10.03

    Duldung, Unmöglichkeit der Abschiebung, Staatenlosigkeit, Verlust der rumänischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2005 - 17 E 1127/04

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Staatenlose, abgelehnte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2002 - 17 A 3001/97

    Ausstellung von Reiseausweisen für Staatenlose; Definition des Begriffs des

  • OVG Niedersachsen, 30.09.1998 - 13 L 458/96

    Staatenlosigkeit; Erteilung eines Reiseausweises; Ausreisepflichtiger

  • BVerwG, 12.12.1997 - 1 B 241.97

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Inhalt der Bescherdebegründung

  • VG Bayreuth, 22.02.2016 - B 2 K 15.30367

    Unzulässiger Asylantrag wegen Flüchtlingszuerkennung in Italien

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.11.2010 - 4 LA 49/10

    Aufenthalt i.S.v. Art. 28 S. 1 StlÜbk als ein Daueraufenthalt

  • BVerwG, 25.11.1997 - 1 B 194.97

    Anforderungen an die Zulassung der Revision - Voraussetzungen für die Erteilung

  • BVerwG, 25.11.1997 - 1 PKH 18.97

    Anforderungen an die Zulassung der Revision - Voraussetzungen für die Erteilung

  • OVG Niedersachsen, 22.10.1996 - 13 L 1662/96

    Lettland; Erwerb der lettischen Staatsangehörigkeit; Rechtmäßiger Aufenthalt im

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.08.2007 - 4 O 30/07
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2006 - 3 L 176/01

    Aserbaidschan, Armenier, Staatsangehörigkeit, Ausbürgerung,

  • VG Saarlouis, 28.09.2010 - 10 K 591/09

    Passerlangung für einen aus dem Westjordanland stammenden Palästinenser

  • VG Bayreuth, 26.03.2018 - B 6 K 18.82

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder eines

  • VG Berlin, 29.01.2009 - 24 A 328.08

    Rechtsfolge der Ausstellung eines Reiseausweises für Staatenlose

  • VG Regensburg, 11.07.2001 - RO 2 K 00.2247

    Feststellung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 Ausländergesetz (AuslG);

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