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   BVerwG, 24.11.1995 - 1 C 33.93   

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BVerwG, 24.11.1995 - 1 C 33.93 (https://dejure.org/1995,6958)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1995 - 1 C 33.93 (https://dejure.org/1995,6958)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1995 - 1 C 33.93 (https://dejure.org/1995,6958)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    EWG - Türkei - Assoziationsrat - Rechtsmissbrauch - Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 1119
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 05.10.1994 - C-355/93

    Eroglu / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1995 - 1 C 33.93
    Eine ordnungsgemäße Beschäftigung setzt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften "eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position des Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt voraus" (Urteil vom 20. September 1990 - Rs. C-192/89 - - Slg. 1990, I-3461; vom 16. Dezember 1992 - Rs. C-237/91 - - Slg. 1992, I-6781; vom 5. Oktober 1994 - Rs. C-355/93 - - Slg. 1994, I-5113).
  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1995 - 1 C 33.93
    Eine ordnungsgemäße Beschäftigung setzt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften "eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position des Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt voraus" (Urteil vom 20. September 1990 - Rs. C-192/89 - - Slg. 1990, I-3461; vom 16. Dezember 1992 - Rs. C-237/91 - - Slg. 1992, I-6781; vom 5. Oktober 1994 - Rs. C-355/93 - - Slg. 1994, I-5113).
  • EuGH, 16.12.1992 - C-237/91

    Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1995 - 1 C 33.93
    Eine ordnungsgemäße Beschäftigung setzt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften "eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position des Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt voraus" (Urteil vom 20. September 1990 - Rs. C-192/89 - - Slg. 1990, I-3461; vom 16. Dezember 1992 - Rs. C-237/91 - - Slg. 1992, I-6781; vom 5. Oktober 1994 - Rs. C-355/93 - - Slg. 1994, I-5113).
  • EuGH, 07.07.1992 - C-370/90

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal und Surinder Singh, ex parte Secretary of

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1995 - 1 C 33.93
    Daß ein aus Art. 48 EWG-Vertrag abzuleitender Anspruch auf Zubilligung eines Bleiberechts an dem Gesichtspunkt des Rechtsmißbrauchs scheitern kann, ist anerkannt (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 7. Juli 1992 - Rs. C-370/90 - - Slg. 1992, I-4288, 4295 Nr. 24).
  • BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 79/95

    Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit (BfA), zur Ausübung einer Beschäftigung

    Demgemäß wird auch in der Rechtsprechung und Literatur das Merkmal der Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt bei zeitlich festgelegter oder vorübergehender Position sowie einer Beschränkung auf bestimmte Arbeiten unterschiedlich beantwortet und als klärungsbedürftig angesehen (vgl Benassi, InfAuslR 1995, 89, 91 f mwN; Mallmann, JZ 1995, 916, 918; Kemper, ZAR 1995, 114, 115; SG Wiesbaden, Beschluß vom 15. März 1993 - S 10 Ar 163/93 - = InfAuslR 1993, 192; LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 21. Februar 1995 - L 5 Ar 79/95 - = InfAuslR 1995, 193; Vorlagebeschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 1995 - 1 C 33/93 = NvwZ 1996, 1119; Vorlagebeschluß des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 29. Februar 1996 - 5 G 2008/95 -).

    Insoweit könnten hier ähnliche Überlegungen Platz greifen wie in der vom BVerwG mit Beschluß vom 24. November 1995 (1 C 33/93 = NVwZ 1996, 1119) dem EuGH vorgelegten Rechtssache.

  • VGH Hessen, 22.05.1996 - 12 TG 657/96

    Verlängerung der einem türkischen Spezialitätenkoch aufgrund AAV § 4 Abs 4

    Rdnr. 22; OVG Niedersachsen, 06.02.1995 - 11 M 7871/94 - offen gelassen von OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1995 - 18 B 1691/95 - siehe auch BVerwG, Vorlagebeschluß vom 24.11.1995 - 1 C 33.93 -, InfAuslR 1996, 130).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht (24.11.1995, a.a.O.) eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu der Frage verlangt, ob ein türkischer Arbeitnehmer im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaates angehört und dort ordnungsgemäß beschäftigt ist, wenn ihm die Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit bei einem Arbeitgeber im Mitgliedstaat nur vorübergehend und nur zu dem Zweck erlaubt wurde, sich auf eine Tätigkeit in einem Tochterunternehmen seines Arbeitgebers in der Türkei vorzubereiten, und ob einem Anspruch nach Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 der Einwand des Rechtsmißbrauchs entgegengehalten werden kann, wenn der türkische Arbeitnehmer seine Absicht, nach Vorbereitung auf die Tätigkeit in der Türkei dorthin zurückzukehren, ausdrücklich erklärt und die Ausländerbehörde seinen vorübergehenden Aufenthalt im Inland nur mit Rücksicht auf diese Erklärung gestattet hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1996 - 18 B 3074/95

    Anforderungen an eine Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei Falschangaben in dem

    So VGH Kassel, Urteil vom 28. März 1993 - 12 UE 1461/90 -, EZAR 103 Nr. 17 = DVBl. 1993, 1021; vgl. hierzu auch BVerwG, Vorlagebeschluß an den EuGH vom 24. November 1995 - 1 C 33.93 -, InfAuslR 1996, 130.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.10.1995 - 1 PKH 27.94, 1 C 33.93   

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https://dejure.org/1995,19310
BVerwG, 23.10.1995 - 1 PKH 27.94, 1 C 33.93 (https://dejure.org/1995,19310)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.1995 - 1 PKH 27.94, 1 C 33.93 (https://dejure.org/1995,19310)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 1995 - 1 PKH 27.94, 1 C 33.93 (https://dejure.org/1995,19310)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines Rechtsanwaltes

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