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   BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 36.89   

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BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 36.89 (https://dejure.org/1992,1946)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.1992 - 1 C 36.89 (https://dejure.org/1992,1946)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 1992 - 1 C 36.89 (https://dejure.org/1992,1946)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Bestimmtheit einer gegen einen Handwerker gerichteten Untersagungsverfügung - Zuordnung der Arbeit mit Natursteinplatten am Bau zum Fliesenlegerhandwerk, Plattenlegerhandwerk und Mosaiklegerhandwerk oder zum Steinmetzhandwerk und Steinbildhauerhandwerk

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1993, 1220 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.12.1990 - 1 C 41.88

    Berufsbild des Restaurators von Steinbildwerken

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 36.89
    Sie enthalten nämlich erläuternde Einzelheiten über das Arbeitsgebiet und die zu dessen Bewältigung benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse (BVerwGE 25, 66 [BVerwG 16.09.1966 - I C 53.65] ; 87, 191 ; Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 C 55.88 - a.a.O.).

    Gleiches gilt für das Aufstellen und Beschriften von Naturstein-Grabmälern, soweit es sich insoweit überhaupt um einen zum Kernbereich des Steinmetz- und Steinbildhauer-Handwerks gehörende Tätigkeit handelt (vgl. Urteil vom 11. Dezember 1990 - BVerwG 1 C 41.88 - Buchholz 451.45 § 1 HwO Nr. 21).

  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 55.88

    Handwerk Straßenbau - Beiladung Handwerkskammer - Rechtsmitteleinlegung - Erlaß

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 36.89
    Zur Ermittlung des Inhalts der behördlichen Anordnung darf ergänzend die Begründung des nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO maßgeblichen Widerspruchsbescheides herangezogen werden (vgl. Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 C 55.88 - Buchholz 451.45 § 1 HwO Nr. 22).

    Sie enthalten nämlich erläuternde Einzelheiten über das Arbeitsgebiet und die zu dessen Bewältigung benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse (BVerwGE 25, 66 [BVerwG 16.09.1966 - I C 53.65] ; 87, 191 ; Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 C 55.88 - a.a.O.).

  • BVerwG, 22.09.1970 - I C 57.69

    Verbot der selbstständigen Ausübung des Tischlerhandwerks - Untersagungsverfügung

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 36.89
    Aufgrund des § 16 Abs. 3 Satz 1 HwO kann lediglich die Fortsetzung eines konkreten Handwerksbetriebes, nicht aber die Ausführung eines Handwerks schlechthin untersagt werden (vgl. Urteil vom 22. September 1970 - BVerwG 1 C 57.69 - Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 1 ).
  • BVerwG, 16.09.1966 - I C 53.65

    Bestimmtheit einer Ordnungsverfügung über die Schließung eines Handwerksbetriebes

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 36.89
    Sie enthalten nämlich erläuternde Einzelheiten über das Arbeitsgebiet und die zu dessen Bewältigung benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse (BVerwGE 25, 66 [BVerwG 16.09.1966 - I C 53.65] ; 87, 191 ; Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 C 55.88 - a.a.O.).
  • BVerwG, 16.01.1968 - I C 58.65

    Tätigsein als Fensterputzer ohne Eintragung in der Handwerksrolle - Reinigung

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 36.89
    Zum Umgang des Klägers mit Fensterbänken aus Natursteinplatten ist schließlich folgendes anzumerken: Geht man insoweit mit dem Berufungsgericht von einer minderhandwerklichen Tätigkeit aus, so darf diese - selbst wenn man entsprechend der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts den Umgang mit größerformatigen Natursteinplatten ausschließlich dem Steinmetz- und Steinbildhauer-Handwerk zuordnete und von der Unbestimmtheit der Regelung im vorliegenden Fall absähe - nicht von der Untersagungsverfügung umfaßt werden (vgl. Urteil vom 16. Januar 1968 - BVerwG 1 C 58.65 - GewArch 1968, 161).
  • BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.67

    Lärmbelästigung durch eine Kegelbahn in einer Gaststätte - Verbot eines

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 36.89
    Inhaltlich hinreichende Bestimmtheit verlangt, daß insbesondere für den Adressaten des Verwaltungsakts die von der Behörde getroffene Regelung so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar ist, daß er sein Verhalten danach richten kann (vgl. BVerwGE 31, 15 [BVerwG 05.11.1968 - I C 29.67] ).
  • BVerwG, 08.06.1962 - VII C 89.59

    Abgrenzung des Kleingewerbes von der Handwerksausübung - Vereinbarkeit der §§ 1,

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 36.89
    § 16 Abs. 3 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 HwO bieten keine Grundlage für ein Verbot von Tätigkeiten, die ohne Beherrschung der in handwerklicher Schulung erworbenen Kenntnisse und Handfertigkeiten einwandfrei ausgeübt werden können (vgl. Urteil vom 8. Juni 1962 - BVerwG 7 C 89.59 - Buchholz 451.45 § 1 HwO Nr. 3).
  • VG Ansbach, 12.08.2014 - AN 4 K 13.01634

    Betrieb einer On-Board-Kamera in einem Pkw; Zur Bestimmtheit

    In diesem Zusammenhang ist nicht erforderlich, dass der wesentliche Inhalt der Regelung getrennt von den übrigen Teilen des Verwaltungsakts, vor allem auch von seiner Begründung, in einem besonderen Entscheidungssatz nach Art eines Urteilstenors zusammengefasst ist, der alle wesentlichen Punkte vollständig und aus sich allein heraus verständlich wiedergibt (BVerwG, U.v. 29.09.1992 - 1 C 36/89 - GewArch 1993, 117).
  • BVerwG, 03.12.2003 - 6 C 20.02

    Telekommunikation; "Resale" von Telekommunikationsdienstleistungen; Verpflichtung

    Inhaltlich hinreichende Bestimmtheit setzt voraus, dass insbesondere für den Adressaten des Verwaltungsakts die von der Behörde getroffene Regelung so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar ist, dass er sein Verhalten danach richten kann (vgl. Urteil vom 29. September 1992 - BVerwG 1 C 36.89 - Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 8 S. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2014 - 4 B 88/14

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung der Ausübung des selbständigen Betriebs des

    Das Verwaltungsgericht hat dem zutreffend zugrundelegt, dass sich eine Untersagung nach § 16 Abs. 3 Satz 1 HwO auf den konkreten Betrieb bezieht, vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1992 - 1 C 27.89 -, juris, Rdn. 13 und vom 20. September 1992 - 1 C 36.89 -, GewArch 1993, 117; Honig, HwO, 3. Aufl., § 16 HwO, Rdn. 24; Detterbeck, Handwerksordnung, 4. Aufl., § 16 HwO, Rdn. 27, und hieraus eine Zuständigkeit derjenigen Kammern abgeleitet, in deren Bezirk sich die hiervon betroffenen Betriebsstätten befinden.
  • VG Köln, 05.09.2017 - 2 K 6600/15

    Keine naturschutzrechtliche Befreiung für einen Friedwald in Swisttal

    Dies setzt voraus, dass insbesondere für den Adressaten des Verwaltungsakts die von der Behörde getroffene Regelung so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar ist, dass er sein Verhalten danach richten kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 03. Dezember 2003 - 6 C 20/02; BVerwG, Beschluss vom 09. Oktober 2012 - 7 VR 10/12 -, juris; BVerwG, Urteil vom 29. September 1992 - 1 C 36/89 -, juris.
  • OVG Niedersachsen, 11.03.2010 - 8 LB 9/08

    Annahme einer wesentlichen Teiltätigkeit des Steinmetzhandwerks und des

    Das Bundesverwaltungsgericht hat allgemein den Kernbereich des Handwerks der Steinmetzen und Steinbildhauer beschrieben und hieran auch in der Folge festgehalten (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.9.1992 - 1 C 36/89 -, GewArch 1993, 117).
  • VG Gelsenkirchen, 10.12.2013 - 9 K 5542/10

    Außenbereich, Privilegierung, Hundeschule, Hundepension

    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 29. September 1992 - 1 C 36/89 -, Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 8 = juris Rn 18, Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Auflage 2012, § 37 Rn 5 ff.
  • VG Köln, 04.12.2018 - 25 K 7243/15

    Price Cap 2015

    Für den Adressaten des Verwaltungsakts muss danach die von der Behörde getroffene Regelung so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar sein, dass er sein Verhalten danach richten kann, vgl. Urteil vom 29. September 1992 - BVerwG 1 C 36.89 - Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 8 S. 5.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2019 - 4 A 468/17

    Ausüben der zulassungspflichtigen Handwerke u.a. des Maurers und Betonbauers als

    Sein Rückschluss aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.9.1992, - 1 C 36.89 -, GewArch 1993, 117 = juris, Rn. 29 ff., dass die Eintragungspflicht für eine konkrete Tätigkeit dann nicht gegeben sei, wenn sie auch in einem frei ausübbaren Beruf enthalten sei, lässt sich schon mit dem Gesetzeswortlaut des § 1 Abs. 2 HwO nicht in Einklang bringen, wonach der Gewerbebetrieb ein Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks ist, wenn er handwerksmäßig betrieben wird und ein Gewerbe vollständig umfasst, das in der Anlage A aufgeführt ist, oder Tätigkeiten ausgeübt werden, die für dieses Gewerbe wesentlich sind.

    Insoweit verlangt auch das vom Kläger zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.9.1992, - 1 C 36.89 -, GewArch 1993, 117 = juris, Rn. 18, nicht, dass der wesentliche Inhalt der Regelung getrennt von den übrigen Teilen des Verwaltungsakts, vor allem auch von seiner Begründung, in einem besonderen Entscheidungssatz nach Art eines Urteils gefasst sein muss, der alle wesentlichen Punkte vollständig und aus sich allein heraus verständlich wiedergibt.

  • OVG Thüringen, 19.12.2003 - 10 SO 905/02

    Sonstiges ; Sperrerklärung durch einen Rechtsanwalt, Verwaltungsprozessrecht;

    Dies bedeutet, dass aus der getroffenen Regelung, d. h. aus dem Entscheidungssatz im Zusammenhang mit den Gründen, und sonstigen ohne Weiteres erkennbaren Umständen für die Beteiligten des Verwaltungsverfahrens, insbesondere den Adressaten der Verwaltungsentscheidung, aber auch für sonstige durch die Maßnahme Betroffene die Regelung so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar sein muss, dass sie ihr Verhalten darauf einstellen können, und, sofern es sich um mit der Angelegenheit befasste Behörden oder Gerichte handelt, insbesondere den Inhalt der Regelung weiteren zu treffenden Entscheidungen zugrunde legen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 1992 - 1 C 36.89 - GewArch 1993, 117 = Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 8 m. w. N.; Kopp/Ramsauer, § 37 Rn. 5 m. w. N.).
  • BVerwG, 08.11.1996 - 8 C 25.96

    Recht der Soldaten - Wehrpflichtrecht, Unzumujtbare Härte bei Heranziehung eines

    Der Betrieb eines Handwerks wird entgegen diesen Vorschriften ausgeübt, wenn er ohne die gemäß § 1 Abs. 1 HwO erforderliche Eintragung in die Handwerksrolle betrieben wird (vgl. etwa Urteil vom 29. September 1992 - BVerwG 1 C 36.89 - Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 8 S. 3 [4]).
  • VG München, 25.04.2017 - M 16 K 15.5455

    Untersagung der selbstständigen Ausübung des Hörgeräteakustikerhandwerks im

  • VG Köln, 26.03.2019 - 25 K 3396/12

    Infopost-Entscheidung der Bundesnetzagentur bestätigt

  • VG Gelsenkirchen, 12.09.2014 - 9 K 2342/13

    Bauordnungsverfügung; Rettungsweg; Standsicherheit

  • VG München, 20.09.2011 - M 16 K 11.3066

    Maler- und Lackiererhandwerk; Untersagungsverfügung; Malerhandwerk insgesamt kein

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2006 - 13 B 1796/06

    Internetwerbung für private Sportwetten kann untersagt werden

  • VG Lüneburg, 17.10.2007 - 5 A 247/06

    Schadensersatz wegen vorprozessual entstandener Kosten für eine anwaltliche

  • VG Düsseldorf, 02.03.2016 - 28 K 2758/15

    Hotel; Ordnungsverfügung; Brandschutz; Nutzungsuntersagung; Gästezimmer;

  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 27.91

    Abgrenzung: Isolierer-Handwerk und Dachdecker-Handwerk

  • VG Potsdam, 11.07.2022 - 6 L 831/20
  • VG Regensburg, 19.04.2018 - RO 5 K 16.851

    Ausübungsberechtigung für Handwerksberuf - Vergleichbarkeit von Handwerksberufen

  • ArbG Siegburg, 20.11.2015 - 2 Ca 2063/15

    Zahlung des Mindestbeitrags aufgrund Tarifvertrags i.R.d. Betriebs des

  • VG Gelsenkirchen, 15.10.2014 - 9 L 1395/14

    Garage, Grenzgarage, Dachterrasse, Abstandfläche, Nutzungsuntersagung

  • VG Gelsenkirchen, 26.09.2014 - 9 L 1048/14

    Sanierung; Sanierungszielwerte; Verhältnismäßigkeit der Inanspruchnahme als

  • VG Köln, 04.07.2007 - 6 L 127/07

    Rechtmäßigkeit der Untersagung der Vermittlung von Sportwetten im Internet;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2006 - 13 B 1803/06
  • BVerwG, 25.03.1993 - 1 B 143.92

    Notwendige Beiladung - Industrie- und Handelskammer - Verwaltungsstreitverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2006 - 13 B 2594/06

    Streit um die Rechtmäßigkeit einer Allgemeinverfügung zur Untersagung der Werbung

  • VG Hannover, 29.07.2013 - 10 B 5753/13

    Bad Nenndorf; Buchstabenkombination; Erstanmelderprinzip; Gegenversammlung;

  • VG Köln, 24.11.2011 - 6 K 357/07

    Verbot der Werbung für nicht genehmigte Sportwetten im Internet

  • BVerwG, 22.10.1997 - 1 B 199.97

    Gewerberecht - Handwerk, Neubewertung des Trockenbaus

  • VG Hannover, 09.09.2009 - 10 B 3462/09

    Anspruch auf Durchführung einer Versammlung; Rechtmäßigkeit des Verbots einer

  • VG Köln, 16.12.2002 - 11 L 2950/02

    Eisenbahnrechtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Ablehnung einer

  • VG Köln, 16.12.2002 - 11 L 2990/02

    Antrag auf Verwendung einer Bahnstrecke eines konzessionierten

  • VG Köln, 16.12.2002 - 11 L 2914/02
  • VG Stade, 02.09.2004 - 6 A 387/02

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung einer Klage gegen eine

  • KG, 24.08.2021 - 9 U 72/19

    Amtspflichtverletzung im Zusammenhang mit der Rechtsanwendung durch ein

  • VG Köln, 30.01.2007 - 8 L 1456/06

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage hinsichtllich einer

  • VG Arnsberg, 17.11.2004 - 1 K 92/03

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Schützenheims; Erteilung

  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 276.91
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