Rechtsprechung
BVerwG, 28.06.1977 - 1 C 39.77 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,3105) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 05.04.1977 - II OE 29/76
- BVerwG, 28.06.1977 - 1 C 39.77
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 11.03.1998 - 6 C 12.97
Programmankündigung mit Bewegtbildern (Trailern) im Rundfunk
Ein wirkungsvoller Jugendschutz verlangt auch den Ausschluß der sogenannten neutralen Werbung, die an sich nicht jugendgefährdend ist und auf den jugendgefährdenden Charakter des angebotenen Erzeugnisses nicht hinweist (BVerfG…, Beschluß vom 22. März 1986 a.a.O. Eine derartige Werbung muß nämlich notwendigerweise auch den geschützten Kreis der Jugendlichen erreichen und übt in diesem Falle einen werbeimmanenten, dem Jugendschutz zuwiderlaufenden Anreiz aus. Eine neutrale Werbung macht außerdem Jugendliche auf das Vorhandensein von Erzeugnissen mit jugendgefährdendem Inhalt aufmerksam und vergrößert die Zahl der Jugendlichen, die sich mit Erfolg um eine Begegnung mit diesen Erzeugnissen bemühen (BVerwG, Urteil vom 8. März 1977 - BVerwG 1 C 39.77 - Buchholz 436.52 § 1 GjS Nr. 11 S. 8).