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   BVerwG, 28.06.1977 - 1 C 39.77   

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https://dejure.org/1977,3105
BVerwG, 28.06.1977 - 1 C 39.77 (https://dejure.org/1977,3105)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1977 - 1 C 39.77 (https://dejure.org/1977,3105)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1977 - 1 C 39.77 (https://dejure.org/1977,3105)
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  • BVerwG, 11.03.1998 - 6 C 12.97

    Programmankündigung mit Bewegtbildern (Trailern) im Rundfunk

    Ein wirkungsvoller Jugendschutz verlangt auch den Ausschluß der sogenannten neutralen Werbung, die an sich nicht jugendgefährdend ist und auf den jugendgefährdenden Charakter des angebotenen Erzeugnisses nicht hinweist (BVerfG, Beschluß vom 22. März 1986 a.a.O. Eine derartige Werbung muß nämlich notwendigerweise auch den geschützten Kreis der Jugendlichen erreichen und übt in diesem Falle einen werbeimmanenten, dem Jugendschutz zuwiderlaufenden Anreiz aus. Eine neutrale Werbung macht außerdem Jugendliche auf das Vorhandensein von Erzeugnissen mit jugendgefährdendem Inhalt aufmerksam und vergrößert die Zahl der Jugendlichen, die sich mit Erfolg um eine Begegnung mit diesen Erzeugnissen bemühen (BVerwG, Urteil vom 8. März 1977 - BVerwG 1 C 39.77 - Buchholz 436.52 § 1 GjS Nr. 11 S. 8).
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