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   BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 4.90   

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BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 4.90 (https://dejure.org/1991,305)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1991 - 1 C 4.90 (https://dejure.org/1991,305)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1991 - 1 C 4.90 (https://dejure.org/1991,305)
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Zweite Aufsichtskraft in der Spielhalle

§ 33i GewO, Voraussetzungen für eine Auflage, hinreichende Gefahr

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auflage Aufsicht in Spielhallenkomplex - Jugendschutz - Aufsichtspersonen - Konkrete Gefahr - Verstoß gegen Jugendvorschriften - Festsetzung des Streitwertes

  • vdai.de PDF

    Spielhallenbetriebserlaubnis nach § 33i GewO; Auflage als milderes Mittel zur Versagung; Auflage der Anwesenheit zweier Aufsichtspersonen in einer Spielhalle rechtswidrig, wenn eine einzelne Aufsichtsperson genügt, um den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 88, 348
  • NVwZ 1992, 1096 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1992, 470
  • NVwZ-RR 1992, 516
  • DÖV 1992, 30
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 4.90
    Bei dem hierfür erforderlichen Grad der Wahrscheinlichkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu differenzieren: Die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts muß um so größer sein, je geringer der möglicherweise eintretende Schaden ist, und sie darf um so kleiner sein, je schwerer der etwaige Schaden wiegt (vgl. z.B. BVerwGE 45, 51 ; 62, 36 ).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87

    ausreichende Ermittlungen

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 4.90
    Die Anfechtungsklage, die sich gegen eine den Spielhallenerlaubnissen beigefügte Auflage richtet, ist zulässig (vgl. BVerwGE 81, 185 ) und hat auch in der Sache Erfolg.
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 4.90
    Eine konkrete Gefahr besteht dann, wenn der zu befürchtende Schaden in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eintreten wird (allgemein zur "konkreten Gefahr" z.B. Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG U C 99.67 - Buchholz 445 § 34 WHG Nr. 2 = NJW 1970, 1890 ; ferner BVerwGE 59, 221 ).
  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 4.90
    Bei dem hierfür erforderlichen Grad der Wahrscheinlichkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu differenzieren: Die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts muß um so größer sein, je geringer der möglicherweise eintretende Schaden ist, und sie darf um so kleiner sein, je schwerer der etwaige Schaden wiegt (vgl. z.B. BVerwGE 45, 51 ; 62, 36 ).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind zudem an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden wäre (BVerwGE 47, 31, 40; 57, 61, 65; 88, 348, 351; 116, 347, 356; Gusy, Polizeirecht 6. Aufl. Rdn. 119; vgl. BVerfGE 49, 89, 135 ff.).
  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Danach ist die bei der Beurteilung des Schadenseintritts erforderliche Prognose unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erstellen, und es ist deswegen nach dem Ausmaß des möglichen Schadens zu differenzieren (BVerwGE 45, 51 ; 47, 31 ; 57, 61; 62, 36; 88, 348 ; 96, 200; 116, 347 ; 121, 297; OVG Bremen, Urteil vom 27. März 1990 - 1 BA 18/89 -, Juris; Schenke, POR, 4. Aufl., Rz. 77; Wolffgang/Hendricks/Merz, POR NRW, 2. Aufl. 2004, Rz. 270; Haurand, Allgemeines POR in NRW, 4. Aufl., S. 52; Gusy, Polizeirecht, 5. Aufl. 2003, § 3 Rz. 115; Schoch in: Schmidt-Aßmann, Besonderes Verwaltungsrecht, 13. Aufl. 2005, 2.
  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Richtig ist, dass der Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, der für die Annahme einer Gefahr erforderlich ist, von der Größe und dem Gewicht des drohenden Schadens abhängt: Die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts muss umso größer sein, je geringer der möglicherweise eintretende Schaden ist, und sie darf umso kleiner sein, je schwerer der etwa eintretende Schaden wiegt (vgl. Urteil vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 C 4.90 - BVerwGE 88, 348, 351).
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   BVerwG, 10.07.1991 - 1 C 4.90   

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BVerwG, Entscheidung vom 10.07.1991 - 1 C 4.90 (https://dejure.org/1991,7818)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juli 1991 - 1 C 4.90 (https://dejure.org/1991,7818)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Gebühren und Kosten: Streitwert für eine Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 1.91

    Gewerberecht: Regelungsumfang einer Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs. 3

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist das Interesse an der Erteilung einer Spielhallenerlaubnis für eine kleine Spielhalle, in der höchstens drei Geldspielgeräte zulässig sind, regelmäßig mit 12.000 DM zu veranschlagen, das Interesse an der Erteilung einer Spielhallenerlaubnis für eine Spielhalle, in der zehn Geldspielgeräte zulässig sind, mit mindestens 40.000 DM (Beschlüsse vom 10. Juli 1991 - BVerwG 1 C 4.90 sowie BVerwG 1 C 22.89 -).
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