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   BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 41.92   

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BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 41.92 (https://dejure.org/1994,308)
BVerwG, Entscheidung vom 04.10.1994 - 1 C 41.92 (https://dejure.org/1994,308)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Oktober 1994 - 1 C 41.92 (https://dejure.org/1994,308)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beitragsanspruch - Insolvenzsicherung - Erlaß eines Beitragsbescheids - Verjährungsfrist - Steuererklärung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 10; BetrAVG § 11; AO § 169; AO § 170; SGB IV § 25
    Verjährung der Ansprüche auf Beitragszahlung zur Insolvenzsicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO §§ 169, 170; BetrAVG §§ 10, 11; SGB IV § 25

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG §§ 10, 11, AO §§ 169, 170, SGB IV § 25
    Betriebliche Altersversorgung: Verjährung von Beitragsansprüchen zur Insolvenzsicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 97, 1
  • NJW 1995, 1913
  • ZIP 1995, 41
  • MDR 1995, 538
  • NVwZ 1995, 911 (Ls.)
  • VersR 1995, 1121
  • BB 1995, 573
  • DB 1995, 484
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 14.03.1991 - 3 C 24.90

    Ausscheiden aus öffentlichen Beitragsverhältnis - Beitragspflicht -

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 41.92
    Diese Bestimmung besagt nicht, daß die Beitragspflicht erst am Ende des Kalenderjahres entsteht; es handelt sich insoweit um eine "reine Fälligkeitsregelung" (BVerwGE 88, 79 (82)).

    § 10 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 BetrAVG, dem zufolge die Beträge auf den Schluß des Wirtschaftsjahres des Arbeitgebers, das im abgelaufenen Kalenderjahr geendet hat, festzustellen sind, ist eine Stichtagsregelung für die Bemessung der Beiträge, besagt aber ebenfalls nichts über das Entstehen der Beitragspflicht (vgl. BVerwGE 88, 79 (82)).

  • BVerwG, 15.05.1984 - 3 C 86.82

    Absatz der deutschen Landwirtschaft - Blumenerzeugende Betriebe - Beiträge -

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 41.92
    Es hat seine Berechtigung grundsätzlich auch im öffentlichen Recht (BVerwGE 69, 227 (232)).

    Beim Fehlen ausdrücklicher Regelungen hat sich eine Analogie nach dem Gesamtzusammenhang der gesetzlichen Regelung und der Interessenlage zu richten (BVerwGE 69, 227 (233)).

  • BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 1.81

    Beitragspflicht einer Industrie- und Handelskammer zur Insolvenzsicherung -

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 41.92
    Die von dem Arbeitgeber nach § 10 Abs. 1 BetrAVG zu erbringende Abgabe kann dem Wortlaut des Gesetzes gemäß als Beitrag (BVerwGE 64, 248 (259)) oder aber als "Sonderabgabe" (BVerfGE 57, 139 (167); 67, 256 (275)) verstanden werden (vgl. BVerwGE 72, 212 (221)).
  • BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 41.92
    Auch wenn dem Gläubiger die verjährte Forderung allein wegen eines jedenfalls objektiv fehlerhaften Verhaltens des Schuldners nicht rechtzeitig bekannt geworden ist, kann ein Verhalten gegeben sein, das den Gläubiger von der Geltendmachung seines Anspruchs abgehalten hat mit der Folge, daß die Einrede der Verjährung durch den Schuldner eine unzulässige Rechtsausübung darstellt (vgl. BVerwGE 23, 166 (173); 66, 256 (259)).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 32.81

    Verjährungseinrede - Unzulässige Rechtsausübung - Ermessensfehler -

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 41.92
    Auch wenn dem Gläubiger die verjährte Forderung allein wegen eines jedenfalls objektiv fehlerhaften Verhaltens des Schuldners nicht rechtzeitig bekannt geworden ist, kann ein Verhalten gegeben sein, das den Gläubiger von der Geltendmachung seines Anspruchs abgehalten hat mit der Folge, daß die Einrede der Verjährung durch den Schuldner eine unzulässige Rechtsausübung darstellt (vgl. BVerwGE 23, 166 (173); 66, 256 (259)).
  • VG Schleswig, 10.10.1990 - 12 A 52/89

    Beitragsnachforderungen bei früherer Insolvenzsicherungspflicht L

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 41.92
    Nach alledem ist der erkennende Senat mit dem Berufungsgericht der Auffassung, daß die nicht durch Beitragsbescheide festgesetzten Beiträge für die Durchführung der Insolvenzsicherung nach § 10 Abs. 1 BetrAVG grundsätzlich entsprechend § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO in vier Jahren verjähren (so auch VG Schleswig, ZIP 1990, 1606 (1607); VG Braunschweig, Urteil vom 30. November 1988 - 1 VG A 192/87 - Höfer/Reiners/Wüst, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, 3. Aufl., Stand: Juni 1993, § 10 Rn. 3267; unentschieden OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Februar 1992 - OVG 4 L 101/89 - anderer Ansicht Blomeyer/Otto, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, 1984, § 10 Rn. 58; Paulsdorff, Kommentar zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung, 1988, § 10 Rn. 19; Paulsdorff in: Heubeck/Höhne/Paulsdorff/Rau/Weinert, Kommentar zum Betriebsrentengesetz, Bd. 1, 2. Aufl., § 10 Rn. 12).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78

    Schwerbehindertenabgabe

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 41.92
    Die von dem Arbeitgeber nach § 10 Abs. 1 BetrAVG zu erbringende Abgabe kann dem Wortlaut des Gesetzes gemäß als Beitrag (BVerwGE 64, 248 (259)) oder aber als "Sonderabgabe" (BVerfGE 57, 139 (167); 67, 256 (275)) verstanden werden (vgl. BVerwGE 72, 212 (221)).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83

    Investitionshilfegesetz

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 41.92
    Die von dem Arbeitgeber nach § 10 Abs. 1 BetrAVG zu erbringende Abgabe kann dem Wortlaut des Gesetzes gemäß als Beitrag (BVerwGE 64, 248 (259)) oder aber als "Sonderabgabe" (BVerfGE 57, 139 (167); 67, 256 (275)) verstanden werden (vgl. BVerwGE 72, 212 (221)).
  • BVerwG, 14.11.1985 - 3 C 44.83

    Beitragspflicht zur Insolvenzsicherung und Konkursfähigkeit allgemeiner

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 41.92
    In einem von der Allgemeinen Ortskrankenkasse Bonn gegen den Beklagten geführten Musterrechtsstreit entschied der 3. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom 14. November 1985 - BVerwG 3 C 44.83 - (BVerwGE 72, 212), daß die Insolvenzsicherung nach dem Betriebsrentengesetz grundsätzlich auch Versorgungszusagen der Sozialversicherungsträger erfaßt.
  • BVerwG, 15.12.1967 - VI C 98.65

    Anwendbarkeit des Grundsatzes der Verjährung im öffentlichen Recht bei

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 41.92
    Das Rechtsinstitut der Verjährung vermögensrechtlicher Ansprüche von Hoheitsträgern war bei Erlaß des Betriebsrentengesetzes bekannt (vgl. BVerwGE 28, 336 (338)) und nichts spricht dafür, daß hier der mit den Grundsätzen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes zusammenhängende Gesichtspunkt der Verjährung bewußt ausgeklammert sein könnte.
  • BSG, 24.05.1972 - 3 RK 9/71

    OKK - Beihilfe - Unzureichende Regelleistungen - Gemeindeverband - Bund -

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 37.07

    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr;

    Es besteht kein Anwendungsvorrang für die Verjährungsnormen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, auch nicht für die dort vorgesehene Regelverjährung (Urteile vom 15. Mai 1984 - BVerwG 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227 = Buchholz 451.533 AFoG Nr. 4 S. 7 und vom 4. Oktober 1994 - BVerwG 1 C 41.92 - BVerwGE 97, 1 = Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 11 S. 17).
  • BVerwG, 24.01.2007 - 3 A 2.05

    Verwaltungshaftung; Haftung für ordnungsgemäße Verwaltung; Schadensersatz wegen

    43 a) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass das Rechtsinstitut der Verjährung auch im öffentlichen Recht jedenfalls auf vermögensrechtliche Ansprüche Anwendung findet (vgl. Urteile vom 15. Dezember 1967 BVerwG 6 C 98.65 BVerwGE 28, 336 ; vom 18. April 1986 BVerwG 8 A 1.83 Buchholz 454.4 § 19 II. WoBauG Nr. 1 ; vom 4. Oktober 1994 BVerwG 1 C 41.92 BVerwGE 97, 1 ).

    Dieses Anliegen besteht im Privatrecht wie im öffentlichen Recht gleichermaßen (Urteil vom 15. Mai 1984 BVerwG 3 C 86.82 BVerwGE 69, 227 ; Urteil vom 4. Oktober 1994 a.a.O.).

    Dabei ist nach dem Gesamtzusammenhang der für den jeweiligen Anspruch maßgebenden Rechtsvorschriften und der Interessenlage zu beurteilen, welche Verjährungsregelung als die "sachnächste" analog heranzuziehen ist (Urteile vom 18. April 1986 BVerwG 8 A 1.83 Buchholz 454.4 § 19 II. WoBauG Nr. 1 und vom 4. Oktober 1994 BVerwG 1 C 41.92 BVerwGE 97, 1 ).

  • BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 25.07

    Abrechnungsfehler im öffentlich-rechtlichen Abrechnungsverhältnis;

    4.1 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts findet das Rechtsinstitut der Verjährung auch im öffentlichen Recht jedenfalls auf vermögensrechtliche Ansprüche Anwendung (vgl. Urteile vom 15. Dezember 1967 - BVerwG 6 C 98.65 - BVerwGE 28, 336 , vom 18. April 1986 - BVerwG 8 A 1.83 - Buchholz 454.4 § 19 II. WoBauG Nr. 1 - juris Rn. 32, vom 4. Oktober 1994 - BVerwG 1 C 41.92 - BVerwGE 97, 1 und vom 24. Januar 2007 - BVerwG 3 A 2.05 - BVerwGE 128, 99 Rn. 43).

    Dieses Anliegen besteht im Privatrecht wie im öffentlichen Recht gleichermaßen (Urteile vom 15. Mai 1984 - BVerwG 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227 und vom 4. Oktober 1994 a.a.O.).

    Nach welchen Regeln sich die Verjährung richtet, ist mangels einschlägiger öffentlich-rechtlicher Spezialregelungen im Wege der Analogie zu den als sachnächste in Betracht kommenden Verjährungsregelungen zu entscheiden (Urteile vom 18. April 1986 - BVerwG 8 A 1.83 - a.a.O. und vom 4. Oktober 1994 - BVerwG 1 C 41.92 - BVerwGE 97, 1 ).

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