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   BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 41.90   

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BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 41.90 (https://dejure.org/1992,1342)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.1992 - 1 C 41.90 (https://dejure.org/1992,1342)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 1992 - 1 C 41.90 (https://dejure.org/1992,1342)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Personalausweis - Familienname - Eintragung in Personalausweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beiladung; Bundesrepublik Deutschland; rechtliches Interesse; materielle Beschwer; Bundesdruckerei; Herstellung; Personalausweis; öffentliches Interesse; Bundeskompetenz; Kompetenz; Familienname; Schreibweise; u-Umlaut; Zone für das automatische Lesen; Zweckbestimmung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 547
  • NVwZ 1993, 481 (Ls.)
  • FamRZ 1993, 540 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 9/85

    Gemeinsamer Familienname

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 41.90
    Spezifische Belange des Namensschutzes als Bestandteil des verfassungsrechtlich in Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG gewährleisteten allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. BVerfGE 17, 99 ; 19, 177 ; 78, 38 ) werden nicht verletzt: Dem Kläger wird das Recht zur Führung seines Familiennamens mit u-Umlaut nicht bestritten.
  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 79/57

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Namensübertragung bei Adoption

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 41.90
    Spezifische Belange des Namensschutzes als Bestandteil des verfassungsrechtlich in Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG gewährleisteten allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. BVerfGE 17, 99 ; 19, 177 ; 78, 38 ) werden nicht verletzt: Dem Kläger wird das Recht zur Führung seines Familiennamens mit u-Umlaut nicht bestritten.
  • BVerwG, 19.01.1987 - 1 C 14.85

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 41.90
    Ein Personalausweis dient ebenso wie der Paß (vgl. Beschluß vom 19. Januar 1987 - BVerwG 1 C 14.85 - Buchholz 402.00 PaßG Nr. 10) allein dem Nachweis der Identität seines Inhabers.
  • BVerwG, 30.11.1978 - 7 B 93.76

    Voraussetzungen einer Überleitung in den Status eines Universitätsprofessors auf

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 41.90
    Es entspricht der Billigkeit, dem Kläger die der Beigeladenen durch ihre Prozeßvertretung im Revisionsverfahren erwachsenen außergerichtlichen Kosten aufzuerlegen, da sie einen Antrag auf Zurückweisung der Revision mit dem damit verbundenen Kostenrisiko nach § 154 Abs. 3 VwGO gestellt hat (Beschluß vom 30. November 1978 - BVerwG 7 B 93.76 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 67; Kopp, a.a.O., § 162 Rdnr. 23; Redeker/v. Oertzen, a.a.O., § 162 Rdnr. 15).
  • BVerwG, 31.01.1969 - VII C 69.67

    Bewusst falsche Schreibung eines Namens

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 41.90
    Unter diesen Gegebenheiten führt sie nicht zu einer Diskriminierung, Verunglimpfung oder sonst menschenunwürdigen Behandlung des Namensträgers (BVerwGE 31, 236 ).
  • BVerfG, 16.11.1965 - 1 BvL 21/63

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Namensregelung bei der Adoption

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 41.90
    Spezifische Belange des Namensschutzes als Bestandteil des verfassungsrechtlich in Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG gewährleisteten allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. BVerfGE 17, 99 ; 19, 177 ; 78, 38 ) werden nicht verletzt: Dem Kläger wird das Recht zur Führung seines Familiennamens mit u-Umlaut nicht bestritten.
  • BVerwG, 01.10.1980 - 7 C 21.78

    Namensänderung - Unrichtige Schreibweise von Umlauten - Wichtiger Grund -

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 41.90
    Der Austausch eines Umlautes durch einen Vokal mit angefügtem "e" im Familiennamen stellt in rechtlicher Hinsicht eine Namensänderung im Sinne von § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 5. Januar 1938 (RGBl. I S. 9), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. September 1990 (BGBl. I S. 2002) dar (vgl. Urteil vom 1. Oktober 1980 - BVerwG 7 C 21.78 - Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 40).
  • BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Bekenntnis zur

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 41.90
    Das setzt freilich voraus, daß die Beigeladene, die als Beteiligte des Verfahrens (§ 63 Nr. 3 VwGO) zur selbständigen Einlegung der Berufung berechtigt ist (§§ 66, 124 Abs. 1 VwGO), durch das erstinstanzliche Urteil materiell beschwert ist (BVerwGE 87, 332 ; Urteile vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 C 44.84 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 29 und vom 3. September 1991 - BVerwG 1 C 55.88 - Buchholz 451.45 § 1 HwO Nr. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.1990 - 1 S 2648/89

    Zur Sicherung von Familiennamen mit Umlaut im Personalausweis

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 41.90
    Auf die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung der Beigeladenen hat der Verwaltungsgerichtshof durch Urteil vom 29. August 1990 (ESVGH 41, 55 = BWVPr 1991, 66) unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung die Klage abgewiesen und dazu ausgeführt: Die Versagung des Personalausweises in der gewünschten Schreibweise seines Familiennamens verletze den Kläger nicht in seinem Namens- und Persönlichkeitsrecht.
  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 41.90
    Das setzt freilich voraus, daß die Beigeladene, die als Beteiligte des Verfahrens (§ 63 Nr. 3 VwGO) zur selbständigen Einlegung der Berufung berechtigt ist (§§ 66, 124 Abs. 1 VwGO), durch das erstinstanzliche Urteil materiell beschwert ist (BVerwGE 87, 332 ; Urteile vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 C 44.84 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 29 und vom 3. September 1991 - BVerwG 1 C 55.88 - Buchholz 451.45 § 1 HwO Nr. 22).
  • BVerwG, 06.07.1971 - I C 14.69

    Tragung der Kostenlast für eine Fleischbeschau - Zuständigkeit für die Regelung

  • BGH, 19.07.1984 - X ZB 20/83

    Schweißpistolendüse II

  • BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 4.89

    Spezialmärkte - Jahrmärkte - Marktveranstaltung - Zeitabstand

  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 55.88

    Handwerk Straßenbau - Beiladung Handwerkskammer - Rechtsmitteleinlegung - Erlaß

  • BVerwG, 24.10.1990 - 1 B 98.90

    Paß- und Ausweisrecht: Ausstellung eines Personalausweises ohne Lichtbild

  • BVerwG, 14.05.1991 - 1 CB 49.90

    Klage auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Ausstellung eines

  • OVG Bremen, 13.11.1980 - 1 B 43/80

    Beteiligungsfähigkeit i.R.d. Beschwerde nach Ablehnung eines Beiladungsantrags;

  • VG Freiburg, 28.03.2019 - 9 K 1947/18

    Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aufgrund einer herabsetzenden

    Aus der gesetzlichen Verpflichtung, einen Pass oder einen Personalausweis zu besitzen, folgt grundsätzlich auch ein Anspruch auf Ausstellung des Passes bzw. des Personalausweises, um der Ausweispflicht genügen zu können (VGH Bad.-Württ., U. v. 08.08.1991 - 1 S 2/91 -, VBlBW 1992, 115 und BVerwG, U. v. 29.09.1992 - 1 C 41/90 - , Buchholz 402.02 PAuswG Nr. 5, jew. m. w. Nw.).

    Zudem dient die (auch für Menschen lesbare) Wiedergabe des Namens auf der Rückseite des Personalausweises auch der Fälschungssicherheit, dadurch, dass bei "visuellen" Kontrollen Manipulationen des Eintrags in der maschinenlesbaren Zone erkannt werden können (so BVerwG, u. v. 29.09.1992 - 1 C 41.90 -, juris, Rn. 29 = NWJ 1993, 547 - unter Verweis auf eine Auskunft des BKA sowie auf BT-Drs. 8/3219, S. 5 und 8/3498 S. 8 sowie 10/2177, S. 6).

    Denn diese Belastung ist nicht mit den von der Rechtsprechung bisher entschiedenen Fällen vergleichbar, in denen bereits das Vorliegen eines Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeits- und Namensrecht wegen der vergleichsweisen Unerheblichkeit und geringen Gewichtigkeit der Betroffenheit verneint wurde (vgl. BVerwG, u. v. 29.09.1992 - 1 C 41.90 -, juris, Rn. 30 = NWJ 1993, 547 und in der Vorinstanz ebenso VGH Bad.-Württ., U. v. 29.08.1990 - 1 S 2648/89 - , juris, Rn. 26 zur Schreibweise des Namens mit "ue" statt "ü", was keinen Eingriff, nämlich keine Verunglimpfung, Diskriminierung oder sonst menschenunwürdige Behandlung darstelle; vgl. ferner VGH Bad.-Württ., U. v. 02.12.1999 - 1 S 2874/98 - , juris, Rn. 18 - 22, wonach eine korrekte Angabe der früheren Bezeichnung des Geburtsorts neben der heute aktuellen Bezeichnung desselben das Persönlichkeitsrecht nicht verletzt, auch wenn es damit verbunden im Ausland zu "Unklarheiten" kommen könne, weil damit noch kein Grad einer die Identifizierungsfunktion völlig ausschließender Namens-"Verstümmelung" erreicht sei; anders hingegen VGH Bad.-Württ., U. v. 21.12.2016 - 1 S 1843716 -, juris, Rn.23, 24, 28, wonach das Persönlichkeitsrecht durch die Schwierigkeiten und Identitätszweifel verletzt werde, die damit verbunden seien, dass die Angabe des Geburtsnamens und des im Ausland oft unverstandenen Zusatzes "GEB." im nicht speziell als Rubrik für Geburtsnamen ausgewiesenen allgemeinen Namensteil eines Reispasses erfolge).

    Eine taugliche gesetzliche Ermächtigungsgrundlage auch für die Kürzung des Namens eines Personalausweisinhabers in der maschinenlesbaren Zone findet sich auch im PAuswG (s.o.) und die damit der zuständigen Behörde eingeräumte gesetzliche Befugnis zur Kürzung des Namens dient auch legitimen Zwecken, nämlich dem Ziel, durch die Standardisierung der in Ausweisdokumenten enthaltenen Angaben die Maschinenlesbarkeit des Personalausweises zu ermöglichen und so den Anforderungen an die Identifizierbarkeit, vor allem an die verlässliche Verbindung zwischen Ausweis und Inhaber zu gewährleisten, um so den Anforderungen an eine Erleichterung und Beschleunigung vor allem auch des grenzüberschreitenden Verkehrs zu genügen (vgl. EuGH, U. v. 02.10.2014 - C-101/13 -, juris Rn. 32 ff. bezüglich der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004; vgl. auch BVerwG, U. v. 29.09.1992 - 1 C 41/90; siehe schließlich BT-Drs.

  • OLG Düsseldorf, 01.03.2016 - 3 Wx 191/15

    Verfahren des Registergerichts bei Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens;

    Für das vorliegende Amtslöschungsverfahren ist die Beteiligte zu 1. indessen als fortbestehend anzusehen und kann auch durch ihren bisherigen gesetzlichen Vertreter weiterhin vertreten werden (vgl. OLG Hamm NJW 1993, 547; OLG Zweibrücken, a.a.O.; OLG München, a.a.O.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2022 - 7 A 10318/22

    Kein fiktives Geburtsdatum im Ausweis

    21 a) Der gesetzlichen Verpflichtung, einen Pass- oder einen Personalausweis zu besitzen, entspricht ein Anspruch auf Ausstellung des Passes oder des Personalausweises, um der Ausweispflicht genügen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 1992 - 1 C 41/90 -, juris, Rn. 19; VGH BW, Urteil vom 16. März 2016 - 1 S 1177/15 -, juris, Rn. 17).
  • BVerwG, 01.12.2016 - 6 B 32.16

    Reisepass; Wiedergabe des Namens; Groß- und Kleinbuchstaben; einheitliches

    Durch die Beschränkung auf Großbuchstaben bei der Eintragung des Namens im Pass wird dem Passinhaber weder das Recht zur Führung seines Namens bestritten noch führt diese Schreibweise zu einer Diskriminierung, Verunglimpfung oder sonst menschenunwürdigen Behandlung (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. September 1992 - 1 C 41.90 - Buchholz 402.02 PAuswG Nr. 5 S. 10 f. und vom 31. Januar 1969 - 7 C 69.67 - BVerwGE 31, 236 ).

    Anders als etwa der Austausch eines Umlautes durch einen Vokal mit angefügtem "e" (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 29. September 1992 - 1 C 41.90 - Buchholz 402.02 PAuswG Nr. 5 S. 7) stellt die Schreibweise des Familiennamens ausschließlich in Großbuchstaben in rechtlicher Hinsicht keine Namensänderung i.S.v. § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 5. Januar 1938 (RGBI. I S. 9), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) dar.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2016 - 1 S 1843/16

    Anspruch auf Pass ohne Geburtsname

    Der gesetzlichen Verpflichtung, einen Pass - oder einen Personalausweis - zu besitzen, entspricht ein Anspruch auf Ausstellung des Passes - oder des Personalausweises -, um der Ausweispflicht genügen zu können (vgl. Senatsurteil vom 08.08.1991 - 1 S 2/91 - VBlBW 1992, 115; BVerwG, Urt. v. 29.09.1992 - 1 C 41.90 - Buchholz 402.02 PAuswG Nr. 5, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2013 - 1 S 1026/12

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zu Eintragung von Vorname und Familienname

    a) Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte entspricht der gesetzlichen Verpflichtung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PassG, einen Pass zu besitzen, ein Anspruch auf Ausstellung des Passes, um der Ausweispflicht genügen zu können (vgl. Senatsurteil vom 08.08.1991 - 1 S 2/91 - VBlBW 1992, 115; BVerwG, Urt. v. 29.09.1992 - 1 C 41.90 - Buchholz 402.02 PAuswG Nr. 5, m.w.N.).

    Ein Pass dient allein dem Nachweis der Identität seines Inhabers (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.01.1987 - 1 C 14.85 - Buchholz 402.00 PaßG Nr. 10; Beschl. vom 29.06.1992 - 1 B 113.92 - Buchholz 402.02 PAuswG Nr. 4; Urt. v. 29.09.1992 - 1 C 41.90 - Buchholz 402.02 PauswG Nr. 5).

  • VG Osnabrück, 20.04.2005 - 6 A 153/03

    Anforderung; Bereich; Berufsfreiheit; Eintragung; Freiheit;

    Da gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 PAuswG der Personalausweis u. a. den Künstlernamen enthält, ist ein solcher ggf. auf Verlangen des Ausweisinhabers in den Personalausweis aufzunehmen (vgl. dazu BVerwG, U. v. 29.09.1992 - 1 C 41/90 - NJW 1993, 547).

    Daraus darf einerseits gefolgert werden, dass der Gesetzgeber diese Merkmale zur (schnellen und erleichterten) Bestimmung der Identität des Ausweisinhabers, der insbesondere im internationalen Reise- und Grenzverkehr erhebliche Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, U. v. 29.09.1992 - 1 C 41/90 - NJW 1993, 547; VGH Baden-Württemberg, U. v. 29.08.1990 - 1 S 2648/89 - ESVGH 41, 55), nicht für unverzichtbar erachtet.

  • BVerwG, 21.02.1995 - 1 C 11.93

    Personalausweis - Herstellung - Lieferung - Kostenerstattung - Vergütungsanspruch

    § 3 Abs. 3 PAuswG, der die Speicherung von Ausweisdaten bei der Bundesdruckerei betrifft, setzt voraus, daß die Bundesdruckerei die Personalausweise herstellt und an die Gemeinden liefert (vgl. Urteil vom 29. September 1992 - BVerwG 1 C 41.90 - Buchholz 402.02 PAuswG Nr. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2016 - 1 S 1177/15

    Schreibweise des Namens im Reisepass ausschließlich in Großbuchstaben

    Der gesetzlichen Verpflichtung, einen Pass - oder einen Personalausweis - zu besitzen, entspricht ein Anspruch auf Ausstellung des Passes - oder des Personalausweises -, um der Ausweispflicht genügen zu können (vgl. Senatsurteil vom 08.08.1991 - 1 S 2/91 - VBlBW 1992, 115; BVerwG, Urt. v. 29.09.1992 - 1 C 41.90 - Buchholz 402.02 PAuswG Nr. 5, m.w.N.).
  • BVerwG, 14.12.1995 - 7 C 63.94

    Flughafen Leipzig

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Rechtsmittel eines Beigeladenen nur zulässig, wenn dieser durch das angefochtene Urteil materiell beschwert ist (vgl. Urteil vom 29. September 1992 - BVerwG 1 C 41.90 - Buchholz 4O2.02 PAuswG Nr. 5; Urteil vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332).
  • VG Düsseldorf, 13.12.2012 - 24 K 3230/12

    Personalausweis Reihenfolge Vorname Vertrauensschutz

  • VGH Bayern, 18.07.2018 - 19 BV 17.1260

    Dokumentation einer hinkenden deutschen Namensführung im elektronischen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2017 - 5 N 25.15

    Mehrere Vornamen; kein Anspruch auf Hervorhebung des Rufnamens im Reisepass

  • VG Düsseldorf, 07.05.2019 - 5 K 7728/18
  • VG Schleswig, 02.07.2021 - 9 B 18/21

    Zur Schreibweise des Vornamens im Personalausweis

  • BVerwG, 18.06.1998 - 8 B 71.98

    Investitionsvorrangbescheid; Investor; Klagebefugnis; erfolgreiches Rechtsmittel

  • VG Aachen, 25.05.2023 - 4 K 1827/22

    Personalausweis; Unterschrift

  • VG Hamburg, 19.05.2020 - 19 E 1748/20
  • VG Schleswig, 24.06.2020 - 9 A 29/19

    Eintragung eines Künstlernamens im Personalausweis

  • BVerwG, 15.12.1994 - 7 C 2.93

    Kernbrennstoff - Uran - Isotopenzusammensetzung - Reinheitsgrad - Reaktor

  • VG Berlin, 16.09.2015 - 23 K 260.15

    Es gibt keinen Anspruch auf besondere Kennzeichnung des Rufnamens im Reisepass

  • BVerwG, 02.02.1995 - 1 B 222.94

    Maschinenlesbarer Personalausweis - Personenbezoge Daten - Persönliche Daten

  • OLG München, 03.08.2005 - 31 Wx 4/05

    Amtslöschung der Löschung einer vermögenslosen Gesellschaft; Löschung einer

  • BVerwG, 21.03.1997 - 1 B 14.97

    Feststellung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Anspruch auf die

  • VG Schleswig, 17.08.2016 - 9 B 25/16

    Pass- und Ausweisrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • BVerwG, 25.01.1994 - 1 B 217.93

    Anspruch des Inhabers einen Personalausweises auf vollständige und ungekürzte

  • VG Berlin, 07.03.2014 - 10 K 200.13

    Änderung/Berichtigung der Namensschreibweise entgegen den Eintragungen im Pass

  • OVG Sachsen, 30.04.2010 - 3 E 136/09

    Anhörungsrüge, rechtliches Gehör, Gegenvorstellung, vorläufiger Personalausweis,

  • VG Düsseldorf, 14.12.2022 - 5 K 5337/22
  • BVerwG, 09.03.1995 - 7 C 31.94

    Investitionsvorrangbescheid - Rechtmäßigkeit - Grundstücksverkauf -

  • VGH Bayern, 04.02.2022 - 10 CE 21.2879

    Abschiebung nach Serbien nach Namensänderung

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