Rechtsprechung
AG Erlangen, 26.05.2004 - 1 C 457/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- JurPC
Löschung einer Bewertung bei eBay
- aufrecht.de
Zustimmung zur Löschung einer negativen Bewertung bei eBay
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Ebay-Bewertung - Löschung einer negativen Bewertung
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- Prof. Dr. Lorenz
Anspruch auf Zustimmung zur Löschung einer negativen Bewertung bei ebay aus §§ 280 I, 241 II BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- lhr-law.de (Kurzinformation und Auszüge)
Unsachliche negative Bewertungen stellen Vertragsverstoß dar und können Schadensersatzansprüche begründen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Voraussetzungen der Löschung einer negativen eBay-Bewertung - eBay-Recht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bewertung des eBay-Vertragspartners nach Abschluss des Kaufvertrages; Verhalten und empfundene Freundlichkeit bzw. Nichtfreundlichkeit des Vertragspartners als wichtiges Beurteilungskriterium; Bewertungsplattform als Meinungsforum; Einhaltung der von eBay bestimmten und ...
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Rechtsschutz gegen negative eBay-Bewertungen
- uni-muenster.de (Rechtsprechungsübersicht)
Bewertungen bei eBay - eine kritische Rechtsprechungsübersicht zur Suche nach angemessenen rechtlichen Bewertungen (Dr. Thomas Hoeren, Münster; CR 2005, 498)
- beck.de (Leitsatz)
Löschung einer negativen Bewertung bei eBay
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Rechtsschutz gegen negative eBay-Bewertungen
- 123recht.net (Kurzinformation, 6.6.2006)
Löschen einer negativen Bewertung bei eBay
- 123recht.net (Kurzinformation)
Ansprüche auf Löschung unberechtigter eBay Negativbewertungen (eBay Rachebewertungen)
Sonstiges
- lawblog.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Ebay: Bewertungen müssen sachlich sein
Papierfundstellen
- NJW 2004, 3720
- MMR 2004, 635
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Düsseldorf, 04.01.2002 - 12 O 6/02
Weitere einstweilige Verfügung gegen C&A wegen Rabattgewährung
Auszug aus AG Erlangen, 26.05.2004 - 1 C 457/04
Die von der Beklagtenvertreterin weiter zitierte Entscheidung des LG Düsseldorf vom 18.2.04 (12 0 6/02) betraf ein einstweiliges Verfügungsverfahren als summarisches Verfahren mit abweichenden Anforderungen, im übrigen ist dort in der Bewertung ein wirklicher sachlicher Bezug zu dem konkreten Geschäft wie hier gefordert - hergestellt. - AG Koblenz, 02.04.2004 - 142 C 330/04
Zur Zulässigkeit einer negativen Berwertung bei eBay
Auszug aus AG Erlangen, 26.05.2004 - 1 C 457/04
Der Ansicht des AG Koblenz in seinem Urteil vom 7.4.04 (Aktenzeichen 142 C 330/04), dass es sich bei der Bewertungsplattform bei eBay ausschließlich um ein Meinungsforum handelt, kann in diesem weitgehenden Maße nicht gefolgt werden.
- AG München, 23.09.2016 - 142 C 12436/16
Negative Kundenbewertung auf Ebay - Beseitigungs- und Schadensersatzanspruch des …
Im Rahmen des zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrages über die Taschenlampe trifft den Beklagten die Nebenpflicht, eine wahrheitsgemäße Bewertung im ...-Bewertungsportal über den Kläger und die Transaktion abzugeben (vgl. AG Erlangen, MMR 2004, 635). - LG Weiden/Oberpfalz, 28.10.2020 - 22 S 17/20 Folglich liegt insoweit eine überspitzte Beurteilung ohne sachlichen Bezug vor, die durch das dem Geschäft zugrunde legende Verhalten nicht gerechtfertigt war, vgl. AG Erlangen, Urt. v. 26.5.2004, Az.: 1 C 457/04, MMR 2004, 636.
Dies wäre für ihn auch erkennbar gewesen, hätte er sich mit den Bestimmungen und den Hinweisen, die sich aus der Internetseite von eBay ergeben, auseinander gesetzt, vgl. AG Erlangen, Urt. v. 26.5.2004, Az.: 1 C 457/04, MMR 2004, 636.
Es leuchtet ein, dass bei Vorhandensein mehrerer Anbieter der gleichen Ware derjenige einen Nachteil hat, der mit einer (ungerechtfertigten) negativen Beurteilung, die auch noch die benannten Interpretationsmöglichkeiten enthält, belastet ist im Verhältnis zu nicht oder weniger belasteten Konkurrenten, vgl. AG Erlangen, Urt. v. 26.5.2004, Az.: 1 C 457/04, MMR 2004, 636.
- LG Köln, 16.06.2005 - 28 O 304/05
Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch i.R.d. eBay-Bewertungssystems; …
Letztlich käme es darauf nicht an, weil bereits in Anlehnung an die Entscheidung des AG Erlangen vom 26.5.2004 - 1 C 457/04 ein vertraglicher Anspruch auf Wahrung der Sachlichkeit bei den Bewertungen bestehe.Soweit sich die Antragstellerin indes zur Herleitung eines Anspruchs auf die Entscheidung des AG Erlangen vom 26. Mai 2004 - 1 C 457/04, MMR 2004, 635 f. stützt, schließt sich die Kammer der vom Amtsgericht favorisierten Herleitung einer vertraglichen Nebenpflicht auf "sachliche Bewertung" - wobei Verstöße nur bei "evidenten Fällen der Zuwiderhandlung gegen das Gebot der Sachlichkeit" sanktioniert werden sollen - ausdrücklich nicht an.
- AG Dannenberg, 13.12.2005 - 31 C 452/05
Verpflichtung zur Rücknahme einer eBay-Bewertung
Wenn nämlich mehrere Verkäufer die gleiche Ware anbieten, hat derjenige einen Nachteil, der mit einer negativen Bewertung belastet ist, weil die Käufer im Zweifel bei dem bieten, der das beste Bewertungsprofil hat (vgl. auch AG Erlangen, Urteil vom 26.05.2004, Az.: 1 C 457/04 in NJW-RR 2004, S. 3720-3721). - AG Hamburg, 19.08.2009 - 8B C 209/09
Wer eine Negativbewertung ohne Sachbezug bei eBay nicht löscht, ist zum …
Wie § 6 Ziff. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zeigt, stellt das Bewertungssystem ein überaus wichtiges Element der Geschäftsabwicklung bei e-Bay dar (vgl. AG Erlangen, NJW 2004, 3720 ff). - AG Hamburg-Wandsbek, 22.12.2005 - 712 C 465/05 Es gehört zu den Nebenpflichten eines jeden eBay-Benutzers, andere Nutzer unter Berücksichtigung des § 6 Ziffer 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu bewerten (vgl. auch AG Erlangen, NJW 2004, 3720 ff. [AG Erlangen 26.05.2004 - 1 C 457/04] ), Wie § 6 Ziffer 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zeigt (und im Übrigen gerichtsbekannt ist), stellt das Bewertungssystem nämlich ein überaus wichtiges Element der Geschäftsabwicklung bei eBay dar.
- AG Bensheim, 04.11.2004 - 6 C 763/04
Widerrufsrecht bei Internet-Auktion
Grundsätzlich kann ein solcher Anspruch zwar durchaus gegeben sein, denn die Abgabe einer sachlichen und wahrheitsgemäßen Bewertung stellt eine vertragliche Nebenpflicht des Internetkaufvertrages dar, deren Verletzung einen Schadensersatzanspruch auslösen kann ( AG Erlangen, Urt. v. 25.05.04 - 1 C 457/04).