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   BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 5.89   

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BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 5.89 (https://dejure.org/1989,788)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.1989 - 1 C 5.89 (https://dejure.org/1989,788)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 1989 - 1 C 5.89 (https://dejure.org/1989,788)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wertentscheidung des Art. 6 GG - Ermessensentscheidung über Einbürgerungsbegehren - Nichtinanspruchnahme des befristeten Optionsrechts auf Einbürgerung - Minderjähriger - Zurückstellung des staatlichen Interesses an der Verhinderung von Mehrstaatigkeit

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 84, 93
  • NJW 1990, 1433
  • NJW-RR 1990, 642 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 571 (Ls.)
  • DVBl 1990, 487
  • DÖV 1990, 938
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 5.89
    Richtig ist zwar, daß die den Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt regelnde Vorschrift des § 4 RuStAG in der Fassung zur Zeit der Geburt der Klägerin verfassungswidrig war, soweit sie das eheliche Kind einer deutschen Mutter und eines ausländischen Vaters von dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt ausschloß (BVerfGE 37, 217).

    Gleichwohl streben aber die Staaten weiterhin eine klare Abgrenzung ihrer Personalhoheit und damit die Ausschließlichkeit der eigenen Staatsangehörigkeit an, halten also Mehrstaatigkeit heute noch grundsätzlich für unerwünscht, wenn auch unter Anerkennung mehr oder weniger umfassender Ausnahmen (vgl. z.B. BVerfGE 37, 217 ; de Groot, a.a.O.).

    Die Wertordnung des Grundgesetzes spricht demnach unter den genannten Voraussetzungen dafür, daß das minderjährige Kind die deutsche Staatsangehörigkeit seiner Mutter teilt, der engen Beziehung zwischen der Mutter und ihrem ehelichen Kind also auch insoweit Rechnung getragen wird (BVerfGE 37, 217 ).

    Dieser Beurteilung steht nicht entgegen, daß alle Angehörigen der Familie der Klägerin (auch) italienische Staatsangehörige sind und die Mutter insofern in der Familie nicht staatsangehörigkeitsrechtlich "isoliert" ist (vgl. dazu BVerfGE 37, 217 ).

    Auch unter diesen Umständen spricht der Gesichtspunkt des Zusammenhalts in der Familie regelmäßig eher dafür als dagegen, der engen Beziehung zwischen der deutschen Mutter und dem minderjährigen Kind durch die gemeinsame deutsche Staatsangehörigkeit Rechnung zu tragen (vgl. auch BVerfGE 37, 217 ).

  • BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Bekenntnis zur

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 5.89
    Die Gerichte dürfen nicht eigenes Ermessen an die Stelle des behördlichen Ermessens setzen, wenn ihnen eine andere Entscheidung den Umständen des Falles gemäßer erscheint (vgl. z.B. BVerwGE 64, 7 ; 75, 86 ; Beschluß vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 1 B 102.85 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 26).

    Danach ist kein Raum für die Annahme, daß zur Beseitigung fortwirkender Folgen des erwähnten Verfassungsverstoßes bei dem betroffenen Personenkreis gruppentypisch ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung besteht, wenn sie von dem Optionsrecht des Art. 3 RuStAÄndG 1974 keinen Gebrauch gemacht haben (BVerwGE 75, 86 ).

    Zwar darf die Behörde auch in diesen Fällen die Einbürgerung ablehnen, wenn sie aus sachgerechten Gründen zu dem Ergebnis kommt, daß sie nicht im staatlichen Interesse liegt (BVerwGE 75, 86 ).

    Die Frist bezweckt, innerhalb angemessener Zeit die sich aus dem Optionsrecht ergebenden staatsangehörigkeitsrechtlichen Beziehungen möglichst klarzustellen (BVerwGE 75, 86 ).

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79

    Notwendigkeit eines staatlichen Interesses an der Einbürgerung - Einbürgerung

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 5.89
    Die Gerichte dürfen nicht eigenes Ermessen an die Stelle des behördlichen Ermessens setzen, wenn ihnen eine andere Entscheidung den Umständen des Falles gemäßer erscheint (vgl. z.B. BVerwGE 64, 7 ; 75, 86 ; Beschluß vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 1 B 102.85 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 26).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats darf sich die Behörde bei der Ermessensausübung grundsätzlich von dem Interesse leiten lassen, Mehrstaatigkeit zu vermeiden, und zwar auch dann, wenn der Bewerber - z.B. als Ehegatte - in naher familiärer Beziehung zu einem deutschen Staatsangehörigen steht (vgl. z.B. BVerwGE 64, 7 ; Urteil vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 3.85 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 10).

  • BVerwG, 11.10.1985 - 1 B 102.85

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Ermessensausübung -

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 5.89
    Die Gerichte dürfen nicht eigenes Ermessen an die Stelle des behördlichen Ermessens setzen, wenn ihnen eine andere Entscheidung den Umständen des Falles gemäßer erscheint (vgl. z.B. BVerwGE 64, 7 ; 75, 86 ; Beschluß vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 1 B 102.85 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 26).
  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 3.85

    Asylberechtigter - Einbürgerungsantrag - Staatenlosigkeit - Deutscher Ehegatte -

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 5.89
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats darf sich die Behörde bei der Ermessensausübung grundsätzlich von dem Interesse leiten lassen, Mehrstaatigkeit zu vermeiden, und zwar auch dann, wenn der Bewerber - z.B. als Ehegatte - in naher familiärer Beziehung zu einem deutschen Staatsangehörigen steht (vgl. z.B. BVerwGE 64, 7 ; Urteil vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 3.85 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 10).
  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 41.87

    Einbürgerung - Staatsangehörigkeit - Deutscher Ehegatte - Vermeidung von

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 5.89
    Ausnahmsweise kann sich das Ermessen sogar zu einer Verpflichtung verdichten, den Bewerber unter Inkaufnahme von Mehrstaatigkeit einzubürgern (BVerwGE 80, 249 ).
  • BVerwG, 18.12.1998 - 1 C 2.98

    Adoption; Annahme als Kind; Annahmeantrag; Annahmeverfahren; Erwachsenenadoption;

    Auch in diesem Zusammenhang ist im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu beanstanden, daß der Gesetzgeber dieser Zielsetzung bei volljährigen Ausländern größeres Gewicht zumißt als bei minderjährigen Ausländern (vgl. zu diesem Fragenkomplex BVerfGE 37, 217 ; BVerwGE 84, 93 ).

    Schließlich ist die unterschiedliche Ausgestaltung der staatsangehörigkeitsrechtlichen Folgen einer Adoption auch im Hinblick auf die typischerweise andere Lebenssituation und größere Unselbständigkeit eines minderjährigen Adoptivkindes gerechtfertigt (vgl. Beschluß vom 10. März 1998, a.a.O.; zur Frage des abgestuften Familienschutzes im Ausländerrecht in Fällen der Erwachsenenadoption vgl. BVerfGE 80, 81 ; BVerwGE 69, 359 ff.; zur Bedeutung einheitlicher Staatsangehörigkeit von Eltern und Kindern vgl. BVerfGE 37, 217 ; BVerwGE 84, 93 ).

  • BVerwG, 15.04.1991 - 1 B 175.90

    Staatsangehörigkeit - Ermessenseinbürgerung - Vermeidung von Mehrstaatigkeit

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwGE 64, 7 ; 84, 93 ; Urteil vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 3.85 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 10 ) ist geklärt, daß sich die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens von dem Ziel leiten lassen darf, Mehrstaatigkeit zu vermeiden.

    Auch sonst liegt keine Entwicklung vor, nach der es nicht mehr als rechtmäßig gelten könnte, daß die Behörden bei Ermessenseinbürgerungen das Ziel verfolgen, Mehrstaatigkeit tunlichst zu vermeiden (vgl. auch BVerwGE 84, 93 ).

    Schließlich macht die Klägerin geltend, das Berufungsgericht sei von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 3.85 - (a.a.O.) und vom 14. November 1989 - BVerwG 1 C 5.89 - (BVerwGE 84, 93) dadurch abgewichen, daß es zwar den Gesichtspunkt der einheitlichen Staatsangehörigkeit in der Familie gewürdigt, aber übersehen habe, daß dieser Gesichtspunkt nicht von der Einbürgerungsbehörde in die Ermessensabwägung einbezogen worden sei.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2000 - 8 A 609/00

    PKK-Sympathisant nicht einzubürgern

    BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1986 - 1 C 44.84 -, NJW 1987, 856 (857); Urteil vom 14. November 1989 - 1 C 5.89 -, Buchholz 130, § 8 RuStAG Nr. 39, S. 54 (56).

    Ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteil vom 17. Mai 1983 - 1 C 163.80 -, Buchholz 130, § 8 RuStAG Nr. 18, S. 17 (19); Beschluss vom 11. Oktober 1985 - 1 B 102.85 -, Buchholz 130, § 8 RuStAG Nr. 26, S. 44 (45); Urteil vom 21. Oktober 1986 - 1 C 44.84 -, NJW 1987, 856 (857); Urteil vom 14. November 1989 - 1 C 5.89 -, Buchholz 130, § 8 RuStAG Nr. 39, S. 54 (55 f.); Urteil vom 29. Oktober 1996 - 1 C 37.93 -, Buchholz 132.0, § 9 1.StARegG Nr. 5, S. 1 (2); vgl. ferner: Senatsurteil vom 23. Februar 1996 - 25 A 2570/94 -, S. 17 UA.

    BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 1985 - 1 B 102.85 -, Buchholz 130, § 8 RuStAG Nr. 26, S. 44 (46); Urteil vom 14. November 1989 - 1 C 5.89 -, Buchholz 130, § 8 RuStAG Nr. 39, S. 54 (56).

  • BVerwG, 19.02.1991 - 1 B 17.91

    Ermessenseinbürgerung einer iranischen Staatsangehörigkeit - Grundsatz der

    Das ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. z.B. BVerwGE 75, 86 [BVerwG 21.10.1986 - 1 C 44/84] ; 84, 93 ).

    Die Behörde darf sie gleichwohl ablehnen, wenn sie aus sachgerechten Gründen zu dem Ergebnis kommt, die Einbürgerung liege trotz der für ihre Vornahme sprechenden Umstände nicht im staatlichen Interesse (vgl. z.B. BVerwGE 75, 86 [BVerwG 21.10.1986 - 1 C 44/84] ; 84, 93 ; Beschluß vom 23. Mai 1989 - BVerwG 1 B 17.89 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 38).

    Danach ist es in der Regel rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Einbürgerungsbehörden im Rahmen ihres Ermessens darauf hinwirken, die nach den der Rechtsordnung zugrundeliegenden Wertungen grundsätzlich unerwünschte Mehrstaatigkeit zu vermeiden (vgl. z.B. BVerwGE 64, 7 [BVerwG 18.08.1981 - BVerwG 1 C 185.79] ; 80, 233 ; 84, 93 ; Urteil vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 3.85 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 10 ).

  • BVerwG, 24.10.1995 - 1 C 29.94

    Staatsangehörigkeit - Erklärungsrecht - Nacherklärungsfrist - Frist -

    Sie folgt aus der Notwendigkeit, die staatsangehörigkeitsrechtlichen Verhältnisse, die sich für die Vergangenheit aus dem Fehlen einer mit dem Grundgesetz vereinbaren gesetzlichen Regelung des Staatsangehörigkeitserwerbs für die Betroffenen ergab, alsbald zu klären (BVerwGE 75, 86 [91]; 84, 93 [99]) und damit Rechtssicherheit zu gewährleisten.
  • BVerwG, 08.12.2008 - 5 B 58.08

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen in einem Verfahren

    Die Gerichte dürfen hingegen nicht eigenes Ermessen an die Stelle des behördlichen Ermessens setzen, wenn ihnen eine andere Entscheidung den Umständen des Falles gemäßer erscheint (vgl. Urteil vom 14. November 1989 BVerwG 1 C 5.89 BVerwGE 84, 93 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2000 - 13 S 858/98

    Verfassungstreue eines Einbürgerungsbewerbers

    Vielmehr gilt nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung umgekehrt, dass eine Einbürgerung, die Mehrstaatigkeit zur Folge hat, nicht im staatlichen Interesse liegt und daher grundsätzlich unerwünscht ist (BVerwG, Beschluss vom 19.2.1991, a.a.O. S. 67; Urteil vom 14.11.1989, BVerwGE 84, 93, 96 f.; vgl. Nr. 5.3.1 und 5.3.2 der oben genannten Einbürgerungsrichtlinien).

    Ohne Hinzutreten weiterer besonderer Umstände dürfte es auch nicht geboten sein zu prüfen, ob gegen die Einbürgerung sprechende staatliche Belange mit Blick auf vorhandene deutsche Sprachkenntnisse zurückgestellt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.1986, a.a.O., S. 90 und Urteil vom 14.11.1989, a.a.O., S. 98: staatliches Interesse an der Einbürgerung bei deutscher Abstammung und Deutsch als Muttersprache).

  • BVerwG, 10.03.1998 - 1 B 249.97

    Staatsangehörigkeitsrecht - Adoption eines volljährigen Ausländers durch einen

    Zu diesem Unterscheidungsmerkmal ist der Beschwerde des Klägers nichts zu entnehmen (vgl. zu diesem Fragenkomplex BVerfGE 37, 217 ; BVerwGE 84, 93 [BVerwG 14.11.1989 - 1 C 5/89]).

    Daher sprechen sachliche Gründe dafür, bei der Adoption eines Kindes auch staatsangehörigkeitsrechtlich dem Gedanken des Minderjährigenschutzes und der Familieneinheit Rechnung zu tragen (zur Frage des abgestuften Familienschutzes im Ausländerrecht in Fällen der Erwachsenenadoption vgl. BVerfGE 80, 81 [BVerfG 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84]; BVerwGE 69, 359 ff. [BVerwG 10.07.1984 - 1 C 52/81]; zur Bedeutung einheitlicher Staatsangehörigkeit von Eltern und Kindern vgl. BVerfGE 37, 217 ; BVerwGE 84, 93 [BVerwG 14.11.1989 - 1 C 5/89]).

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2010 - 2 ME 167/10

    Untersagung von Werbemaßnahmen juristischer Repetitorien in und an Gebäuden einer

    Das Gericht darf die Entscheidung nicht aus Gründen, die nicht oder nicht allein ausschlaggebend waren, im Ergebnis aufrechterhalten; denn es würde sich damit unzulässig an die Stelle der Behörde setzen (BVerwG, Urt. v. 8.8.1981 - 1 C 185/79 - BVerwGE 64, 7, v. 14.11.1989 - 1 C 5/89 - BVerwGE 84, 93, Beschl. v. 15.12.1993 - 1 B 193/93 - InfAuslR 1994, 130).
  • BVerwG, 24.10.1995 - 1 C 1.94

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - Erklärungsfrist - Verschuldetes

    Sie folgt aus der Notwendigkeit, die staatsangehörigkeitsrechtlichen Verhältnisse, die sich für die Vergangenheit aus dem Fehlen einer mit dem Grundgesetz vereinbaren gesetzlichen Regelung des Staatsangehörigkeitserwerbs für die Betroffenen ergab, alsbald zu klären (BVerwGE 75, 86 [91]; 84, 93 [99 ]) und damit Rechtssicherheit zu gewährleisten.
  • BVerwG, 29.10.1996 - 1 C 37.93

    Staatsangehörigkeitsrecht - Einbürgerungsanspruch nach Erwerb einer fremden

  • BVerwG, 23.12.1993 - 1 B 61.93

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Wohlwollensgebot - Zurückstellung -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - 5 B 1.05

    Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung

  • BVerwG, 15.12.1993 - 1 B 193.93

    Rechtmäßigkeit einer Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1996 - 13 S 1027/95

    Ausweisung wegen Beeinträchtigung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland -

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.1992 - 13 S 1899/91

    Anspruch auf Regeleinbürgerung bei atypischem Sachverhalt ausgeschlossen, hier:

  • VG Hannover, 18.05.2018 - 1 A 7030/17

    Hausverbot; Schwimmbad

  • VG Köln, 22.10.2008 - 10 K 2939/06

    Rechtliche Ausgestaltung eines Anspruchs auf Einbürgerung in den deutschen

  • VGH Hessen, 01.11.1993 - 12 UE 1562/93

    Verfassungsmäßigkeit des RuStAGÄndG 1974 Art 3 (F: 1974-12-20); zum Begriff des

  • VG Köln, 05.06.2007 - 10 K 1102/06

    Ermessensentscheidung der Einbürgerungsbehörde bei einem Antrag auf Einbürgerung

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.1991 - 13 S 1627/90

    Anspruch auf Einbürgerung - Zu den Voraussetzungen des Antrags auf Entlassung aus

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1998 - 25 A 312/97

    Anspruch auf Erteilung einer Urkunde über den Erwerb der deutschen

  • VG Aachen, 09.09.2005 - 7 K 2270/02

    Genfer Flüchtlingskonvention, Einbürgerungsgebühren, Antrag, Minderung,

  • VG Berlin, 24.10.2002 - 21 A 499.01

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung; Vorwurf des Mißbrauchs der Ehe

  • VG Arnsberg, 18.03.2004 - 8 L 1763/03

    Ausweisung eines Ausländers wegen einer strafrechtlichen Verurteilung; Erteilung

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