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   BVerwG, 09.02.1967 - I C 57.66   

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BVerwG, 09.02.1967 - I C 57.66 (https://dejure.org/1967,55)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.1967 - I C 57.66 (https://dejure.org/1967,55)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 1967 - I C 57.66 (https://dejure.org/1967,55)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Duldung von fotografischen Aufnahmen und der Abnahme von Fingerabdrücken im Rahmen erkennungsdienstlicher Maßnahmen - Dauer der Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen - Nachgeschobener Sachvortrag im Rechtsmittelprozess - Anspruch auf Vernichtung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 26, 169
  • NJW 1967, 1192
  • MDR 1967, 518
  • DVBl 1967, 778
  • DÖV 1967, 351
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.10.1960 - I C 63.59

    Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen, Strafvermerke in der Meldekartei

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1967 - I C 57.66
    Nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 11, 181 [BVerwG 25.10.1960 - I C 63/59] [182]) ergeben sich jedoch aus dieser bundesrechtlichen Vorschrift, die entgegen der Ansicht der Revision verfassungsrechtlich einwandfrei ist, auch die Grenzen für die Berechtigung der Behörde, einmal aufgenommene Unterlagen aufzubewahren.

    Die Grenzen für die Berechtigung der Polizeibehörde zur Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen Unterlagen ergeben sich im Einzelfall aus der Zweckbestimmung dieser Unterlagen (BVerwGE 11, 181 [BVerwG 25.10.1960 - I C 63/59] [183]).

  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 141/60

    Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen nach Freispruch

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1967 - I C 57.66
    Da der Kläger keine strafprozessuale, sondern eine Amtshandlung der Kriminalpolizei auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts erstrebt, ist somit gemäß § 40 VwGO der Verwaltungsrechtsweg gegeben (BVerfGE 16, 89 [94]).
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Ihre Anfertigung, Aufbewahrung und systematische Zusammenstellung in kriminalpolizeilichen Sammlungen dient nach ihrer gesetzlichen Zweckbestimmung vielmehr - ohne unmittelbaren Bezug zu einem konkreten Strafverfahren - der vorsorgenden Bereitstellung von sächlichen Hilfsmitteln für die sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben, die der Kriminalpolizei hinsichtlich der Erforschung und Aufklärung von Straftaten durch § 163 StPO zugewiesen sind (vgl. BVerwGE 26, 169 [BVerwG 09.02.1967 - I C 57/66] [170 f.]).

    Der erkennende Senat hat deshalb das Vorhalten von erkennungsdienstlichen Unterlagen nach § 81 b 2. Alternative StPO als ein wichtiges Hilfsmittel der Polizei zur Aufklärung von Straftaten gekennzeichnet (BVerwGE 26, 169 [BVerwG 09.02.1967 - I C 57/66] [171]) und für diese Regelung wegen ihres engen sachlichen Zusammenhangs mit den in § 163 StPO normierten Aufgaben der Polizei die Gesetzgebungskompetenz des Bundes angenommen.

    Dementsprechend bemißt sich die Notwendigkeit einschlägiger Maßnahmen danach, ob der anläßlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlaßverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, daß der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und daß die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (vgl. BVerwGE 11, 181 [BVerwG 25.10.1960 - I C 63/59] [183]; 26, 169 [171 f.]).

    Liegen dahin gehende Anhaltspunkte nicht (mehr) vor, so ist die Aufbewahrung bereits erhobener Unterlagen nicht (mehr) zulässig (BVerwGE 26, 169 [BVerwG 09.02.1967 - I C 57/66] [171]) und demgemäß auch die Aufrechterhaltung einer noch nicht vollzogenen angefochtenen Anordnung zur Aufnahme von erkennungsdienstlichen Unterlagen rechtswidrig.

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 114.79

    Lokalrandalierer - § 81b Alt. 2 StPO, Voraussetzungen der Aufbewahrungsbefugnis,

    Im Gegensatz zur Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 11, 181 [BVerwG 25.10.1960 - I C 63/59]; 26, 169) [BVerwG 09.02.1967 - I C 57/66]handele es sich bei einer Klage der vorliegenden Art nicht um eine Verpflichtungs- oder Leistungsklage, sondern um eine Anfechtungsklage, nämlich um die Anfechtung einer andauernden belastenden Maßnahme.

    Diese Vorschrift regelt nicht nur die Voraussetzungen für die Anfertigung erkennungsdienstlicher Unterlagen; aus ihr ergeben sich gleichzeitig auch die Grenzen für die Berechtigung der Behörde, einmal aufgenommene Unterlagen aufzubewahren (BVerwGE 26, 169 [BVerwG 09.02.1967 - I C 57/66] [170]).

    Ihre Anfertigung, Aufbewahrung und systematische Zusammenstellung in kriminalpolizeilichen Sammlungen dient nach ihrer gesetzlichen Zweckbestimmung vielmehr - ohne unmittelbaren Bezug zu einem konkreten Strafverfahren - der vorsorgenden Bereitstellung von sächlichen Hilfsmitteln für die sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben, die der Kriminalpolizei hinsichtlich der Erforschung und Aufklärung von Straftaten durch § 163 StPO zugewiesen sind (vgl. BVerwGE 26, 169 [BVerwG 09.02.1967 - I C 57/66] [170]).

    Entsprechend dieser gesetzlichen Zweckbestimmung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen nach § 81 b 2. Alternative StPO bemißt sich die Notwendigkeit der Anfertigung und Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen Unterlagen danach, ob der anläßlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalles - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlaßverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, währenddessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, daß der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und daß die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (BVerwGE 11, 181 [BVerwG 25.10.1960 - I C 63/59] [183]; 26, 169 [171 f.]).

    Liegen dahin gehende Anhaltspunkte nicht (mehr) vor, so ist die Anfertigung erkennungsdienstlicher Unterlagen oder die Aufbewahrung bereits erhobener Unterlagen nicht (mehr) zulässig (BVerwGE 26, 169 [BVerwG 09.02.1967 - I C 57/66] [171]).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02

    Zur landesrechtlichen Legitimation erkennungsdienstlicher Maßnahmen, die der

    Bei dieser Begrenzung erkennungsdienstlicher Maßnahmen auf das notwendige Maß handelt es sich um eine (einfachgesetzliche) Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, dem der mit der Datenerhebung verbundene Eingriff in grundrechtlich geschützte Belange des Betroffenen, insbesondere in dessen Recht auf informationelle Selbstbestimmung genügen muss (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 9.2.1967, BVerwGE 26, 169, 172).
  • KG, 24.09.2020 - 2 U 93/19

    Erteilung der Konzession für ein kommunales Stromnetz: Umfang der gerichtlichen

    Wie sich aus der Wiedergabe des Angebots des LHO-Betriebs in der Angebotsauswertung ergibt, gilt die Zusage des Durchschnittswertes ab dem Beginn des Jahres 2018 (Anlage AS 26, Seite 169).

    Aus dem Zusammenhang von § 6 Abs. 1 Satz 2 IF (wiedergegeben in Anlage AS 26, Seite 169) ergibt sich, dass diese Einschränkung lediglich den Zeitraum des Eintreffens am Ort der Störung betrifft, so dass eine Terminsabsprache ermöglicht wird.

  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 65.67

    Zulässigkeit von Anträgen auf Ergänzung der Verhandlungsniederschrift -

    Diese Frage kann in diesem Prozeß - anders als etwa in dem Urteil des Senats BVerwGE 26, 169 [BVerwG 09.02.1967 - I C 57/66] [170] (dazu Thomas, NJW 1968, 438; Schmitz, NJW 1968, 1128; Holland, JuS 1968, 559) - nicht unentschieden bleiben, da von der Klageart die Zulässigkeit der Klage abhängt.
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.1999 - LVerfG 2/98

    Verdachtlose Kontrollen - sog. Schleierfahndung

    Ebenso wie im Rechtsstaat nicht jedermann als potentieller Verbrecher behandelt werden darf (BVerwGE 26, 169, 170), darf im Polizeirecht die Unterscheidung zwischen Störern und Nichtstörern nicht nivelliert werden (vgl. SächsVerfGH, LVerfGE 4, 303, 349 f.) Durch § 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SOG M-V sind jedoch alle Personen, die sich auf Durchgangsstraßen aufhalten, Störern gleichgestellt, ohne daß dies sachlich legitimiert wäre.
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 29.86

    Kriminalakten - § 23 EGGVG; Art. 2 Abs. 1 GG, informationelle Selbstbestimmung

    Die Klägerin erstrebt mit der Auskunftserteilung über die zu ihrer Person manuell und/oder automatisch gespeicherten Daten eine Amtshandlung der Polizei und damit eine Maßnahme auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts (vgl. dazu BVerwGE 26, 169 ; BVerfGE 16, 89 ).

    Das fällt ebensowenig in den Bereich der Strafrechtspflege wie die Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen Unterlagen (BVerwGE 26, 169 ; 66, 192 ; 66, 202 ) oder von Handakten der Kriminalpolizei (BVerwGE 69, 192 ).

  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86

    Polizeirecht - Erkennungsdienstliche Unterlagen - Personenbezogene Hinweise -

    In diesem Fall nimmt die Polizei vielmehr polizeiliche Aufgaben ohne unmittelbaren Bezug zu einem konkreten Strafverfahren wahr (BVerwGE 26, 169 ; 66, 202 ).

    In den den Entscheidungen in BVerwGE 26, 169 f., 66, 202 zugrundeliegenden Verfahren ging es jeweils nur um Lichtbilder und Fingerabdrücke.

  • VG Karlsruhe, 12.03.2019 - 2 K 8203/18

    Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten aus dem polizeilichen

    Denn die vom Kläger begehrte Löschung der von ihm im polizeilichen Auskunftssystem POLAS-BW gespeicherten Daten setzt einen Verwaltungsakt voraus, mit dem über diesen Anspruch entschieden wird (BVerwG, Urt. v. 09.06.2010 - 6 C 5.09 -, BVerwGE 137, 113; Urt. v. 09.02.1967 - 1 C 57.66 -, BVerwGE 26, 169; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.05.1992 - 1 S 668/90 -, DVBl 1992, 1309).

    Der Schutz des grundrechtlich verbürgten Abwehrrechts erstreckt sich auch auf die Erhebung von Daten und deren anschließende Speicherung (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.02.1967 - 1 C 57.66 -, BVerwGE 26, 169).

    Wesentlich für die Beurteilung der Kriminalitätsprognose sind die Straftaten, die der Betreffende wirklich oder möglicherweise begangen hat, der Zeitraum, währenddessen er kriminalpolizeilich nicht mehr in Erscheinung getreten ist, und die sonstige Beurteilung der Persönlichkeit in kriminalistischer Hinsicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.02.1967 - 1 C 57.66 -, BVerwGE 26, 169).

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 26.79

    Befugnis der Kriminalpolizei zur Anordnung der Aufnahme erkennungsdienstlicher

    Ihre Anfertigung, Aufbewahrung und systematische Zusammenstellung in kriminalpolizeilichen Sammlungen dient nach ihrer gesetzlichen Zweckbestimmung vielmehr - ohne unmittelbaren Bezug zu einem konkreten Strafverfahren - der vorsorgenden Bereitstellung von sächlichen Hilfsmitteln für die sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben, die der Kriminalpolizei hinsichtlich der Erforschung und Aufklärung von Straftaten durch § 163 StPO zugewiesen sind (vgl. BVerwGE 26, 169 [BVerwG 09.02.1967 - I C 57/66] [170 f.]).

    Der erkennende Senat hat deshalb das Vorhalten von erkennungsdienstlichen Unterlagen nach § 81 b 2. Alternative StPO als ein wichtiges Hilfsmittel der Polizei zur Aufklärung von Straftaten gekennzeichnet (BVerwGE 26, 169 [BVerwG 09.02.1967 - I C 57/66] [171]) und für diese Regelung wegen ihres engen sachlichen Zusammenhangs mit den in § 163 StPO normierten Aufgaben der Polizei die Gesetzgebungskompetenz des Bundes angenommen.

    Dementsprechend bemißt sich die Notwendigkeit einschlägiger Maßnahmen danach, ob der anläßlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlaßverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, daß der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und daß die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (vgl. BVerwGE 11, 181 [BVerwG 25.10.1960 - I C 63/59] [183]; 26, 169 [171 f.]).

    Liegen dahin gehende Anhaltspunkte nicht (mehr) vor, so ist die Aufbewahrung bereits erhobener Unterlagen nicht (mehr) zulässig (BVerwGE 26, 169 [BVerwG 09.02.1967 - I C 57/66] [171]) und demgemäß auch die Aufrechterhaltung einer noch nicht vollzogenen angefochtenen Anordnung zur Aufnahme von erkennungsdienstlichen Unterlagen rechtswidrig.

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 27.79

    Rechtmäßigkeit von Bescheiden betreffend die Aufnahme von Unterlagen für Zwecke

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1991 - 10 S 1767/90

    Zur Löschung und Vernichtung von personenbezogenen Daten bei der Polizei

  • VG Hamburg, 31.05.2011 - 11 K 1333/10

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Wegfall der Beschuldigteneigenschaft vor Erlass

  • BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 10.84

    Kriminalpolizeiliche Handakte II - Sperrerklärung, § 96 StPO, (nicht) § 23 EGGVG

  • VG Neustadt, 21.05.2013 - 5 K 969/12

    Anspruch auf Löschung erkennungsdienstlicher Unterlagen;

  • BVerwG, 12.07.1989 - 1 B 85.89

    Strafverfahren - Erkennungsdienst - Aufbewahrung von Unterlagen

  • VGH Hessen, 23.04.2002 - 10 UE 4135/98

    Datenschutz: Löschungsanspruch; Unzulässigkeit der Speicherung;

  • VG Aachen, 08.07.2013 - 6 K 1496/12

    Notwendigkeit der Anfertigung von erkennungsdienstlichen Unterlagen; Kein

  • BVerwG, 13.05.1988 - 1 B 7.88

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Hinreichende

  • BVerwG, 02.06.1978 - 7 C 55.75

    Missbilligung des Verhaltens eines Professors durch den Universitätsausschuss -

  • VG Aachen, 15.06.2009 - 6 K 1979/08

    Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten in einer Kriminalakte wegen

  • VGH Hessen, 09.03.1993 - 11 UE 2613/89

    Zur Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen - StPO § 81b als

  • BVerwG, 18.05.1973 - I B 39.73

    Rechtsmittel

  • VG Osnabrück, 24.06.2008 - 6 B 58/08

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Erkennungsdienstliche Maßnahmen

  • BVerwG, 21.12.1982 - 1 B 117.82

    Führung von Ausländerakten - Entfernung einzlener Blätter

  • VG Düsseldorf, 22.04.2003 - 18 K 6475/00

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Vernichtung

  • VG Düsseldorf, 17.04.2000 - 18 L 982/00

    Voraussetzung der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen bzgl. Abnahme von

  • VG Aachen, 10.09.2014 - 6 K 2525/13

    Erkennungsdienstliche Maßnahme, Anordnung, Einstellung des Verfahrens

  • VG Freiburg, 19.11.2008 - 7 K 238/05

    Übermittlung personenbezogener Daten aus der Lehrlingsrolle

  • VGH Hessen, 20.07.1993 - 11 UE 2285/89

    Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen

  • VGH Bayern, 23.06.1997 - 24 B 95.3734

    erkennungsdienstliche Unterlagen - Beleidigungsdelikte - § 81b StPO, zur

  • VG Cottbus, 11.05.2017 - 6 K 607/14

    Anschluss- und Benutzungsrecht; Fernwärmeversorgung; Anspruch auf

  • BVerwG, 21.12.1982 - 1 B 116.82

    Anspruch auf Entfernung dreier Blätter aus einer Ausländerakte - Zweck einer bei

  • VG Aachen, 21.11.2011 - 6 K 29/10

    Rechtmäßigkeit der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen im Rahmen eines

  • VG Aachen, 17.02.2010 - 6 K 224/09

    Unbestimmtheit einer Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung aufgrund

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2003 - 5 A 2432/02

    Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen Unterlagen ; Art und Bedeutung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2018 - 5 A 328/17

    Anordnung der Aufbewahrung der erkennungsdienstlichen Unterlagen hinsichtlich

  • VG Aachen, 22.10.2008 - 6 K 1655/08

    Unmittelbarer Zweckzusammenhang zwischen der Beschuldigteneigenschaft eines

  • VG Trier, 11.06.2002 - 1 L 620/02

    Abfrage von Kundendaten bei Banken im Anschluss an Rasterfahndung

  • VG Aachen, 10.11.2008 - 6 L 448/08

    Rechtmäßigkeit der Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung von

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.10.1993 - 11 E 11692/93

    Erkennungsdienstliche Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft - § 23 EGGVG

  • BVerwG, 28.06.1988 - 1 ER 222.87

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Antrag auf Beiordnung eines

  • BVerwG, 03.12.1974 - I C 26.72

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Aufnahme eines Lichtbildes als

  • VG Münster, 24.03.2017 - 1 K 3742/16

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung gegenüber

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2002 - 5 A 3690/01

    Anspruch eines Beschuldigten auf Vernichtung von erkennungsdienstlichen

  • VG München, 20.04.2016 - M 7 K 15.4332

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach Geschlechtsumwandlung

  • VG Aachen, 15.08.2007 - 6 L 145/07
  • OLG Brandenburg, 22.03.1999 - 2 Ws 49/99
  • VG Frankfurt/Main, 18.09.2001 - 5 E 4040/99
  • VG Neustadt, 17.09.2004 - 7 K 1672/04

    Erkennungsdienstliche Behandlung

  • VG Trier, 09.05.2012 - 1 L 403/12

    Die Angabe eines Zustellungsbevollmächtigten genügt dem Erfordernis der Angabe

  • VG Aachen, 22.12.2010 - 6 K 1100/09

    Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Notwendigkeit der

  • VG Aachen, 19.11.2010 - 6 K 2372/09

    Rechtmäßigkeit von erkennungsdienstlichen Maßnahmen bei späterem Wegfall der

  • VG Aachen, 08.11.2010 - 6 K 1843/09

    Rechtmäßigkeit von erkennungsdienstlichen Maßnahmen bei späterem Wegfall der

  • VG Koblenz, 25.08.2004 - 3 K 3001/03

    Löschung gespeicherter personenbezogener Daten; Erforderlichkeit der weiteren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.1996 - 5 E 982/96

    Maßnahme einer Justizbehörde auf dem Gebiet der Strafrechtspflege

  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 B 1310.79

    Revisibilität von Landesrecht

  • VG Köln, 05.07.2002 - 20 L 1504/02

    Notwendigkeit der Anfertigung erkennungsdienstlicher Unterlagen nach § 81b 2.

  • BVerwG, 18.09.1981 - 1 B 784.80

    Verfahrenseinstellung nach Erklärung der Hauptsache für erledigt - Rechtfertigung

  • VG Freiburg, 03.04.1979 - VS VI 1054/78

    Anspruch eines Strafunmündigen auf Vernichtung von erkennungsdienstlichen

  • VG Trier, 16.11.2010 - 1 K 178/10

    Zum Folgenbeseitigungsanspruch auf Herausgabe von Lichtbildern auf Datenträgern -

  • VG Berlin, 30.04.1980 - 1 A 517.77

    Antrag auf Löschung von Informationen in den Akten des Verfassungsschutzes über

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