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   BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 6.77   

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BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 6.77 (https://dejure.org/1981,2199)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.1981 - 1 C 6.77 (https://dejure.org/1981,2199)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 1981 - 1 C 6.77 (https://dejure.org/1981,2199)
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Wird zitiert von ... (22)

  • BVerwG, 11.05.2016 - 10 C 8.15

    Zuwendung; Vorbehaltsbescheid; Schlussbescheid; Erstattungsforderung; Verzinsung;

    Das Gericht ist nicht befugt, die behördliche Entscheidung aus Gründen, die für die Verwaltung nicht oder nicht allein ausschlaggebend waren, im Ergebnis aufrecht zu erhalten (BVerwG, Urteil vom 17. März 1981 - 1 C 6.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 80 S. 5 f.; Rennert, a.a.O., Rn. 22 ff.).
  • VG Sigmaringen, 04.04.2018 - 5 K 1476/18

    Betriebsuntersagung mit Sofortvollzug für ein Diesel-Fahrzeug mit unzulässiger

    Das Gericht ist nicht befugt, die behördliche Entscheidung aus Gründen, die für die Verwaltung nicht oder nicht allein ausschlaggebend waren und die sie im Bescheid oder im Lauf des Prozesses selbst nicht benannt hat, im Ergebnis aufrecht zu erhalten (BVerwG, Urteil vom 11.05.2016 - 10 C 8/15 -, NVwZ 2016, 1577; BVerwG, Urteil vom 17.03.1981 - 1 C 6.77 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 80 S. 5 f.).
  • BVerwG, 30.10.1992 - 7 C 24.92

    Abtretung von Forderungen - Öffentlich rechtliche Forderungen - Aufschiebende

    Denn nach § 139 Abs. 1 Satz 1 VwGO in seiner früheren, bis zum Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2809) am 1. Januar 1991 geltenden Fassung konnte die Begründungsfrist auch durch Einreichung eines Schriftsatzes beim Oberverwaltungsgericht gewahrt werden (vgl. Urteil vom 17. März 1981 - BVerwG 1 C 6.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 80).
  • VG Trier, 14.04.2010 - 5 K 11/10

    Keine Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden während Insolvenzverfahren

    Ergibt sich nämlich der für die Ermessensentscheidung tragende Grund aus der Würdigung einer Vielzahl mosaikartig zusammengestellter Umstände, so ist es ausreichend, wenn diese in einem solchen Maß zutreffend sind, dass sich insgesamt aus ihnen noch der für die Behörde maßgebend gewesene Grund für die getroffene Entscheidung nach Art und Gewicht ergibt (vgl. zu allem BVerwG, Urteil vom 17. März 1981 - 1 C 6.77 -, Buchholz 402.24, § 10 Nr. 80; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Februar 1991 - 1 A 10212/89.OVG -).
  • OVG Sachsen, 03.02.2023 - 6 B 22/22

    GmbH & Co. KG i. L.; Beteiligtenfähigkeit; GA-Fördermittel;

    Allerdings darf nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, die getroffene Entscheidung grundsätzlich nur anhand derjenigen Erwägungen überprüft werden, die die Behörde tatsächlich angestellt hat, wozu auch in Einklang mit § 114 Satz 2 VwGO nachgeschobene Erwägungen zählen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Juni 2013 - 8 C 46.12 -, juris Rn. 28 ff.; v. 17. März 1981 - 1 C 6.77 -, juris Rn. 17 f.).

    Das Gericht ist aber nicht befugt, die behördliche Entscheidung aus Gründen, die für die Verwaltung nicht oder nicht allein ausschlaggebend waren, im Ergebnis aufrechtzuerhalten (BVerwG, Urt. v. 17. März 1981 - 1 C 6.77 -, juris Rn. 18).

  • BVerwG, 17.09.1985 - 4 B 167.85

    Nichtzulassung einer Revision - Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides - Art

    Das Berufungsurteil weicht nicht vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 1981 - BVerwG 1 C 6.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 80 ab.
  • BVerwG, 15.05.1984 - 1 C 59.81

    Ausländer - Einreise - Sichtvermerk - Duldung - Ausweisung - Beeinträchtigung

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 17. März 1981 - BVerwG 1 C 6.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 80) genügt es für diesen Ausweisungstatbestand - wie auch für die vom Gesetzgeber ähnlich formulierte Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG (vgl. dazu etwa BVerwGE 61, 105 [BVerwG 21.10.1980 - 1 C 19/78]) - nicht, daß der Ausländer in der Vergangenheit (erhebliche) Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt hat.
  • VG Berlin, 25.02.2016 - 26 K 331.14

    Gewährung weiterer Zuwendungen für einen gemeinnützigen Verein

    Ergibt sich der für die Ermessensentschließung tragende Grund aus der Würdigung einer Vielzahl mosaikartig zusammengestellter Umstände, so müssen diese aber jedenfalls in einem solchen Maße zutreffend sein, dass sich aus ihnen noch der für die Behörde maßgebend gewesene Grund nach Art und Gewicht ergibt (BVerwG, Urteil vom 17. März 1981 - BVerwG 1 C 6.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 80, S. 6).

    Das Verwaltungsgericht ist nicht befugt, die behördliche Entscheidung aus Gründen aufrechtzuerhalten, die für die Verwaltung nicht oder nicht allein ausschlaggebend waren (BVerwG, Urteil vom 17. März 1981, a. a. O.).

  • BFH, 07.04.1987 - IX R 140/84

    Verfahren - Revision - Revisionsbegründung - Einfamilienhaus - Beginn der

    Der Vorsitzende des erkennenden Senats hat diese Frist wirksam verlängert; denn der Antrag auf Verlängerung der Frist zur Revisionsbegründung konnte wie die Revisionsbegründung selbst bei dem FG eingereicht werden (BFH-Beschluß vom 17. März 1967 VI R 317/66, BFHE 88, 160, BStBl III 1967, 342; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 17. März 1981 1 C 6/77, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 402.24, § 10 Nr. 80 AuslG; Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 120 FGO Anm. 43; Kühn/Kutter/Hofmann, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., § 120 FGO Anm. 3, S. 1079; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., § 120 FGO Tz. 43; Ziemer/Haarmann/Lohse/Beermann, Rechtsschutz in Steuersachen, Tz. 10017; a. A. Gräber, Finanzgerichtsordnung, § 120 Anm. 13, und Ziemer/Birkholz, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 120 Anm. 26).
  • BFH, 24.11.1987 - VII R 138/84

    Ermessensentscheidung - Nachschieben von Gründen - Offenes Zollager - Widerruf

    Mit einer Berufung auf diesen Vorfall wird nicht etwa, was zulässig wäre (Eyermann/Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, 8. Aufl. 1980, § 113 Rdnr. 20; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 28. Februar 1975 IV C 30.73, BVerwGE 48, 81, 84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1975, 464, und vom 17. März 1981 1 C 6.77, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 402.24, § 10 AuslG Nr. 80, HFR 1983, 296), die Begründung der Widerrufsverfügung bloß verdeutlicht.
  • BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 143.80

    Gefährdung der Sicherheit - Ausweisung - Abwehr terroristischer Anschläge -

  • BVerwG, 21.08.1992 - 1 B 53.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2023 - 6 A 3277/21

    Entlassung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf; Handeln der

  • VG Trier, 07.12.2005 - 5 K 875/05

    Betreiben einer Hundezucht im unbeplanten Innenbereich.

  • VG Trier, 11.02.2009 - 5 K 612/08

    Kein Anspruch auf Rückenteignung für ein Grundstück am ehemaligen

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.08.1995 - 2 L 4/94
  • BVerwG, 23.07.1984 - 4 B 151.84

    Berücksichtigung privater Belange eines Bauvorhabens bei bestehender

  • VG Trier, 09.12.2009 - 5 K 408/09

    Neuabgrenzung der Forstreviere im Bereich des Forstamtes Prüm ist rechtmäßig

  • VG Trier, 08.03.2006 - 5 K 1583/05

    Wohnsitzauflage für ausländische Flüchtlinge bei Bezug von Sozialleistungen

  • VG Trier, 22.03.2006 - 5 K 119/06

    Aufenthaltserlaubnis für Sozialleistungen beziehenden Flüchtling; Wohnsitzauflage

  • VG Trier, 29.09.2005 - 5 L 951/05

    Rechtmäßigkeit einer Baueinstellungsverfügung wegen Nichteinhaltung der

  • VG Trier, 11.02.2003 - 2 K 1124/02

    Weine, die mit Aromastoffen versetzt wurden, sind verkehrsunfähig

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