Weitere Entscheidung unten: AG Nördlingen, 25.03.2014

Rechtsprechung
   AG Pfaffenhofen/Ilm, 17.02.2014 - 1 C 61/14   

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https://dejure.org/2014,4013
AG Pfaffenhofen/Ilm, 17.02.2014 - 1 C 61/14 (https://dejure.org/2014,4013)
AG Pfaffenhofen/Ilm, Entscheidung vom 17.02.2014 - 1 C 61/14 (https://dejure.org/2014,4013)
AG Pfaffenhofen/Ilm, Entscheidung vom 17. Februar 2014 - 1 C 61/14 (https://dejure.org/2014,4013)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht des Klägers durch Beauftragung eines Inkassobüros zur Durchsetzung seiner Forderungen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 271/09

    Zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Kündigung durch einen gewerblichen

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 17.02.2014 - 1 C 61/14
    Der BGH hat bereits in zwei Verfahren entschieden (BGH VIII ZR 271/09, MietPrax-AK 543 BGB Nr. 18; VIII ZR 277/11, WuM 2012, 262), dass der Geschädigte nur solche Aufwendungen ersetzt verlangen kann, die zur Wahrung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.
  • BVerfG, 07.09.2011 - 1 BvR 1012/11

    Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 17.02.2014 - 1 C 61/14
    Das Gericht verkennt nicht, dass grundsätzlich der Gläubiger berechtigt ist, ein Inkassoinstitut einzuschalten und die entstandenen Gebühren geltend zu machen (BVerfG Kammerbeschl. v. 7.9.2011 - 1 BvR 1012/11).
  • BGH, 31.01.2012 - VIII ZR 277/11

    Wohnraummiete: Anspruch eines gewerblichen Großvermieters auf Erstattung der

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 17.02.2014 - 1 C 61/14
    Der BGH hat bereits in zwei Verfahren entschieden (BGH VIII ZR 271/09, MietPrax-AK 543 BGB Nr. 18; VIII ZR 277/11, WuM 2012, 262), dass der Geschädigte nur solche Aufwendungen ersetzt verlangen kann, die zur Wahrung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 04.12.2014 - 23 C 120/14

    Mobilfunkvertrag: Schadensersatzprozess nach fristloser Kündigung durch den

    Abgesehen von der Fragwürdigkeit einer solchen Vergleichsbetrachtung (vgl. hierzu AG Zossen, a.a.O.), ist jedenfalls beim Einzug einfach gelagerter Forderungen die Ersatzfähigkeit auch der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten streitig (dagegen zuletzt AG Pfaffenhofen, Urteil vom 17.2.2014, Az. 1 C 61/14, AG Hamm, Urteil vom 16.5.2014, 17 C 443/13, beide zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   AG Nördlingen, 25.03.2014 - 1 C 61/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,37089
AG Nördlingen, 25.03.2014 - 1 C 61/14 (https://dejure.org/2014,37089)
AG Nördlingen, Entscheidung vom 25.03.2014 - 1 C 61/14 (https://dejure.org/2014,37089)
AG Nördlingen, Entscheidung vom 25. März 2014 - 1 C 61/14 (https://dejure.org/2014,37089)
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Volltextveröffentlichung

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Schätzung nach Schwacke -> Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht zweckmäßig -> Fraunhofer... | EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Gutachten; Haftungsreduzierung/Versicherung; Unfallersatztarif

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Mietwagenkosten - Schwacke bestätigt - Schätzung ist besser als Sachverständigengutachten

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