Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 13.06.2003

Rechtsprechung
   BVerwG, 05.02.2004 - 1 C 7.03   

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BVerwG, 05.02.2004 - 1 C 7.03 (https://dejure.org/2004,1579)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.2004 - 1 C 7.03 (https://dejure.org/2004,1579)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - 1 C 7.03 (https://dejure.org/2004,1579)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AsylVfG § 34, § 41 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2; AuslG § 50 Abs. 3 Satz 2, § 53 Abs. 6
    Aufhebung der Abschiebungsandrohung; Einschränkung der Abschiebungsandrohung durch Ausschluss eines bestimmten Staates; Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 6 AuslG.

  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylVfG § 34, § 41 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2
    Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs 6 AuslG; Aufhebung der Abschiebungsandrohung; Einschränkung der Abschiebungsandrohung durch Ausschluss eines bestimmten Staates

  • Wolters Kluwer

    Einwand eines aus dem Kosovo im ehemaligen Jugoslawien stammenden Bewerbers gegen eine im Asylverfahren verfügte Abschiebungsandrohung; Hindernisse wegen der Gefahr einer wesentlichen Verschlimmerung der psychischen Erkrankung; Ausschluss eines bestimmten Zielstaates ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 34; AsylVfG § 41 Abs. 1 S. 1; AsylVfG § 41 Abs. 2; AuslG § 50 Abs. 3 S. 2; AuslG § 53 Abs. 6
    Serbien und Montenegro, Kosovo, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Zielstaatsbezeichnung

  • Judicialis

    AsylVfG § 34; ; AsylVfG § 41 Abs. 1 Satz 1; ; AsylVfG § 41 Abs. 2; ; AuslG § 50 Abs. 3 Satz 2; ; AuslG § 53 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Abschiebungsandrohung; Einschränkung der Abschiebungsandrohung durch Ausschluss eines bestimmten Staates; Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 6 AuslG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 46 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 50, 53 AuslG; §§ 34, 41 AsylVfG
    Abschiebungsandrohung im Asylverfahren (VorsRiVGH a.D. Prof. Dr. Günter Renner; Neue Justiz 8/2004, S. 374-375)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 534
  • NJ 2004, 374
  • DVBl 2004, 715
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.05.2003 - 1 C 4.02

    Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung; unbefristete Aufenthaltserlaubnis;

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2004 - 1 C 7.03
    Vielmehr gilt die Androhung nunmehr für die an die Stelle der Bundesrepublik Jugoslawien getretene Republik Serbien und Montenegro als Rechtsnachfolgerin fort (vgl. Urteil vom 8. Mai 2003 - BVerwG 1 C 4.02 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2004 - 1 C 7.03
    Der Kläger kann sich für seine Auffassung, Jugoslawien habe nicht als Zielstaat der angedrohten Abschiebung bezeichnet werden dürfen, nicht auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 19. November 1996 (BVerwG 1 C 6.95 - BVerwGE 102, 249 ) berufen.
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2004 - 1 C 7.03
    Das hat der früher für das Asylrecht zuständige 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts für die hier zu beurteilende Abschiebungsandrohung auf asylverfahrensrechtlicher Grundlage in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. Urteil vom 29. März 1996 - BVerwG 9 C 116.95 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 3, S. 14; Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260 ).
  • BVerwG, 29.03.1996 - 9 C 116.95

    Ausländerrecht: Voraussetzungen für die Annahme eines Abschiebungsschutzes nach §

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2004 - 1 C 7.03
    Das hat der früher für das Asylrecht zuständige 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts für die hier zu beurteilende Abschiebungsandrohung auf asylverfahrensrechtlicher Grundlage in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. Urteil vom 29. März 1996 - BVerwG 9 C 116.95 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 3, S. 14; Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260 ).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Dementsprechend war nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die auf asylverfahrensrechtlicher Grundlage verfügte Abschiebungsandrohung in einen bestimmten Zielstaat nach § 34 AsylVfG i.V.m. § 50 AuslG (jetzt § 59 AufenthG) nicht deshalb rechtswidrig, weil das Vorliegen der Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 AuslG vom Bundesamt oder im anschließenden gerichtlichen Verfahren festgestellt worden war (vgl. Urteile vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260 und vom 5. Februar 2004 - BVerwG 1 C 7.03 - Buchholz 402.240 § 50 AuslG Nr. 15 = NVwZ-RR 2004, 534).
  • BVerwG, 28.03.2006 - 1 B 91.05

    Verfahrensrecht, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

    Das könnte der Fall sein, wenn die Abschiebungsandrohung nach der neuen Rechtslage nicht nur bei Feststellung zwingender Abschiebungshindernisse nach § 60 Abs. 2 bis 5 AufenthG in Bezug auf den bezeichneten Zielstaat rechtswidrig ist (wie bisher bei Abschiebungshindernissen nach § 53 Abs. 1 bis 4 AuslG, vgl. zuletzt Urteil vom 5. Februar 2004 BVerwG 1 C 7.03 Buchholz 402.240 § 50 AuslG Nr. 15 m.w.N.), sondern auch dann, wenn das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 AufenthG festgestellt wird.
  • VG Freiburg, 15.06.2005 - A 1 K 11832/03

    Abschiebungsandrohung; Zielstaatsbezeichnung; Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7

    (Anders noch BVerwG, Urt v 05.02.2004 - 1 C 7/03 = InfAuslR 2004, 323 bezüglich § 50 Abs. 3 S 2 AuslG (AuslG 1990), der als der Rechtmäßigkeit der Androhung entgegenstehende Hindernisse nur § 53 Abs. 1- 4 nicht aber Abs. 6 S 1 AuslG (AuslG 1990) nannte; im oben genannten Sinne nach zwingendem bzw. nicht zwingendem Abschiebungshindernis aus § 53 Abs. 6 S 1 AuslG (AuslG 1990) differenzierend hingegen schon seinerzeit BVerwG, Urt v 19.11.1996 - 9 P 6/95 [richtig: 1 C 6.95 - d. Red.] = InfAuslR 1997, 193 zu Androhungen der Ausländerbehörde; für neuerdings generelle Teilrechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung nach § 59 Abs. 3 S 2, 3 AufenthG (AufenthG 2004) bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 S 1 AufenthG (AufenthG 2004) aber VG Stuttgart, Urt v 14.1.2005 - A 12 K 11956/03 = VENSA).

    Anders als noch unter Geltung des früheren § 50 Abs. 3 Satz 2 AuslG bleibt also nach heutiger neuer Rechtslage unter Geltung des § 59 AufenthG die Rechtmäßigkeit einer auf asylverfahrensrechtlicher Grundlage vom Bundesamt erlassenen Abschiebungsandrohung nicht  mehr ausnahmslos vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 AuslG bzw. heute des § 60 Abs. 7 AufenthG unberührt (vgl. zur generellen Unbeachtlichkeit des Vorliegens der Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 auch in Fällen eines daraus i. V.m. Art. 2 GG resultierenden zwingenden, d. h. nicht mehr ins Ermessen gestellten Aussetzungsgrundes für die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung unter Geltung des früheren § 50 Abs. 3 Satz 2 AuslG: BVerwG, Urt. v. 05.02.2004 - 1 C 7/03 - = DVBl. 2004, 715 = AuAS 2004, 139 = NVwZ-RR 2004, 534).

  • VG Gelsenkirchen, 16.12.2004 - 5a K 6089/98

    Afghanistan, Gebietsgewalt, Sicherheitslage, Kabul, Erlasslage,

    vgl. BVerwG, Urteile vom 05. Februar 2004 - 1 C 7.03 -, DVBl 2004, 715 = InfAuslR 2004, 323, und vom 15. April 1997 - 9 C 19.96 -, BVerwGE 104, 260 = InfAuslR 1997, 420 = NVwZ 1997, 1132.
  • VG Braunschweig, 14.05.2004 - 5 B 79/04

    Abschiebung; Abschiebungshindernis; Asylrecht; Asylverfahren; Ausländer;

    - Ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 VwGO lässt im Asylverfahren die Abschiebungsandrohung unberührt (BVerwG v. 05.02.04 - 1 C 7.03 -).

    Letztlich kann diese Frage vorliegend dahinstehen, denn das Bundesverwaltungsgericht hat mit Entscheidung vom 05.02.2004 (BVerwG 1 C 7.03) ausdrücklich diese Rechtsprechung auf in Asylverfahren geltend gemachte Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 6 Satz 1 nicht übertragen.

  • VG Aachen, 13.11.2008 - 2 K 77/06

    Nigeria, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    Die Bestimmung des § 50 Abs. 3 Satz 2 AuslG enthielt noch die Einschränkung auf Abschiebungshindernisse nach § 51 und 53 Abs. 1 - 4 AuslG, d.h. die dem heutigen § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG entsprechende Vorschrift des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG war nicht genannt und damit ausgenommen, vgl. auch BVerwG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 1 C 7/03 -, InfAuslR 2004 S. 323, wonach auf Grund von § 50 Abs. 3 Satz 2 AuslG eine im Asylverfahren ergangene Abschiebungsandrohung grundsätzlich auch dann rechtmäßig war, wenn hinsichtlich des Zielstaates Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG festgestellt wurden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2012 - L 18 KN 358/10

    Rentenversicherung

    Es kann offen bleiben, ob das Beschäftigungsverhältnis des Klägers von Januar 1979 bis April 1988 aufgrund der Eigenart der Beschäftigung oder vertraglich im Voraus zeitlich begrenzt war, denn zwischenstaatlichen Abkommen wie dem DJSVA kommt Geltungsvorrang zu, § 6 SGB IV. Das DJSVA ist im Verhältnis zur heutigen Republik Serbien (als einem der Nachfolgestaaten des früheren Jugoslawien) weiterhin anwendbar, da die Republik Serbien Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Sozialistischen Föderation Republik Jugoslawien und völkerrechtlich mit ihr identisch ist (ebenso Bayerisches LSG, Urteil vom 17.6.2010, Az L 14 R 375/08, juris-Rdnrn 10, 24; Beschluss vom 21.07.2006 - L 13 R 754/05; vgl. zur Rechtsnachfolgeschaft der Sozialistischen-Föderativen Republik Jugoslawien durch die Bundesrepublik Jugoslawien bestehend aus Serbien und Montengro: BSG Urteil vom 24.4.1997, Az 13 RJ 45/96 juris-Rdnr 20; vgl weiter zur Rechtsnachfolgeschaft der Bundesrepublik Jugoslawien durch die Republik Serbien und Montenegro, deren Rechtsnachfolgerin aufgrund der Verfassungscharta der Republik allein die Republik Serbien ist: BVerwG Urteil vom 5.2.2004, Az 1 C 7/03, juris-Rdnr 13).
  • VG Göttingen, 20.09.2004 - 4 A 4121/02

    Abschiebungshindernis; Analphabet; Anfechtung; Asylanerkennung; Asylantrag;

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die auf asylverfahrensrechtlicher Grundlage ergangene Abschiebungsandrohung des Bundesamtes auch dann nicht der Aufhebung unterliegt, wenn das Bundesamt zur Feststellung eines Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG zu verpflichten ist (BVerwG, Urteil vom 15.4.1997, BVerwGE 104, S. 260 = NVwZ 1997, S. 1132; Urteil vom 5.2.2004, AuAS 2004, S. 12 = NVwZ-RR 2004, S. 534).
  • VG Aachen, 06.07.2009 - 2 K 1278/08

    Kamerun, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    Die Bestimmung des § 50 Abs. 3 Satz 2 AuslG enthielt noch die Einschränkung auf Abschiebungshindernisse nach § 51 und 53 Abs. 1 - 4 AuslG, d.h. die dem heutigen § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG entsprechende Vorschrift des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG war nicht genannt und damit ausgenommen, vgl. auch BVerwG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 1 C 7/03 -, InfAuslR 2004 S. 323, wonach auf Grund von § 50 Abs. 3 Satz 2 AuslG eine im Asylverfahren ergangene Abschiebungsandrohung grundsätzlich auch dann rechtmäßig war, wenn hinsichtlich des Zielstaates Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG festgestellt wurden.
  • VG Aachen, 11.06.2007 - 2 K 1093/06

    Nigeria, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    Die Bestimmung des § 50 Abs. 3 Satz 2 AuslG enthielt noch die Einschränkung auf Abschiebungshindernisse nach § 51 und 53 Abs. 1 - 4 AuslG, d.h. die dem heutigen § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG entsprechende Vorschrift des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG war nicht genannt und damit ausgenommen, vgl. auch BVerwG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 1 C 7/03 -, InfAuslR 2004 S. 323, wonach auf Grund von § 50 Abs. 3 Satz 2 AuslG eine im Asylverfahren ergangene Abschiebungsandrohung grundsätzlich auch dann rechtmäßig war, wenn hinsichtlich des Zielstaates Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG festgestellt wurden.
  • VG Gelsenkirchen, 11.11.2004 - 5a K 8121/95

    Afghanistan, Tadschiken, DVPA, Mitglieder, Politische Entwicklung, Gebietsgewalt,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2007 - 19 E 269/07

    Äthiopien, Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Anfechtungsklage,

  • VGH Bayern, 03.03.2005 - 23 B 04.30734

    Irak, Abschiebungsschutz, Terrorismus, Kriminalität, Menschenrechtswidrige

  • VGH Bayern, 03.03.2005 - 23 B 04.30631

    Irak, Kurden, PUK, DPK, Zuwanderungsgesetz, Rechtsänderung, Erlass,

  • VG Aachen, 11.12.2008 - 2 K 707/06

    Nigeria, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

  • VG Gelsenkirchen, 09.06.2005 - 5a K 2432/00

    Alleinstehende Frau; Existenzminimum

  • VG Chemnitz, 08.02.2006 - A 4 K 588/02
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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.06.2003 - 1 PKH 38.03, 1 C 7.03   

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BVerwG, Entscheidung vom 13.06.2003 - 1 PKH 38.03, 1 C 7.03 (https://dejure.org/2003,37736)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 2003 - 1 PKH 38.03, 1 C 7.03 (https://dejure.org/2003,37736)
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