Weitere Entscheidung unten: AG Ettlingen, 20.07.2010

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.10.2011 - 1 C 9.10   

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https://dejure.org/2011,5322
BVerwG, 28.10.2011 - 1 C 9.10 (https://dejure.org/2011,5322)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.2011 - 1 C 9.10 (https://dejure.org/2011,5322)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 2011 - 1 C 9.10 (https://dejure.org/2011,5322)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 161 Abs 2 VwGO, § 30 Abs 1 S 1 Nr 2 AufenthG 2004, Art 7 Abs 2 EGRL 86/2003
    Kostenverteilung nach Erledigungserklärung; Erfordernis deutscher Sprachkenntnisse für Visum zum Familiennachzug

  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung nach gemeinsamer Erledigung des Verfahrens bei Klaglosstellung eines Klägers in der Sache durch die Behörde auf Grund einer Sachlagenänderung bzgl. Visumbegehrens

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, RL 2003/86/EG Art. 7 Abs. 2, VwGO § 161 Abs. 2
    Familiennachzug, Ehegattennachzug, Deutschkenntnisse, einfache deutsche Sprachkenntnisse, EuGH, Familienzusammenführungsrichtlinie, Visum zum Familiennachzug

  • rewis.io

    Kostenverteilung nach Erledigungserklärung; Erfordernis deutscher Sprachkenntnisse für Visum zum Familiennachzug

  • ra.de
  • rewis.io

    Kostenverteilung nach Erledigungserklärung; Erfordernis deutscher Sprachkenntnisse für Visum zum Familiennachzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 161 Abs. 2; AufenthG § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Kostenentscheidung nach gemeinsamer Erledigung des Verfahrens bei Klaglosstellung eines Klägers in der Sache durch die Behörde auf Grund einer Sachlagenänderung bzgl. Visumbegehrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    BVerwG hält Vereinbarkeit der Sprachanforderungen beim Familiennachzug mit EU-Recht für klärungsbedürftig

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    BVerwG hält Vereinbarkeit der Sprachanforderungen beim Familiennachzug mit EU-Recht für klärungsbedürftig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 61
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 10.06.2011 - C-155/11

    Mohammad Imran - Vorabentscheidungsersuchen - Erledigung

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2011 - 1 C 9.10
    Denn der Familiennachzug fiel damit in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/86/EG, so dass die Frage, ob das Erfordernis einfacher deutscher Sprachkenntnisse in § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG mit Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie vereinbar ist, mit Rücksicht auf die inzwischen veränderte Auffassung der Europäischen Kommission (vgl. Stellungnahme vom 4. Mai 2011 (Sj.g 540657 im Verfahren C-155/11 PPU, Imran) dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Klärung hätte vorgelegt werden müssen.
  • VGH Bayern, 21.02.2013 - 10 CS 12.2679

    Erfordernis eines nationalen Visums für einen längerfristigen Aufenthalt

    Soweit der Antragstellerin als Analphabetin, wie sie behauptet, ein Erwerb der notwendigen Sprachkenntnisse entgegen der Annahme der Antragsgegnerin tatsächlich innerhalb absehbarer Zeit in der Türkei nicht möglich sein sollte, käme im Übrigen auch die Beantragung eines Visums und die nachfolgende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen vorübergehenden Aufenthalt zur Teilnahme an einem Sprachkurs nach § 16 Abs. 5 AufenthG in Betracht, um die nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG im Falle seiner Vereinbarkeit mit Art. 41 Abs. 1 ZP, Art. 13 ARB 1/80 und Art. 7 Abs. 2 Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (ABl. EG Nr. L 251 S. 12; zur Offenheit der Vereinbarkeit mit diesen Regelungen vgl. BVerwG, B.v. 28.10.2012 - 1 C 9.10 - juris Rn. 3 sowie den Vorlagebeschluss des VG Berlin vom 25.10.2012- 19 K 138.12 V - juris) erforderlichen Sprachkenntnisse zu erwerben (vgl. BVerwG, U.v. 30.3.2010 - 1 C 8.09 - juris Rn. 46).
  • VG Berlin, 05.03.2015 - 14 K 264.12

    Ausländerrecht: Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug; einfache

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in Kenntnis der genannten Stellungnahme der Europäischen Kommission in seinem Beschluss vom 28. Oktober 2011 (1 C 9.10 - juris Rn. 3) ausgeführt hat,.

    Die Voraussetzungen einer Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV, wie sie das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 28. Oktober 2011 (1 C 9.10 - juris Rn. 3), erwogen hat, sind hier nicht erfüllt, weil das vorliegende Urteil mit den Rechtsmitteln der Berufung und Sprungrevision angefochten werden kann.

    Es hat diese Entscheidung jedoch mit dem Beschluss vom 28. Oktober 2011 (a. a. O.) wieder in Frage gestellt.

  • BVerwG, 14.05.2019 - 1 B 29.19

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Ausnahmen vom Prinzip der Vermeidung von

    Mangels positiven Feststellungen des Berufungsgerichts zum Vorliegen "außergewöhnlicher Umstände" stellte sich hier auch nicht die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts offengelassene Frage, ob unter "außergewöhnlichen Umständen" eine hiervon abweichende Bewertung immaterieller Beeinträchtigungen in Betracht kommen kann; aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich, dass auch bei immateriellen Beeinträchtigungen nur solche beachtlich sind, die objektiv entstehen und zu gewichten sind (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2010 - 1 C 9.10 - BVerwGE 137, 237 Rn. 30; s.a. Berlit, in: GK-StAR, Stand November 2015, § 12 StAG Rn. 222).
  • VG Berlin, 28.01.2021 - 20 K 113.18

    Erteilung eines Visums zum Familiennachzug

    Ordnet man ihn nicht bereits als Visumantrag ein, lässt er aus ihrer Sicht keinen Beitrag zur Wahrung der Effektivität und der Fairness des Verfahrens zur Durchsetzung des Anspruchs und des allgemeinen Ziels der Begünstigung der Familienzusammenführung erkennen (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 20. August 2020 - BVerwG 1 C 9/10 -, juris Rn. 3 unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 16. Juli 2020 - C 133/19, C-136/19 und C-137/19, B.M.M. u.a. ./. Belgien, Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2012 - 11 S 1608/12

    Unzumutbarkeit der Ausreise zum Zweck der Nachholung des Visumverfahrens;

    Was das Spracherfordernis des § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG betrifft, ist sehr fraglich, ob dieses mit den Vorgaben der Richtlinie vereinbar ist; diese Frage könnte erst nach der Einholung eines Vorabentscheidungsersuchens beim EuGH verbindlich beantwortet werden (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 28.10.2011 - 1 C 9.10 - InfAuslR 2012, 59).
  • VG Berlin, 18.07.2012 - 7 K 329.11

    Erteilung eines Visums; Sprachkenntnisse als Voraussetzung der Erteilung einer

    Die Voraussetzungen einer Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV, wie sie das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 28. Oktober 2011 (1 C 9.10, juris Rn. 3), erwogen hat, sind hier nicht erfüllt, weil das vorliegende Urteil mit dem Rechtsmittel der Berufung angefochten werden kann.

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht über diese Frage bereits mit Urteil vom 30. März 2010 (a.a.O.) entschieden, hat diese Entscheidung jedoch mit dem Beschluss vom 28. Oktober 2011 (a.a.O.) wieder in Frage gestellt, so dass insofern eine höchstrichterliche Klärung bisher nicht erfolgt ist.

  • VG Oldenburg, 10.05.2012 - 11 B 3223/12

    Wirksamkeit des in § 28 Abs. 1 S. 5 AufenthG vorgesehenen Spracherfordernisses

    Aufgrund des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2011 (- 1 C 9.10 - InfAuslR 2012, 59) und der darin in Bezug genommenen Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 4. Mai 2011 im Verfahren C-155/11 PPU beim Europäischen Gerichtshof erscheint es nunmehr wieder zweifelhaft, ob das Spracherfordernis in § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG mit Art. 7 Abs. 2 der Familiennachzugsrichtlinie 2003/86/EG vereinbar ist.

    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 1 C 9.10 - InfAuslR 2012, 59) hat im Rahmen einer Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits die Auffassung vertreten, dass die Frage, ob das Spracherfordernis gegen die genannte Bestimmung der Familiennachzugsrichtlinie verstößt, zweifelhaft geworden sei und bei Fortführung des Verfahrens dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Klärung hätte vorgelegt werden müssen.

  • OVG Hamburg, 09.05.2012 - 4 Bs 15/12

    Ausgewiesener Ausländer; besonderer Ausweisungsschutz; Ausnahme von einer

    Angesichts dessen kann es dahin stehen, ob das Sprachenerfordernis für den Ehegatten einer deutschen Staatsangehörigen überhaupt Geltung beanspruchen kann (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 28.10.2011, NVwZ 2012, 61, InfAuslR 2012, 59, juris Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24.11.2011, OVG 2 B 21.10, juris Rn. 28, m.w.N.).
  • VG Berlin, 13.02.2013 - 23 K 91.12

    Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs

    Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall, in dem nach Erledigung der Hauptsache nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden war, folgendes ausgeführt (Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 1 C 9.10 -, Rdnr. 3, Juris):.
  • VG Berlin, 23.10.2014 - 28 K 456.12

    Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erforderlichkeit einfacher

    Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall, in dem nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden war, folgendes ausgeführt (Beschluss von 28. Oktober 2011 - BVerwG 1 C 9.10 -, juris, Rdnr. 3):.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2012 - 7 B 10536/12

    Alternative, Anordnung, Anspruch, Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnis, aufschiebende

  • VG Kassel, 28.01.2013 - 4 L 1602/12

    Familiennachzug zu Deutschen ohne Visum

  • OVG Niedersachsen, 25.05.2023 - 13 FEK 496/21

    Asylrechtliches Klageverfahren; durchschnittliche Bedeutung; Entschädigungsklage;

  • VG Berlin, 19.04.2012 - 3 K 1153.10

    Familiennachzug eines daueraufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen

  • OVG Niedersachsen, 23.09.2021 - 13 MN 398/21

    Corona-Virus; Erfolgsaussicht; Maskenpflicht; Mund-Nasen-Bedeckung; Nachteil;

  • VG Bayreuth, 06.12.2012 - B 4 S 12.841

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Statthaftigkeit; einstweilige Anordnung;

  • VG Cottbus, 01.06.2021 - 5 L 228/19

    Wasserrecht

  • VG Berlin, 25.10.2012 - 29 K 138.12

    Ausländerrecht: Europarechtskonformität der Vorschrift, wonach ein

  • VG Berlin, 10.06.2015 - 4 K 385.14

    Erteilung eines Visums ohne Nachweis von Sprachkenntnissen

  • VG Bayreuth, 17.04.2014 - B 4 E 14.206

    Antrag gem. § 123 VwGO (keine Fortgeltungsfiktion bei Besitz nur eines

  • VG Aachen, 19.01.2012 - 8 L 341/11

    Suspensiveffekt, aufschiebende Wirkung, Ermessen, Ermessensfehler, Sicherung des

  • VG Ansbach, 23.08.2012 - AN 5 K 11.01854

    Kein (strikter) Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels

  • VG Düsseldorf, 31.05.2012 - 7 L 803/12

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anspruchs auf vorübergehende

  • VG Ansbach, 04.01.2012 - AN 5 S 11.02262

    Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Heirat in ... und

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Rechtsprechung
   AG Ettlingen, 20.07.2010 - 1 C 9/10   

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https://dejure.org/2010,41303
AG Ettlingen, 20.07.2010 - 1 C 9/10 (https://dejure.org/2010,41303)
AG Ettlingen, Entscheidung vom 20.07.2010 - 1 C 9/10 (https://dejure.org/2010,41303)
AG Ettlingen, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - 1 C 9/10 (https://dejure.org/2010,41303)
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Wird zitiert von ...

  • LG Karlsruhe, 24.02.2011 - 1 S 129/10

    Voraussetzung für den Vorrang eines Schul- oder Linienbusses, Unfallhaftung des

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Ettlingen vom 20.07.2010, Az. 1 C 9/10, unter Aufhebung der Kostenentscheidung wie folgt abgeändert:.
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