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BVerwG, 09.06.1959 - I CB 27.58 |
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Papierfundstellen
- BVerwGE 8, 343
- NJW 1959, 1649
Wird zitiert von ... (75)
- BGH, 08.11.1962 - III ZR 86/61
Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück
Jedoch macht sich dieser Einfluss auf die Preisbildung im gesunden Grundstücksverkehr und unter gewöhnlichen Verhältnissen erfahrungsgemäß nur dann geltend, wenn die Umstände so liegen, dass die Bebauung bereits für eine absehbare Zeit, wenn auch nicht unumstößlich sicher feststeht, doch mit mehr oder weniger großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten oder zu erhoffen ist." Auch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG 2, 154, 158/9; Urteil vom 09. Juni 1959 in NJW 1959, 1649) stellt darauf ab, "ob für Grundstücke gleicher oder ähnlicher Art über den landwirtschaftlichen Nutzwert hinausgehende Kaufpreise allgemein gezahlt werden, die jeder andere Bewerber auch zu zahlen gewillt ist".Spekulationspreise müssen unberücksichtigt bleiben (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 09. Juni 1959, NJW 1959, 1649. Es ist nur die Preisbildung des "gesunden Grundstücksverkehrs und unter gewöhnliche Umständen" zu berücksichtigen (RG, Gruchot 55, 1176).
Dazu gehören zunächst die örtliche Lage und die sonstige Beschaffenheit des Grundstücks (vgl. dazu RGZ 128, 16, 26 und die dort angeführte Rechtsprechung des Reichsgerichte; BGHZ 31, 238, 241; BVerwGE 2, 154, 158/9; BVerwG, Urteil vom 09. Juni 1959 - 1 CB 27.58, NJW 1959, 649).
Auch ein gesetzliches Bauverbot reicht nicht unbedingt aus, einem Grundstück die Eigenschaft als Bauland abzusprechen, wenn mit der Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung gerechnet werden kann (BVerwG, Urteil vom 09. Juni 1959 - I CB 27/28, NJW 1959, 1649).
Weder das Fehlen einer Bebauungsplanung noch die Tatsache, dass Grundstücke außerhalb der Bebauungszone liegen, besagen daher, dass ein Gelände in absehbarer Zeit nicht Bauland werden kann z.B. BVerwG, Urteil vom 09. Juni 1959 - I CB 27.58, NJW 1959, 1649).
- BVerwG, 30.04.1969 - IV C 236.65 Dem stehe die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 1959 - BVerwG I CB 27.58 - (BVerwGE 8, 343) nicht entgegen, denn dort sei eine vorläufige Besitzeinweisung nicht erfolgt.
Die Staatsanwaltschaft beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof stimmt als Vertreter der öffentlichen Interessen den Ausführungen des Urteils und der Beklagten zu und meint, eine Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 8, 343 liege nicht vor, da dort ein außerbayerischer Sachverhalt gegeben gewesen sei.
Diese Frage kann hier auch nicht dahingestellt bleiben, weil der erkennende Senat an der mit BVerwGE 2, 154 eingeleiteten und trotz der im Schrifttum hervorgetretenen Kritik wiederholt bestätigten (BVerwGE 4, 191; 8, 343 [BVerwG 09.06.1959 - I C 6/58]sowie u.a. Beschlüsse vom 21. Dezember 1965 - BVerwG IV B 186.65 - und vom 15. April 1966 - BVerwG IV B 193.65 -) Rechtsprechung zur Bewertung von Bauland nach nochmaliger Überprüfung festhält.
In diesem Zeitpunkt muß daher die Gleichwertigkeit von Einlage und Zuteilung bestehen, wie das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 9. Juni 1959 - BVerwG I CB 27.58 - (BVerwGE 8, 343) und vom 3. Juni 1966 - BVerwG IV C 7.66 - (RdL 1966, 268) entschieden hat.
In den beiden dort entschiedenen Fällen war allerdings eine vorläufige Besitzeinweisung nicht vorangegangen, und in BVerwGE 8, 343, hat der damals zuständige.
Das angefochtene Urteil war daher aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen, weil diese - von ihrem Rechtsstandpunkt aus folgerichtig - keine tatsächlichen Feststellungen darüber getroffen hat, ob und seit wann der Baulandcharakter der fraglichen Flurstücke in ihrem Verkehrswert, zum Ausdruck kommt (vgl. BVerwGE 8, 343 [344]).
- BGH, 24.01.1963 - III ZR 92/61
Rechtsmittel
Jedoch macht sich dieser Einfluß auf die Preisbildung im gesunden Grundstücksverkehr und unter gewöhnlichen Verhältnissen erfahrungsgemäß nur dann geltend, wenn die Umstände so liegen, daß die Bebauung bereits für eine absehbare Zeit, wenn auch nicht unumstößlich sicher feststeht, doch mit mehr oder weniger großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten oder zu erhoffen ist." Auch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG 2, 154, 158/9; Urteil vom 9. Juni 1959 in NJW 1959, 1649) stellt darauf ab, "ob für Grundstücke gleicher oder ähnlicher Art über den landwirtschaftlichen Nutzwert hinausgehende Kaufpreise allgemein gezahlt werden, die jeder andere Bewerber auch zu zahlen gewillt ist".Spekulationspreise müssen unberücksichtigt bleiben (vgl. dazu BVerwG Urteil vom 9. Juni 1959 in NJW 1959, 1649).
Dazu gehören zunächst die örtliche Lage und die sonstige Beschaffenheit des Grundstücks (vgl. dazu RGZ 128, 6, 26 und die dort angeführte Rechtsprechung des Reichsgerichts; BGHZ 31, 238, 241 [BGH 30.11.1959 - III ZR 130/59]; BVerwGE 2, 154, 158 [BVerwG 21.06.1955 - I C 173/54]/9; BVerwG Urteil vom 9. Juni 1959 - I CB 27/58 in NJW 1959, 1649).
Auch ein gesetzliches Bauverbot reicht nicht unbedingt aus, einem Grundstück die Eigenschaft als Bauland abzusprechen, wenn mit der Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung gerechnet werden kann (BVerwG Urteil vom 9. Juni 1959 - I CB 27/28 in NJW 1959, 1649).
Weder das Fehlen einer Bebauungsplanung noch die Tatsache, daß Grundstücke außerhalb der Bebauungszone liegen, besagen daher, daß ein Gelände in absehbarer Zeit nicht Bauland werden kann (vgl. z.B. BVerwG Urteil vom 9. Juni 1959 - I CB 27/58 in NJW 1959, 1649).
- BVerwG, 27.01.1967 - IV C 33.65
Erweiterung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung als öffentlicher Belang; …
Das Wort "Baulandqualität" wird ferner als Ausdruck dafür verwandt, daß bei einem Grundstück greifbare Aussichten auf seine Bebaubarkeit bestehen, sich das im Verkehrswert niederschlägt und diese Tatsache im Rahmen der Bewertung eines Grundstücks in Rechnung zu stellen ist (vgl. BGH, Urteile vom 25. September 1958 - III ZR 82/57 - BGHZ 28, 160 [163] - und vom 8. November 1962 - III ZR 86/61 - BGHZ 39, 198 [203] - sowie die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 1955 - BVerwG I C 173.54 - BVerwGE 2, 154 [158] - und vom 9. Juni 1959 - BVerwG I CB 27.58 - BVerwGE 8, 343 [344]).In diesem Sinne heißt es in dem Urteil vom 9. Juni 1959 - BVerwG I CB 27.58 - a.a.O. S. 345: "Die Tatsache, daß die Grundstücke außerhalb der Bebauungsgrenze liegen, besagt keineswegs, daß sie in absehbarer Zeit nicht Bauland werden können und daher nicht bereits heute einen entsprechenden Verkehrswert haben".
- BVerwG, 03.06.1966 - IV C 7.66 Das Bundesverwaltungsgericht hat sie bereits im Urteil vom 9. Juni 1959 - BVerwG I CB 27.58 = BVerwGE 8, 343 -, damals noch in Anwendung der Reichsumlegungsordnung, zurückgewiesen.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es aber nicht entscheidend auf die zur maßgeblichen Zeit ausgeübte oder beabsichtigte Nutzung an, sondern auf die durch die Lage bedingte (objektive) Nutzungsfähigkeit des Grundstücks (BVerwGE 2, 154; 8, 343).
In dem erneuten Verfahren wird das Flurbereinigungsgericht festzustellen haben, ob das Grundstück 1329 am Bewertungsstichtag nach den in BVerwGE 8, 343 (345) näher dargelegten Grundsätzen als in absehbarer Zeit wahrscheinlich bebauungsfähig anzusehen war.
Sollte es zu einer Bejahung dieser Frage gelangen, so wird es den Wert des Grundstücks gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bewertung von Bauland (baureifes Land und Bauerwartungsland) festzustellen (BVerwGE 2, 154; 4, 191; 8, 343 (346 ff.)) und eine wertgleiche Abfindung der Klägerin herbeizuführen haben.
- BVerwG, 15.10.1974 - V C 56.73
Klage gegen eine in einem Zusammenlegungsplan ausgewiesene Abfindung
Andererseits hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, daß die Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung im Zeitpunkt des Eintritts der rechtlichen Wirkungen der Flurbereinigung gegeben sein muß (vgl. u.a. Urteile vom 9* Juni 1959 [BVerwGE 8, 343]; vom 3. Juni 1966 - BVerwG IV C 7.66 - [RdL 1966, 268]; vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 236.65 - [Buchholz 424.01 § 44 Nr. 17 und § 134 Nr. 4 = RdL 1970, 20]).Das ist die Ausführungsanordnung, denn in ihr wird gemäß § 62 Abs. 2 Satz 1 FlurbG der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes festgelegt (BVerwGE 8, 343;… Urteil vom 30. April 1969 [a.a.O.]; Urteil vom 15. März 1973 - BVerwG V C 8.72 -).
Einen besonderen Lagewert haben neben Baugrundstücken regelmäßig auch solche Grundstücke, mit deren Bebauung im Hinblick auf die wahrscheinliche bauliche Entwicklung des Gemeindegebiets erst in absehbarer Zeit zu rechnen ist (vgl. hierzu BVerwGE 8, 343).
- BGH, 25.11.1974 - III ZR 42/73
Voraussetzungen eines Enteignungsverlangens des Eigentümers
Auch dann ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang die vorgefundenen natürlichen Gegebenheiten - beispielsweise die günstige Lage in der Nähe von Anlagen der Erschließung und der Infrastruktur - die den Grundstücken im gesunden Grundstücks verkehr zuteil werdende Einschätzung bereits in dem für die Bestimmung ihrer Qualität maßgebenden Zeitpunkt beeinflussen (BGHZ 39, 198, 203/204; BGH WM 1968, 581; Senatsurteil vom 22. Februar 1971 - III ZR 131/70 S, 6 f = BRS Band 26 Nr. 59; vgl. auch BVerwGE 8, 343, 345). - BVerwG, 17.04.1975 - V C 38.74
Werterhöhungen von Grundstücken - Maßnahmen der Flurbereinigung - Abfindung
Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar wiederholt entschieden, daß die Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung im Zeitpunkt des Eintritts der rechtlichen Wirkungen der Flurbereinigung gegeben sein muß (vgl. u.a. BVerwGE 8, 343; Urteil vom 3. Juni 1966 - BVerwG IV C 7.66 - [RdL 1966, 268]; Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 236.65 - [Buchholz 424.01 § 44 Nr. 17 und § 134 Nr. 4 = RdL 1970, 20]).Schon in dem Urteil BVerwGE 8, 343 (344) [BVerwG 09.06.1959 - I CB 27/58] war aber zum Ausdruck gebracht worden, daß dieser Grundsatz Ausnahmen zuläßt; und in dem Beschluß vom 24. Juni 1959 - BVerwG I B 23.59 - war als potentieller Ausnahmefall - wenn auch ohne Festlegung - bereits ausdrücklich das Entstehen von Baulandeigenschaft gerade durch Maßnahmen der Umlegung erwähnt worden.
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2010 - 8 K 4/09
Flurbereinigung; Erhaltung einer Beregnungsmöglichkeit im Rahmen der Abfindung
Dabei müssen Spekulationsgesichtspunkte außer Betracht bleiben (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 09.06.1959 - BVerwG I CB 27.58 -, zit. nach juris;… HessVGH, Urt. v. 20.01.1970 - F III 78/66 -, RzF - 19 zu § 28 Abs. 1 FlurbG).Auch Grundstücke außerhalb einer Baugebietsgrenze können daher in absehbarer Zeit Bauland werden und schon jetzt einen entsprechenden Verkehrswert haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.06.1959, a. a. O.).
- BVerwG, 21.02.2019 - 9 B 28.18
Wertabzug wegen Kleinteiligkeit der eingebrachten Grundstücke auf deren Bodenwert …
Darüber hinaus muss die angewandte Methode rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechen und sicherstellen, dass der durch Art. 14 GG geschützte Anspruch auf eine wertgleiche Abfindung tatsächlich verwirklicht wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juni 1959 - 1 CB 27.58 - BVerwGE 8, 343 und vom 23. August 1962 - 1 C 130.56 - RdL 1963, 107 ). - BVerwG, 25.02.1964 - I B 6.64
Maßstab für den im Rahmen der Flurbereinigung vorzunehmenden Grundstücksaustausch …
- BVerwG, 08.08.1968 - IV B 174.67
Berücksichtigung einer Möglichkeit zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung im …
- BVerwG, 12.06.1987 - 5 B 131.85
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erstellung eines …
- BVerwG, 21.12.1965 - IV B 186.65
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Maßgeblicher Zeitpunkt für …
- BVerwG, 12.02.1963 - I B 141.61
Rechtsmittel
- BVerwG, 30.03.1960 - I CB 166.59
Anforderungen an die rechtmäßige Ausgestaltung der Berechnung der Höhe einer …
- BGH, 29.03.1976 - III ZR 98/73
Enteignende Wirkung einer Unternehmensflurbereinigung
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2019 - 8 K 7/16
Landabzug und Unternehmensflurbereinigung
- VGH Bayern, 30.05.2017 - 13 A 16.1130
Überprüfung der Wertermittlung nach Flurbereinigungsgesetz
- BVerwG, 04.11.1959 - I C 118.59
Berichtigung eines Grundbuches nach dem Erlass einer vorzeitigen …
- VGH Bayern, 15.10.2019 - 13 A 18.1023
Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens
- BVerwG, 15.10.1974 - V C 30.72
- BVerwG, 09.07.1964 - I CB 43.64
Rechtsmittel
- BVerwG, 27.11.1961 - I B 127.61
Rechtsmittel
- BGH, 25.11.1974 - III ZR 59/73
Enteignungsentschädigungsanspruch in Form eines Übernahmeanspruchs bei …
- VGH Bayern, 03.05.2018 - 13 A 16.2397
Abfindung im Flurbereinigungsverfahren
- BVerwG, 03.12.1959 - I C 95.58
Behandlung verunkrauteter Flächen bei der Umlegung nach der …
- VGH Bayern, 03.05.2018 - 13 A 16.2394
Zuteilung von Hangflächen mit Unfallgefahr
- BGH, 27.06.1963 - III ZR 166/61
Zeitpunkt und Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück
- BVerwG, 14.02.1963 - I C 56.61
- BVerwG, 26.09.2000 - 11 B 62.00
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Darlegungspflichten im …
- BVerwG, 04.05.1966 - IV B 69.65
Abfindung nach dem Flurbereinigungsgesetz an einen Nichtlandwirt - …
- VGH Bayern, 16.04.2018 - 13 A 17.1444
Änderung eines Flurbereinigungsplans - Anspruch auf wertgleiche Abfindung
- VGH Baden-Württemberg, 05.10.1998 - 7 S 1316/96
Flurbereinigung: Bodenwert von Bauerwartungsland; Höhe der Widerspruchsgebühr
- VGH Baden-Württemberg, 31.01.1996 - 7 S 1450/95
Flurbereinigung: keine Werterhöhung eines im Außenbereich gelegenen Grundstücks …
- BVerwG, 10.08.1961 - I CB 133.60
Rechtmäßigkeit von Verfahrensabschnitten eines Umlegungsverfahrens - Auswirkungen …
- VGH Bayern, 23.05.2011 - 13 A 10.1835
Schuldhaftes Verhalten bei Versäumung der Widerspruchsfrist; Nachsichtgewährung
- VGH Bayern, 14.09.2010 - 13 A 09.566
Flurbereinigung; Wertermittlung; Bauerwartungsland; Verschattung; Restwert
- BVerwG, 21.03.1978 - 5 C 57.76
Vertrauen auf eine Auskunft - Unbebaubarkeit eines Grundstücks aus Rechtsgründen …
- BVerwG, 24.11.1976 - 5 CB 70.75
Verwerfung einer Revision - Maßnahmen einer Flurbereinigungsverfahren - …
- BVerwG, 29.03.1974 - V B 67.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Einräumung …
- VGH Baden-Württemberg, 25.03.1969 - VII 312/67
- BVerwG, 15.08.1968 - IV CB 196.65
Beanstandung einer Abfindung im Flurbereinigungsverfahren - Baulandcharakter …
- BVerwG, 31.08.1965 - IV B 53.65
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit einer …
- BVerwG, 22.02.1963 - IV C 249.61
Rechtsmittel
- BVerwG, 12.09.1985 - 5 B 40.85
Voraussetzungen für die Einbeziehung eines Grundbesitzes in das beschleunigte …
- BVerwG, 06.07.1976 - 5 B 35.75
Rechtsmittel
- BVerwG, 22.01.1975 - V B 98.72
Bodenschätzung - Abfindung - Natürliche Ertragsbedingungen - Nutzungswert eines …
- BVerwG, 23.08.1962 - I C 130.56
- BVerwG, 24.06.1959 - I B 23.59
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wertgleichheit einer …
- VGH Bayern, 20.07.2010 - 13 A 09.1422
Ermittlung von Einlage- und Abfindungswerten im Flurbereinigungsverfahren; …
- BVerwG, 28.02.1980 - 5 B 11.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verpflichtung zur Abwägung der …
- BVerwG, 11.06.1975 - V CB 54.73
Berücksichtigung der gemeindlichen Planung im Hinblick auf eine bauliche …
- BVerwG, 24.06.1970 - IV B 241.68
Rechtsmittel
- BVerwG, 06.08.1968 - IV B 224.67
Zulässigkeit einer auf einen absoluten Revisionsgrund gestützten …
- BVerwG, 22.04.1966 - IV B 198.65
Berücksichtigung späterer Rechtsänderungen bei der Begründetheit einer …
- BVerwG, 15.04.1966 - IV B 193.65
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wertgleichheit einer …
- BVerwG, 28.11.1963 - I CB 49.63
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
- BVerwG, 23.08.1962 - I C 133.59
Anspruch auf eine bessere Abfindung bei Wegfall der landwirtschaftlichen …
- BVerwG, 22.05.1962 - I C 95.59
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Änderung eines Umlegungsplans …
- BVerwG, 28.10.1960 - I B 98.60
Rechtsmittel
- BVerwG, 30.09.1960 - I B 90.60
Rechtsmittel
- BVerwG, 15.12.1962 - I B 188.62
Ermittlung des Wertverhältnisses für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke - …
- BVerwG, 21.06.1962 - I B 30.62
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VGH Bayern, 06.11.1975 - 39 XIII 74
- BVerwG, 18.12.1968 - IV B 178.66
Rechtmäßigkeit der Abfindung von Teilnehmern eines Umlegungsverfahrens - …
- VGH Baden-Württemberg, 21.02.2008 - 7 S 146/05
- OLG Zweibrücken, 03.02.1978 - 1 U 156/77
- VGH Hessen, 05.08.1976 - III F 10/74
- BVerwG, 18.12.1975 - V CB 36.73
Voraussetzungen für die Bewertung eines Grundstücks im Schätzwertverfahren als …
- VGH Bayern, 04.12.1975 - 92 XIII 73
- VGH Hessen, 20.01.1970 - F III 78/66
- BGH, 08.02.1965 - III ZR 147/63
Anwendung des Bundesbaugesetzes (BBauG) im Hinblick auf die Entschädigung für vor …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.05.1960 - F 34/59
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.1964 - V 584/62