Rechtsprechung
   ArbG Osnabrück, 17.03.2015 - 1 Ca 174/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,5547
ArbG Osnabrück, 17.03.2015 - 1 Ca 174/14 (https://dejure.org/2015,5547)
ArbG Osnabrück, Entscheidung vom 17.03.2015 - 1 Ca 174/14 (https://dejure.org/2015,5547)
ArbG Osnabrück, Entscheidung vom 17. März 2015 - 1 Ca 174/14 (https://dejure.org/2015,5547)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,5547) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG; § ... 9 Nr. 1 AÜG; § 10 Abs. 1 S. 1, 2, 4 AÜG; § 14 Abs. 1 TzBfG; § 14 Abs. 2 TzBfG; § 17 S. 1 TzBfG; § 1 Abs. 1 BetrVG; § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG; § 242 BGB; § 611 BGB; § 613 BGB; Art. 1 GG; Art. 2 GG
    Feststellung des Bestehens eines (fiktiven) Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Zeit i.R.d. Arbeitnehmerüberlassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des Bestehens eines (fiktiven) Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Zeit i.R.d. Arbeitnehmerüberlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bista.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerausgliederung kann zu unzulässiger Leiharbeit führen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Leiharbeit oder Gemeinschaftsbetrieb - gefährliche Fehler bei der Abgrenzung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Busfahrer hat Anspruch auf Übernahme

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Arbeitnehmerüberlassung - Arbeitsvertrag zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 395/11

    Betriebliche Altersversorgung - Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zu Werk- und

    Auszug aus ArbG Osnabrück, 17.03.2015 - 1 Ca 174/14
    liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in dessen Betrieb eingegliedert sind und ihre Arbeit allein nach Weisungen des Entleihers und in dessen Interesse ausführen ( BAG Urteil vom 15.04.2014 - 3 AZR 395/11 , zit. n. ).

    Die Vertragspflicht des Verleihers gegenüber dem Entleiher endet, wenn er den Arbeitnehmer ausgewählt und ihn dem Entleiher zur Verfügung gestellt hat ( BAG Urteil vom 15.04.2014 - 3 AZR 395/11 aaO.).

    Von der Arbeitnehmerüberlassung zu unterscheiden ist die Tätigkeit eines Arbeitnehmers bei einem Dritten aufgrund eines Werk- oder Dienstvertrags (zur Abgrenzung vgl. auch BAG Urteil vom 15.04.2014 - 3 AZR 395/11 mwN. aaO.).

    Er genügt seiner Darlegungslast, wenn er die eine Arbeitnehmerüberlassung ausschließenden Tatsachen vorträgt (vgl. BAG Urteil vom 15.04.2014 - 3 AZR 395/11 mwN. aaO.; Schüren/Hamann § 10 Rn. 137 mwN, AÜG 4. Aufl. 2010; Thüsing/Mengel § 10 Rn. 51, AÜG 3. Aufl. 2012).

  • BAG, 21.10.2014 - 9 AZR 1021/12

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigungsverbot - konzernzugehörige

    Auszug aus ArbG Osnabrück, 17.03.2015 - 1 Ca 174/14
    ist jede nicht nur gelegentliche, sondern auf gewisse Dauer angelegte und auf die Erzielung unmittelbarer oder mittelbarer wirtschaftlicher Vorteile gerichtete selbstständige Tätigkeit ( BAG Urteil vom 21.10.2014 - 9 AZR 1021/12 mwN., zit. n. ).

    Bei Wirtschaftsunternehmen, die - wie hier - keine gemeinnützigen, karitativen und sonstigen ideellen Ziele verfolgen, ist anzunehmen, dass sie aus der Arbeitnehmerüberlassung unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Vorteile erzielen wollen ( BAG Urteil vom 21.10.2014 - 9 AZR 1021/12 aaO.; BAG Urteil vom 09.02.2011 - 7 AZR 32/10 , AP Nr. 80 zu § 14 TzBfG = EzA § 10 AÜG Nr. 14 ).

  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 448/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung

    Auszug aus ArbG Osnabrück, 17.03.2015 - 1 Ca 174/14
    Es bedarf im Streitfall keiner Entscheidung, ob das Recht, sich auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zu berufen, materiell-rechtlich verwirken kann (vgl. BAG Urteil vom 10.10.2007 -7 AZR 448/06 mwN., EzAÜG § 10 AÜG Verwirkung Nr. 4).

    Vielmehr muss er damit rechnen, dass der Gläubiger bei Kenntniserlangung von seinem Recht dieses geltend machen wird (vgl. BAG Urteil vom 10.10.2007 - 7 AZR 448/06 aaO.).

  • BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 1025/12

    Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus ArbG Osnabrück, 17.03.2015 - 1 Ca 174/14
    Der Kläger hat ein rechtliches Interesse iSv. § 256 Abs. 1 ZPO daran, dass das Bestehen eines (fingierten) Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten seit dem 15.08.2011 alsbald festgestellt wird (vgl. BAG Urteil vom 23.09.2014 - 9 AZR 1025/12 , zit. n. ; BAG Urteil vom 02.06.2010 - 7 AZR 946/08 , AP Nr. 22 zu § 10 AÜG = EzA § 10 AÜG Nr. 13 ; BAG Urteil vom 24.05.2006 - 7 AZR 365/05 , EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 114).

    Voraussetzung einer erfolgreichen Befristungskontrollklage ist aber das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen den Parteien zum streitigen Beendigungszeitpunkt ( BAG Urteil vom 23.09.2014 - 9 AZR 1025/12 mwN., zit. n. ).

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse

    Auszug aus ArbG Osnabrück, 17.03.2015 - 1 Ca 174/14
    Der Kläger hat ein rechtliches Interesse iSv. § 256 Abs. 1 ZPO daran, dass das Bestehen eines (fingierten) Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten seit dem 15.08.2011 alsbald festgestellt wird (vgl. BAG Urteil vom 23.09.2014 - 9 AZR 1025/12 , zit. n. ; BAG Urteil vom 02.06.2010 - 7 AZR 946/08 , AP Nr. 22 zu § 10 AÜG = EzA § 10 AÜG Nr. 13 ; BAG Urteil vom 24.05.2006 - 7 AZR 365/05 , EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 114).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann das Recht, eine Klage zu erheben, verwirkt werden mit der Folge, dass eine gleichwohl erhobene Klage unzulässig ist ( BAG Urteil vom 24.05.2006 - 7 AZR 365/05 mwN. aaO.; Boemke/Lembke § 10 Rn. 44 mwN., AÜG 3. Aufl. 2013).

  • LAG Düsseldorf, 26.07.2012 - 15 Sa 1452/11

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus ArbG Osnabrück, 17.03.2015 - 1 Ca 174/14
    Unabhängig davon, dass mit der sachlichen Rechtfertigung die Befristung der Arbeitsaufgabe des Leiharbeitnehmers im Entleiherbetrieb iSv. § 14 Abs. 1 TzBfG gemeint ist ( LAG Düsseldorf Urteil vom 26.07.2012 - 15 Sa 1452/11 zit. n. ; Schüren/Hamann § 10 Rn. 58, AÜG 4. Aufl. 2010.; Thüsing/Mengel § 10 Rn. 41 aaO.; Boemke/Lembke § 10 Rn. 52 aaO.; ErfK/Wank § 10 AÜG Rn. 16 aaO.), fehlt es jedenfalls an Ausführungen dazu, welcher Sachgrund überhaupt vorgelegen haben soll, zumal der Arbeitsvertrag und die Verlängerungsabrede ausdrücklich auf eine sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG abstellen.
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 451/11

    Sachgrundlose Befristung - Zuvorbeschäftigung - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus ArbG Osnabrück, 17.03.2015 - 1 Ca 174/14
    setzt zumindest voraus, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung "normalerweise" gegenüber seinem Vertragsarbeitgeber erbringt und lediglich anlassbezogen einer anderen Konzerngesellschaft zur Arbeitsleistung überlassen wird ( BAG Urteil vom 18.07.2012 - 7 AZR 451/11 , AP Nr. 98 zu § 14 TzBfG = EzA § 1 AÜG Nr. 15 ).
  • LAG Bremen, 11.06.2008 - 2 Sa 111/07
    Auszug aus ArbG Osnabrück, 17.03.2015 - 1 Ca 174/14
    Die Prüfung des sachlichen Grundes richtet sich allein nach § 14 Abs. 1 TzBfG (LAG Bremen Urteil vom 11.06.2008 - 2 Sa 111/07, EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 123; Boemke/Lembke § 10 Rn. 52 aaO.; HWK/Gotthardt § 10 AÜG Rn. 9 aaO.).
  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 32/10

    Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs 2 S 2 TzBfG - Arbeitnehmerüberlassung im

    Auszug aus ArbG Osnabrück, 17.03.2015 - 1 Ca 174/14
    Bei Wirtschaftsunternehmen, die - wie hier - keine gemeinnützigen, karitativen und sonstigen ideellen Ziele verfolgen, ist anzunehmen, dass sie aus der Arbeitnehmerüberlassung unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Vorteile erzielen wollen ( BAG Urteil vom 21.10.2014 - 9 AZR 1021/12 aaO.; BAG Urteil vom 09.02.2011 - 7 AZR 32/10 , AP Nr. 80 zu § 14 TzBfG = EzA § 10 AÜG Nr. 14 ).
  • BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 487/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus ArbG Osnabrück, 17.03.2015 - 1 Ca 174/14
    ( BAG Urteil vom 25.10.2000 - 7 AZR 487/99 mwN., AP Nr. 15 zu § 10 AÜG = EzA § 10 AÜG Nr. 10j. Dies gilt ebenso, wenn zwar ein gemeinsamer Betrieb nicht vorliegt, die beteiligten Arbeitgeber aber im Rahmen einer unternehmerischen Zusammenarbeit mit dem Einsatz ihrer Arbeitnehmer jeweils ihre eigenen Betriebszweck verfolgen. Auch in diesem Fall erschöpft sich der drittbezogene Personaleinsatz nicht darin, einem Dritten den Arbeitnehmer zur Förderung von dessen Betriebszweck zur Verfügung zu stellen ( BAG Urteil vom 25.10.2000 - 7 AZR 487/99 aaO.).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13

    Kündigung zum "nächstzulässigen Termin" - Sonderkündigungsschutz einem

  • BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12

    Beginn und Ende der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG

  • BAG, 04.06.1957 - 3 AZR 49/55

    Haushaltsplan - Prozentuale Stellenkürzung - Betriebsbedingtheit einzelner

  • BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 709/09

    Betriebsübergang - Übernahme des Personals

  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08

    Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers

  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11

    Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

  • BAG, 13.08.2008 - 7 ABR 21/07

    Gemeinschaftsbetrieb

  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 946/08

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht