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   ArbG Mainz, 12.03.2008 - 1 Ca 2008/07   

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ArbG Mainz, 12.03.2008 - 1 Ca 2008/07 (https://dejure.org/2008,38627)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 12.03.2008 - 1 Ca 2008/07 (https://dejure.org/2008,38627)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 12. März 2008 - 1 Ca 2008/07 (https://dejure.org/2008,38627)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2008 - 7 Ta 202/08

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - Monteurtätigkeiten für eine

    Der Mitgesellschafter und frühere Arbeitskollege des Klägers Herr M. hat ebenfalls einen Rechtsstreit mit der Beklagten geführt, in dessen Verlauf das Arbeitsgericht Mainz mit Beschluss vom 12.03.2008, Az.: 1 Ca 2008/07 den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen als nicht eröffnet erklärt und den Rechtsstreit an das Landgericht verwiesen hat (vgl. die Fotokopie dieses Beschlusses auf Bl. 252 ff. d. A.).

    Im Übrigen träfen die Gründe, welche gegen eine Arbeitnehmereigenschaft sprechen würde und vom Arbeitsgericht Mainz in dem Verfahren 1 Ca 2008/07 mit Beschluss vom 12.03.2008 festgestellt worden seien, auch auf den Kläger des vorliegenden Verfahrens zu, so dass auf die dortige Entscheidungsbegründung, welche beiden Prozessbevollmächtigten bekannt sei, Bezug genommen werde.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2008 - 6 Ta 95/08

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - arbeitnehmerähnliche Person -

    Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 12.03.2008 - 1 Ca 2008/07 - abgeändert und der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen für zulässig erklärt.

    Auf die Gründe des Beschlusses vom 12.03.2008 - 1 Ca 2008/07 - (Bl. 65 bis 75 d. A.) wird Bezug genommen.

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